Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Keine Einigung zwischen KR und FR zur Höhe der Steuer und zu mehreren Nebenpunkten.

/675/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Beratung der vertagten Punkte [zur Resolution des FR beim 2. HA (Türkenhilfe)1 ], Höhe der Bewilligung.

/675–677/ 2 Umfragen. Trier und Sachsen beharren auf der Bewilligung von 8 doppelten Römermonaten. Brandenburg will dies auf Ratifizierung nunmehr ebenfalls billigen, da der /676/ türck mit 3 mal hundert tausent starck keme. Beschluss: Vertagung bis zum Nachmittag, da Köln die Weisung mit heutiger Post erwartet.

/678/ (Nachmittagb ) Kurfürstenrat. Fortsetzung der Beratung.

1. Umfrage. Köln erklärt, dass die Weisung am Vormittag angekommen ist.

/679/ 2. Umfrage. Trier: Ut supra.

Köln: Die neue Weisung bezieht sich noch auf das Angebot von sechs doppelten Römermonaten2 , das bewilligt wird. Disser befelch were aber so alt, das sie wol befinden, das irer kfl. Gn. die kgl. resolution, zu dem auch ungerisch und behemisch anlangen3 nit zukomen. Nun befunden sie, das konig nit ersettigt. Wiewol sie noch keinen weitern befelch, wen man durchauß die 8 monat wolt bewilligen, so wolten sie es auf ratification auch thun, doch allein darumb, uff das der unglimpff bei dissem rathe nit pliebe.

/680/ Pfalz: Bitten aufgrund der noch immer ausstehenden Weisung4  um neuerlichen Aufschub bis Mittwoch. Bis dahin Klärung der Nebenpunkte.

Sachsen: Wie zuvor.

Brandenburg: Wie am Vormittag. Aufschub ist besser als das Referat eines geteilten Beschlusses vor FR.

Mainz: Entsprechend Pfalz.

Beschlussc : Aufschub der Hauptsache, weitere Klärung der Nebenpunkte mit FR.

/681/ Kurfürstenrat und fürstenrat. FR erklärt zur vorgestern vorgetragenen Resolution des KR 5 : [1] Beharren in Anbetracht der akuten Bedrohung auf der Bewilligung von acht doppelten Römermonaten. 2) Beharren darauf, dass auch die Reichsstände die auswärtigen Potentaten um deren Beteiligung ersuchen und zum Frieden ermahnen. /682/ 3) Einvernehmen, die Zusatzforderungen des Kgs. abzulehnen. 4) Beharrliche Hilfe: FR besteht darauf, dass ein yeder standt die seine zu kunfftiger Reichs versamblung also abfertigen [soll], domit man zu dem puncten schließlich schreiten moge, und solchs auch also zuverabschieden. 5) Erlegung in Großmünzen: Einvernehmen. Spezifizierung der Münzen durch KR. /682 f./ 6) Musterherren: Benennung durch die Reichsstände bedingt, dass /683/ die sach zu weitleufftig werden und die hilff nit also viel erclecken, do auf solche anzal vast der drittail abgienge. Derhalb ires bedenckens die personen auß den kraissen zunemen. Also wurden acht personen sein, namblich so burgundisch kraiß und ostereichisch abgingen. So solten die zwehen zalmeister auß solchen acht personen zunemen sein. 7) Generalleutnant: Anschluss an KR, dies dem Kg. zu überlassen. 8) Erlegungstermine: FR beharrt auf zwei Terminen. 9) Fiskalische Prozesse: Einvernehmen. /684/ 10) Umlegung auf die Untertanen: Der Zusatz des KR ‚ohne Ausschreibung der Landtage‘ ist nit ratsam, wie er dan in hievorigen abschieden auch umbgangen. Sonst wurdet es etwo weiterung pringen und widerwillen oberkait wider underthanen. Und wurde auch disputation pringen bei denen, so gefreyet sein, das sie nit mogen belegt werden uber ire bewilligung. 11), 12), 13) Reichsritterschaft, Wahrung des inneren Friedens, Beitrag des Kgs.: Einvernehmen. 14) Annahme des Angebots von Ungarn und Böhmen, sowie 15) Abforderung der Söldner: FR erwartet Stellungnahme des KR.

