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Abkürzungen und Siglen. Transkriptionsregeln
E) Protokoll des Religionsausschusses
F) Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des Reichsabschieds
G) Protokoll für die Versammlungen der CA-Stände
H) Protokoll für die Versammlungen der katholischen und geistlichen Stände
J) Resolutionen, Eingaben, Gutachten
« Nr. 27 1556 Oktober 19, Montag »
Keine Einigung zum Sessionsrecht der Kurkölner Gesandten während der Sedisvakanz nach dem Tod des Kf.
/206/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Nochmaliger Versuch, in der Kölner Sessionsfrage zu einer Einigung zu kommen.
1. Umfrage. Trier: Wissen nichst furzuschlagen.
Köln: Haben gestern vom Domkapitel die Verhandlungsvollmacht erhalten. Bitten demnach um Zulassung.
Pfalz: /206 f./ Erwarten Weisung des Kf.
/207 Sachsen: So lang sich colnischen stim und session in namen des dhumb capittels anmassen, konnen sie mit inen nit handlen. Schepffen dessen ein meher bedenckens, dweil sie yetzo gehort, wes Coln verner anpracht1. Yedoch da sich Coln auf ein ungefherliche handlung auf approbation des kunfftigen hern einlassen wellen und in den prothocollis versehen, das solcher actus niemandts Šichtes gebe oder neme, domit dan die sachen nit aufgehalten, welten sie auf solchs procedieren.
Brandenburg: Fortsetzung der Verhandlungen gemäß dem sächsischen Vorschlag.
Mainz: Mochten gern vergleichung sehen. Erachten aber für sich, das disse difficulteten /208/ nit so hochnottig. Dan es, dhumb capittel, alwegen nach abgang eins ertzbischoffs alle administration tragt, versehung landt, leut, jurisdiction und was sonst notigs furfalt, so die wahl eins ertzbischoffs nit erwarten kan. Zweiveln auch nit, Coln, der zukunfftig2, werde approbation thun, bevorabe dweil sie neue befelch yetzo erlangt. Daruf wol mit inen furzugehen.
2. Umfrage. Trier: Were alwegen des bedenckens gewesen, das Coln bei den sachen zu lassen. Weil aber andere incontrarium, wisse er denen kein moß zugeben.
Köln: Habenden befelchen nach weren die vorgeschlagene mittel inen nit annemblich. Ideo ut supra.
Pfalz: Dweil Coln habendem befelch nach die mittel nit annemblich, willen sie es zeruck gelangen und beschaidts gewarten.
Sachsen: Weil immediate daruf bestanden, /209/ das colnische b–in namen des dhumb capittels wellen furfarn–b und die mittel inen nit annemblich, und dan auch von andern die administration angezogen, so well inen gepüren, befelchs zuerholen. Segen numeher kein andern weg, dan das auf die whal eins andern churfursten die sachen eingestelt, oder aber, das abgesondert von den colnischen in sachen furgangen; darzu sie urpietig3.
Brandenburg: Konne nit befinden, worumb Coln das vorgeschlagene mittel nit annemblich, dan die wider4 geben oder nemen. Wofer dan Coln auf irer meinung bestunden, were ime befelchs von noten.
Mainz: Da keine Einigung möglich ist, were zuerwarten, obe etwo von commissarien wolten wege herlangen5.
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Keine Einigung zum Sessionsrecht der Kurkölner Gesandten während der Sedisvakanz nach dem Tod des Kf.
/206/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Nochmaliger Versuch, in der Kölner Sessionsfrage zu einer Einigung zu kommen.
1. Umfrage. Trier: Wissen nichst furzuschlagen.
Köln: Haben gestern vom Domkapitel die Verhandlungsvollmacht erhalten. Bitten demnach um Zulassung.
Pfalz: /206 f./ Erwarten Weisung des Kf.
/207 Sachsen: So lang sich colnischen stim und session in namen des dhumb capittels anmassen, konnen sie mit inen nit handlen. Schepffen dessen ein meher bedenckens, dweil sie yetzo gehort, wes Coln verner anpracht1. Yedoch da sich Coln auf ein ungefherliche handlung auf approbation des kunfftigen hern einlassen wellen und in den prothocollis versehen, das solcher actus niemandts Šichtes gebe oder neme, domit dan die sachen nit aufgehalten, welten sie auf solchs procedieren.
Brandenburg: Fortsetzung der Verhandlungen gemäß dem sächsischen Vorschlag.
Mainz: Mochten gern vergleichung sehen. Erachten aber für sich, das disse difficulteten /208/ nit so hochnottig. Dan es, dhumb capittel, alwegen nach abgang eins ertzbischoffs alle administration tragt, versehung landt, leut, jurisdiction und was sonst notigs furfalt, so die wahl eins ertzbischoffs nit erwarten kan. Zweiveln auch nit, Coln, der zukunfftig2, werde approbation thun, bevorabe dweil sie neue befelch yetzo erlangt. Daruf wol mit inen furzugehen.
2. Umfrage. Trier: Were alwegen des bedenckens gewesen, das Coln bei den sachen zu lassen. Weil aber andere incontrarium, wisse er denen kein moß zugeben.
Köln: Habenden befelchen nach weren die vorgeschlagene mittel inen nit annemblich. Ideo ut supra.
Pfalz: Dweil Coln habendem befelch nach die mittel nit annemblich, willen sie es zeruck gelangen und beschaidts gewarten.
Sachsen: Weil immediate daruf bestanden, /209/ das colnische b–in namen des dhumb capittels wellen furfarn–b und die mittel inen nit annemblich, und dan auch von andern die administration angezogen, so well inen gepüren, befelchs zuerholen. Segen numeher kein andern weg, dan das auf die whal eins andern churfursten die sachen eingestelt, oder aber, das abgesondert von den colnischen in sachen furgangen; darzu sie urpietig3.
Brandenburg: Konne nit befinden, worumb Coln das vorgeschlagene mittel nit annemblich, dan die wider4 geben oder nemen. Wofer dan Coln auf irer meinung bestunden, were ime befelchs von noten.
Mainz: Da keine Einigung möglich ist, were zuerwarten, obe etwo von commissarien wolten wege herlangen5.