Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 23. April 1510

Druck: Lünig, Reichs-Archiv 14, S. 321f.; Riedel, Codex, Nr. 400.

Kurzregest: Gönnenwein, Stapel- und Niederlagsrecht, Anhang Nr. 153.

Ks. Maximilian bekundet, er habe erfahren, daß die Städte Breslau und Frankfurt an der Oder durch frühere röm. Kss., Kgg. von Ungarn und Böhmen sowie die Mgff. von Brandenburg mit Niederlagen begnadet worden seien und diese lange in Gebrauch gehabt hätten, nunmehr aber durch Kriegsläufe und Unfrieden im Land darin beeinträchtigt würden. Sie hätten deshalb mit Kg. Wladislaw von Ungarn und Böhmen vereinbart, beide Niederlagen wieder aufzurichten und zu erneuern, da eine ohne die andere nicht Bestand haben könne. Ihn (den Ks.) haben sie um eine Bestätigung dieser Erneuerung gebeten. Gewährt diese, betont jedoch, daß sie Ks. und Reich an ihren Obrigkeiten und allen anderen Städten und Landen an ihren Niederlagen, Freiheiten und Gnaden unschädlich sein soll. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner schweren Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Breslau und Frankfurt an der Oder zu zahlenden Strafe von 40 Goldmark, beide Städte im Gebrauch dieser Begnadung nicht zu beeinträchtigen.1

Anmerkungen

1
 Zu den wirtschaftspolitischen Hintergründen dieser Konfirmation ihres Stapelrechts, mit der sich Breslau und Frankfurt an der Oder gegen die anhaltenden Beschränkungen ihrer Handelsaktivitäten durch Polen zur Wehr zu setzen versuchten, vgl. Gönnenwein, Stapel- und Niederlagsrecht, S. 89-91.