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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 350 1557 März 14, Sonntag »
Textvorlage: Kurmainz B, pag. 853–864.
Konzept des RAb. Billigung der Einleitung. Protest der CA-Stände gegen den Geistlichen Vorbehalt. Billigung des 1. HA (Religionsvergleich). Differenzen der geistlichen Kff. bei der Benennung ihres Assessors für das Religionskolloquium. Konzept für den 2. HA (Türkenhilfe). Billigung mit Korrekturen.
/853/ (Vormittag1 ) Ausschuss zur Prüfung des RAb (Seld als kgl. Kommissar; Gesandte: Alle Kff., Salzburg, Österreich, Straßburg, Bayern, Sachsen, Jülich, Prälatena und Wetterauer Gff. für FR, Städte Aachen und Regensburg für SR).
Prüfung des Konzepts für den RAb. Zunächst Verlesung der Einleitung.
Umfrage. Seld für den Kg., Kurtrier, Kurköln: Billigung.
Kurpfalz: Billigung. Bringt im Namen aller CA-Stände vor2 : /853 f./ Fasst die bisherigen Verhandlungen auf dem RT mit dem Kg. und dessen Kommissaren zum ŠGeistlichen Vorbehalt (Freistellung) zusammen und verweist auf den Protest der CA-Stände, der dem Kg. übergeben worden ist3 , /854/ also das sie nit in dissen articul konnen bewilligen, domit inen nit hernachmals zugemessen, wider ir gewissen gehandlet zu haben und ire uralte religion zuvergessen. Domit dan stendt dessen auch wissens, wollen sie die protestation domit ubergeben. Bathen, die zu prothocollieren4.
Kursachsen: Man wuste, wes sie der gaistlichen vorbehalts halben befelch gehabt zuerregen. Hingen darumb der gmeinen protestation an5. One das aber /855/ were Sachssen nit gmeint, den religion friden zurutten6, sonder were dem treulichen nachzusetzen bedacht. Auf solchs liessen sie inen den eingang des concepts gefallen. Allein geben sie etlich wenig zubedencken, da repetitio religion fridens beschichtb, das solchs nit per modum protestationis geschehen sol. Zu deme per modum obligationis die einverleibung zethun7.
Kurbrandenburg: Placet der eingang des abschiedts. Nihil dicit de protestationec.
Salzburg, Bayern: Billigung der Einleitung.
Österreich: Idem. Allein der landteg8 kein meldung zethun. Item der repetition des fridens halb wie Sachssen. Zu deme, das auch der profan fride darin gmelt werden solte.
Sachsen: Wie Sachssend.
Straßburg: Wie Ostereich.
Prälaten: Similiter.
Wetterauer Gff.: Wie Pfaltz.
ŠStadt Aachen: Wie Ostereich.
Stadt Regensburg: Wie Pfaltz.
Verlesung des Konzepts für den 1. HA (Religionsvergleich).
Umfragee. Ist per Sachssen angefochten das wort „ordenlich“ beim concilio, und das „yederzeit“ dardurch den strittigkaiten der religion abgeholffen9.
Beschluss: Hat man es lassen pleiben bei dem wort „ordenlich“, aber das wortlin „yederzeit“ solt außgelassen werden.
Trier zeigt an, das hierdurch nit solte der verstandt geschepfft werden, als obe die catholici den weg des concilii verworffen, und solchem hengt Coln und andere catholici anf.
/857/ Benennung des assessors10: Da haben sich der dreyen gaistlichen churfursten rethe nit vergleichen konnen. Derhalb solt der kgl. Mt. heimbgestelt werden, hierin zu handlen. Gleichwol ist Trier fast durchauß gepetten worden, sich damit zubeladen. Trier excusiert von wegen, das er Meintz nit furgreiffen welle, zudeme der krieg halben zwuschen Franckreich, babst und Engelandt11, und das die landtschafft Trier darfur gepetten12. Schlegt Meintz für.
Anschließend weitere Verlesung des gesamten 1. HA. Umfrage. Billigung. Pfalz verweist zwar auf eine Weisung des Kf. mit Einwänden, die aber erst vor zwei Tagen, also nach beschluß der sachen, angekommen ist. Deshalb Billigung.
Š /858/ (Nachmittag). Es wird proponiert, g– welcher Artikel als nächster verlesen werden soll –g.
