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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 493 Antwort der Reichsstände zur Werbung der böhmischen Gesandten »
Unterbliebener gemeinsamer Widerstand der christlichen Potentaten gegen die Türken. Türkensteuer der Reichsstände für den Kg. auch als Hilfe für die bedrängten Lande. Unterstützung der aus dem Reich nach Ungarn ziehenden Truppen in Böhmen durch Vorkehrungen für maßvolle Proviantpreise.
Im RR verlesen und gebilligt am 7. 3. 15571. Den Gesandten vorgetragen am 8. 3.2 Von den Reichsständen kopiert am 9. 3.
HStA München, KÄA 3177, fol. 450–453’ (Kop. Überschr.: Der chron Behem gesandten abfertigung auf ir werbung. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 9. Marcii 1557.) = Textvorlage. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 50, fol. 650–653 (Kop. Überschr.: Der chron Beheim gesandten abfertigung uff ir werbung. No. 164. Lectum 9. Martii anno 1557.) = [B]. HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 5–7’ (Kop.) = [C]. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.). StA Würzburg, WRTA 37, fol. 81–82’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 89–92 (Kop.).
/451 f./ Die Reichsstände haben die von den Gesandten des Kgr. Böhmen und der inkorporierten Lande vorgebrachte Werbung3 vernommen. Sie bedauern das Vordringen des türkischen Erbfeinds bis fast an die österreichische Grenze und die Stärkung der türkischen Macht durch die Eroberung vieler christlicher Kgrr., die möglich wurde, weil /451’/ die gemein christenhait ir macht nit zusamen gesetzt und disem vheind zeitlich gesteurt. Welches, da es bey den andern khunigreichen und Špotentaten der christenhait zuerlangen gewesen, wurden die churfursten, fursten und stende des Hl. Reichs teutscher nation one zweifel ire gebur auch darzu erwisen haben. Dieweil dann solches noch zu gegenwirtiger zeit nit erlangt, so ist die fursorg zutragen, das diser vheind noch verrer sein willen (das Gott der almechtig miltigclich verhueten /452/ well) gegen der christenhait erhalten mecht. Welches die stende des Reichs, als die wol bey inen zuermessen, das solche widerwertigkait sy auch nachmals beruren mecht, ires thails nach moglichait gern furkommen wolten. Und damit die stend der chron Behem, auch andere christenliche landt, denen dise gefarlichait obligt, sovil mer der churfursten, fursten und stend des Hl. Reichs gueten willen zu eim solchen christenlichen werckh zuspurn4 , haben die Reichsstände auf die Bitte des Kgs. sowie der böhmischen, ungarischen und niederösterreichischen Gesandten5 hin eine Geldhilfe beschlossen. /452–453/ Sie erwarten deshalb auch den entschlossenen Beitrag des Kgr. Böhmen zur Türkenabwehr sowie die Unterstützung der aus dem Reich nach Ungarn ziehenden Truppen durch maßvolle Proviantpreise.
/453/ Schlussformel. Actum in consilio imperiali die 8. mensis Marcii anno etc. 1557.
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« Nr. 493 Antwort der Reichsstände zur Werbung der böhmischen Gesandten »
Unterbliebener gemeinsamer Widerstand der christlichen Potentaten gegen die Türken. Türkensteuer der Reichsstände für den Kg. auch als Hilfe für die bedrängten Lande. Unterstützung der aus dem Reich nach Ungarn ziehenden Truppen in Böhmen durch Vorkehrungen für maßvolle Proviantpreise.
Im RR verlesen und gebilligt am 7. 3. 15571. Den Gesandten vorgetragen am 8. 3.2 Von den Reichsständen kopiert am 9. 3.
HStA München, KÄA 3177, fol. 450–453’ (Kop. Überschr.: Der chron Behem gesandten abfertigung auf ir werbung. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 9. Marcii 1557.) = Textvorlage. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 50, fol. 650–653 (Kop. Überschr.: Der chron Beheim gesandten abfertigung uff ir werbung. No. 164. Lectum 9. Martii anno 1557.) = [B]. HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 5–7’ (Kop.) = [C]. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.). StA Würzburg, WRTA 37, fol. 81–82’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 89–92 (Kop.).
/451 f./ Die Reichsstände haben die von den Gesandten des Kgr. Böhmen und der inkorporierten Lande vorgebrachte Werbung3 vernommen. Sie bedauern das Vordringen des türkischen Erbfeinds bis fast an die österreichische Grenze und die Stärkung der türkischen Macht durch die Eroberung vieler christlicher Kgrr., die möglich wurde, weil /451’/ die gemein christenhait ir macht nit zusamen gesetzt und disem vheind zeitlich gesteurt. Welches, da es bey den andern khunigreichen und Špotentaten der christenhait zuerlangen gewesen, wurden die churfursten, fursten und stende des Hl. Reichs teutscher nation one zweifel ire gebur auch darzu erwisen haben. Dieweil dann solches noch zu gegenwirtiger zeit nit erlangt, so ist die fursorg zutragen, das diser vheind noch verrer sein willen (das Gott der almechtig miltigclich verhueten /452/ well) gegen der christenhait erhalten mecht. Welches die stende des Reichs, als die wol bey inen zuermessen, das solche widerwertigkait sy auch nachmals beruren mecht, ires thails nach moglichait gern furkommen wolten. Und damit die stend der chron Behem, auch andere christenliche landt, denen dise gefarlichait obligt, sovil mer der churfursten, fursten und stend des Hl. Reichs gueten willen zu eim solchen christenlichen werckh zuspurn4 , haben die Reichsstände auf die Bitte des Kgs. sowie der böhmischen, ungarischen und niederösterreichischen Gesandten5 hin eine Geldhilfe beschlossen. /452–453/ Sie erwarten deshalb auch den entschlossenen Beitrag des Kgr. Böhmen zur Türkenabwehr sowie die Unterstützung der aus dem Reich nach Ungarn ziehenden Truppen durch maßvolle Proviantpreise.
/453/ Schlussformel. Actum in consilio imperiali die 8. mensis Marcii anno etc. 1557.