Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Türkenhilfe): Ablehnung einer eilenden Hilfe durch KR gegen die Forderung des Ks. und den Beschluss des FR. Zwischen KR und FR strittige Laufzeit der Steuer. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Grundsätzliche Zustimmung zur Fortsetzung der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg trotz der fraglichen Bereitschaft der Kriegsparteien. Erhöhte Chancen aufgrund der Statthalterschaft von Ehg. Ernst. Wahrung der Reputation von Ks. und Reich bei der Vermittlung.

/321’/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln persönlich. Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).

Mainz proponiert: Weitere Beratung der gestern im RR verlesenen Triplik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe)1.

1. Umfrage. Trier: /321’ f./ Kf. verweist auf das Votum in der letzten Beratung der Triplik2, in welcher der Ks. aus der Bewilligung von 80 Römermonaten die Ausweisung einer eilenden Hilfe von 20 Römermonaten, die verkürzte Erlegung der Gesamtsumme innerhalb von vier oder fünf Jahren, die Begleichung der antizipierten Gelder nicht mit dieser Steuer und die Zuordnung der Stände zur Revision der Söldnerbestallung fordert. Die Leistung der eilenden Hilfe ist für Trier /322/ aus den hiebevor angetzogenen ursachen unmöglich.Verkürzte Laufzeit: Trier will sich einer Erlegung innerhalb von fünf Jahren nicht verweigern. Antizipationen: Kf. lässt es propter consequentiam bei gemeinem beschluß3 nochmalß bewenden.Revision der Söldnerbestallung: Kf. will Räte zuordnen.

/322’/ Köln: Beharrt auf dem zuletzt abgegebenen Votum zur Triplik4.

Pfalz: Haben zuletzt kein Votum abgegeben, weil noch keine Abschrift der Triplik vorlag. Zur Gesamtbewilligung von 80 Römermonaten kennt man ihre Einwände aufgrund der Notlage der Pfälzer Untertanen. Haben dazu nunmehr vom Kf. die Weisung erhalten5, uff 62 monata zugehen, jedoch uff maß, wie underschidtlich angetzeiget worden6. Hette sich ufs eußerste angegriffen; vorhoffen, man werde ihren gnst. herrn nicht vordencken, sonndern damit zufrieden sein. Sie vornehmen auch, das ksl. Mt. sich erbotten, der stedte gravaminibus abtzuhelffen, und /323/ das des chur- und furstenraths beschwerungen halben keine erwehnung geschehe7. Stellen dahin, ob nicht auch derwegen bei irer Mt. erinnerung zuthuen.Schließen sich dem letzten Votum Sachsens8dahingehend an, es bei 6 Jahren Laufzeit für die Steuer und ebenso bei den ersten Erlegungsterminen Laetare und Nativitatis Mariae 15959zu belassen, stellen aber frei, ob die ksl. Mt. die vormögenden stende disfalß ersuchen und anmahnen wolle. Mit den andern, so mit der contribution eher nicht gefast, sey gedult zuhaben. Wegen der anticipirten schulden seindt alle drei rethe einig, das kein praeiudicium disfalß eingefüret werden solle. Bleiben also bei gemeinem schluß.Wollen zwar Räte zur Revision der Söldnerbestallung verordnen, tragen aber jedoch die fursorg, es werde mit der voranderung wenig ersprießliches vorrichtet werden.

Sachsen10: /323’/ Es bleibt bei 80 Römermonaten. Die eilende hulff habe ihrem gnedigsten herrn anfenglich nicht misfallen11, weil es aber etzlichen bedencklich gewesen, so bleibe es dabei. Die jahre wolten sie gerne enger eintziehen, weil aber die bewilligte hulff gros sey und ihr gnst. herr wegen seiner f. Gn. jungen vettern ein mehrers als andere albereit gethan haben, beruhen sie bei den 6 jahren,ebenso auf den ersten Erlegungsterminen Laetare und Nativitatis Mariae 1595 sowie auf der Einbeziehung der Antizipationen in die 80 Römermonate. Do man dieselben hieruber auch noch ablegen soltte, würde es trefflich beschwerlich und ungelegen sein, auch zu kunfftiger einfürung gereichen.Zur Söldnerbestallung wie zuvor. Do dieselbe genauer eingetzogen werden solte, weis man nicht, ob auch leutt zufinden, die daruber hielten und darauf dienen möchten.

/324/ Brandenburg: Haben zur Hauptbewilligung Weisung des Kf. erhalten, in der er sie, obwohl er noch von der ersten Zusage der Stände von 64 Römermonaten ausging, beauftragt, uff 78 monat zugehen, doch das seiner kfl. Gn. vorlageb,12 an denselben abgekurtzt werde13; cund hoffen erklerung, damit man zur richtigkeitt kommen möge–c. Sie hetten aber auch befelich, bei dieser contribution etzlicher clauseln halben erinnerung zuthuen. Wegen der ksl. Mt. uff der reichstedte gravamina gethanes erbietten14 solte danck gesagt und daneben gebethen werden, der andern stende gravamina gleichergestaltt zuerledigen./324 f./ Einvernehmen, die Steuer in schwerer Reichsmünze zu erlegen. Laufzeit und Erlegungstermine: /324’/ Sey die contribution hoch angestrenget und die unnderthanen nicht in großem vorrath, sonndern sehr erschöpfft. Solte derwegen bei den 6 jahren gelaßen werden. Stellen aber dahin, ob die termin uff ein geraumers zurichten, und do 20 monat zur eilenden hulff gesatzt, wurde ihr gnst. herrn davon sich nicht absondern.Rückerstattung der Antizipationen aus dieser Steuer; sonst wurde es zu großer consequentz gereichen.Wollen zur Revision der Söldnerbestallung gerne jemands vorordenen, haben aber niemandt in irem mittel, der bei diesen dingen herkommen. Inn den constitutionen anno 70 sey derwegen nodturfftige vorsehung geschehen15; wißen nicht, was numehr dartzu zuthun, wann alleine uber vorigen vorordnungen gehaltten wurde. Do solche constitutiones enger eingetzogen, wurden schwerlich leutt, welche darauf dienen, aufftzubringen sein. /325/ Do aber je solche zuordnung geschehen, soll disfalß an inen auch kein mangel sein. Retardata sollen einbracht werden. Wegen richtiger betzalung des deutschen kriegßvolcks sey zwar in die ksl. Mt. kein mißtrauen zusetzen, jedoch aber die nodturfft, das man darauf bedacht sey, damit sie16 das jenige, was inen gebühret, erlangen, auch andere kunfftig der ortte desto williger sich gebrauchen laßen. Do auch ihr gnst. herr der armen knechte in Ungern itzigen zustandes berichtet, würden sie uff vorige erinnerung17 gedrungen habend. Mit den exempten soll es wie hiebevorn gehalten werden. Do ein bestendiger friede mit des Reichs und ksl. Mt. authoritet zuerhalten, soll es in acht genommen werden. Uff guthe kundtschafft und was sonst nötig, fleißige bestallung zu machen; erachten zwar, es werde ohne erinnerung geschehen.

