Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 405–408.

Vorrangige Beratung des 1. HA (Religionsvergleich) in einem interkurialen Ausschuss, Parallelberatung der übrigen HAA in den Kurien gemäß Votum der geistlichen Kff. und der Mehrheit des FR. Beharren der weltlichen Kff. und der Minderheit des FR auf der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts als Vorbedingung. Anmahnung der niederösterreichischen Gesandten zu ihrer Werbung.

/405/ (Vormittag) /405–408/ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 122–130a.]

/408/ (Nachmittag, 3 Uhr) Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 131.]

Anmerkungen

a
 130] Sachsen (fol. 173’) differenzierter zur Anfrage des FR wegen des künftigen Verfahrens aufgrund der geteilten Beschlussfassung in den Kurien [vgl. Kurmainz, pag. 130]: Nach dem Vortrag des Bedenkens für die CA-Stände des FR in KR/FR haben sich die katholischen Stände uffm sahl zusamenn gethan, wir furstische [nur CA-Stände] aber unns inn die gewonliche rathstubenn begebenn. Dorthin kommen wenig später je ein bayerischer und Salzburger Verordneter und teilen mit: Da sowohl im KR wie im FR geteilte Beschlüsse gefasst worden sind, haben sie [katholische Stände des FR] beim KR nachgefragt, ob sie sich sonnderen oder nachmals inn gemeine vonn denn sachenn weiter tractiren woltenn. KR hat geantwortet, das sie die dinge fernner sambtlich tractirenn unnd nicht sich sonnderen wolten. Reaktion der CA-Stände des FR: Weil wir gesehenn, das sie [katholische Stände von KR und FR] zusamenn getrettenn, so hettenn wir nicht dartzu gehenn wollenn unnd gedacht, sie hettenn ettwas sonnderliches vor sich zuthun. Weil wir aber das vermercketenn, so hette sich gleichwol geburet, das sie unns auch dartzu getzogenn. Woltenn unns auch fernner vorsehen, wann was inn gemeinem /174/ rathe zutractirenn, uns nicht auszuschliessenn oder sich vonn unns abtzusunderen. Hettenn auch die zusamennhaltunge der churfurstischenn gerne vorstanden. Hielten die vor recht unnd guet. Woltenn unns auch vonn inenn one wichtige ursachenn nicht sonnderenn. Dergleichenn sie auch thun wolten zu erhaltunge guetes, freundtlichenn willens etc. Die katholischen Stände haben das zusamenntrettenn nicht geferlicher weisse geschehenn entschuldiget unnd sich erbottenn, wie herkommenn zuhalten etc. Würzburg (fol. 59’) zur Anfrage des FR: Wiewol im fursten radt ettlich geachtet, daß vonnoten wolte numals sein, von wegen solcher spaltigkhaytt den radt alsbald zu sundern, so ist doch solches verplyben und gemainlich in vollem radt weytter von sachen zu reden fur radtsamer beschlossen. Welches bedencken die churfurstlichen auch also gehapt etc.