Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 402–404.

Proteste Straßburgs gegen zwei Artikel des RAb.

/402/ (Vormittag, 7 Uhr). Die Gesandten der noch in Regensburg anwesenden Reichsstädte kommen im Rahmen des Städtetags zur Verlesung eines Nebenabschieds1  zusammen.

/402 f./ Dabei protestieren die Straßburger Gesandten öffentlich vor Notar und Zeugen: Müssen gemäß Weisung des Straßburger Rates protestieren, falls der RAb den Augsburger Religionsfriedena  bestätigen sollte. Da nun der am Vortag verlesene RAb in einem Artikel die Beachtung des Religionsfriedens vorgibt2 , legen sie den Protest hiermit öffentlich ab, weil ihre Obrigkeit nicht zugestehen kann, dass in der Stadt weiterhin beide Religionen geduldet werden und sie deshalb diesen Artikel des Religionsfriedens3  ablehntb.

/402’ f./ Zum anderen haben sie, die Straßburger Gesandten, der Verlesung des RAb entnommen, dass die Ebff. und Bff. bevollmächtigt werden, die Türkensteuer von ihren Geistlichen zu erheben4 . Dies widerspricht dem Herkommen in Straßburg, wo nicht der Bf., sondern die Stadt die Untertanen und Geistlichen besteuert, abgesehen von den Domherren, die ohnehin Ff. und Gff. sind. Protestieren deshalb auch gegen diesen Artikel. Bitten den Notar, beide Proteste zu instrumentieren5 . /403’/ Der Notar Jakob Lang sagt die Ausstellung der entsprechenden Notariatsinstrumente zu.

Verlesung des angesprochenen Nebenabschieds der Reichsstädte sowie von Eingaben und Supplikationenc.

Anmerkungen

1
 Nebenabschied bezüglich der Position der Reichsstädte auf dem RT gegenüber den höheren Ständen. Vgl. bei den Verhandlungen des Städtetags [Nr. 520].
a
 den Augsburger Religionsfrieden] Augsburg (fol. 145’) differenzierter: dessen Städteartikel.
2
 Vgl. RAb [Nr. 577], § 8.
3
 Städteartikel (Art. 14) des Religionsfriedens, im RAb 1555 als § 27 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3112 f.).
b
 ablehnt] Augsburg (fol. 145’) zusätzlich: Haben sich deshalb bei den höheren Ständen der Besiegelung des RAb halben beschwert unnd zu merer sicherhait auch ir protestation der kgl. Mt. ubergeben. /146/ Derwegen sie irem empfanngnen bevelch nach sich vor den erbarn stetten auch beschwert, bedingt unnd derhalben umb die siglung deß Reichs abschiedts die von Regenspurg nit gebeten haben wolten; wie sie es auch irer herrn und obern gewissen halben nit thun khönten.
4
 Vgl. RAb [Nr. 577], § 50.
5
 Vgl. die schriftliche Fassung der beiden Proteste (inhaltlich wie oben), von den Straßburger Gesandten Hans Hammerer und Dr. Ludwig Gremp vor Notar und Zeugen abgelegt am 17. 3. 1557 zwischen 7 und 8 Uhr vormittags in der Versammlung der Reichsstädte, in der Form eines Notariatsinstruments. Ausgefertigt und unterzeichnet von Jakob Lang, am RKG konfirmierter Notar, derzeit Gerichtsschreiber zu Regensburg: AVCU Strasbourg, AA 621, fol. 59, 59’. Or. Vgl. zum Protest: Weyrauch, Krise, 192.
c
 Supplikationen] Augsburg (fol. 146’) zusätzlich: Damit Abschluss der Beratungen im SR. Anschließend haben die Gesandten der Reichsstädte voneinanndern den abschied unnd urlaub genommen, unnd ferrer nit zusamen inn die räth khommen. Am 18. 3. erst gegen Abend Abschluss der Abschrift des RAb. Am 19. 3. Abreise der Augsburger Gesandten. Actum Regenßpurg, freytags, den 19. Martii anno domini 1557. Soli deo gloria. Unterzeichnet von David Linß, Augsburger Sekretär.