Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 452–454.

1. HA (Religionsvergleich): Anzahl der Deputierten des FR für den Religionsausschuss.

/452/ (Vormittag) fürstenrat. Salzburg proponiert: Anzahl der Deputierten des FR für den Religionsausschuss.

1. Umfrage. Die katholischen Stände votieren für jeweils drei Verordnete der geistlichen und der weltlichen Bank sowie für je einen von Prälaten und Gff.

/452 f./ Dagegen fordern die CA-Stände, dass neben der Verordnung für Prälaten und Gff. es jedem [derzeit am RT vertretenen] F. zusteht, für sich /452’/ zu verordnen1, also das auß dem fürsten rath 12 personen deputiert werden solltten; mitt fürwenndung, die hochwichtigkheit der hanndlung ervorderte solche deputation inn der stattlichen anzal. So wer auch aines jeden ierer herren notturfft, aller zutragenden hanndlungen inn ermeltem außschuß ain aigenntlich wissen zu empfahen unnd sonderlich, da auß verhenngkhnuß deß allmechtigen die sachen dahin, das der religion puncten nicht verglichen, [geraten,] so würde ain sonndere notturfft sein, daß iere herrn wüßten, waß sich ain jeder deß andern thaills im ausschuß, auch die ierigen, vernemen lassen und votiert etc.

2. Umfrage. Die katholischen Stände lehnen dies ab, mitt ausfüerung, wellichermassen die ausschuß im Reich heerkhomben2 und auß was ursach, alls nemblich, damitt der rath eingezogen unnd durch die ge- /453/ ringert anzaal der consulenten die berathschlagunngen deßt mehr gefürdert und die zeit gewunnen wurd, deß aber bey der eegemelten vile der deputierten nicht wurde statt haben. Item es weren auch die ausschuß bißheer darumben auch meisten an die hand genomben worden, auff daß man inn der enge der deputierten umb sovil treulicher und freyer mitt ainander conferieren und consultieren unnd nicht sovil respects oder abscheühens haben möcht alls sonnst inn den consiliis publicis. Deß dann abermalln auffhören wurde, so es die mainung, daß es aim jeden herrn in spetie, weß ain jeder im ausschuß vertreulich votierte, angefüegt werden solltt. Und nicht allain dasselb, sonnder es wurde sich auch auff solchen vahl bei dem so wichtigen unnd kitzlichen werckh unnd der gefahr der außbraittung niemandt gern darzu fürnemen unnd prauchen lassen wellen etc.

/453 f./ Als Kompromiss wird beschlossen, dass jede Bank des FR vier Deputierte, dazu Prälaten und Gff. 3  je einen benennen. Damit ordnet FR zehn Personen in den Ausschuss ab. Zusätzlich bleibt jedem Deputierten vorbehalten, /453’/ ainen seiner collegis auch mit hinein zu nemben ad auscultandum. Unnd daß die catholischen dise anzaal, da die churfürstischen sich der erhöhung beschwären unnd verwidern wolltten, mitt inen4 beharren und gegen den churfürstischen bestreitten helffen wolltten, deß man ainig worden.

(Nachmittag) /453’ f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 272 f.]

Anmerkungen

1
 Vgl. die Beratungen der CA-Stände 14. und 17. 11. [Nrr. 360, 361].
2
 Zur Praxis der Ausschussbildung vgl. Oestreich, Arbeitsweise, 229–241 (zu Bildung und Umfang großer interkurialer Ausschüsse bes. 234–236); Neuhaus, Reichstag, 31–63 (zahlreiche Beispiele interkurialer Ausschüsse); Aulinger, Bild, 220–227, bes. 221–223.
3
 Vgl. Bericht des Gesandten J. Lieberich an die Wetterauer Gff. vom 28. 11. 1556 zur Verordnung in den Ausschuss: und ich als einer von wegen der grafen (HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 421, fol. 327–334’, hier 330’. Or.; präs. Dillenburg, 24. 12.).
4
 = den CA-Ständen des FR.