Zwischeneinwand von Seld: Hat den Kg. von der heutigen Beratung unterrichtet, vor allem der zweyer punct halb, obe Speir zu presidenten zu benennen im abschiedt oder nit, und dan des stritts halben, so des assessors halben zwischen Meintz und Trier furgefallen. Und hetten auf den ersten punct geachtet: Dweil andereh nambhafft gemacht, das auch Speir zu specificieren13. /859/ Den assessoren belangendt: Erachtet konig, das Meintz mit vielen geschefften beladen und kunfftiglichen meher beladen werden; das derhalb Trier furzunemen. Versehen sich kgl. Mt., Trier werde dem werck zugutem sich beladen.
Kurtrier: Were nit zu dissem auschuß gestanden, hievon zuhandlen14, sonder das sich 3 gaistliche churfursten darunther zuvergleichen. Were heut gehort. Aber wie dem, so wuste er konig kein maß zu geben. Doch hetten sich die gaistliche churfursten noch selbst zu vergleichen. Liesse es derhalb bei voriger anzeig.
Kurmainz: Man wuste, mit was geschefften, ordinari und extraordinari, [der Kf.] beladen. Derhalb irer kfl. Gn. wol zuverschonen. Derhalb were per konig diß wol bedacht, und hoffen, /860/ Trier werde der alten religion zugutem sich nit verwaigern. Bitten, die trierische gesandten wollen bewilligen15. Versehen sich, Meintz werde an Trier darumb auch schreiben. Und daruf solte Trier alß assessor in abschiedt gesetzt werdeni.
Ist daruf Trier in abschiedt als assessor und Meintz und Coln, das sie auditores geben solten, gesetzt worden16.
Verlesung des Konzepts für den 2. HA (Türkenhilfe) im RAb.
Umfrage. Seld: Die not des konigs solte nit in dissem werck außgefurt werden: 1) Das turck werde fur Wien ziehen. 2) Das er ein million goldts muß haben. Š3) Item sonst die eusserste not etc.17 Solchs alles einzuziegen propter exteras nationes. /861/ Beharliche hilff einzuleiben, dweil sie unverpuntlich.
Kurtrier, Kurköln: Vergleichen sich der einziehung halben mit den kgl. commissarien. Die harrig hilff stehet noch uff vergleichung18.
Kurpfalz: Zeigt an, das Pfaltz nit meher dan 8 monat einfach bewilligt. Derhalb wolle nit zu den fiscalische proceß astringiert sein. Item in belegung der underthanen gleicheit zuhalten. Item sollen Meintz und Pfaltz furdarlichen ein krigßrathe benennen19. Beharliche hilff: Erwarten befelchs. Musterpletz20: Zusetzen „soviel moglich“; „zuverschonen“ außzulassen. Sonst der einziehung halben wie commissarii.
/862/ Kursachsen: Wie kgl. commissarii. Und in der bewilligung gleicheit zuhalten, pitten sie. Beharliche hilff: Were dem konig zugratificieren. Doch die narration derhalb21 im concept zuumbgehenj.
Kurbrandenburg: Wie Sachssen. Und wes das meher bewilligt, da solten sich die andere nit absondern noch zerruttung im Reich machen22. Sonst wolten sie bedingt haben, darzu kein ursach gegeben zu habenk.
Kurmainz: Excusiert die weitleufftigkait, dan pesser abzuthun dan zuzethun. Beharliche hilff: Liessen es sie dabei pleiben, wes fur ergangen, deßgleichen der 8 monatlichen hilff halb23.
Salzburg: Konig heimzustellen, wie die restriction zethun. Sonst wie Sachssenl.
Š /863/ Bayern: Wie commissarii. Andrinopli turck vor herbst gewesen24: Zuumbgehen. Muntz von grossern hilff25. Item das stendt setzen, das es inen nit moglich, hilff zulaisten26: Zu umbgehen oder zuverpessern. Musterpletz: „sovil moglich“ die wort außzulassen. Harrige hilff: Wie Sachssen.
Österreich: Wie commissarii. Doch der werbung, so Ungern, Behem und Ostereich gethan, auch meldung zethun27. „Turckisch kaiser“ zuendern: „der turck“m. Musterpletz: Die wort „sovil moglich“ pleiben zulassen. Der stendt cammerguter halben, das es inen nit moglich etc.: Wie Bayern.
/864/ Sachsen: Wie die vorigen. Und dan versehung zethun, das alle underthanen gleichmessig belegt.
Straßburg: Wie commissarii und Bayern und yetzt furstlich Sachssen.
Jülich: Wie Bayern. Der ungleichmessigen belegung halb: Placet, das versehung zethun, wofer es citra preiuditium tertii geschehen mag, per verba, sovil imer moglich, gleicheit zuhalten.
Prälaten: Wie Bayern.
Wetterauer Gff.: Wie Gulichn.
Städte Aachen, Regensburg: Vergleichen sich mit dem mehern.
