Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Köln, Juli/August 1512]

Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 10b, Kop. (Überschrift fol. 9a: Anspruch Johans van Aiche tgain eyne stat van Coeln).

Hat sich mit der beiliegenden Supplikation1 bereits an das Reichskammergericht gewandt und dort auch eine entsprechende Anweisung an Bm. und Rat von Köln erlangt, der diese jedoch nicht Folge geleistet haben. Dadurch ist ihm und seiner Ehefrau erheblicher Schaden entstanden. Bittet deshalb den Ks. als eynen brunnen aller gerechtichkait, Bm. und Rat von Köln zu gebieten, ihn zu seiner Rente kommen zu lassen.2

Anmerkungen

1
 In dem undatierten, jedoch wohl im Februar 1512 entstandenen Schriftstück legt Johann van Aiche dar, daß Köln ihm seine erbliche Leibrente, die er (in näher erläuterter Weise) an den gegenwärtigen Kölner Rentmeister Johann von Reide verpfändet hat, vorenthält. Ist deshalb gezwungen gewesen, Köln zu verlassen und nach Bonn zu gehen. Bittet um eine rechtliche Weisung an Köln, ihm gemäß der darüber vorhandenen Verschreibung und unter Einflußnahme auf Johann von Reide seine Rente zukommen zu lassen. Seine bisherigen zahlreichen Bemühungen in dieser Angelegenheit sind alle fruchtlos geblieben. Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 9a-10a, Kop. Das Reichskammergericht übersandte die Supplikation mit Schreiben aus Worms vom 16. März 1512 an Köln mit der Aufforderung, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Ebd., fol. 9a, Kop. Am 29. März 1512 antwortete Köln, da die Klagschrift den Kölner Rentmeister Johann von Reide betreffe, der gegenwärtig als Gesandter der Stadt auf dem Reichstag in Trier weile, habe man ihm eine Kopie des Schriftsatzes zugeschickt mit der Bitte, sich dazu zu äußern. Sobald dies geschehen sei, werde Köln den Reichskammerrichter in Kenntnis setzen. Köln habe darüber hinaus Johann van Aiche unser stede gewoinlich vertroistunge und geleyde eynen maindt duirende gegeven und verlient, damit er keinen Grund habe, sich unbillig zu beklagen. Sollte dies dennoch geschehen, möge das Reichskammergericht nicht darauf eingehen. Köln, Historisches A., Briefbücher Nr. 46, fol. 272b-273a, Kop.
2
 Köln gab zu der Supplikation folgende undatierte, jedoch höchstwahrscheinlich ebenfalls im Juli/August 1512 verfaßte Stellungnahme ab: Johann van Aiche ist dem Rat von Köln einen erheblichen Betrag von usfuerender und zapzynsen seiner weyne schuldig, hat ein Angebot, sich deswegen mit der Kölner Rentkammer zu vergleichen, abgelehnt und die Stadt verlassen. Auch seine Ehefrau hat ein Kompromißangebot ausgeschlagen. Da der Rat dieses bis heute aufrechterhält, hat Johann van Aiche letztlich unbilligerweise wegen seines Rentenanspruchs vor dem Ks. und dem Reichskammergericht geklagt. Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 11a-13b, Kop.