Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Gewährung einer Frist von 14 Tagen zur Einholung einer umfassenden Handlungsvollmacht der Gesandten.

Augsburg, 8. Juni 1510

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 28, fol. 158a, Orig. Pap. (von der Hand Hans Schmallers).

Auf heut, sambtztag, den 8. tag des monats Junii, ist der stat Regenspurg geschickten auf etliche handlung, vor ksl. Mt. hofraten irer obligenden beswerden, auch des haubtmans halber geübt, und ire wegern ine zu bedacht und hinderbringung der sachen, auch zu weiterm irm furbringen 14 tag schirst zugeben. Solche wegern sind zugelassen und wewilligt, doch also, das si in mittler zeit oder nach ausgang der 14 tag wider an den ksl. Mt. hof, wo ir Mt. alsdan sein wirdet, mit genugsamen und volkumen gewalt erscheinen und auf di vorigen, auch disen abschid und handlung weiter antwort und unterrichtung geben sollen. Wo sy aber darinen ungehorsam sein würden, sol nichtzsdestmynder in der sachen vollenfaren und gehandlt werden, wie sich gepürt und die notdurft erfordern würde. Actum Augspurg auf obgemelten tags Ao. etc. decimo.