Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg B, fol. 156–157.

Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande). Resolution des FR und Korrelation mit KR zum 2. HA. Protest der Stände aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis gegen die Beschlussfassung. Strittige Votenabgabe für das Hst. Halberstadt durch Braunschweig-Wolfenbüttel.

/156/ (Vormittaga) Fürstenrat. Österreich (Illsung) verliest eine Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreisesban FR mit der Bitte, für die beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) zu bewilligende Reichshilfe die Erlegung innerhalb von vier oder fünf Monaten mit verbindlichen Zahlterminen festzulegen1.

Umfrage. Österreich: Nachdem die relatio alberaidt abgelesen worden2, were es waß bedencklich, auß derselben zuschreitten. Vermainendt, daß mans jetzunder darbey ließe verbleiben und der churfürsten bedenckhen darüber anzuhören seye.

Pfalz-Neuburg: Deßgleichen, doch mit disem anhang, daß die fünff monat3 zubenennen weren, item das die deputirte chur- und fürsten also soltten gevolmechtigt werden, wie in der supplication darvon vermeldet worden.

Salzburg: Wie Österreich, zunächst Anhörung des KR zur Resolution des FR.

Alle anderen Ständecschließen sich an.

/156 f./ Lediglich Jülichd, Münstereund die anderen Ständefaus dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis wenden ein: /156’/ Da das Reich nicht solte die hilffliche handt bietten und der westphalisch kreyß also verlassen wollen werden, er aber dardurch uff andere hülffliche mitul[!] und weg zugedenckhen verursacht würde, daß man inen derhalben nicht woltte verdenckhen etc.

Verlesung der Resolution des FR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande). Beschluss: Billigung4.

Nachvermerk: Da der Gesandte Braunschweig-Wolfenbüttels sich auch von wegen seines genedigen fürsten und herrens alß bischoven zu Halberstatt zugelaßeng und sein votum in namen /157/ deßelben thett repetiren, ist dargegen von dem herrn ertzbischoffen zu Saltzburg in namen aller catholischer stende und zum thail von den abgeordneten der catholischen stenden selbsten in specie protestirt und diß votum expresse widersprochen wordenh. Welche protestatio und widersprechung hernacher in allen nachfolgenden räthen, so offt der braunschweigisch sein votum wegen Halberstatt repetirt, wiederumb erholt worden.

(Nachmittag) Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 390’–395. Differenzierter zu fol. 393’:] Ergänzung aus Jülich-Berg (fol. 201–205) zur getrennten Unterredung des FR bezüglich der Frage, ob man sich KR in allen Punkten anschließen soll.

/201/ Umfrage. Österreich: Beim 2. Teil des 2. HA (Niederlande) erwähnt KR einige der von FR angesprochenen Punkte nicht, besonders die restitution, suspension armorum, abfuhrung des kriegs volcks, zuziehung Franckreichs und Engelland. FR soll darauf beharren, dass auch dies dem Ks. zureferiren, umb soviell mehr, weill ire Mt. aller stende decision nicht, sonder deren /201’/ rath unnd gutachten begertt, damit ire Mt. das beste darauß nehmen und ire resolution daruber geben mochte5.

Pfalz-Neuburg: KR will für die bedrängten Stände nur drei Römermonate bewilligen. Der Pfgf. beharrt dagegen auf den vom FR beschlossenen vier Römermonaten. In den übrigen strittigen Punkten Anschluss an die Mehrheit des FR.

Salzburg: Wie Österreich.

Württemberg: […]. /202/ Im 2. Teil des 2. HA seie er mit den churfursten einig. Das aber zuvorderst beyde kriegende theilen ires gemuts meynung ersucht werden, deßgleichen der dreier monat halber: Wiewol ire f. Gn. hiebevor anders votirt, seie doch numehr mit den churfursten ainig.

/202–204’/ Im Folgenden votieren wie Österreich: Besançon mit Trient, Deutschmeister mit Fulda, Bamberg, Worms, Eichstätt, Speyer mit Weißenburg, Konstanz mit Brixen, Murbach und Lüders, Augsburg, Hildesheim, Freising (mit Forderung, /203/ die beschwerten des westphelischen kraiß inn gepurlichem bedacht zuhaben), Regensburg, Passau, Baden-Baden, Basel, Minden (/204/ mit dem anhang ut Gulich), Sitten, Metz, Leuchtenberg, Verdun, Toul mit Lausanne, Nomeny, Hersfeld, Johannitermeister, Ellwangen, Berchtesgaden, Prüm, Stablo, Prälaten, schwäbische Gff.