/325’/ Mainz: Es bleibt bei 80 Römermonaten. Kf. hofft, die stedte und andere werden davon sich nicht absondern. Die ksl. Mt. erbiette sich, den gravaminibus abtzuhelffen. Hoffen seine kfl. Gn.,[der Ks.] werde derselben, inmaßen sie irer Mt. zuhanden gestellet, ingedenck sein.Legstätten: Wie beschlossen. Laufzeit: Kf. votiert zwar gegen eine Verkürzung, do aber uf 5 jahr geschloßen werde, wollen seine kfl. Gn. sich auch vorglichen haben. Der anticipation halben sey hiebevorn mit furbehaltt erklerung geschehen18. Und solte dis suchen zu kunfftigem praeiudicio nicht eingangen, sonndern bei gemeinem schluß gelaßen werden. eTermin belangende: Erkleren seine kfl. Gn. sich dahin, das dieselben eintzutziehen, als 1. Nativitatis Christi 94 und der 2. Johannis /326/ Baptistae anno 9519 und also fürder–e.Söldnerbestallung: Kf. will sich dazu erklären, falls andere dies tun. Seine kfl. Gn. erinnern, das man sich endtlich resolviren wolle und also zum beschluß dieses puncts kommen möge.

2. Umfrage. Trier: Kf. kann wegen seiner unnderthanen unvormögens die termin nicht wohl enger eintziehen laßen, jedoch wegen der großen gefahr in Ungern soll der 1. termin zur beharlichen hülff Nativitatis Christi anno 94, der 2. Johannis Baptistae 95 bleiben. Kf. hätte eine kürzere Laufzeit von 5 Jahren gebilligt, weil aber die anndern dieses bedenckens nicht seindt, bleibets bei den 6 jahren./326’/ Will zur Revision der Söldnerbestallung zuordnen.

Köln: Zu den drei angesprochenen Punkten entsprechend Trier.

Pfalz: Beharren auf dem Votum der 1. Umfrage.

Sachsen: Können zu eintziehung der termin /327/ schwerlich kommen und solches vor ire person nicht willigen. Bitten, man wolle sie endtschuldiget halten. Do es aber je dartzu gelangen soltte, wißen sie ihren gnst. herrn der ksl. Mt. zudienen geflißen, und werde seiner f. Gn. sonndertzweifel solches nicht zuwieder sein.Zum Einwand Brandenburgs wegen der Steuerkontrolle: Haben disfalß die pfennigmeister hiebevorn rechnung gethan, damit man gesehen, wie mit dem gelde umbgegangen worden. Exempten belangende, wie zuvorn. Die gravamina soltten erlediget, aber derwegen die contribution nicht vorweigert werden. Kundtschafft etc.f und was von Brandenburg ferner erinnert worden, habe seinen wegk. Ksl. Mt. werde darauff bedacht sein.Söldnerbestallung: Wie zuvor.

Brandenburg: /327’/ Vorverlegung der Zahltermine auf Nativitatis Christi 94 vor den ersten, item Johannis Baptistae vor den andern.Ansonsten wie zuvor.

Mainz: Erste Termine entsprechend Brandenburg20. Es bleibt bei einer unverkürzten Laufzeit von sechs Jahren. Kf. stellt fest, das dieser punct numehr in die relation zubringen.

/328/ Mainz proponiert: Votum Brandenburgs wegen der Steuerkontrolle, damit das deutsche kriegßvolck richtig betzalett werden möge.

Umfrage. Beschluss: Dem Ks. soll derwegen in der relation andeuttung geschehen.

Mainz proponiert: Fortsetzung der Beratung zum zweiten Teil des 2. HA (Landfriede und Niederlande)21, der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg.

/328’/ Umfrage: Trier: Ks. plädiert in der Proposition für die Fortführung der Friedensvermittlung22. Auch nach Meinung des Kf. ist diese das rechte und beste mittel, sinthemal bißhero und noch durch das niederlendische kriegßwesen die benachbarten und derselben unnderthanen vorherget werden und kein wiederstand geschehe, ob gleich diesen sachen uff Reichs- und anndern tagen mit fleis nachgedacht worden23. Es sey unvorborgen, was anno 79 uff dem pacification tage zu Cöln furgangen24. Sieder deß habe das mißtrauen je lenger, je mehr, continuiret, und weil frembde nationes das gubernament gehabt25, sey der /329/ frieden von denselbigen gehindert worden.Die Verhandlungen des RDT 1590 hat Sachsen zuletzt dargelegt26: Beide Kriegsparteien haben sich zur Restitution, Rücknahme der Lizenten und Schonung der Reichsstände erboten, sey aber jedoch hernach bei Hispaniens gubernatorn der restitution halben mangel gewesen27. Derwegen ermeßen seine kfl. Gn., das die ksl. Mt. erinnert werden solle, zu abwendung solches mißtrauens bei ertzhertzogen Ernsten28 umb die restitution, dartzu vorige gubernatores sich erbotten und solche zugesaget, antzusuchen. Und do man sich jetzigertzeit der pacification mit ernst annehme, haben seine kfl. Gn. die hoffnung, das man in beßern terminis sei als vor diser zeit, do frembde nationes wegen Hispaniens das gubernament gehabt. Dann ertzhertzog Ernst sey ein auffrichtiger, löblicher deutscher furst, der ime sonndertzweifel den frieden /329’/ und des Reichs wolstandt werde angelegen sein laßen. Dieweil aber wegen solcher pacification des Reichs reputation, und damit disfalß nicht ettwo vorkleinerung oder annder unheil zuerwartten, billich in acht zunehmen, alß soltte die ksl. Mt. angelanget werden, ob diselbe nachrichtung hette, gdas man beider kriegender theile zur friedeß handlung mechtig sey–g. Die media zur pacification wollen seine kfl. Gn. von Cöln, als deme die gelegenheit bewust, vornehmen, und was zu wolfarth dieses wergks dienstlich sein kan, gerne befödern[!] helffen.

Köln: Man wird wegen der Schädigung des Erzstifts und der benachbarten Territorien durch den niederländischen Krieg sicher erwägen, was ein gliedt bei dem andern zuthuen schuldig, und daher einig sein, das des Heiligen Reichs glieder von dem Reich billich beschützt werden. /330/ Nun sey Burgundt[als] ein furnehmes gliedt vor sich beschweret und die westphalischen kreisstende zu gleichem unvormögen gerathen. Derwegen solle das Reich den burgundischen kreis in protection nehmen, damit derselbe wie auch der westphalische kreiß aus dem großen elende errettet würde. Durch diese kriege wehren die commertien im Reich zu boden gerichtet, die kauffleutt seindt unsicher, zölle und andere taffelgutter würden trefflich geschmelert und die intrada geschwecht. Der niederlendische krieg habe die blume der deutschenh gefreßen, und do itzigertzeit ein beharrlich deutsch kriegßvolck wieder einen außlendischen potentaten auffgebracht werden soltte (wie zwar itzo mit dem turcken albereit geschehen mus), würde man den mangel an tüchtigen leutten wohl finden. Es sey christlich, uff mittel zutrachten, wie die unruhe niedergelegt und friede gestifftet werden möge. Nun muße mani endtweder offensive mit gewaldt retten oder aber die defension furnehmen. /330’/ Offensive sey man nicht gefast. Defensive seindt die grenitzen weitleufig, erstrecken sich uff 70 meilen, und werde dem Reich beschwerlich fallen, den uncosten zur defension zuerschwingen. Seine kfl. Gn. wißen kein ander mittel als die pacification, und seindt der meinung, das diser wegk, inmaßen derselbe von der ksl. Mt. selber angedeuttet worden29, nicht aus handen zulaßen, sonndern im namen Gottes effectuiret werden solle.Der Kf. kennt zwar die beim RDT 1590 vorgebrachten Einwände30, er ist aber überzeugt, weil sieder deß die sachen in einen andern standt kommen, das beßere mittel zur pacification numehr vorhandenj. Und wurde sonderzweifel die ksl. Mt. in dero proposition disen wegk unangedeuttet gelaßen haben, wann ire Mt. nicht nachrichtung erlanget hetten, das beide theile zur friedenßhandlung geneigt wehren. Und köntte alßdann von mitteln, wie alle ungelegenheit aus dem wege gereumet, gerehdet werden. Kf. will sich dazu erklären.

