Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

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Anmerkungen

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 Zur Datierung vgl. auch das Würzburger Protokoll zum Regensburger Reichstag ad 14. Juni 1541 [Nr. 69]. Die Datierung auf den 15. Juni im Schreiben der Augsburger Gesandten an Bgm. und Rat von Augsburg vom 16. Juni 1541 [Nr. 749] ist offenbar irrig. Denkbar wäre auch, dass dieser Brief am 15. Juni geschrieben und erst am 16. Juni ausgefertigt wurde, ohne die Datierung des Vortrags zu korrigieren. Zur Datierung des Vortrags vgl. auch die folgende Anm.
2
 Antrag der Kommissare Kg. Ferdinands wegen der Türkenhilfe, Regensburg, [1541 Juni 14], Dresden HStA, 10024 GA, Loc. 10183/04, Regenspurgischen Reichstags, Religion und andere Händel vermöge einer hierbey [...] Anno 1539–1547, fol. 246r (Kop.): Nachdem die röm. kgl. Mt. bey etzlichen benachbarten fursten umb eylende particularhulf gehandelt und dieselben etliche bewilligt haben, hat die kgl. Mt. itzo aus der zufallenden gedrungen noth seiner Mt. commissarien und rethen alhie befolhen, danck- und forderbrief denselben zu uberantworten und die hulf zu sollicitiren, auch daneben etlich credentzbrief an etlich mehr fursten, auch umb gleiche particularhulf anzusuchen, geschickt. Weil aber die commissarien und reth die grosse der noth und daneben bedencken, das die fursten und stend, so nicht angesucht, solches vor eyn mießvorstand vorstehen und annehmen wurden, und dan oftgemelt commissarien und reth von kgl. Mt. eynen gemeinen befehl haben, das sie in allen vorfallenden sachen nicht anders dan nach ksl. Mt. willen und wolgefallen handlen sollen, so bietten die commissarien und reth, die ksl. Mt. wolle in bedenckung der grossen noth mit gemeinen stenden des reichs an allen vorzugk umb ein eilende hulf und daneben auch umb die gemein beharlich hulf handlen lassen. Dann, wo nicht hulf beschicht und kgl. Mt. kriegsvolck solt abgetrieben werden, so haben ksl. Mt. und gemeine reichsstende den nachvolgenden schaden leichtlich zu ermessen. Die Übergabe des sonst undatierten Stücks wird auf den 14. Juni 1541 datiert in den Kopien Esslingen StadtA, RTA 5 (1539–1545) unfol.; Frankfurt ISG, RTA 46 fol. 134r–134v und Marburg StA, PA 588 fol. 1r–2v. Vgl. auch Jakob Sturm und Batt von Duntzenheim an Bgm. und Rat von Straßburg, Regensburg, 1541 Juni 17 [Nr. 754].
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 Vor den Kopien der ersten Stellungnahmen des Kurfürstenrates, des Fürstenrates und der altgläubigen Reichsstädte findet sich in der Überlieferung Nürnberg StA, Ansbacher RTA 20, fol. 59r folgende Vorbemerkung: Nota. Wie Pfgf. Friderich mundliche erinnerung und ermhanung gethan, do hat sich sein fstl. Gn. uff dem ratthaus in Regenspurg auf der ksl. Mt. session und aufgerichten stuel gesetzt. Und seind die protestirenden nacheinander gesessen und ist kein H. von Bairn noch Hg. Hainrich von Braunschweig damals darbi gewest.