Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trier, 20. April 1512

Karlsruhe, GLA, Abt D Nr. 1150, Orig. Perg. m. S. ( a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, er habe seinen Rat Matthäus Lang, Bf. von Gurk, Dompropst zu Konstanz und Augsburg, aufgrund seiner unter Einsatz von Leib und Gut geleisteten langjährigen treuen Dienste zusammen mit der Dompropstei Konstanz und deren gegenwärtigen und künftigen Zugehörungen in die besondere Gnade sowie den Schutz und Schirm des Reiches aufgenommen.1 Sämtliche Untertanen der Dompropstei sollen dieselben Gnaden, Freiheiten, Vorteile, Rechte und Gerechtigkeiten genießen wie alle anderen, die unter dem Schutz und Schirm des Reiches stehen. Ist gewillt, Bf. Matthäus und die Untertanen seiner Dompropstei auf sein Anrufen hin gegen Unrecht und Gewaltanwendung zu verteidigen. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung schwerer Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Bf. Matthäus zu zahlenden Strafe von 40 Goldmark, diesen im Gebrauch seines Schirmbriefs nicht zu beeinträchtigen.

Anmerkungen

1
 Lang hatte die Konstanzer Dompropstei am 22. März 1510 durch Papst Julius II. verliehen bekommen. Vgl. Sallaberger, Matthäus Lang, S. 70.