/331/ Pfalz: Nehmen nochmals auf die ersten Beratungen zum 2. HA Bezug und wiederholen zu dessen erstem Teil (Landfriede)31: Ihr gnst. herr sehe zwar gerne, das guthe ordnungen vorbeßert, disciplina militaris erhaltten und man dardurch alles unheilß geubriget werde, sinthemal sie finden, was ihr herr und deßen vorfaren wegen der durchzüge etc. außgestanden. Man habe aber bißher das jenige, was albereit statuirt, nicht erhaltten können, vielweniger werde es mit deme geschehen, was von neuem geordnet wirdet. Demnach sie aber vorstanden, das disfalß paria referirt werden sollen32, so könne alßdann und wann Meintz die feder ansetzet, davon gerehdet werden./331 f./ Niederländischer Krieg: Ks. plädiert in der Proposition für eine Fortsetzung der Friedensverhandlungen, Trier und Köln sehen dafür jetzt bessere Chancen als zuvor. Ihr Herr wünscht /331’/ von hertzen, das ein sicherer und bestendiger friede erhalten, und empfinden, was nicht alleine disfalß dem Reich in gemein, sondern auch seiner kfl. Gn. innsonderheit neben anndern reinischen churfursten an zollen vor schaden und vorlust zugestanden. Es sey christlich, blut vorgißen zuvorhutten und heilsamen frieden zustifften. Do nun die andern herrn der ksl. Mt. solche mittel an die handt geben, wollen sie sich nicht absondern, sonndern do es dahin gestellet, ksl. Mt. zubitten, die friedens tractation an die handt zunehmen, wollen sie die mittel anhören und sich vorgleichen.

Sachsen: /331’ f./ Der Kuradministrator hat sich zum ersten Teil des 2. HA (Landfrieden) erklärt. Er hat auch den zweiten Teil, den niederländischen Krieg, und dessen Auswirkungen nicht nur auf den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, sondern auf das gesamte Reich umfassend erwogen33. Ein weiteres Fortdauern des Kriegs gereichte /332/ nicht alleine zu der ksl. Mt. und des Reichs vorkleinerung, sonndern andere leutt wurden ihren fuß uff des Reichs boden je lenger, je mehr, setzen, die reichsstende würden dardurch wegkgerißen und vorarmen, das sie kunfftig nichts contribuiren noch leisten köntten./332 f./ Ks. schlägt eine Fortführung der Friedensvermittlung vor, für die jetzt aufgrund der Statthalterschaft von Ehg. Ernst größere Hoffnung bestehe. Dem Ks. ist für diese Bestrebungen zu danken. Sie erinnern die 1579 angestrebten Friedensverhandlungen34und die diesbezüglichen Vorgänge beim RDT 159035. /332’/ Es sey itzo furnemblich dahin zusehen, ob beide kriegende theile dermaßen zum frieden geneigt seindt, das man hoffnung zuschöpffen, durch die pacifications handlunge ettwas ersprißlichs und den gebürlichen effect zuerlangen. Sie stehen aber in großem zweifel, ob die güetliche handlung erhaltten werden möge, inn dem man sich erinnert, was vor deß beide theil vor privat respect gehabt. Die erbietten seindt mit unconditionirten[!] furbehalttenk geschehen und die wortt uf schrauben gesetzt worden, das man keine gewißheit schöpffen mögen. Die kriegenden theile haben vor allen dingen des Reichs boden und stende salviren sollen. Wie nun solches erfolget sey, habe leider die /333/ erfarung gegeben. Seine f. Gn. halten vor das beste, die friedens tractaten zu continuiren und solches mit allen umbstenden der ksl. Mt. heimtzustellenl. Wolten aber nicht gerne, das die friedes handlung durch vorgebliche hoffnung eludiret würde36; und do man beider theile zur gebühr und billigkeit nicht mechtig sein soltte, so wehre zu der pacification großer zweifel. Es hat auch die erfahrung gegeben, das unter dem schein güetlicher handlunge von den kriegenden theilen allerley vorteil gesucht und das letzte erger als das erste worden sey wegen der licenten etc., und ist endtlich so weit kommen, das der krieg mit der Reichs stende uncosten und darlage geführet worden37. Darumb vor allen dingen dahin zusehen, das man die partheien also faße, damit sie sich sub specie der friedeß handlung nichts thetliches unterfahen oder man mit schimpff und spott wieder davon ziehen müße. Do aber hiertzu guthe hoffnung vorhanden, köntten zu solcher pacification etzliche stende beider religionen getzogen und dieses der ksl. Mt. an die handt gegeben werden. /333’/ Do auch davon geredet wirdt, im fall die frideß handlung nicht fortginge, was alßdann furtzunehmen, wollen sie es gerne anhören. Bißhero seindt disparia gewesen und etzliche uff die kreißhulffen, eins theilß aber uff anndere mittel gangen.Wollen Mittel und Wege zur Friedensvermittlung anhören und alles befördern, was pro authoritate des Reichs und abwendung alles unheils dienen magk.

