Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 373–374.

Ablehnung der vom FR geforderten interkurialen Ausschüsse mit Ausnahme des Religionsausschusses durch KR.

/373/ (Vormittag, 7 Uhra ) /373–374/ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 70 f. und 76–78. Deutlicher zur Ablehnung des interkurialen Ausschusses durch KR:] /373’/ Woltten auch dem fürsten rath semel pro semper jetzt für allmaal runnd unnd mitt grund angezaigt haben, das sy allzumal unnd ain jeder inn sonderheitt von seinem gnedigsten herrn mitt dem sonndern bevelich abgeferttigt, sollichen ausschuß khains weegs einzugeen. Darumb /374/ wurde alle vernere bemüehunng umbsonnst unnd vergebenlich sein. Daß solltte man aigentlich wissen, damitt vergebennliche auffhallttung der sachen fürkhommen1.

/374/ Ansonsten an diesem Tag keine weiteren Beratungen des RT, sondern nur Verhandlungen des Vergleichstags im Markgrafenkrieg.

Anmerkungen

a
 7 Uhr] Speyer (fol. 109) abweichend: 8 Uhr.
1
 Auch zit. bei Neuhaus, Reichstag, 303, als erster Beleg für die grundlegende Ablehnung interkurialer Ausschüsse durch KR in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Dagegen konnte KR die Einrichtung des Religionsausschusses aufgrund der Vorgabe im Passauer Vertrag nicht verweigern (vgl. dagegen ebd., 303 f.; korrigiert bei Laubach, Ferdinand I., 160 f., Anm. 119).