/685/ KR d : Will sich zur Höhe der Steuer gern vergleichen, aber ire befelch weren dermassen ungleich, das sie nit zu eim einhelligen bedencken komen mogen. Derwegen musten sie es noch bei dem wenden lassen, wie jungst irentwegen referiert. [2] Anfrage bei fremden Potentaten: KR beharrt darauf, dies allein dem Kg. zu überlassen. [4] Beharrliche Hilfe: KR besteht auf seinem Beschluss. [5] Erlegung in Großmünzen: Einvernehmen. [7] Generalleutnant: Wie zuvor. /686/ [6] Musterherren: Achten sie, das es nit moglich, das musterhern mit konnen zalmeister sein, sonder musten dividiert sein, dan die zalmeister musten auf die register der musterhern zalen und beweisen. Derwegen bedurfft es der zurordnung nit, wie furstenrathe hievor gemelt. Der zal halb und wo sie zunemen, plieben sie voriges bedenckens, hetten sich weiter zu underreden. [8] Erlegungstermine: Beharren auf dem vorherigen Beschluss. [10] Umlegung auf die Untertanen: KR beharrt auf dem Zusatz. Dabei sie auch erinnern, dweil underthanen mit musterpletzen also hoch beschwerdt: Domit sie ire hilff desto baß zulaisten, solte man versehung thun, domit die underthanen mit solchen musterpletzen verschonet. /686 f./ [11, 12, 13] Reichsritterschaft, Wahrung des inneren Friedens, Beitrag des Kgs.: Einvernehmen, aber Ergänzung des letzten Punkts darum, /687/ das konig zupitten, auf iren kosten noch ein zimbliche anzal ringer pferdt zu dissem werck zu underhalten. [14] Das aber ungerischen und behemischen zudancken, were noch zu zeitlich. Erachten, es einzustellen biß zur principal antwurt, inen zugeben. [15] Abforderung der Söldner: Verweisen darauf, dass bisher derwegen viel mandata außgangen, aber das solchs nichst geholffen, sonder vergebens gewesen. Darumb darfur zu halten, das es yetzt auch mochte vergeblich sein. Und achten daruf, das dißmolß solchs zuunderlassen, dan sonst kriegßvolcks genug vorhanden. /687 f./ [16] Doppelbesteuerung von Reichsständen: KR billigt nochmalige Bitte an den Kg.

/688/ KR und FR wollen weiter dazu beraten.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 478’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Nr. 477.
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 354) differenzierter: 3 Uhr. Kurpfalz (fol. 480) abweichend: 2 Uhr.
2
 Angebot gemäß Duplik der Reichsstände [Nr. 436]. Die Kurkölner Weisung liegt nicht vor.
3
 Bezugnahme auf die Triplik des Kgs. [Nr. 437] sowie die Werbungen der ungarischen und böhmischen Gesandten [Nrr. 489, 492].
4
 Vgl. die letzte Weisung Kf. Ottheinrichs vom 8. 1. 1557, die gemäß Dorsv. am 16. 1. in Regensburg vorlag (Anm. 9 bei Nr. 59). Seine Gesandten erbaten unter Bezugnahme auf obige Sitzung und unter Verweis auf ihr vielfaches Ansuchen in den Schreiben vom 3./4./5./11./14. 1. 1557 im Bericht vom 1. 2. aufgrund des Drängens des Kgs. und der Beschlussbereitschaft des FR nochmals dringend eine Weisung zur Türkenhilfe. Andernfalls entstünde der Eindruck, sie allein würden die Verhandlungen boykottieren (HStA München, K. blau 106/3, fol. 279–280’. Or.; präs. o. O., 10. 2.; vgl. Kurze, Kurfürst, 104, Anm. 48; 113, Anm. 76). Der Kf. hatte sich zwischenzeitlich in der Weisung vom 22. 1. 1557 erklärt. Sie kam am 2. 2. in Regensburg an (vgl. Anm.1 bei Nr. 80).
c
 Beschluss] Kursachsen (fol. 355’ f.) und Kurpfalz (fol. 481 f.) differenzierter: Beschluss nach weiterer, 3. Umfrage, in der Trier und Sachsen nochmals auf die Bewilligung von 8 doppelten Römermonaten drängen.
5
  Kurmainz, pag. 661–665 [Nr. 78].
d
  KR] Kursachsen (fol. 358) differenzierter: Vortrag durch den Mainzer Kanzler.