Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 3. Mai 1510

Wien, HHStA, Reichshofrat, Antiqua 13-5, fol. 765b-766a, Kop. ( a.m.d.i.p. et congregationis imperii).

Druck: Lünig, Reichs-Archiv 13, S. 965; Lundorp, Acta Publica, S. 674f.; DuMont, Corps universel, S. 127f.

Ks. Maximilian und die auf dem Augsburger Reichstag versammelten Stände antworten auf das Hamburg betreffende (nicht vorliegende) Schreiben Kg. (Johanns) von Dänemark und Hg. Friedrichs von Schleswig-Holstein sowie das entsprechende Ansuchen ihres Gesandten (Matthäus Brandt, Nr. 351), daß sie aus vielen Urkunden und zahlreichen seit langer Zeit bis heute beschlossenen Reichsanschlägen ersehen haben, daß Hamburg immer als Rst. angeschlagen und zum Reich gehörig betrachtet worden ist, wie eine Rst. ksl. und kgl. Freiheiten und Privilegien, vor allem die Goldmünze betreffend, erhalten hat, in keinem Reichsanschlag ausgelassen worden ist und deshalb auch als Rst. anzusehen ist. Sehen sich verpflichtet, Hamburg auch künftig beim Reich zu halten. Sollten der Kg. von Dänemark oder der Hg. von Schleswig-Holstein sich hierdurch beschwert fühlen und glauben, eigene Rechte an Hamburg zu haben, so sollen sie ihre Ansprüche gegenüber dem Reichskammergericht geltend machen.1

Anmerkungen

1
 Zur historischen Bedeutung dieser Deklaration vgl. Reincke, Hamburgs Aufstieg, S. 26; Loose, Hamburg, S. 145.; Häberlin, Reichsgeschichte, S. 476f.