Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Gemäß den Editionsrichtlinien der „Reichsversammlungen“ werden nur Eingaben und Bittschriften dokumentiert, die als „Reichstagssupplikation“ zu qualifizieren sind1. Das wesentliche Kriterium für diese Einstufung bildet die Vorlage der Supplikation in der Mainzer Kanzlei als geschäftsführendem Organ, die sie sodann meist den Reichsständen insgesamt oder gelegentlich nur einer Kurie, in der Regel dem Kurfürstenrat, übergab und sie damit auf der offiziellen Ebene des RT zur Sprache brachte. Demnach bleiben Supplikationen unberücksichtigt, die nur an den Ks. gerichtet waren und von diesem nicht an die Reichsstände zur weiteren Erörterung gereicht, sondern dem RHR übergeben wurden2. Gleiches gilt für Eingaben an einzelne Kff. oder Ff., die in den Kurien nicht zur Vorlage kamen3. Nach diesem Kriterium werden 79 Eingaben als Reichstagssupplikationen kategorisiert, wobei die häufigen Gegenberichte und Folgesupplikationen nicht eigens gezählt werden. Die genannte Zahl bezieht sich nur auf die vom RT auf offizieller Ebene beratenen Bittschriften, sie berücksichtigt also die im Verlauf des RT allein vom RHR im Auftrag des Ks. beschiedenen Petitionen nicht, deren Anzahl die der Reichstagssupplikationen bei Weitem übertraf, wie neuere Untersuchungen für andere RTT im Zusammenhang mit der Auswertung der RHR-Akten zeigen4. Doch obwohl die Einschätzung des historischen Stellenwerts der Supplikationen generell zuletzt grundlegend revidiert wurde5, ist in der Buchform der RTA aufgrund der Vielzahl der Vorgänge und des Umfangs der dabei produzierten Akten weder die Berücksichtigung der Bittschriften vor dem RHR generell noch eine umfassende Dokumentation allein der Reichstagssupplikationen möglich, sondern es muss bei der Beschränkung auf Letztere und deren Präsentation gemäß den erwähnten Richtlinien als „strukturiertes Aktenreferat“ bleiben. Angestrebt werden kann lediglich ein etwas differenzierteres Aktenreferat, um damit der Bedeutung der Bittschriften gerecht zu werden.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Reichstagssupplikationen (63) richtete sich an die Reichsstände, einige davon waren gleichzeitig auch an den Ks. adressiert. Bei zwölf Bittschriften, die nur an den KR gingen, handelte es sich um Zollgesuche, andere Belange, die FR und SR nicht berührten, oder um Eingaben von Mitgliedern des Kurkollegs an ihre Mitkff. Diese Supplikationen wurden nur im KR beraten, während von den 79 Supplikationen insgesamt mit 52 sehr viele an den Supplikationsrat verwiesen wurden, um die Verhandlungen in den Kurien davon zu entlasten. Der Supplikationsrat beschloss zu den Eingaben jeweils knappe Resolutionen, die anschließend im RR verlesen und in aller Regel unverändert als Dekret der Reichsstände gebilligt wurden. Vier Supplikationen richteten sich an den Ks., wovon drei (Session Holsteins sowie Sessionsstreit Mecklenburgs einerseits mit Jülich und andererseits mit Württemberg, Baden, Hessen und Pommern) hauptsächlich vor dem Ks. und dessen Geheimen Räten verhandelt wurden. Da anschließend zusätzlich die Reichsstände involviert wurden, werden sie ebenfalls als „Reichstagssupplikationen“ gewertet.