Brandenburg: Regen im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe) nochmals an, das mit den rechnungen und betzalunge des deutschen kriegß volcks beßere richtigkeit gehalten werden möge, als hiebevorn geschehen, und stellen diß zu der anndern herrn bedencken./333’ f./ Beharren zum ersten Teil des 2. HA (Landfrieden) und zum diesbezüglichen Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises38auf ihrem bisherigen Votum39, ergänzt darum, /334/ das durch kunfftige patenta dem deutschen adell kein nachteil zugetzogen werden möge.Niederländischer Krieg: Es gibt keinen besseren Weg als Friedensverhandlungen, doch ist bekannt, woran diese bisher gescheitert sind. Man wiße, was hiebevorn fur beschwerlicher bescheidt erfolget und wie ubell es auffgenommen worden, das man sich der sachen angemaßett40. Do nun dergleichen schimpff ferner erfolgen und die friedeßhandlung abgeschlagen werden soltte, wehre bedencklich, sich derselben zu unterfahen. Ihr gnst. herr habe zwar gantz gerne vornommen, das ertzhertzog Ernst zum /334’/ gubernament erfordert worden, und zweifeln seine kfl. Gn. nicht, das seine f. Dlt. alle[s] das jenige, was zu ruhe und friede dinstlich, befödern[!] werde, haben aber nachrichtung, daher sie besorgen, die friedes handlung werde nicht uff viel beßern wegen stehen, als vor deß gewesen. Dann itzo wehren die staden in beßerem zunehmen, und man muße sich vor beiden theilen befaren41; könne auch nicht wißen, ob die friedes handlung precise bei Ostereichm stehe, sinthemal die spanischen rethe, welche den frieden vor deß gehindert, noch nicht abgeschafft seindt, und unlangst eine post niedergelegt worden, darinne Spanien etzlichen herren in Niederlandt das gubernament befihletn,42; ohne derselben rath könne nichts furgenommen werden. Sey also wegen diser großen ungelegenheit zu der friedeß handlung wenig hoffnung. Uff der staden seitten stehe es itzo wohl, werden sich nicht in gefar geben und in denen gedancken stehen, weil die spanischen rethe ertzhertzog Ernsten zugeordent, das alßdann das jenige, was inen hiebevorn zugetzogen, nochmalß nicht vorbleiben würde. Die staden haben auch vor des furgewendet, das kein friede zuhoffen sey, wann Franckreich /335/ und Engelandt in der friedens handlung nicht mit begriffen werden43, und man habe glaubwirdige nachrichtung, wo berurte außlendische potentaten außgeschloßen, das alßdann besorglichere wege erfolgen würden. Engelandt habe fast die furnembsten vestungen inne, das vorstandtnus mit Franckreich sey unvorborgen44. Ohne diser beider condition möchte nichts fruchtbarlichs erfolgen, sonndern aus freunden feinde werden. Solte nun der friede vorgeblich zugemuthet werden, wehre solches dem Reich nicht reputirlich, und man kontte das frembde kriegß volck leicht uf des Reichs boden bringen. Ertzhertzog Ernst habe zum friedtstandt praeparatoria gemacht, aber keine volge erreicht45. Sey also daher zubesorgen, diß wergk werde so leicht sich nicht erheben laßen, und salva reputatione der ksl. Mt. und des Reichs et illotis manibus disfalß wenig hoffnung. Aus Triers voto haben sie vorstanden, das in dieser sache gewarsamblich zuvorfahren /335’/ und praeparatoria zumachen. Diß soltte der ksl. Mt. eröffnet werden, ob ihre Mt. vileicht albereit etzliche praeparatoria erlanget hette. Uff den anndern fall aber und do diß wergk ersitzen bliebe, haben sie aus vorgehenden votis vorstanden, das darauff zugedencken, wie den bedrangten zuhelffen. Solte man sich nun Burgundts alleine annehmen, wurde es weitterung geben und das kriegßwesen, dafur man sich allewege gehüttet, inn das Reich und vaterlandt getzogen werden. Die gelegenheit dieses kreises sey unvorborgen, und derselbe schwerlich wiederumb zu vorigem stande zubringen. Do aber mittel furgeschlagen, werde ihr gnst. herr solche gerne fortsetzen helffen.Haben zur Unterstützung der bedrängten Reichsstände bereits votiert46und wollen sich weiter dazu erklären.

/336/ Mainz: Ks. wünscht die Fortsetzung der Friedensvermittlung. Man kennt die diesbezüglichen Verhandlungen 1579 in Köln und 1590 in Frankfurt. Seine kfl. Gn. spüren aber nicht anders, do die causa mali abgewendet werden soll, das, wie Trier und Cöln votirt, nichts beßers sey als die pacification, dardurch allen beschwerungen abtzuhelffen. Und weil diß der nötigste punct, soll derselbe furderlichst an die handt genommen werden. Die ksl. Mt. habe zu der friedenßhandlung hoffnung, derwegen schlißen seine kfl. Gn., das man die pacification furnehmen solle. Do auch von den mediis gerehdet wirdt, wollen seine kfl. Gn. sich vorgleichen.

/337/ [Mainz proponiert:] Ks. hat dem Kf. zwei Schreiben von Ehg. Matthias mit der Aufforderung übergeben, sie im KR vorzulegen. Es handelt sich um Schreiben mit zahlreichen Beilagenovom 16. 7. und 18. 7. 1594 aus dem Feldlager vor Gran an den Ks.47pDer Ehg. legt dar, dass er aufgrund des starken Zuzugs der Türken und Tataren von Gran abziehen müsse48, schildert die allgemein höchst angespannte Situation in Ungarn–pund bittet embßig umb eilende hulff an gelde, volck und andern.

/337’/ (Nachmittag, 14 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier persönlich. Köln: Ortenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).

Mainz verliest das Konz. für die Resolution des KR zur Triplik des Ks. beim 1. HA (Türkenhilfe).

Umfrage. Trier: Konz. entspricht der Beratung. Zeitliche Verteilung der Steuer gemäß der vorherigen Beschlussfassung, nemblich die ersten vier jahr jedes 16 monat und die letzern zwey jahr jedes 8 monat.Brandenburg hat heute auf die unzureichende Bezahlung der Söldner in Ungarn verwiesen. Da auch die soeben verlesenen Zeitungen zu erkennen geben49, das bei den officirern[!] disfals allerley vorhinderungen einlauffen, solte derwegen in itzo abgelesenem concept davon andeuttung gethan werden.

/338/ Köln: Entsprechend Trier.

Pfalz: Konz. ist der Beratung fast gemes. Wegen der 80 monat repetiren sie ihr voriges votum50 und laßens dabei bewenden. Der 6 jahr und eintheilung der monat halben wie Trier.Die im Konz. genannten ersten Termine Nativitatis Christi und Johannis Baptistae werden sich nicht thuen laßen, sonnderlich Johannis, do der arme mann uber wintter alles vortzehret und nichts in der scheuern noch sonsten habe. Diese ziel seindt auch hiebevorn niemals, sonndern alletzeit Letare und Nativitatis Mariae gehalten worden./338’/ Die Söldnerbestallung werde schwerlich in ettwas können vorbeßert werden. Do aber die ksl. Mt. zeit und ortt zur zusammenkunfft51 bestimmen wirdet, soll an inen disfalß kein mangel sein.Der Einwand Brandenburgs ist in das Konz. aufzunehmen.

Sachsen: Sind bezüglich der Erlegungstermine beauftragt, auf Laetare und Nativitatis Mariae zu beharren. Do aber per maiora uf Nativitatis Christi und Johannis Baptistae52 geschloßen, hoffen sie, ihr gnst. herr werde hiertzu auch nicht ungeneigt sein.Aufnahme des Einwands von Brandenburg.

Brandenburg: Wiederholen zur Steuerhöhe ihr heutiges Votum, zweifeln aber nicht, ihr gnst. herr werde sich aller gebür ertzeigenq.

/339/ Mainz: Verteilung der 80 Römermonate auf die 6 Erlegungsjahre gemäß Beschluss. Erlegungstermine: An stadt Letare 95 sey Nativitatis Christi des 94. jahres gesetzt. Wann nun jedes jahr, als Nativitatis Christi und Johannis Baptistae, 16 monat biß uff anno 98 erlegt, so sey anno 99, das letzte jahr, jedes ziel 4 monat zuerlegen53, und werden also die 80 monat volkomblich betzalett. Wofern es aber gefellig, können die ziel in der relation specificiret werden. Kf. billigt den Brandenburger Einwand wegen der Bezahlung der Söldner: Ob es wohl in voriger relation mit angedeuttet54, das es itzo nochmalß wiederholet werde.

Kf. Wolfgang von Mainz persönlich stellt zur Debatte, ob die zahltermin und monat in der relation sollen specificiret werden.Beschluss: Fiat./339’/ Auflistung der Termine: Weihnachten 1594: 8 Römermonate; Johann Baptist und Weihnachten 1595 jeweils 8, also 16 Monate. Ebenso Johann Baptist und Weihnachten 1596, 1597 und 1598 jeweils 8, insgesamt pro Jahr 16 Römermonate; dagegen 1599 an beiden Terminen nur je 4, also insgesamt 8 Römermonate. Summe: 80 Römermonate.

Nochmalige Verlesung des revidierten Konz. für die Resolution des KR. Beschluss: Billigung.