Für Anschluss an KR oder explizit wie Württemberg votieren: Pfalz-Lautern, -Simmern, -Zweibrücken, -Veldenz, Sachsen-Weimar mit -Coburg, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, -Wolfenbüttel mit Halberstadt, -Calenberg, Baden-Durlach (Ernst Friedrich und Georg Friedrich), Hessen-Kassel, -Marburg, -Darmstadt, Pommern-Stettin, -Wolgast, Anhalt, Henneberg, Wetterauer Gff.

Würzburg bittet um Vertagung. Arenberg ist abwesend.

/202’/ Votum Paderborn: Wie Österreich. Der Zusage, die heutige Supplikation weiter zu beraten, widersprechen jene Voten, die für den sofortigen Anschluss an KR plädieren. Muste woll in die lengd damit zufriden sein. Hette aber bevelch, zu protestiren, da die betrangte stendt genottigt, /203/ wurden, etwas anzufangen, das dem Reich in praeiudicium gereichen wurde, das sie deßhalben entschuldigt seien.

/203/ Votum Jülich: Beharren auf der Resolution des FR mit dem Zusatz, das die bedreuwungen, die man nicht zu exequiren bedacht, außgelassen werden, weill damit nichts außzurichten, wie andere hiebevor erfahren. Die bewilligte hilff aber wehre vor sich selbst tam ratione temporis quam quantitatis unersprießlich. Konte beweist werden, das ein standt in einem jahr pro defensione mehr anwenden mußen. Solte nicht mehr beschehen, wehre auff das Reich wenig zu bauen, wurde auch bei den kriegenden theilen wenig ansehens habenn, das man inen hoch gelobdte, sie bei denn conditionibus pacis zuhandthaben, da die mitglieder verlaßenn wurden. Seie aber befellichtt, /203’/ da kein ersprießliche hilff erfolgenn sollte, zu protestirenn, da die stendtt, so beschwertt, gezwungen wurden, auff andere mittel zugedencken, so inenn zum besten kommen konten, sie deßen nicht zuverdenncken; das sie auch hernach zu Reichs contributionen unnd cammergerichts underhaltung nichts geben noch sich des Reichs constitutionen verbunden erkennen konntten.Bitten um Referat des Protests vor KR und anderen Ständen. Wollen den Protest zusammen mit Münster im Namen des Westfälischen Kreises schriftlich der Mainzer Kanzlei übergeben6.

/204/ Votum Münster: Wie Paderborn. Gibt zu bedenckenn, da sie also solten abschieden[!] sonder trost, was es vor ein ansehenn haben wurde bei den kriegenden theilen zum friden. Verlaße man die mitglieder im Reich7, wie wurts inen, den niderlenderen[!], dan ergehenn?

Lüttich und Cambrai schließen sich Jülich an.

