Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Klagen gegen das ksl. Hofgericht zu Rottweil. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (Regensburg, 20. 5./10. 5. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 27. 5.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, ohne Unterzeichnung; mit 1 Belegdokument2(Ständedekret von 1582): Auf ihre Supplikation gegen das Hofgericht zu Rottweil beim RT 1582 hin haben die Reichsstände ihre Beschwerden bestätigt und in ihrem Dekret3den Ks. um Abhilfe gebeten. Da dies bisher unterblieben ist, bitten sie um Veranlassung beim Ks., das Dekret jetzt zu vollziehen, damit Stände und Untertanen im Schwäbischen Kreis ihrer Beschwerden enthoben [, damit von den neuen, ungewöhnlichen Prozessen des Hofgerichts entbunden] werden und so den Ks. umso bereitwilliger im Türkenkrieg unterstützen können.
Beratung im Supplikationsrat am 5. 7.4mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 11. 7.5), die im RR am 22. 7. verlesen wurde6. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.7und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 24. 7.)8: Die diese Prozesse des Hofgerichts nicht nur für den Schwäbischen Kreis, sondern für alle Reichsstände präjudizierlich sind, bittet man den Ks., er möge gemäß dem Dekret des RT 1582 anordnen, dass Stände und Untertanen im Schwäbischen Kreis vom Hofgericht nicht gegen das Herkommen sowie ihre Privilegien und Exemtionen behelligt werden.
Interzession der Reichsstände an den Ks. (22. 7. 1594; von den Reichsständen kopiert am 12. 8.)9, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei: Übergeben dem Ks. die Supplikation und verweisen auf ihr früheres Dekret [von 1582]. Bitte wie im Ständedekret.