Im Gegensatz zum Verfahren bei anderen RTT wurden 1594 die meisten Supplikationen nicht zur allgemeinen Abschrift gegeben: In der ersten Sitzung des Supplikationsrats am 28. 6. stellte Kurmainz zur Debatte, ob von den Supplikationen etliche nach gelegenhait unnd wichtigkait zuvordrist abgeschriben und yedem standt copi darvon zuegestellet werden soltte. Man kam überein, dies für jede Eingabe nach deren Verlesung eigens zu entscheiden6. In der Folge unterblieb die Abschrift in den weitaus meisten Fällen – von den 63 Supplikationen an die Reichsstände wurden nur 15 kopiert –, während im Gegensatz dazu die Resolutionen des Supplikationsrats als Vorlage für die Ständedekrete durchgehend zur allgemeinen Abschrift gegeben wurden7. Aufgrund dieses Verfahrens sind zwar die Dekrete zu den Supplikationen in den reichsständischen und ‑städtischen Archiven vielfach überliefert, hingegen fehlen dort wegen der unterbliebenen Abschrift die eigentlichen Eingaben. Diese finden sich abgesehen von den wenigen kopierten Bittschriften nur in der Überlieferung der Mainzer Kanzlei als dem Organ, das sie beim RT entgegennahm. Auch deshalb beruht die Dokumentation der Supplikationen ganz überwiegend auf den Beständen des Mainzer Erzkanzlerarchivs, die dort weitgehend geschlossen in zwei Bänden abgelegt sind (MEA RTA 92, 93)8. Dazu kommen 15 Supplikationen in MEA RTA 91 aus den Bereichen Zollgesuche, RPO, Session und weniger anderer Themen, die sich auf die Hauptartikel des RT beziehen, sowie die umfangreiche Eingabe Konrads von Pappenheim in MEA RTA 89. Vier im MEA fehlende Supplikationen werden der reichsständischen Überlieferung entnommen; für zwei Eingaben fand sich kein Nachweis.

Die Einrichtung des Supplikationsrats beschloss KR bereits in der Anfangsphase des RT am 14. 6.9, FR und SR benannten ihre Verordneten daraufhin am 22. 6.10Demnach wirkten 1594 am Supplikationsrat mit11: Alle Kff., namentlich Kurmainz (Nikolaus Schenk von Schmittburg, Jobst Philipp von Bicken, Lic. Franz Philipp Faust), Kurtrier (Damian von der Leyen, Dr. Peter Schneidt), Kurköln (Heinrich Schall von Bell, Dr. Johann Roberti), Kurpfalz (Klaus Heinrich von Eberbach, Dr. Leonhard Schug, Dr. Johann Christoph Reiner), Kursachsen (Georg Ulrich von Ende, Ernst Dietrich von Starschedel), Kurbrandenburg (Siegmund von der Marwitz, Dr. Johann Köppen d. J.). Für FR von der geistlichen Bank Salzburg (Jakob Preyner, Dr. Georg Kühl), Konstanz (Johannes Pistorius, Dr. Hieronymus von Pflaumern), Regensburg (Domherr Hans Georg von Stingelheim, Dr. Michael Rank, Kanzler) und schwäbische Prälaten (Abt Georg von Weingarten; Dr. Johann Joachim Beck); von der weltlichen Bank Pfalz-Neuburg (Dr. Georg Ludwig Fröhlich, Lic. Johann Zöschlin), Hessen-Kassel (Georg [von] Meysenbug; Dr. Siegfried Klotz, Kanzler [Hessen-Marburgs]), Württemberg (Dr. Matthias Enzlin, Sebastian Welling) und Wetterauer Gff. (Dr. Andreas Christiani). Die Reichsstädte wurden vertreten durch Köln (Johann Hardenrath, Dr. Wilhelm Hackstein) und Ulm (Albrecht Schadt, Dr. Leo Kraft).

Der Supplikationsrat konstituierte sich am 28. 6. und beriet sodann relativ kontinuierlich an insgesamt 20 Verhandlungstagen bis 5. 8. 159412. Die Sitzungen sind in mehreren Protokollen gut nachgewiesen. Die Dokumentation greift auf das Kurmainzer Protokoll als Grundlage zurück, da es vom geschäftsführenden Mitglied verfasst wurde und die Verhandlungen mit Einzelvoten zuverlässig aufzeichnet13. Lediglich die letzte Sitzung am 5. 8., die im Mainzer Protokoll fehlt, wird der Pfalz-Neuburger Mitschrift entnommen, die ebenfalls den gesamten Sitzungszeitraum des Supplikationsrats umfasst14. Daneben ist das Protokoll für die Wetterauer Gff. überliefert, verfasst vom Gesandten Christiani15, der ebenso alle Verhandlungen aufzeichnete wie die Kölner Gesandten, die diese Verhandlungen in das laufende Protokoll für den Städterat inserierten16.

