Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Koadjutorfehde in Livland: Durchführung der sofortigen Vermittlungsgesandtschaft nur durch Pommern und die kgl. Kommissare.

/764/ (Nachmittag, 1 Uhr) Kgl. Herberge. Die Gesandten der Reichsstände erscheinen vor dem Kg. und lassen mündlich vorbringen:

Kg. hat um Gutachten gebeten, wie man mit der Vermittlungsgesandtschaft nach Livland nach der Absage Hg. Heinrichs von Braunschweig verfahren soll. Dazu erklären sie1 : Da die Gesandtschaft neben Braunschweig und Hessen vorrangig Pommern und den kgl. Kommissaren zugedacht war, Braunschweig und Hessen aber ihre Teilnahme entschuldigen2 , und beschwerlich, jemandts an irer f. Gnn. stat zuverordnen, oder aber zu vermuten, da ymandts verordnet, es mochten gleiche /765/ entschuldigung erfolgen, so mochte es disser vorschickung halb bei Pomern und irer Mt. commissarien zulassen sein, also das dieselbig durch sy verrichtet wurde. Daneben kann Kg. nach eigenem Ermessen die der sofortigen Gesandtschaft folgende Friedenskommission im Reich einberufen, deren Mitglieder bereits benannt worden sind3.

Anmerkungen

1
 Vortrag des Kgs. am 17. 2.: Kurmainz, pag. 761 f. [Nr. 89]. Die Beratungen, die seither zu obiger Stellungnahme der Reichsstände führten, werden weder in Kurmainz noch in den anderen KR-Mitschriften protokolliert. Vgl. dazu Würzburg, fol. 223’ f. [Nr. 195]; Nürnberg, fol. 325–326 [Nr. 296].
2
 Zur Entschuldigung Hessens vgl. Kurmainz, pag. 721 [Nr. 82].
3
 Vgl. die Antwort der Reichsstände zum Livlandkonflikt [Nr. 517], unfol. [Absatz: Verrer bedenckhen die stennde ... die Stadt Goslar.].