Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um Interzession beim Ks.: Überlassung einer Kirche für die öffentliche Ausübung der CA in Weil der Stadt.

Datum: Regensburg, 10. 5. (30. 4.) 1594. Von den protestantischen Ständen nicht beraten1.

HStA München, K. blau 274/12, fol. 330–333’ (Or. an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg; präs. Regensburg, 13. 5. {3. 5.} 1594) = Textvorlage. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 1012–1015’ (Or. an Kf. Johann Georg von Brandenburg; präs. o. O. [Regensburg], 11. 5. {1. 5.} 1594) = [B]. HStA Dresden, GA Loc. 10165/8, unfol. (Or. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen; präs. Regensburg, 10. 5. {30. 4.} 1594) = [C].

/330–331/ An den Kf./ F.: Die der CA angehörenden Bürger in Weil der Stadt bemühen sich seit 15 Jahren bei der Stadtobrigkeit um die Überlassung einer Kirche und die Anstellung eines evangelischen Predigers. Sie wurden und werden dabei unterstützt von den Hgg. Ludwig und Friedrich I. von Württemberg, Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach sowie den Reichsstädten Ulm, Esslingen, Reutlingen und Heilbronn. Nach deren Interzessionen entstand ein innerstädtischer Konflikt, in dem die katholischen Bürger die Einsetzung einer parteiischen ksl. Kommission, bestehend aus zwei katholischen Reichsständen, erreichten2. Die innerstädtischen Gegner bedrohen die CA-Mitbürger unter Berufung auf eine ksl. Resolution mit dem Ziel, sie gänzlich aus der Stadt zu vertreiben3.

/331–332/ Zwar haben die evangelischen Bürger vor 14 Jahren von der Stadtobrigkeit die Erlaubnis erhalten, Württemberger Kirchen außerhalb der Stadt zu besuchen und für kranke und sterbende Bürger einen evangelischen Prediger zur Reichung des Abendmahls in die Stadt kommen zu lassen. Da es den Kranken, Alten und der Jugend aber schwerfällt, im Winter und bei schlechtem Wetter die auswärtigen Kirchen zu besuchen, haben die der CA angehörenden Bürger vor diesem RT die Stadtobrigkeit gebeten, bei Ks. und Reichsständen dafür einzutreten, dass ihnen die öffentliche Religionsausübung in der Stadt erlaubt wird. Der Rat hat dies unter Berufung auf die laufende ksl. Kommission abgelehnt, ihnen aber freigestellt, sich selbst an den RT zu wenden.

/332 f./ Die der CA angehörenden Bürger beschweren sich demnach anlässlich des RT bei ihm, dem Kf./F., als Religionsverwandtem gegen die parteiische ksl. Kommission und die Bedrängungen seitens der katholischen Mitbürger, verbunden mit der Bitte, neben anderen Religionsgravamina auch ihre Obliegen beim Ks. zur Sprache zu bringen4und dafür einzutreten, dass er die Überlassung einer Kirche zur Ausübung der CA anordnet.

/332’ f./ Schlussformel mit Verweis auf die Bevollmächtigung des Unterzeichnenden durch die der CA angehörenden Bürger in Weil der Stadt.

/333/ Regensburg, 10. 5. (30. 4.) 1594. Unterzeichnet von Lic. iur. Adam Schnurm, f. württembergischer Keller und Pfleger der Klöster Bebenhausen und Hirsau, als bevollmächtigter Anwalt für die der CA angehörenden Bürger in Weil der Stadt.

Anmerkungen

1
 Vgl. auch den Vermerk bei der Supplikation in GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 1011: Ist nicht zur deliberation kommen.
2
 Als ksl. Kommissare wirkten im Oktober 1593 Gf. Friedrich von Fürstenberg und Gf. Eitel Friedrich von Hohenzollern. Vgl. Akten der Kommission und zugehörige Korrespondenzen: HStA Dresden, GA Loc. 10165/8, unfol. passim; ISG Frankfurt, Reichssachen II 2019, unfol. passim. Korrespondenzen aus dem Frühjahr 1593: HStA München, K. schwarz 16698, fol. 351 ff. Vgl. zu der von den Katholiken der Stadt erwirkten ksl. Kommission ausführlich auf Grundlage der RHR-Akten: Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 217–228.
3
 Zu den Bemühungen um die Zulassung der CA, bedingt auch durch die Zuwanderung wirtschaftlich potenter Protestanten und unterstützt von den oben genannten Ff. und Städten, sowie zu der von außen angeregten Gegenreaktion insbesondere durch den aus einer Weiler Familie stammenden Salzburger, später bayerischen Rat Johann Baptist Fickler, gerichtet gegen die konfessionell indifferente Haltung des Rates der Stadt, mit der folgenden Anordnung der ksl. Kommission, abzielend auf die Rekatholisierung, vgl. Press, Weil der Stadt, 18 f.; Hubig, Konflikte, 30–32 (Lit.); Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 215–217.
4
 Vgl. die Aufnahme der Beschwerde in die allgemeinen protestantischen Gravamina [Nr. 390], Punkt 20.