Anmerkungen

1
 Lanzinner, RTA RV 1570, 102–112, bes. 102–105. Zu Charakterisierung und Anzahl der RT-Supplikationen vgl. Neuhaus, Supplikationen (Lit.); Leeb, Supplikationen, bes. 118–132.
2
 Beispielhaft mehrere Supplikationen um Steuererlasse, ‑ermäßigungen oder ‑befreiungen: Ballei Koblenz (LHA Koblenz, Best. 55 A 1 Nr. 129, pag. 29–32. Kop.), Kardinal Karl von Lothringen als Bf. von Metz (HKA Wien, RA 113.1, fol. 592 f., 595 f. Or.), Gf. Salentin von Isenburg (ebd., fol. 581–582’. Or.), Abt Heinrich [Duden] von Werden und Helmstedt (ebd., 597–602’. Or.), Stadt Pfullendorf (ebd., fol. 586–589’. Or.). Die Jülicher Gesandten legten dem Ks. 10 „Memoriala“ (Regensburg, 28. 5. 1594) mit Bitten vor: 1) Beistand gegen die Bedrängungen durch den niederländischen Krieg, Restitution der Gft. Moers und anderer Orte (vgl. Nr. 467). 2) Klagen gegen Übergriffe der burgundischen Regierung u. a. in Montjoie (vgl. Beilage A zu Nr. 467). 3) Nachlass von Steuerrestanten und Befreiung von Steuern (vgl. Nr. 288, Nr. 467). 4) Verwahrung gegen die Ladung der Gftt. Neuenahr und Moers sowie der Städte Düren, Soest, Duisburg und Niederwesel zu RTT. 5) Konfirmation der Jülicher Privilegien sowie 6) einer Lehnsgerichtsordnung. 7) Eingabe gegen Aachen (vgl. auch Nr. 430). 8) Rücknahme der Lizenten (vgl. Nr. 468). 9) Unterhalt für Hgn. Sibylle von Jülich-Kleve-Berg. 10) Besoldung der Soldaten aus dem Haus Jülich. Die Memoralia wurden Freymon am 1. 6. übergeben. Bis 11. 7. kamen sie im ksl. Geheimen Rat nicht zur Vorlage. Am 5. 8. wiederholten die Gesandten die wichtigsten Punkte mündlich vor dem Ks., doch erfolgte beim RT kein Bescheid dazu. Nachweise: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 1061–1108’. Kopp. (Nr. 7 fehlt). HStA München, K. blau 444/4, fol. 99–156’. Kopp. (Nr. 1, 8 fehlen). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 22–23’, 268–273’ (Konzz. für Nr. 1, 3, 4). Zur unterbliebenen Beratung vgl. Berichte der Jülicher Gesandten an die Räte in Düsseldorf vom 2. 6. (LAV NRW R, JB II 2343, fol. 306–308’, hier 308. Or.), 11. 7. (ebd., fol. 426–428’, hier 426 f. Or.) und 6. 8. (ebd., fol. 496–498’, hier 496’ f. Or.) sowie ihre Abschlussberichte zur Hauptinstruktion (o. O., o. D.: LAV NRW R, Kleve-Mark, Akten 3150, fol. 6–11’, hier 6–7. Kop.) und zur Nebeninstruktion (o. O., o. D.: Ebd., fol. 13–16’. Kop.).
3
 Vgl. als Beispiel die Supplikation Pfgf. Georg Gustavs von Veldenz an Kf. Wolfgang von Mainz mit der Bitte um Beförderung seiner an den Ks. gerichteten Bittschriften: HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 582–583’. Or. (übergeben am 18. 7. 1594); die 6 Supplikationen an den Ks., die beim RT nicht zur Vorlage kamen, als Beilagen: Ebd., fol. 584–598’. Kopp.
4
 Ortlieb, Reichstag; Ortlieb, Reichshofrat (jeweils Lit.).
