Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Benennung der Kolloquiumsteilnehmer noch während des RT. Finanzierung der Teilnahme am Kolloquium.

/197/ (Vormittag) Religionsausschuss 1 . [Mainzer Kanzler] proponiert: Wann sollen die Teilnehmer am Kolloquium namentlich benannt werden? Wie ist die Finanzierung der Teilnahme zu regeln?

/197–198’/ 1. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Benennung der Teilnehmer am Religionsgespräch noch auf dem RT.

Finanzierung: Einhelliger Beschluss, dass die dem Präsidium zugeordneten Assessoren auf eigene Kosten teilnehmen, während die Kolloquenten von den Religionsparteien unterhalten werden. Auditoren: Finanzierung gemäß Votum Kurpfalz und im Anschluss daran Kursachsen durch die abordnenden Stände.

Kursachsen wendet ein, es sei noch zu klären, ob die Auditoren von den Reichsständen oder den Religionsparteien verordnet werden. Plädieren selbst für reichsständische Abordnung. Bayern votiert ebenso, dagegen wünscht Augsburg die Benennung durch die Religionsparteien. Die übrigen Votanten äußern sich nicht.

Bayern regt daneben an, für die Kolloquenten Ersatzleute zu benennen, um krankheitsbedingte Ausfälle kompensieren zu können.

/198’–200/ 2. Umfrage und Beschluss: Einhellige Annahme der Anregung Bayerns, für die Kolloquenten Ersatzleute (Supernumerarii) zu benennen. Abordnung und Finanzierung der Auditoren durch die Reichsstände, aller übrigen Teilnehmer (Kolloquenten, Adjunkten, Notare, Substituten) durch die Religionsparteien. Schriftliche Konzipierung der Beschlüsse des Ausschusses.

Anmerkungen

1
 Zusammenfassung dieser Sitzung bei Bundschuh, Religionsgespräch, 228 f.