Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Billigung und Übergabe der Quadruplik. Koadjutorfehde in Livland: Keine Teilnahme Hessens an der Vermittlungsgesandtschaft. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Vorlage der Akten auf dem RT.

/720/ (Vormittag) Kurfürstenrat und fürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts für die Quadruplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe). Billigung.

Reichsrat. Billigung durch SR.

(Nachmittag, 4 Uhra ) Kgl. Herberge. Übergabe der Quadruplik zum 2. HA an den Kg. 1  /721/ Kg. nimmt sie zur weiteren Beratung an.

Daneben lässt Kg. mitteilen: Lgf. Philipp von Hessen entschuldigt seine Teilnahme an der Vermittlungsgesandtschaft nach Livland2 . Vorlage der schriftlichen Supplikation3 . Da Kg. für sich bereits zwei Gesandte beauftragt hat, die zur Abreise bereit sind, bittet er um schleuniges Gutachten der Reichsstände zum weiteren Verfahren.

/722/ Mainzer Kanzler trägt dem Kg. daneben die Nachfrage der Reichsstände wegen der RKG-Visitationsakten von 1556 vor, verbunden mit der Bitte um deren Vorlage beim RT 4.

Anmerkungen

a
 4 Uhr] Kurpfalz A (fol. 619’) abweichend: 5 Uhr.
1
 Nr. 438.
2
 Benennung Lgf. Philipps von Hessen zusammen mit Hg. Heinrich von Braunschweig am 9. 1. 1557 anstelle Kf. Augusts von Sachsen, der die Teilnahme ablehnte: Kurmainz, pag. 580–584 [Nr. 66]. Der Kg. hatte Lgf. Philipp mit Schreiben vom 12. 1. 1557 (Regensburg) zur Teilnahme aufgefordert und die Instruktion [Nr. 519] geschickt (StA Marburg, Best. 3 Nr. 1400, fol. 33–34’, 43’. Or.; präs. Marburg, 13. 2.). Der Lgf. hatte seine Mitwirkung mit der Supplikation bereits widerrufen, ehe er sich mit Schreiben vom 13. 2. (Marburg) auch bei Ferdinand I. als Antwort auf dessen Bitte entschuldigte (ebd., fol. 45–47’. Kop.).
3
 Nr. 540.
4
 Die Nachfrage wurde am 7. 2. schriftlich nachgereicht als Teil eines Ständedekrets zu mehreren Supplikationen. Nachweis: HHStA Wien, MEA RTA 42, unfol. (Kop. Überschr.: Verzeichnus gemeiner stendt bedencken, der kgl. Mt. den 5. [Februar] mundtlich und volgendts 7. schrifftlich furpracht: Margrefischs vergleitung; Lipp contra Rittperg; visitation chammergerichts; Erman von Redtwitz.). HStA München, KÄA 3178, fol. 9–11. StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 20–23. Kopp.