Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Ensisheim], 13. Mai 1512

Straßburg, AM, AA 339, fol. 2u. b, Kop.

Ks. Maximilian hat in einem (nicht vorliegenden) Schreiben aus Trier vom 28. April 1512 mitgeteilt, daß er und die bei ihm versammelten Reichsstände beabsichtigten, in Kürze eine erhebliche Anzahl Fußknechte in Dienst zu nehmen. Sie (die Regimentsmitglieder) sollten deshalb in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich unter Androhung von Strafen an Leib und Besitz gebieten, das kein knecht us denselben unsern landen niemands in dienst zuziehend, sunder sich anheim enthalten und uf obgemelt unser und des Richs stende bestallung, die dan noch vermogen des richstag kurzlichen beschehn wirt, warten. Wer diesem Gebot nicht gehorche, solle gefangengenommen und an Leib und Besitz gestraft werden. Außerdem solle an den Pässen und Grenzen der ksl. Lande kein Knecht aus den Erblanden oder aus Gebieten des Reiches durchgelassen, sondern unter Eid aufgefordert werden, nach Hause zu gehen und dort auf die Indienstnahme durch Ks. und Reichsstände zu warten. Hierfür sollten an den Pässen und Grenzen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Fordern dazu auf, dafür zu sorgen, daß diesem ksl. Befehl allenthalben Folge geleistet wird.