/341/ (Nachmittag, 16 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat, versammelt im Sitzungssaal des FR. Mainz referiert die Resolution des KR zur Triplik des Ks. beim 1. HA (Türkenhilfe): Es bleibt bei der Bewilligung von 80 Römermonaten. Keine Verkürzung des Erlegungszeitraums von sechs auf fünf Jahre, weil die hulff hoch anlauffe und von den underthanen also nicht zuerheben./341 f./ Erste Zahltermine: Da der Ks. Laetare und Nativitatis Mariae 1595 als zu spät ablehnt, /341’/ ist in dem furstehenden nothfall geschloßen, das der 1. termin Nativitatis Christi dieses 94. jahres und der 2. Johannis Baptistae 95, uff jeden termin 8 monat, sein sollen. Weitere Erlegung zu diesen Terminen in den folgenden Jahren bis zur gänzlichen Begleichung der Steuer. Bezüglich der Rückerstattung der antizipierten Gelder beharrt man auf dem vorherigen Beschluss, dass diese in die 80 monat eingerechnet; ungetzweifelt, ire Mt. werde damit zufrieden sein. Und was furgeliehen, soll von der contribution gekurtzt werden. Ire Mt. soll nochmalß erinnert werden, damit das deutsche kriegß volck zu rechter zeit seine betzalung erlange. KR will Deputierte zur Revision der Söldnerbestallung verordnen.

/342/ Resolution des FR, vorgetragen vom Salzburger Kanzler: Zur Forderung des Ks., die Laufzeit zu verkürzen und 20 Römermonate als eilende Hilfe auszuweisen, hat FR beschlossen, das die 80 monat uff 5 jahr eintzutziehen und 20 monat zur eilenden hulff uff zwene termin, als Nativitatis Christi 94 10 monat und Johannis Baptistae55 9556, zubewilligen. In die ubrigen 4 jahren aber die hinderstelligen 60 monat, so weit sich dieselbigen erstrecken, eingetheilet werden sollen. Die betzalung solle an Reichs muntz geschehen, jedoch das groschen und halbe patzen nicht außgeschloßen werden. Anticipirte summen belangende: Soll /342’/ ihre Mt. zubitten sein, die stende mit ablegung derselben zuvorschonen. Es haben auch etzliche stender in zimblicher antzahl dafur gehalten, das die ksl. Mt. zuersuchen, die furnembsten gravamina noch diesen wehrenden reichstag zuerledigen und die ubrigen uff eine gleichmeßige deputation zuvorschieben.In die Kommission zur Revision der Söldnerbestallung verordnet FR: Frh. Marquard von Königsegg, bayerischer Hofmarschall, Heinrich vom Stein, Wolf von Erlach, Burkhard Stickel und Ludolf von Rössing57.

/342’ f./ Getrennte Beratung des FR. Anschließend bringt der Salzburger Kanzler vor: FR hat vernommen, dass KR auf einer Laufzeit von sechs Jahren sowie auf der Erlegung von jeweils nur acht Römermonaten zu den ersten beiden Terminen beharrt. Dagegen bedenkt FR /343/ die große gefar der christenheit, so vor augen stehe; ksl. Mt. und das Reich sey daran intereßiret. Ire Mt. habe zu abschneidung des vortzugs zu der triplica ursach gehabtt, damitt die gefar vorhüttet werde. Ersuchen den hochlöblichen rath hiermit freundtlich, der termin halbens sich mit dem fursten rath zuvorgleichent.

Mainzer Kanzler erklärt für KR: Haben die Erwiderung des FR vernommen. /343’/ Weil sie aber der unnderthanen halben und sonst erhebliche und bewegende ursachen haben, daher inen fast unmöglich fallen will, die ziel gleich dem fursten rath zuergrößern58, alß bleiben sie bei irer vorigen meinung:Weihnachten 1594 und Johann Baptist 1595 je acht Römermonate sowie weitere künftige Bezahlung jeweils zu diesen Terminen. KR lehnt auch die Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre ab. Münzsorten für die Erlegung: FR kennt die diesbezügliche Festlegung in der letzten Resolution59. Damit nun derwegen keine inconvenientia erfolgen moge, schleust der hochlobliche churfursten rath, das die contribution an grober Reichs muntz vormöge der Reichs valvation zuerlegen./344/ Einvernehmen bezüglich der Antizipationen. Gravamina: Laße man geschehen und dabei beruhen, das deren etzliche uff diesem reichßtage erlediget, die andern biß zur deputation vorschoben und solches des relation einvorleibet werde. Reutterbestallung belangende: Wann von der ksl. Mt. zeit und ortt bestimmet, soll an des churfursten raths zuordnung kein mangel sein.

FR: Da KR auf seinem Beschluss beharrt, so gedenkt FR, auf seiner Resolution gleichergestaltt zuberuhen, und begehren, das es also in die relation gebracht werden möge.

/344 f./ Getrennte Unterredung des KR. Mainzer Kanzler bringt FR anschließend vor: KR erklärt, /344’/ das die puncta, darinne man einig, fur einen gemeinen schluß zuhaltten. Darinne man aber nicht einig, als wegen der 20 monat eilender hulff und 5 jahr, wiederholen sie ihr bedencken nochmalß, laßens auch dabei bleiben. Und sollen in der relation disparia vota referirt werden.