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Anmerkungen
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« Nr. 350 1557 März 14, Sonntag »
Textvorlage: Kurmainz B, pag. 853–864.
Konzept des RAb. Billigung der Einleitung. Protest der CA-Stände gegen den Geistlichen Vorbehalt. Billigung des 1. HA (Religionsvergleich). Differenzen der geistlichen Kff. bei der Benennung ihres Assessors für das Religionskolloquium. Konzept für den 2. HA (Türkenhilfe). Billigung mit Korrekturen.
/853/ (Vormittag1 ) Ausschuss zur Prüfung des RAb (Seld als kgl. Kommissar; Gesandte: Alle Kff., Salzburg, Österreich, Straßburg, Bayern, Sachsen, Jülich, Prälatena und Wetterauer Gff. für FR, Städte Aachen und Regensburg für SR).
Prüfung des Konzepts für den RAb. Zunächst Verlesung der Einleitung.
Umfrage. Seld für den Kg., Kurtrier, Kurköln: Billigung.
Kurpfalz: Billigung. Bringt im Namen aller CA-Stände vor2 : /853 f./ Fasst die bisherigen Verhandlungen auf dem RT mit dem Kg. und dessen Kommissaren zum ŠGeistlichen Vorbehalt (Freistellung) zusammen und verweist auf den Protest der CA-Stände, der dem Kg. übergeben worden ist3 , /854/ also das sie nit in dissen articul konnen bewilligen, domit inen nit hernachmals zugemessen, wider ir gewissen gehandlet zu haben und ire uralte religion zuvergessen. Domit dan stendt dessen auch wissens, wollen sie die protestation domit ubergeben. Bathen, die zu prothocollieren4.
Kursachsen: Man wuste, wes sie der gaistlichen vorbehalts halben befelch gehabt zuerregen. Hingen darumb der gmeinen protestation an5. One das aber /855/ were Sachssen nit gmeint, den religion friden zurutten6, sonder were dem treulichen nachzusetzen bedacht. Auf solchs liessen sie inen den eingang des concepts gefallen. Allein geben sie etlich wenig zubedencken, da repetitio religion fridens beschichtb, das solchs nit per modum protestationis geschehen sol. Zu deme per modum obligationis die einverleibung zethun7.
Kurbrandenburg: Placet der eingang des abschiedts. Nihil dicit de protestationec.
Salzburg, Bayern: Billigung der Einleitung.
Österreich: Idem. Allein der landteg8 kein meldung zethun. Item der repetition des fridens halb wie Sachssen. Zu deme, das auch der profan fride darin gmelt werden solte.
Sachsen: Wie Sachssend.
Straßburg: Wie Ostereich.
Prälaten: Similiter.
Wetterauer Gff.: Wie Pfaltz.
ŠStadt Aachen: Wie Ostereich.
Stadt Regensburg: Wie Pfaltz.
Verlesung des Konzepts für den 1. HA (Religionsvergleich).
Umfragee. Ist per Sachssen angefochten das wort „ordenlich“ beim concilio, und das „yederzeit“ dardurch den strittigkaiten der religion abgeholffen9.
Beschluss: Hat man es lassen pleiben bei dem wort „ordenlich“, aber das wortlin „yederzeit“ solt außgelassen werden.
Trier zeigt an, das hierdurch nit solte der verstandt geschepfft werden, als obe die catholici den weg des concilii verworffen, und solchem hengt Coln und andere catholici anf.
/857/ Benennung des assessors10: Da haben sich der dreyen gaistlichen churfursten rethe nit vergleichen konnen. Derhalb solt der kgl. Mt. heimbgestelt werden, hierin zu handlen. Gleichwol ist Trier fast durchauß gepetten worden, sich damit zubeladen. Trier excusiert von wegen, das er Meintz nit furgreiffen welle, zudeme der krieg halben zwuschen Franckreich, babst und Engelandt11, und das die landtschafft Trier darfur gepetten12. Schlegt Meintz für.
Anschließend weitere Verlesung des gesamten 1. HA. Umfrage. Billigung. Pfalz verweist zwar auf eine Weisung des Kf. mit Einwänden, die aber erst vor zwei Tagen, also nach beschluß der sachen, angekommen ist. Deshalb Billigung.
Š /858/ (Nachmittag). Es wird proponiert, g– welcher Artikel als nächster verlesen werden soll –g.
