Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Im päpstlichen Palast zu Rom, 6. April 1512

Venedig, Archivio di Stato, Miscellanea atti diplomatici e privati, busta 50 S, Nr. 1624, Orig. Perg. m. S. (lat.).

Druck: Lünig, Codex Italiae, S. 2004-2006.

Inhaltsangabe: Fulin, I diarii di Marino Sanuto 14, Sp. 96-98 (ital.).

Kurzregest: Predelli, I libri commemoriali, Nr. 232; Valentinelli, Regesta, Nr. 757.

Papst Julius II. und Kg. Ferdinand von Aragón haben im Interesse des Friedens in der Christenheit und des zu unternehmenden Feldzuges gegen die Ungläubigen auf dem Ende aller Streitigkeiten zwischen Ks. Maximilian und Venedig bestanden. Es soll ein echter und dauerhafter Friede durch den Bf. von Gurk (Matthäus Lang), der, wie zu hoffen ist, in Kürze nach Italien kommen wird, ausgehandelt werden. Vor dem Friedensschluß dürfen keine Feindseligkeiten zwischen beiden Mächten entstehen, die ein Abkommen schwieriger gestalten und stören würden.

Heute, am 6. April, wurde der Waffenstillstand von dem Orator Kg. Ferdinands und gleichzeitigen Gesandten und Prokurator Ks. Maximilians, Jeronimo de Vich, und vom Prokurator Venedigs, Francesco Foscari, unterzeichnet. Die entsprechende Vollmacht des Ks. wurde ausgestellt in Sterzing am 28. November 1511, diejenige des Dogen Leonardo Loredan im Dogenpalast am 28. Februar 1512.

Die Vereinbarungen lauten: Der Waffenstillstand soll bis einschließlich Januar kommenden Jahres dauern. Bis dahin müssen alle bewaffneten Handlungen unterbleiben. Die Untertanen sind mit einbezogen. Der Waffenstillstand dauert vom heutigen Tag der Veröffentlichung bis Ende Januar nächsten Jahres oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein dauerhafter Friede geschlossen wird. Venedig wird Ks. Maximilian 40 000 Golddukaten oder den Gegenwert in rh. fl. zahlen, und zwar die eine Hälfte dem ksl. Bevollmächtigten, wenn er zur Vertragsratifizierung in Venedig eintrifft, die andere Hälfte soll Bf. Matthäus von Gurk übergeben werden, wenn er auf seinem Weg nach Rom in Venedig Aufenthalt nimmt. Bei einem Friedensschluß sollen die 40 000 Dukaten von der Summe abgezogen werden, die Venedig an den Ks. zu bezahlen hat. Die Prokuratoren geloben im Namen ihrer Oberen, den Waffenstillstand binnen zwei Monaten zu ratifizieren.1

Anmerkungen

1
 Zur vereinbarten Geldzahlung stellte Papst Julius II. am 6. April 1512 eine gesonderte Zustimmungserklärung aus. Venedig, Archivio di Stato, Miscellanea atti diplomatici e privati, busta 50, Nr. 1625, Notariatsinstrument. Regest: Predelli, I libri commemoriali, Nr. 213.