Anmerkungen

1
 Nr. 252.
2
 Vgl. die erste Beratung der Triplik im KR am 14. 7.: Kursachsen, fol. 289’–294 [Nr. 30].
3
 Vgl. Beratung am 14. 7. (wie Anm. 2) sowie Resolution des KR in der Duplik zum 1. HA [Nr. 251], fol. 31’ [Was dan furs ander … abgetzogen werden solle.].
4
 Vgl. Kursachsen, fol. 292 f. [Nr. 30].
5
 Weisung Kf. Friedrichs IV. (Heidelberg, 5. 7. {25. 6.} 1594): Beharrt zwar darauf, dass Kurpfalz nicht mehr als 50 Römermonate leisten kann, falls aber namentlich Kurbrandenburg mehr als 50 und bis 60 Römermonate zusagt, sollen die Gesandten sich anschließen und im Höchstfall 64 Römermonate bewilligen, allerdings geknüpft an die Bedingungen, dass noch vor dem 1. Zahlungsziel ihm, dem Kf., die Belehnung erteilt und den evangelischen Gravamina abgeholfen wird (HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Or.; präs. 9. 7. {29. 6.}). Zu obigem Votum vgl. den Bericht der Gesandten vom 24. 7. (14. 7.): Haben am 23. 7. (13. 7.) nicht mehr als 60 Römermonate bewilligt (ebd., unfol. Or.). Daraufhin gab der Kf. ihnen vor (Heidelberg, 29. 7. {19. 7.} 1594), weiterhin auf der Minderbewilligung von 60 Römermonaten zu bestehen, bis seine Belehnung erfolgt sei. Dann vor solchem wir auch nicht die 60 monat, welche wir mit andern mehr bewusten conditionen, die wir hiemit nochmals repetiren, bewilligt, zuerlegen bedacht.Falls die Belehnung erfolgt und man bezüglich der anderen Bedingungen [Gravamina] annembliche versicherung hatt, ist Kf. bereit, zu den 60 noch 10 Römermonate zuzusagen. Allerdings verband er damit Zweifel an der vom Ks. geschilderten Gefahrenlage in Ungarn: Sintemal unns die sach daher gar verdechtig würdet, daß bei der gefahr, vonn welcher mann sehr schreiet, fast eben auß denen landschafften, welche uff denn fall angeregter gefahr vor andern sehr nahe ligen, volckh wirbet unnd solches neben andernn inn andere ortt, alls inns Niderlandt, führet(ebd., unfol. Or.).
a
 62 monat] Kurmainz (unfol.) und Kurpfalz (fol. 162) abweichend und korrekt: 60 monat.
6
 Vgl. Kursachsen, fol. 95’–98, 107’–108’, 112 [Nr. 11]; fol. 116–117’ [Nr. 12]; fol. 178–179 [Nr. 17].
7
 Vgl. Triplik des Ks. [Nr. 252], fol. 357 [Dann sovil bemelter … nach erledigen.].
8
 Vgl. Kursachsen, fol. 292 f. [Nr. 30].
9
 =5. 3. (23. 2.) und 8. 9. 1595.
10
 Für Kursachsen sind gemäß Eintrag in der Textvorlage anwesend: von Wildenfels, Dr. Peiffer, Bock, Dr. Badehorn.
11
 Vgl. Kursachsen, fol. 292 [Nr. 30].
b
 seiner kfl. Gn. vorlage] Kurmainz (unfol.) differenzierter: 100 000 thaler, so sie vorgestreckhet.
12
 Erbracht im Rahmen der obersächsischen Kreishilfe. Vgl. Einleitung, Kap. 2.2.
13
 Kf. Johann Georg hatte in der Weisung vom 2. 7. 1594 (22. 6.; Cölln/Spree) eine Gesamtbewilligung von 78 Römermonaten gebilligt, allerdings unter Abzug der Vorleistungen des Obersächsischen Kreises, die für Kurbrandenburg umgerechnet 28 Römermonate ausmachten. Dies entspreche einer Neubewilligung von 50 Römermonaten. In einer Vorsprache beim Ks. sollten die Gesandten auf diesen /385’/ 50 monatt pure und ohne einigen abzugbeharren (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 376–388’, hier 383–386. Or.; präs. 11. 7. {1. 7.}). Auf diese Weisung beriefen sich die Gesandten in ihrem Bericht vom 27. 7. (17. 7.) unter Bezugnahme auf obiges Votum. Wegen der auf den Beschluss von 80 fehlenden 2 Römermonate rieten sie dem Kf. dringend davon ab, dass er /197’/ sich umb so ein geringes von dem gemeinen schlußabsondere (ebd., fol. 196–198’, hier 197 f. Or.; präs. Himmelstädt, 4. 8. {25. 7.}). Da sich die Kurbrandenburger Berichte und Weisungen wegen des langen Postwegs zeitlich überschnitten, flossen die nachfolgenden Vorgaben Johann Georgs nicht mehr in die Beratungen ein: Am 19. 7. 1594 (9. 7.; Zehden) erhöhte er die Zusage auf 60 Römermonate /469/ So hettenn wir in effectu[inklusive der 28 vorgeleisteten] 88 monat gebenn(ebd., fol. 468–470’, hier 469. Or.; präs. 27. 7. {17. 7.}). Unter Bezugnahme auf die Duplik [Nr. 251] schloss er sich in der Weisung vom 25. 7. 1594 (15. 7.; Thamm) den 80 Römermonaten an, falls gemäß Beschluss des KR die Geldvorlagen abgezogen würden. Allein vertraulich gegenüber dem Ks. sollten die Gesandten zunächst 50, /474/ endtlich 60 monat pure bewilligenn, unnd dieweill ihre Mt. doch nicht nachlaßen werden, biß sie die darlagen erhaltenn, solche schwinden laßen. So kostet /474’/ unns diß türckische wesenn 88 monat.Dagegen sollten sie im KR /475/ alles das willigen, was die stende theten, damit die andern ihrer ksl. Mt. zu guetem so viel mehr herangezogen werdenn und keine separation geschehe(ebd., fol. 473–478’, hier 473’–475. Or.; präs. 3. 8. {24. 7.}). Schließlich stellte der Kf. als Reaktion auf den angesprochenen Bericht der Gesandten vom 27. 7. (17. 7.) in der Weisung vom 5. 8. 1594 (26. 7.; Himmelstädt) fest: Da die Geldvorlagen nunmehr von der neuen Steuer abgezogen werden, /482/ können wir uns leicht dem gemeinen schlueß accomodiren und auch 80 monat willigen.Nur falls der Ks. auf den 80 Römermonaten ohne Abzug besteht, sollten sie [wegen der Vorleistung von 28 Römermonaten] für 60 votieren /482’/ und den nachlaß thun,damit der Ks. bey guetem willen erhaltenn werde unnd, weill das turckische wesenn sich so geferlich anlasset, uns nicht ettwa schult gegebenn werden muge, das /483/ wir das gemeine werckh hindernn(ebd., fol. 482–484’, hier 482–483. Or.; präs. 15. 8. {5. 8.}).
c
–c und … möge] Kurmainz (unfol.) deutlicher: Übriger zwen monat halb werde ettwa auch kein mangel sein, daruber sich zuercleren.
14
 = für das Erbieten des Ks. in der Triplik zum 1. HA. Vgl. Anm. 7.
15
 Vgl. Anm. 48 bei Nr. 1.
16
 = die Söldner im Türkenkrieg.
17
 = Befürwortung einer besseren Kontrolle der Steuerverwendung (Votum am 22. 6.: Kursachsen, fol. 166 [Nr. 15]).
d
 haben] Kurpfalz (fol. 163) zusätzlich: Vermeint[deshalb], noch eine zuordnung zuthun.
18
 Die bisherigen Resolutionen beinhalten keinen Vorbehalt, sondern beharren auf der Verrechnung mit der neuen Steuer. Vgl. Antwort zum 1. HA [Nr. 249], fol. 190’ f. [Dieweil dan der stende … einbehaltten werden möge.]; zur Aussage des KR in der Duplik vgl. oben, Anm. 3.
e