5
 Vgl. exemplarisch anhand der Untertanensupplikationen am RHR zur Zeit Rudolfs II. die Ergebnisse im Sammelband: Haug-Moritz/Ullmann, Supplikationspraxis.
6
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 1 f.
7
 Vgl. auch die Überschr. zu den gesammelten Resolutionen des Supplikationsrats in StadtA Speyer, 1 B Nr. 348, fol. 408–447’, hier 408: Des supplication rhats uff bei dieser Reichs versamblung einkhommene underschiedliche supplicationes (so mehrertheils ad dictandum nicht khommen […]) gegebene bedencken. Zur Praxis der ausgewählten Abschrift beim RT 1570 vgl. Lanzinner, RTA RV 1570, 104 f.
8
 HHStA Wien, MEA RTA 92, beinhaltend zunächst das Protokoll des Supplikationsrats (eigens foliiert), sodann Supplikationen mit Beilagen und Dekreten (fol. 1–774’). Aufschr. auf dem Rücken des Bandes: Tomus primus supplicationum liber dietae ratisbonensis de anno domini 1594. Überschr. auf dem Protokoll (gilt für den gesamten Akt): Liber supplicationum primus. Cum protocollo, in quo continentur supplicationes expeditae et earundem decreta. Anno 1594 in comitiis ratisbonensibus etc. HHStA Wien, MEA RTA 93, erneut Supplikationen und Dekrete (fol. 1–655’). Aufschr. auf dem Rücken des Bandes: Tomus secundus supplicationum liber dietae imperialis ratisbonensis de anno domini 1594.
9
 Vgl. Kursachsen, fol. 76’ f. [Nr. 8].
10
 Bayern, fol. 117 [Nr. 66]; Ulm, fol. 45’ [Nr. 113].
11
 Vgl. das namentliche Verzeichnis aller mitwirkenden Räte, das dem Kurmainzer Protokoll des Supplikationsrats vorangestellt ist (Überschr.: Nomina consiliariorum a reverendissimis et illustrissimis principibus electoribus et aliis Imperii statibus ad supplicationes expediendas in comitiis Ratisbonae anno 1594 habitis deputatorum): HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, vor fol. 1. Besetzung 1594 auch bei Neuhaus, Reichstag, Beilage Nr. 6 S. 324; Bergerhausen, Köln, 238 f.
12
 Im Vergleich mit der Tagungsdauer der Supplikationsräte bei anderen RTT: Neuhaus, Supplikationen. 157.
13
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 1–55. Votenprotokoll, Rap. Vgl. Neuhaus, Reichstag, 170.
14
 HStA München, K. blau 275/2, fol. 1–118. Überwiegend Votenprotokoll, teils Rap., teils Reinschr., verfasst von verschiedenen Hdd. Überschr.: Prothocoll deß supplication raths, gehallten auff dem reichstag zue Regenspurg anno 1594.
15
 HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 596, fol. 3–43. Zu Beginn Voten-, dann Beschlussprotokoll; vorangestellt ein namentliches Verzeichnis der Mitwirkenden im Supplikationsrat. Reinschr. Überschr.: Protocollum, was im supplications rath uff dem gehaltenen reichstag zu Regenspurgk anno 94 ist vorgelauffen undtt tractirtt worden. Anno 94. No. II. Abschriften dieses Protokolls (gleichlautend): HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 493, unfol. StA Marburg, 81 Nr. A/184/1 Bd. 2, unfol. HStA Stuttgart, B 571 Bü. 577, unfol. (Überlieferung der schwäbischen Gff., die nicht am Supplikationsrat teilnahmen). Überschr.: Prothocollum gehaltnen supplication raths uff dem reichstag zue Regenspurg anno 1594. Vermerk: Beschriben durch der herrn wederowischen grafen und herrn abgesandte. Nachweis und Rückgriff auf das Protokoll bei Neuhaus, Supplikationen als landesgeschichtliche Quellen, Teil II, 67–69.
16
 HASt Köln, K+R A 199 [= Köln], fol. 61’ ff. passim [auf dem Sicherungsfilm teils nicht lesbar].