Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Erfurt, 31. Mai 1512 (montags in hl. pfingsten)

Orig. Perg. m. S.: Weimar, HStA, EGA, Reg. G Nr. 208, fol. 230.

Kop.: Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III Nr. 7a, fol. 117a u. b.

Konz.: Erfurt, StadtA, 1-1/XXI 1a 1c Bd. 2, fol. 27a.

Der Ks. hat Erfurt vor sich und die Reichsstände geladen und dazu sein und des Reiches Geleit erteilt. Da die Gesandten, die Erfurt schicken wird, durch kursächsisches Gebiet reisen werden, bittet es Kf. Friedrich und Hg. Johann, zur Verstärkung des ksl. Geleits ebenfalls ihr Geleit zu erteilen und dieses zusammen mit der Weisung an die Amtleute, die Erfurter Gesandten auf deren Ersuchen hin geleiten zu lassen, durch den gegenwärtigen Boten zu übersenden.1

Anmerkungen

1
 Gleichfalls am 31. Mai 1512 bat Erfurt in ganz ähnlicher Weise auch Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen um Geleit für die Gesandten. Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 4044, fol. 1, Orig. Perg. m. S.; Erfurt, StadtA, 1-1/XXI 1a 1c Bd. 2, fol. 27b, Konz. Mit Schreiben vom 1. Juni 1512 (dinstags in pfingstheiligen tagen) gewährte Gf. Wilhelm das Geleit. Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 4044, fol. 2a, Konz. – Am 1. Juni 1512 (dinstag in der hl. pfingstfeyr) fragten die Räte Kf. Friedrichs und Hg. Johanns von Sachsen von Weimar aus bei Erfurt an, wann dessen Gesandtschaft aufbrechen werde und an welchen Orten des kursächsischen Territoriums sie das Geleit zu gebrauchen gedenke. Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III Nr. 7a, fol. 117b-118a, Kop. (Adresse: An die, so sich Bm. und rat zu Erfurt nennen). Darauf antwortete Erfurt am 3. Juni 1512 (dornstags nach pentecosten), es habe auch andere Ff. und Hh. um Geleit gebeten, warte aber noch auf Antwort, so daß es derzeit den Reiseweg seiner Gesandtschaft noch nicht angeben könne. Diese werde aber 20-30 Berittene umfassen. Weimar, HStA, EGA, Reg. G Nr. 208, fol. 233, Orig. Perg. m. S. – Die Räte des ebenfalls um Geleit ersuchten Hg. Georg von Sachsen antworteten am 1. Juni 1512 (dinstags in hl. pfingstfeyern) aus Naumburg, wenn Erfurt den Tag des Aufbruchs und den Reiseweg seiner Gesandtschaft benenne, werde es eine gebührende Antwort erhalten. Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III Nr. 7a, fol. 119a, Kop. – Das hessische Regiment erklärte auf das Geleitersuchen mit Schreiben aus Marburg vom 4. Juni 1512 (freitag nach dem hl. pfingsttage), da es derzeit nur in kleiner Besetzung beieinander sei, könne es keine Antwort geben. Erfurt solle in 14 Tagen nochmals anfragen. Ebd., fol. 119b, Kop. Dies teilte Erfurt EB Uriel von Mainz am 8. Juni 1512 (dinstags nach trinitatis) mit, stellte dabei aber fest, durch diese Antwort würden die Gesandten an der Abreise gehindert. Es habe zwar einen neuerlichen Geleitantrag gestellt, auf den es baldige Antwort erwarte, doch gegebenenfalls müßten die Gesandten Umwege machen, um an ihr Ziel zu gelangen. Für den Fall, daß dadurch der im Ladungsschreiben (Nr. 1084) genannte Termin überschritten werde, möge EB Uriel Erfurt beim Ks. entschuldigen. Erfurt, StadtA, 1-1/XXI 1a 1c vol. 2, fol. 28a u. b, Konz.