–e Termin … fürder] Kurmainz (unfol.) differenzierter: Kf. votiert zunächst, termin pleib bey Laetare, Nativitatis Mariae anno 95.Nachfolgend stellt er richtig: Repetirt, daß eß termin halb diese meinung, daß der erst Nativitatis Christi und der ander Nativitatis Johannis sein soltte. Kurpfalz (fol. 163’) eindeutig: Stellt posteaklar, die ersten Zahlungsziele könnten der gestalt eingezogen werden, dz das erste Nativitatis Christi negstkhünfftig und das ander ziel Johannis Baptistae anno 95 angiengen und erlegt würden. Darüber sich anndere noch zuerkleren hetten.
19
 = 25. 12. 1594 und 24. 6. 1595.
f
 etc.] Kurmainz (unfol.) deutlicher: wie friden zuerlangen
20
 Vgl. dazu den Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 25. 7. (15. 7.) 1594: Es ist /42’/ ungeachtet, das Pfaltz unnd wir in unnserm voto darauf beharret, das die termin uf Laetare unnd Nativitatis Mariae gesetzt werden sollten, per maiora im churfurstenrath geschloßen, das die termin uf Nativitatis Christi unnd Johannis Baptistae zustellen,/42’ f./ indem in den ersten 4 Jahren jeweils 16 Römermonate zu diesen beiden Terminen (an jedem Termin 8), insgesamt also 64, und in den letzten 2 Jahren jeweils 8, insgesamt also 16 Römermonate erlegt werden. Erster Zahltermin ist Weihnachten 1594 (HStA Dresden, GA Loc. 10203/1, fol. 39–47’, hier 42’ f. Or.; präs. o. O., 31. 7. {21. 7.}).
21
 Vgl. die letzte Beratung am 14. 7.: Kursachsen, fol. 294’–308’ [Nr. 30].
22
 Vgl. Nr. 1, fol. 38’ f. [Hierumb unnd dieweil … ermanglen lassen werden.].
23
 Gute Rekapitulierung der Verhandlungen auf den RVV 1566–1590 zu Klagen benachbarter Reichsstände wegen der Schädigung ihrer Territorien durch den niederländischen Krieg sowie zu entsprechenden Abwehrmaßnahmen gemäß EO: Arndt, Reich, 52–63, 73–75, 80 (Lit.). Daneben: Mout, Niederlande, 158–166; Dotzauer, Reichskreise, 411–419 passim; Bergerhausen, Köln, 181–192. Ergänzungen insbesondere für Versammlungen auch unterhalb der Reichsebene: Lanzinner, Friedenssicherung, 93–121 (Kurfürstentag Fulda 1568), 133–145, 150–158 (regionale und interzirkulare Tage 1568), 429–443 (zirkulare und interzirkulare Tage seit 1572). Einzelstudien: Für RT 1570: Lanzinner, Aufstand; Huybrechts, Gelegenheit. RDTT 1577 und 1578 sowie Kurfürstentag 1578: Fröschl, Frieden, 164–169, 175–189. RT 1582: Fröschl, Frieden, 272–275. Vgl. die Akten: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 173–178 S. 709–724; Nr. 196–207 S. 777–813. Akten beim RDT 1586: Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 10 a-k S. 256–282, Nr. 16 a-n S. 733–766, Nr. 17 b-d S. 766–771.
24
 Darstellung zum Kölner Pazifikationstag 1579, im Kern gescheitert an der Frage der religiösen Ordnung in den Niederlanden: Wybrands-Marcussen, Pazifikationskongreß, bes. 89–220. Daneben: Fröschl, Frieden, 214–222; Arndt, Reich, 63–66; Arndt, Friedensvermittlungen, 170–179; Weis, Pays-Bas, 351–355. Zum Kölner Kongress unter dem Aspekt des Toleranzgedankens: Maczkiewitz, Aufstand, 286–289.
25
 Bezugnahme auf Alessandro Farnese, Hg. von Parma und Piacenza, spanischer Generalstatthalter in Brüssel seit Oktober 1578 (Kurzcharakteristik und Antritt der Statthalterschaft: Parker, Aufstand, 230; Pirenne, Geschichte, 243–246).
26
 Vgl. Kursachsen, fol. 301’–304 [Nr. 30] mit Anm. zur Erläuterung der Bezugnahmen.
27
 Generalstatthalter Farnese hatte zuletzt gegenüber der ksl. Gesandtschaft Ende 1591 (vgl. Anm. 51 bei Nr. 1) die Restitution der besetzten Plätze im Reich zugesagt, demgegenüber aber der spanischen Besatzung in Bonn befohlen, die Stadt nicht zu verlassen (Falkmann, Graf, 52 f., 58).
28
 = in dessen Position als Generalstatthalter seit Januar 1594.
g
–g das … sey] Kurmainz (unfol.) deutlicher: waß sie vor hoffnung hetten zum fridt standt.
h
 deutschen] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: nämlich teutsches kriegsvolckhs.
i
 man] Kurpfalz (fol. 165’) zusätzlich: den burgundischen kraiß.
29
 Vgl. oben, Anm. 22.
30
 Hauptargumente der protestantischen Stände gegen die Friedensvermittlung waren deren bestrittene Erfolgschancen sowie die lange Dauer, andererseits die Unabdingbarkeit der sofortigen Exekution, wie die Reichsordnung sie vorgebe (Schweizer, Deputationstag, bes. 64 f., 66 f., sowie die Antwort der Deputierten: Beilage Nr. 2 S. 82–102).
j
 vorhanden] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: weil doch die sachen yetzo deß gubernaments halb in bessern terminis.
31
 Vgl. das Votum am 11. 7. und 14. 7.: Kursachsen, fol. 275’–276’, 281’ [Nr. 28]; fol. 298’–299’ [Nr. 30].
32
 Vgl. das Mainzer Resümee am 11. 7. (Kursachsen, fol. 283’ [Nr. 28]) und das Votum am 14. 7. (ebd., fol. 307’ f. [Nr. 30]).
33
 Vgl. Votum zuletzt am 14. 7.: Kursachsen, fol. 300’–305 [Nr. 30].
34
 = Kölner Pazifikationstag 1579. Vgl. oben, Anm. 24.
35
 Vgl. Anm. 28 bei Nr. 30.
k
 unconditionirten furbehaltten] Kurmainz (unfol.) eindeutig: ohngewonlichen clausuln.
l
 heimtzustellen] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: aber deß Reichs autoritet nit verechtlich dardurch zumachen.
36
 = zum Spott geriete.
37
 = mit der Zahlung der neu erhobenen Lizenten durch die Reichsstände.
38
 Nr. 290.
39
 Vgl. Kursachsen, fol. 277’–279, 282’ f.; fol. 305’–306’ [Nr. 28, 30].
40
 Bezugnahme auf das Verhalten der Generalstaaten gegenüber der ksl. Gesandtschaft 1591/92 (Geleit nur für einen der Gesandten, lange Verzögerung der Anhörung und abschlägige Antwort zur Friedensvermittlung von Ks. und Reich). Vgl. Anm. 51 bei Nr. 1.
41
 Kg. Philipp II. beorderte Farnese im Frühjahr 1590 mit dessen Heer nach Frankreich zur Unterstützung der katholischen Opposition gegen Heinrich von Navarra. Die Vereinigten Provinzen nutzten den strategischen Vorteil zur Rückeroberung der von Farnese in den 1580er Jahren eingenommenen Orte und Festungen im Norden (u. a. Zutphen, Deventer, Nijmegen) und setzten die Wende hin zum Offensivkrieg nach dem Tod Farneses (6. 12. 1592), den damit verbundenen Unruhen beim Regiment in Brüssel und den Meutereien in der spanischen Armee fort bis zur Belagerung Groningens, des letzten spanischen Rückhalts in den Nordniederlanden, im Sommer 1594 (Schilling, Konfessionalisierung und Staatsinteressen, 464 f.; t’Hart, Wars, 21–23; Nimwegen, Army, 154–162; Parker, Aufstand, 271–276; Pirenne, Geschichte, 276–280, 285–288).
m
 Ostereich] Kurmainz (unfol.) eindeutig: ertzhertzog Ernsten.
n
 befihlet] Kurmainz (unfol.) eindeutig und zusätzlich: mit ufftragen, bey denen wenig friden zuverhoffen, weil sie in vorigem gubernament auch gewesen und wenig trauens bey inen zuverhoffen.