Zwischeneinwand von Seld: Hat den Kg. von der heutigen Beratung unterrichtet, vor allem der zweyer punct halb, obe Speir zu presidenten zu benennen im abschiedt oder nit, und dan des stritts halben, so des assessors halben zwischen Meintz und Trier furgefallen. Und hetten auf den ersten punct geachtet: Dweil andereh nambhafft gemacht, das auch Speir zu specificieren13. /859/ Den assessoren belangendt: Erachtet konig, das Meintz mit vielen geschefften beladen und kunfftiglichen meher beladen werden; das derhalb Trier furzunemen. Versehen sich kgl. Mt., Trier werde dem werck zugutem sich beladen.
Kurtrier: Were nit zu dissem auschuß gestanden, hievon zuhandlen14, sonder das sich 3 gaistliche churfursten darunther zuvergleichen. Were heut gehort. Aber wie dem, so wuste er konig kein maß zu geben. Doch hetten sich die gaistliche churfursten noch selbst zu vergleichen. Liesse es derhalb bei voriger anzeig.
Kurmainz: Man wuste, mit was geschefften, ordinari und extraordinari, [der Kf.] beladen. Derhalb irer kfl. Gn. wol zuverschonen. Derhalb were per konig diß wol bedacht, und hoffen, /860/ Trier werde der alten religion zugutem sich nit verwaigern. Bitten, die trierische gesandten wollen bewilligen15. Versehen sich, Meintz werde an Trier darumb auch schreiben. Und daruf solte Trier alß assessor in abschiedt gesetzt werdeni.
Ist daruf Trier in abschiedt als assessor und Meintz und Coln, das sie auditores geben solten, gesetzt worden16.
Verlesung des Konzepts für den 2. HA (Türkenhilfe) im RAb.
Umfrage. Seld: Die not des konigs solte nit in dissem werck außgefurt werden: 1) Das turck werde fur Wien ziehen. 2) Das er ein million goldts muß haben. Š3) Item sonst die eusserste not etc.17 Solchs alles einzuziegen propter exteras nationes. /861/ Beharliche hilff einzuleiben, dweil sie unverpuntlich.
Kurtrier, Kurköln: Vergleichen sich der einziehung halben mit den kgl. commissarien. Die harrig hilff stehet noch uff vergleichung18.
Kurpfalz: Zeigt an, das Pfaltz nit meher dan 8 monat einfach bewilligt. Derhalb wolle nit zu den fiscalische proceß astringiert sein. Item in belegung der underthanen gleicheit zuhalten. Item sollen Meintz und Pfaltz furdarlichen ein krigßrathe benennen19. Beharliche hilff: Erwarten befelchs. Musterpletz20: Zusetzen „soviel moglich“; „zuverschonen“ außzulassen. Sonst der einziehung halben wie commissarii.
/862/ Kursachsen: Wie kgl. commissarii. Und in der bewilligung gleicheit zuhalten, pitten sie. Beharliche hilff: Were dem konig zugratificieren. Doch die narration derhalb21 im concept zuumbgehenj.
Kurbrandenburg: Wie Sachssen. Und wes das meher bewilligt, da solten sich die andere nit absondern noch zerruttung im Reich machen22. Sonst wolten sie bedingt haben, darzu kein ursach gegeben zu habenk.
Kurmainz: Excusiert die weitleufftigkait, dan pesser abzuthun dan zuzethun. Beharliche hilff: Liessen es sie dabei pleiben, wes fur ergangen, deßgleichen der 8 monatlichen hilff halb23.
Salzburg: Konig heimzustellen, wie die restriction zethun. Sonst wie Sachssenl.
Š /863/ Bayern: Wie commissarii. Andrinopli turck vor herbst gewesen24: Zuumbgehen. Muntz von grossern hilff25. Item das stendt setzen, das es inen nit moglich, hilff zulaisten26: Zu umbgehen oder zuverpessern. Musterpletz: „sovil moglich“ die wort außzulassen. Harrige hilff: Wie Sachssen.
Österreich: Wie commissarii. Doch der werbung, so Ungern, Behem und Ostereich gethan, auch meldung zethun27. „Turckisch kaiser“ zuendern: „der turck“m. Musterpletz: Die wort „sovil moglich“ pleiben zulassen. Der stendt cammerguter halben, das es inen nit moglich etc.: Wie Bayern.
/864/ Sachsen: Wie die vorigen. Und dan versehung zethun, das alle underthanen gleichmessig belegt.
Straßburg: Wie commissarii und Bayern und yetzt furstlich Sachssen.
Jülich: Wie Bayern. Der ungleichmessigen belegung halb: Placet, das versehung zethun, wofer es citra preiuditium tertii geschehen mag, per verba, sovil imer moglich, gleicheit zuhalten.
Prälaten: Wie Bayern.
Wetterauer Gff.: Wie Gulichn.
Städte Aachen, Regensburg: Vergleichen sich mit dem mehern.