/204’/ Mehrheitsbeschluss: Im 1. Teil des 2. HA (Landfrieden) Anschluss an KR. Im 2. Teil (Niederlande) bleibt es bei den mit KR verglichenen Punkten. Da[man] aber nicht verglichen, beide meynungen irer Mt. bedenckens weiß zu referiren, damit dieselbe sich desto beßer[zu] resolviren.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Württemberg (fol. 639) differenzierter: 9 Uhr. Besetzung: Salzburg, Pfalz-Neuburg, Württemberg persönlich; Gesandte der übrigen Stände.
b
 Kreises] Österreich (fol. 68) zusätzlich: die dieser Österreich übergeben hat.
1
 Nr. 294.
2
 Vgl. Nr. 292. Zur Verlesung: Österreich, fol. 67 [Nr. 83].
3
 5 Monate als längster Erlegungszeitraum für die Reichshilfe. Vgl. die Supplikation.
c
 Alle anderen Stände] Jülich-Berg (fol. 194–196’) differenzierter: Österreich und/oder Salzburg schließen sich alle [namentlich genannten] katholischen Stände an. Inhaltlich entsprechend für vorrangige Vorlage der Resolution des FR vor KR votieren: Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg, Henneberg. Votum Württemberg: /194/ Votiert wie zuvor, es sei primär darauf zu achten, das der kriegh nicht ins Reich gezogen werde, wie das bedencken[des FR] sich ansehen ließe. Württemberg schließen sich direkt oder indirekt an: Pfalz-Simmern, ‑Zweibrücken, ‑Veldenz, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, ‑Lüneburg, Baden-Durlach, Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadt, Pommern-Stettin, Anhalt, Wetterauer Gff. Votum Pfalz-Lautern: /194/ Da andere stende der defension einig, werde sein gnst. herr sich davon nit absondern./195/ Braunschweig-Wolfenbüttel: Zur Forderung in der Supplikation, den Deputierten für die Friedensvermittlung macht zugeben, das ir schluß so crefftig alls ein Reichs abschied sein soll, seie woll zubedenckenn, was das hinder sich habe. Will hiemit seinen dissensum an tag geben, damit das vatterlandt nicht in elendt gerathen.Dem schließt sich Braunschweig-Calenberg an. Pommern-Wolgast votiert inhaltlich entsprechend.
d
 Jülich] Jülich-Berg (fol. 195’) differenzierter: Beharren auf Festlegung des Leistungszeitraums der Hilfe, weill sonst alles unsicher.Auch 1576 und 1582 bestand Einvernehmen, dem Westfälischen Kreis zu helfen, doch scheiterte die Unterstützung an der Uneinigkeit der Reichsstände bezüglich der Erlegung (vgl. Anm. 19 bei Nr. 36). Die erbetene Bevollmächtigung der Deputierten ist nicht bedencklich, dieweil das princip, das man helffen solle, albereidt beschlossen. Das man den krieg ins Reich ziehen wolle, durffe man nicht zusorgen[!], und da man jedeßmals sorgen wollte, man mochte sich feindt machen, konten die constitutiones und abschied nimmer helffen, dan solchs alzeit furgeworffen werden mochte.Wiederholt die Supplikation.
e
 Münster] Jülich-Berg (fol. 196) differenzierter: Haben erfahren, dass während des RT uber 50 000 daler schadens beschehen. So lege noch das volck bei Groningen(vgl. Anm. 2 bei Nr. 293). Bitten um Hilfe.
f
 die anderen Stände] Jülich-Berg (fol. 195) differenzierter: Votum Paderborn: Weill der westphelisch kreiß reichstend und glieder des Hl. Reichs seien, versicht sich, die herren werden dieselb nicht verlaßen, sonder die supplication in gebuhrende achtung nehmen./196/: Lüttich: Wie Jülich. Cambrai: Sei am meisten beschedigt, vonn Franckreich occupirt[vgl. die Supplikation: Nr. 436]. Beharrt auf der Supplikation.
4
 Vgl. Nr. 292(nur zum 2. Teil des 2. HA).
g
 zugelaßen] Österreich (fol. 68) zusätzlich als Randvermerk: mit dem Argument, die maintzische cantzley habe den halberstattischen gewalt angenommen. Quod legitime non erat.[Vgl. Einleitung, Kap. 4.2.4.]
h
 worden] Hessen (unfol.) zusätzlich: Der Braunschweiger Gesandte [Jagemann] erwidert, seinn herr erbotte sich zu rechtt, item Saltzburgk wehre seinn richtter nicht, item seinn sprengell erstrecktte sich nicht ins landt zu Sachßenn. Saltzburgk: Es soltte protocollirt werdenn. Braunschweigk: Das seinne auch.
5
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 38’ f. [gesinnen ir ksl. Mt. … in gehorsam entdeckhen.].
6
 Vgl. den späteren Eventualprotest [Nr. 298].
7
 Statthalter und Räte in Münster schickten den RT-Gesandten noch mit Weisung vom 15. 8. 1594 (Münster) ein Verzeichnis mit aktuellen Truppeneinfällen ins Hst. während der Monate Juni und Juli 1594 (Weisung: LAV NRW W, Fb. Münster, LA Akten 473/10, fol. 261–262’. Or. Verzeichnis: Ebd., fol. 274–275’).