42
 Zunächst gaben nach dem Tod Farneses während der interimistischen Statthalterschaft des Gf. Peter Ernst von Mansfeld 1593 in Brüssel Pedro Enríquez de Acevedo, Gf. von Fuentes, und andere spanische Räte die Regierungsrichtlinien vor (Massarette, Gouverneur, 195; Janssens, Mansfeld, 76). Auch nach dem Antritt der Statthalterschaft durch Ehg. Ernst am 30. 1. 1594 kam es zu erheblichen Konflikten zwischen den ehgl. und den spanischen Räten, namentlich Fuentes und dem kgl. Sekretär Esteban de Ibarra, der zuvor vergeblich versucht hatte, die höchsten Ratsstellen Spaniern und Flamen vorzubehalten (Hortal, Casa, bes. 194–200). Kg. Philipp hatte Ibarra zuvor angewiesen, militärische Angelegenheiten „ausschließlich spanischen Ministern“ zu überlassen (Pirenne, Geschichte, 283 f.). Vgl. zu den Konflikten zwischen spanischer, flandrischer und deutscher Partei auch Doutrepont, L’archiduc, 629–631; Stensland, Habsburg, 118–122. Korrespondenzen bei Lefèvre, Correspondance IV, bes. Nr. 632 S. 225 f., Nr. 635 S. 227, Nr. 670 S. 236 f., Nr. 696 S. 244, Nr. 737 S. 256. Auch Ehg. Ernst klagte im Schreiben an den Ks. vom 6. 4. 1594 (Brüssel) über die disparitet und unvertreulichkeitzwischen den räthen und ministris alhie(Stieve, Politik I, Beilage Nr. 6 S. 450–452, hier 450).
43
 Vgl. zuletzt in der Antwort der Generalstaaten vom 27. 5. 1594 zur Friedensinitiative Ehg. Ernsts, die beim RT verbreitet wurde: Keine Friedensverhandlungen ohne Wissen und Bewilligung der Kgn. von England und des Kgs. von Frankreich (vgl. Anm. 45; im dort nachgewiesenen Druck S. 23). Auch der Vertragsentwurf im Zusammenhang mit der beim RDT 1590 vorgelegten Erklärung der Generalstaaten bezog England und Frankreich mit ein (vgl. Nr. 30 mit Anm. 27).
44
 Zum Bündnis der Generalstaaten mit England seit 1584/85 mit der Episode der Regentschaft des Robert Dudley, Gf. von Leicester (1585–1587), vgl. Parker, Aufstand, 258–265; Dunthorne, Britain, 63–68, 71 f.; ausführlich: Blok, Geschichte, 389–469. Zur Verbindung mit Heinrich von Navarra in Frankreich: Parker, Aufstand, 271 f. Vgl. Arndt, Reich, 76–79; Lademacher, Geschichte, 132 f.; zur engeren „Allianz mit England und Frankreich“ ab 1595: Blok, Geschichte, 520–548. Vgl. auch Anm. 43.
45
 Ehg. Ernst bot den Generalstaaten gegen den Widerstand der spanischen Räte in Brüssel mit Schreiben vom 6. 5. 1594 einen Waffenstillstand und die Rückkehr in den Gehorsam des Kgs. mit günstigen Bedingungen an. Die Initiative wurde in der Antwort der Generalstaaten vom 27. 5. 1594 brüsk zurückgewiesen. Vgl. Doutrepont, L’archiduc, 632–634; Hassel, Bündnis, 523; Massarette, Gouverneur, 199–201. Korrespondenzen: Lefèvre, Correspondance IV, Nr. 632 S. 225 f., Nr. 655 f. S. 232 f., Nr. 676 f. S. 238 f., Nr. 681 S. 249, Nr. 698 S. 245. Das Schreiben des Ehg. vom 6. 5. wurde beim RT verbreitet, ebenso die Antwort der Generalstaaten vom 27. 5.: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 274–276, 278–286’ (lat. Kopp.). Beide Stücke in dt. Übersetzung: StA Würzburg, WRTA 85, unfol. (Kopp.). HStA Dresden, GA Loc. 9818/9, unfol. (Kopp.). HStA München, K. blau 274/10, fol. 173–175’, fol. 177–185’ (Kopp.). Schreiben und Antwort im Druck (deutsch): An die General Staten vbergesantes schreiben, sampt desselben Abgesanten an geruhrte Herren Staten Proposition vnd werbung, vnd was jhnen hierauff geantwortet […].Deventer 1594 (StA Bamberg, Mgftum BKB, GL 788, unfol., Druck. Weiterer Nachweis: ÖNB Wien, 19.D.66). Vgl. auch oben, Anm. 43, sowie Anm. 54 bei Nr. 1.
46
 Vgl. Kursachsen, fol. 307’ [Nr. 30].
o
 Beilagen] Kurpfalz (fol. 169’) zusätzlich: Beide Schreiben haben vil beilagen gehabt vonn allerhandt zeittungen des ungarischen kriegs wesenns halben, so auch alle verlesen worden.
47
 Es handelt sich um das Schreiben des Ehg. aus dem Feldlager vor Gran vom 16. 7. 1594 mit Nachschrift vom 18. 7. In dieser beschwor der Ehg. den Ks., er möge alles kriegsvolck zu ross und fueß, was nur aufzubringen ist, bey tag und nacht herab befödern[!], auch durch aigenen eyllenden curir von allen ortten umb hilff und beisprung anruffen,andernfalls seien Ungarn und ein Großteil Österreichs verloren. Ks. möge hierunder kain stundt und augenblickh vergebenlich verabsaumben(KA Wien, AFA 33, Konv. Juli 1594, unfol. Or.).
p
–p Der … Ungarn] Kurmainz (unfol.) differenzierter: Das Schreiben vom 16. 7. schildert den Verlauf des Kriegs in Ungarn und wertet Aussagen gefangener Türken aus, wonach Sinan Pascha auf die Einnahme von Raab abziele. Kanizsa sollte besser und mit einem Oberst besetzt, die ausständige Soldzahlung sofort geleistet werden. Der Ehg. will aus Gran nach Komorn abziehen.
48
 Vgl. dazu auch Supplikation und Protest der Befehlshaber gegen den Abzug [Nr. 471].
49
 = die als Beilagen zu den Schreiben von Ehg. Matthias verlesenen Zeitungen.
50
 = Votum in der Umfrage am Vormittag.
51
 = für die Kommission zur Revision der Bestallung.
52
 Genannte Termine: 5. 3. (23. 2.) und 8. 9. 1595 bzw. 25. 12. 1594 und 24. 6. 1595.
q
 ertzeigen] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: Bezalung an die ortter zuwenden, dahin sie gehören, soll nachmals erinnerung geschehen.
53
 Vgl. dazu die oben (fol. 339’) folgende Auflistung der einzelnen Zahltermine.
54
 Vgl. Antwort zum 1. HA [Nr. 249]. fol. 497’ [Bezüglich der Anregung … zuverordnen würdett wissen.].
55
 Termin Johann Baptist auch in Kurpfalz (fol. 171’) und im Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 25. 7. (15. 7.) 1594 (HStA Dresden, GA Loc. 10203/1, fol. 39–47’, hier 43. Or.; präs. o. O., 31. 7. {21. 7.}). Vgl. dagegen die Beschlussfassung im FR am 23. 7. (Österreich, fol. 66’ [Nr. 83]): Zweiter Termin für die eilende Hilfe ist Laetare 1595.
56
 = 25. 12. 1594 und 24. 6. 1595.
r
 etzliche stende] Kurmainz (unfol.) differenzierter: ettliche fürneme stendt
57
 Vgl. Nr. 83 mit Anm. 3, 7, 10, 26.
s
 der termin halben] Kurmainz (unfol.) differenzierter: der restriction der jhar und termin halb.
t
 zuvorgleichen] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: in ansehung, wann spaltige mainungen referirt, zu waß weitterung eß geraichet und caesari ursachen zurepliciren gebe.
58
 = auf die vom FR befürwortete eilende Hilfe von je 10 Römermonaten an den ersten beiden Terminen.
59
 Vgl. Duplik der Reichsstände [Nr. 251], fol. 32 f. [Das zum dritten …].