Bitte um Sicherungsmaßnahmen für den bedrängten Kreis bereits vor und während der beabsichtigten Friedensvermittlung im niederländischen Krieg.
Der Mainzer Kanzlei übergeben und im KR verlesen am 26. 7. 15941.
HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 413, 414’ (Or. Dorsv.:Underthenigste supplication unnd erinnerung an den loblichen churfursten rhat des niderlendischen westphelischen kreiß beschwerter fursten unnd stende rhete und gesanten. Von anderer Hd.:Praesentatum Regenspurg, 26. Julii anno 1594.) = Textvorlage.
/413/ An KR: Nachdem sich die Beratung des 2. HA (Landfriede und Niederlande), der für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis von größter Bedeutung ist, beim RT lange verzögert hat, haben sie, die Supplikanten, zwischenzeitlich erfahren, dass die Bedrängung der Lande und Untertanen ihrer Herren unvermindert anhält, zudem adelige Häuser sowie andere Orte während der derzeitigen Belagerung der Stadt Groningen2in der Absicht, sie zubevestigen und allso den krieg ferner uff des Reichs bodem[!] zu tringen, besichtigt werden, und mit der pacification, deren wir, do dieselbe zuerlangen solte, ahm meisten begirig, inmittelst dem werck nicht geholffen noch das unhaill abgeschafft, auch zu erhaltung des Heiligen Reichs reputation, leistung der gebuerender, offt bekenter schuldigkeit, dan bewegung der kriegender thaill zur friedtlicher handtlung hoch nottig, das nicht allein unsere hiebevor ubergebene supplication und bedencken3 in acht genohmen, sonder auch bei wehrender vorhabender friedens tractation die betrangten nicht verlaßen unnd defensive bei dem irigen geschutzt werden mogen:Deshalb bitten sie namens der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, die Kff. mögen sich der bedrängten Stände annehmen und dahin bedacht sein, wie dieselbe auß dem lang erlittenem elendtt, biß entweder die pacification zulangtt[!] oder sonst ruhe geschafft, wurcklich zuretten.
Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis.