1. HA (Türkenhilfe): Ablehnung einer eilenden Hilfe durch KR gegen die Forderung des Ks. und den Beschluss des FR. Zwischen KR und FR strittige Laufzeit der Steuer. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Grundsätzliche Zustimmung zur Fortsetzung der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg trotz der fraglichen Bereitschaft der Kriegsparteien. Erhöhte Chancen aufgrund der Statthalterschaft von Ehg. Ernst. Wahrung der Reputation von Ks. und Reich bei der Vermittlung.
/321’/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln persönlich. Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz proponiert: Weitere Beratung der gestern im RR verlesenen Triplik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe)1.
1. Umfrage. Trier: /321’ f./ Kf. verweist auf das Votum in der letzten Beratung der Triplik2, in welcher der Ks. aus der Bewilligung von 80 Römermonaten die Ausweisung einer eilenden Hilfe von 20 Römermonaten, die verkürzte Erlegung der Gesamtsumme innerhalb von vier oder fünf Jahren, die Begleichung der antizipierten Gelder nicht mit dieser Steuer und die Zuordnung der Stände zur Revision der Söldnerbestallung fordert. Die Leistung der eilenden Hilfe ist für Trier /322/ aus den hiebevor angetzogenen ursachen unmöglich.Verkürzte Laufzeit: Trier will sich einer Erlegung innerhalb von fünf Jahren nicht verweigern. Antizipationen: Kf. lässt es propter consequentiam bei gemeinem beschluß3 nochmalß bewenden.Revision der Söldnerbestallung: Kf. will Räte zuordnen.
/322’/ Köln: Beharrt auf dem zuletzt abgegebenen Votum zur Triplik4.
Pfalz: Haben zuletzt kein Votum abgegeben, weil noch keine Abschrift der Triplik vorlag. Zur Gesamtbewilligung von 80 Römermonaten kennt man ihre Einwände aufgrund der Notlage der Pfälzer Untertanen. Haben dazu nunmehr vom Kf. die Weisung erhalten5, uff 62 monata zugehen, jedoch uff maß, wie underschidtlich angetzeiget worden6. Hette sich ufs eußerste angegriffen; vorhoffen, man werde ihren gnst. herrn nicht vordencken, sonndern damit zufrieden sein. Sie vornehmen auch, das ksl. Mt. sich erbotten, der stedte gravaminibus abtzuhelffen, und /323/ das des chur- und furstenraths beschwerungen halben keine erwehnung geschehe7. Stellen dahin, ob nicht auch derwegen bei irer Mt. erinnerung zuthuen.Schließen sich dem letzten Votum Sachsens8dahingehend an, es bei 6 Jahren Laufzeit für die Steuer und ebenso bei den ersten Erlegungsterminen Laetare und Nativitatis Mariae 15959zu belassen, stellen aber frei, ob die ksl. Mt. die vormögenden stende disfalß ersuchen und anmahnen wolle. Mit den andern, so mit der contribution eher nicht gefast, sey gedult zuhaben. Wegen der anticipirten schulden seindt alle drei rethe einig, das kein praeiudicium disfalß eingefüret werden solle. Bleiben also bei gemeinem schluß.Wollen zwar Räte zur Revision der Söldnerbestallung verordnen, tragen aber jedoch die fursorg, es werde mit der voranderung wenig ersprießliches vorrichtet werden.
Sachsen10: /323’/ Es bleibt bei 80 Römermonaten. Die eilende hulff habe ihrem gnedigsten herrn anfenglich nicht misfallen11, weil es aber etzlichen bedencklich gewesen, so bleibe es dabei. Die jahre wolten sie gerne enger eintziehen, weil aber die bewilligte hulff gros sey und ihr gnst. herr wegen seiner f. Gn. jungen vettern ein mehrers als andere albereit gethan haben, beruhen sie bei den 6 jahren,ebenso auf den ersten Erlegungsterminen Laetare und Nativitatis Mariae 1595 sowie auf der Einbeziehung der Antizipationen in die 80 Römermonate. Do man dieselben hieruber auch noch ablegen soltte, würde es trefflich beschwerlich und ungelegen sein, auch zu kunfftiger einfürung gereichen.Zur Söldnerbestallung wie zuvor. Do dieselbe genauer eingetzogen werden solte, weis man nicht, ob auch leutt zufinden, die daruber hielten und darauf dienen möchten.
/324/ Brandenburg: Haben zur Hauptbewilligung Weisung des Kf. erhalten, in der er sie, obwohl er noch von der ersten Zusage der Stände von 64 Römermonaten ausging, beauftragt, uff 78 monat zugehen, doch das seiner kfl. Gn. vorlageb,12 an denselben abgekurtzt werde13; c–und hoffen erklerung, damit man zur richtigkeitt kommen möge–c. Sie hetten aber auch befelich, bei dieser contribution etzlicher clauseln halben erinnerung zuthuen. Wegen der ksl. Mt. uff der reichstedte gravamina gethanes erbietten14 solte danck gesagt und daneben gebethen werden, der andern stende gravamina gleichergestaltt zuerledigen./324 f./ Einvernehmen, die Steuer in schwerer Reichsmünze zu erlegen. Laufzeit und Erlegungstermine: /324’/ Sey die contribution hoch angestrenget und die unnderthanen nicht in großem vorrath, sonndern sehr erschöpfft. Solte derwegen bei den 6 jahren gelaßen werden. Stellen aber dahin, ob die termin uff ein geraumers zurichten, und do 20 monat zur eilenden hulff gesatzt, wurde ihr gnst. herrn davon sich nicht absondern.Rückerstattung der Antizipationen aus dieser Steuer; sonst wurde es zu großer consequentz gereichen.Wollen zur Revision der Söldnerbestallung gerne jemands vorordenen, haben aber niemandt in irem mittel, der bei diesen dingen herkommen. Inn den constitutionen anno 70 sey derwegen nodturfftige vorsehung geschehen15; wißen nicht, was numehr dartzu zuthun, wann alleine uber vorigen vorordnungen gehaltten wurde. Do solche constitutiones enger eingetzogen, wurden schwerlich leutt, welche darauf dienen, aufftzubringen sein. /325/ Do aber je solche zuordnung geschehen, soll disfalß an inen auch kein mangel sein. Retardata sollen einbracht werden. Wegen richtiger betzalung des deutschen kriegßvolcks sey zwar in die ksl. Mt. kein mißtrauen zusetzen, jedoch aber die nodturfft, das man darauf bedacht sey, damit sie16 das jenige, was inen gebühret, erlangen, auch andere kunfftig der ortte desto williger sich gebrauchen laßen. Do auch ihr gnst. herr der armen knechte in Ungern itzigen zustandes berichtet, würden sie uff vorige erinnerung17 gedrungen habend. Mit den exempten soll es wie hiebevorn gehalten werden. Do ein bestendiger friede mit des Reichs und ksl. Mt. authoritet zuerhalten, soll es in acht genommen werden. Uff guthe kundtschafft und was sonst nötig, fleißige bestallung zu machen; erachten zwar, es werde ohne erinnerung geschehen.
/325’/ Mainz: Es bleibt bei 80 Römermonaten. Kf. hofft, die stedte und andere werden davon sich nicht absondern. Die ksl. Mt. erbiette sich, den gravaminibus abtzuhelffen. Hoffen seine kfl. Gn.,[der Ks.] werde derselben, inmaßen sie irer Mt. zuhanden gestellet, ingedenck sein.Legstätten: Wie beschlossen. Laufzeit: Kf. votiert zwar gegen eine Verkürzung, do aber uf 5 jahr geschloßen werde, wollen seine kfl. Gn. sich auch vorglichen haben. Der anticipation halben sey hiebevorn mit furbehaltt erklerung geschehen18. Und solte dis suchen zu kunfftigem praeiudicio nicht eingangen, sonndern bei gemeinem schluß gelaßen werden. e–Termin belangende: Erkleren seine kfl. Gn. sich dahin, das dieselben eintzutziehen, als 1. Nativitatis Christi 94 und der 2. Johannis /326/ Baptistae anno 9519 und also fürder–e.Söldnerbestallung: Kf. will sich dazu erklären, falls andere dies tun. Seine kfl. Gn. erinnern, das man sich endtlich resolviren wolle und also zum beschluß dieses puncts kommen möge.
2. Umfrage. Trier: Kf. kann wegen seiner unnderthanen unvormögens die termin nicht wohl enger eintziehen laßen, jedoch wegen der großen gefahr in Ungern soll der 1. termin zur beharlichen hülff Nativitatis Christi anno 94, der 2. Johannis Baptistae 95 bleiben. Kf. hätte eine kürzere Laufzeit von 5 Jahren gebilligt, weil aber die anndern dieses bedenckens nicht seindt, bleibets bei den 6 jahren./326’/ Will zur Revision der Söldnerbestallung zuordnen.
Köln: Zu den drei angesprochenen Punkten entsprechend Trier.
Pfalz: Beharren auf dem Votum der 1. Umfrage.
Sachsen: Können zu eintziehung der termin /327/ schwerlich kommen und solches vor ire person nicht willigen. Bitten, man wolle sie endtschuldiget halten. Do es aber je dartzu gelangen soltte, wißen sie ihren gnst. herrn der ksl. Mt. zudienen geflißen, und werde seiner f. Gn. sonndertzweifel solches nicht zuwieder sein.Zum Einwand Brandenburgs wegen der Steuerkontrolle: Haben disfalß die pfennigmeister hiebevorn rechnung gethan, damit man gesehen, wie mit dem gelde umbgegangen worden. Exempten belangende, wie zuvorn. Die gravamina soltten erlediget, aber derwegen die contribution nicht vorweigert werden. Kundtschafft etc.f und was von Brandenburg ferner erinnert worden, habe seinen wegk. Ksl. Mt. werde darauff bedacht sein.Söldnerbestallung: Wie zuvor.
Brandenburg: /327’/ Vorverlegung der Zahltermine auf Nativitatis Christi 94 vor den ersten, item Johannis Baptistae vor den andern.Ansonsten wie zuvor.
Mainz: Erste Termine entsprechend Brandenburg20. Es bleibt bei einer unverkürzten Laufzeit von sechs Jahren. Kf. stellt fest, das dieser punct numehr in die relation zubringen.
/328/ Mainz proponiert: Votum Brandenburgs wegen der Steuerkontrolle, damit das deutsche kriegßvolck richtig betzalett werden möge.
Umfrage. Beschluss: Dem Ks. soll derwegen in der relation andeuttung geschehen.
Mainz proponiert: Fortsetzung der Beratung zum zweiten Teil des 2. HA (Landfriede und Niederlande)21, der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg.
/328’/ Umfrage: Trier: Ks. plädiert in der Proposition für die Fortführung der Friedensvermittlung22. Auch nach Meinung des Kf. ist diese das rechte und beste mittel, sinthemal bißhero und noch durch das niederlendische kriegßwesen die benachbarten und derselben unnderthanen vorherget werden und kein wiederstand geschehe, ob gleich diesen sachen uff Reichs- und anndern tagen mit fleis nachgedacht worden23. Es sey unvorborgen, was anno 79 uff dem pacification tage zu Cöln furgangen24. Sieder deß habe das mißtrauen je lenger, je mehr, continuiret, und weil frembde nationes das gubernament gehabt25, sey der /329/ frieden von denselbigen gehindert worden.Die Verhandlungen des RDT 1590 hat Sachsen zuletzt dargelegt26: Beide Kriegsparteien haben sich zur Restitution, Rücknahme der Lizenten und Schonung der Reichsstände erboten, sey aber jedoch hernach bei Hispaniens gubernatorn der restitution halben mangel gewesen27. Derwegen ermeßen seine kfl. Gn., das die ksl. Mt. erinnert werden solle, zu abwendung solches mißtrauens bei ertzhertzogen Ernsten28 umb die restitution, dartzu vorige gubernatores sich erbotten und solche zugesaget, antzusuchen. Und do man sich jetzigertzeit der pacification mit ernst annehme, haben seine kfl. Gn. die hoffnung, das man in beßern terminis sei als vor diser zeit, do frembde nationes wegen Hispaniens das gubernament gehabt. Dann ertzhertzog Ernst sey ein auffrichtiger, löblicher deutscher furst, der ime sonndertzweifel den frieden /329’/ und des Reichs wolstandt werde angelegen sein laßen. Dieweil aber wegen solcher pacification des Reichs reputation, und damit disfalß nicht ettwo vorkleinerung oder annder unheil zuerwartten, billich in acht zunehmen, alß soltte die ksl. Mt. angelanget werden, ob diselbe nachrichtung hette, g–das man beider kriegender theile zur friedeß handlung mechtig sey–g. Die media zur pacification wollen seine kfl. Gn. von Cöln, als deme die gelegenheit bewust, vornehmen, und was zu wolfarth dieses wergks dienstlich sein kan, gerne befödern[!] helffen.
Köln: Man wird wegen der Schädigung des Erzstifts und der benachbarten Territorien durch den niederländischen Krieg sicher erwägen, was ein gliedt bei dem andern zuthuen schuldig, und daher einig sein, das des Heiligen Reichs glieder von dem Reich billich beschützt werden. /330/ Nun sey Burgundt[als] ein furnehmes gliedt vor sich beschweret und die westphalischen kreisstende zu gleichem unvormögen gerathen. Derwegen solle das Reich den burgundischen kreis in protection nehmen, damit derselbe wie auch der westphalische kreiß aus dem großen elende errettet würde. Durch diese kriege wehren die commertien im Reich zu boden gerichtet, die kauffleutt seindt unsicher, zölle und andere taffelgutter würden trefflich geschmelert und die intrada geschwecht. Der niederlendische krieg habe die blume der deutschenh gefreßen, und do itzigertzeit ein beharrlich deutsch kriegßvolck wieder einen außlendischen potentaten auffgebracht werden soltte (wie zwar itzo mit dem turcken albereit geschehen mus), würde man den mangel an tüchtigen leutten wohl finden. Es sey christlich, uff mittel zutrachten, wie die unruhe niedergelegt und friede gestifftet werden möge. Nun muße mani endtweder offensive mit gewaldt retten oder aber die defension furnehmen. /330’/ Offensive sey man nicht gefast. Defensive seindt die grenitzen weitleufig, erstrecken sich uff 70 meilen, und werde dem Reich beschwerlich fallen, den uncosten zur defension zuerschwingen. Seine kfl. Gn. wißen kein ander mittel als die pacification, und seindt der meinung, das diser wegk, inmaßen derselbe von der ksl. Mt. selber angedeuttet worden29, nicht aus handen zulaßen, sonndern im namen Gottes effectuiret werden solle.Der Kf. kennt zwar die beim RDT 1590 vorgebrachten Einwände30, er ist aber überzeugt, weil sieder deß die sachen in einen andern standt kommen, das beßere mittel zur pacification numehr vorhandenj. Und wurde sonderzweifel die ksl. Mt. in dero proposition disen wegk unangedeuttet gelaßen haben, wann ire Mt. nicht nachrichtung erlanget hetten, das beide theile zur friedenßhandlung geneigt wehren. Und köntte alßdann von mitteln, wie alle ungelegenheit aus dem wege gereumet, gerehdet werden. Kf. will sich dazu erklären.
/331/ Pfalz: Nehmen nochmals auf die ersten Beratungen zum 2. HA Bezug und wiederholen zu dessen erstem Teil (Landfriede)31: Ihr gnst. herr sehe zwar gerne, das guthe ordnungen vorbeßert, disciplina militaris erhaltten und man dardurch alles unheilß geubriget werde, sinthemal sie finden, was ihr herr und deßen vorfaren wegen der durchzüge etc. außgestanden. Man habe aber bißher das jenige, was albereit statuirt, nicht erhaltten können, vielweniger werde es mit deme geschehen, was von neuem geordnet wirdet. Demnach sie aber vorstanden, das disfalß paria referirt werden sollen32, so könne alßdann und wann Meintz die feder ansetzet, davon gerehdet werden./331 f./ Niederländischer Krieg: Ks. plädiert in der Proposition für eine Fortsetzung der Friedensverhandlungen, Trier und Köln sehen dafür jetzt bessere Chancen als zuvor. Ihr Herr wünscht /331’/ von hertzen, das ein sicherer und bestendiger friede erhalten, und empfinden, was nicht alleine disfalß dem Reich in gemein, sondern auch seiner kfl. Gn. innsonderheit neben anndern reinischen churfursten an zollen vor schaden und vorlust zugestanden. Es sey christlich, blut vorgißen zuvorhutten und heilsamen frieden zustifften. Do nun die andern herrn der ksl. Mt. solche mittel an die handt geben, wollen sie sich nicht absondern, sonndern do es dahin gestellet, ksl. Mt. zubitten, die friedens tractation an die handt zunehmen, wollen sie die mittel anhören und sich vorgleichen.
Sachsen: /331’ f./ Der Kuradministrator hat sich zum ersten Teil des 2. HA (Landfrieden) erklärt. Er hat auch den zweiten Teil, den niederländischen Krieg, und dessen Auswirkungen nicht nur auf den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, sondern auf das gesamte Reich umfassend erwogen33. Ein weiteres Fortdauern des Kriegs gereichte /332/ nicht alleine zu der ksl. Mt. und des Reichs vorkleinerung, sonndern andere leutt wurden ihren fuß uff des Reichs boden je lenger, je mehr, setzen, die reichsstende würden dardurch wegkgerißen und vorarmen, das sie kunfftig nichts contribuiren noch leisten köntten./332 f./ Ks. schlägt eine Fortführung der Friedensvermittlung vor, für die jetzt aufgrund der Statthalterschaft von Ehg. Ernst größere Hoffnung bestehe. Dem Ks. ist für diese Bestrebungen zu danken. Sie erinnern die 1579 angestrebten Friedensverhandlungen34und die diesbezüglichen Vorgänge beim RDT 159035. /332’/ Es sey itzo furnemblich dahin zusehen, ob beide kriegende theile dermaßen zum frieden geneigt seindt, das man hoffnung zuschöpffen, durch die pacifications handlunge ettwas ersprißlichs und den gebürlichen effect zuerlangen. Sie stehen aber in großem zweifel, ob die güetliche handlung erhaltten werden möge, inn dem man sich erinnert, was vor deß beide theil vor privat respect gehabt. Die erbietten seindt mit unconditionirten[!] furbehalttenk geschehen und die wortt uf schrauben gesetzt worden, das man keine gewißheit schöpffen mögen. Die kriegenden theile haben vor allen dingen des Reichs boden und stende salviren sollen. Wie nun solches erfolget sey, habe leider die /333/ erfarung gegeben. Seine f. Gn. halten vor das beste, die friedens tractaten zu continuiren und solches mit allen umbstenden der ksl. Mt. heimtzustellenl. Wolten aber nicht gerne, das die friedes handlung durch vorgebliche hoffnung eludiret würde36; und do man beider theile zur gebühr und billigkeit nicht mechtig sein soltte, so wehre zu der pacification großer zweifel. Es hat auch die erfahrung gegeben, das unter dem schein güetlicher handlunge von den kriegenden theilen allerley vorteil gesucht und das letzte erger als das erste worden sey wegen der licenten etc., und ist endtlich so weit kommen, das der krieg mit der Reichs stende uncosten und darlage geführet worden37. Darumb vor allen dingen dahin zusehen, das man die partheien also faße, damit sie sich sub specie der friedeß handlung nichts thetliches unterfahen oder man mit schimpff und spott wieder davon ziehen müße. Do aber hiertzu guthe hoffnung vorhanden, köntten zu solcher pacification etzliche stende beider religionen getzogen und dieses der ksl. Mt. an die handt gegeben werden. /333’/ Do auch davon geredet wirdt, im fall die frideß handlung nicht fortginge, was alßdann furtzunehmen, wollen sie es gerne anhören. Bißhero seindt disparia gewesen und etzliche uff die kreißhulffen, eins theilß aber uff anndere mittel gangen.Wollen Mittel und Wege zur Friedensvermittlung anhören und alles befördern, was pro authoritate des Reichs und abwendung alles unheils dienen magk.
Brandenburg: Regen im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe) nochmals an, das mit den rechnungen und betzalunge des deutschen kriegß volcks beßere richtigkeit gehalten werden möge, als hiebevorn geschehen, und stellen diß zu der anndern herrn bedencken./333’ f./ Beharren zum ersten Teil des 2. HA (Landfrieden) und zum diesbezüglichen Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises38auf ihrem bisherigen Votum39, ergänzt darum, /334/ das durch kunfftige patenta dem deutschen adell kein nachteil zugetzogen werden möge.Niederländischer Krieg: Es gibt keinen besseren Weg als Friedensverhandlungen, doch ist bekannt, woran diese bisher gescheitert sind. Man wiße, was hiebevorn fur beschwerlicher bescheidt erfolget und wie ubell es auffgenommen worden, das man sich der sachen angemaßett40. Do nun dergleichen schimpff ferner erfolgen und die friedeßhandlung abgeschlagen werden soltte, wehre bedencklich, sich derselben zu unterfahen. Ihr gnst. herr habe zwar gantz gerne vornommen, das ertzhertzog Ernst zum /334’/ gubernament erfordert worden, und zweifeln seine kfl. Gn. nicht, das seine f. Dlt. alle[s] das jenige, was zu ruhe und friede dinstlich, befödern[!] werde, haben aber nachrichtung, daher sie besorgen, die friedes handlung werde nicht uff viel beßern wegen stehen, als vor deß gewesen. Dann itzo wehren die staden in beßerem zunehmen, und man muße sich vor beiden theilen befaren41; könne auch nicht wißen, ob die friedes handlung precise bei Ostereichm stehe, sinthemal die spanischen rethe, welche den frieden vor deß gehindert, noch nicht abgeschafft seindt, und unlangst eine post niedergelegt worden, darinne Spanien etzlichen herren in Niederlandt das gubernament befihletn,42; ohne derselben rath könne nichts furgenommen werden. Sey also wegen diser großen ungelegenheit zu der friedeß handlung wenig hoffnung. Uff der staden seitten stehe es itzo wohl, werden sich nicht in gefar geben und in denen gedancken stehen, weil die spanischen rethe ertzhertzog Ernsten zugeordent, das alßdann das jenige, was inen hiebevorn zugetzogen, nochmalß nicht vorbleiben würde. Die staden haben auch vor des furgewendet, das kein friede zuhoffen sey, wann Franckreich /335/ und Engelandt in der friedens handlung nicht mit begriffen werden43, und man habe glaubwirdige nachrichtung, wo berurte außlendische potentaten außgeschloßen, das alßdann besorglichere wege erfolgen würden. Engelandt habe fast die furnembsten vestungen inne, das vorstandtnus mit Franckreich sey unvorborgen44. Ohne diser beider condition möchte nichts fruchtbarlichs erfolgen, sonndern aus freunden feinde werden. Solte nun der friede vorgeblich zugemuthet werden, wehre solches dem Reich nicht reputirlich, und man kontte das frembde kriegß volck leicht uf des Reichs boden bringen. Ertzhertzog Ernst habe zum friedtstandt praeparatoria gemacht, aber keine volge erreicht45. Sey also daher zubesorgen, diß wergk werde so leicht sich nicht erheben laßen, und salva reputatione der ksl. Mt. und des Reichs et illotis manibus disfalß wenig hoffnung. Aus Triers voto haben sie vorstanden, das in dieser sache gewarsamblich zuvorfahren /335’/ und praeparatoria zumachen. Diß soltte der ksl. Mt. eröffnet werden, ob ihre Mt. vileicht albereit etzliche praeparatoria erlanget hette. Uff den anndern fall aber und do diß wergk ersitzen bliebe, haben sie aus vorgehenden votis vorstanden, das darauff zugedencken, wie den bedrangten zuhelffen. Solte man sich nun Burgundts alleine annehmen, wurde es weitterung geben und das kriegßwesen, dafur man sich allewege gehüttet, inn das Reich und vaterlandt getzogen werden. Die gelegenheit dieses kreises sey unvorborgen, und derselbe schwerlich wiederumb zu vorigem stande zubringen. Do aber mittel furgeschlagen, werde ihr gnst. herr solche gerne fortsetzen helffen.Haben zur Unterstützung der bedrängten Reichsstände bereits votiert46und wollen sich weiter dazu erklären.
/336/ Mainz: Ks. wünscht die Fortsetzung der Friedensvermittlung. Man kennt die diesbezüglichen Verhandlungen 1579 in Köln und 1590 in Frankfurt. Seine kfl. Gn. spüren aber nicht anders, do die causa mali abgewendet werden soll, das, wie Trier und Cöln votirt, nichts beßers sey als die pacification, dardurch allen beschwerungen abtzuhelffen. Und weil diß der nötigste punct, soll derselbe furderlichst an die handt genommen werden. Die ksl. Mt. habe zu der friedenßhandlung hoffnung, derwegen schlißen seine kfl. Gn., das man die pacification furnehmen solle. Do auch von den mediis gerehdet wirdt, wollen seine kfl. Gn. sich vorgleichen.
/337/ [Mainz proponiert:] Ks. hat dem Kf. zwei Schreiben von Ehg. Matthias mit der Aufforderung übergeben, sie im KR vorzulegen. Es handelt sich um Schreiben mit zahlreichen Beilagenovom 16. 7. und 18. 7. 1594 aus dem Feldlager vor Gran an den Ks.47p–Der Ehg. legt dar, dass er aufgrund des starken Zuzugs der Türken und Tataren von Gran abziehen müsse48, schildert die allgemein höchst angespannte Situation in Ungarn–pund bittet embßig umb eilende hulff an gelde, volck und andern.
/337’/ (Nachmittag, 14 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier persönlich. Köln: Ortenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).
Mainz verliest das Konz. für die Resolution des KR zur Triplik des Ks. beim 1. HA (Türkenhilfe).
Umfrage. Trier: Konz. entspricht der Beratung. Zeitliche Verteilung der Steuer gemäß der vorherigen Beschlussfassung, nemblich die ersten vier jahr jedes 16 monat und die letzern zwey jahr jedes 8 monat.Brandenburg hat heute auf die unzureichende Bezahlung der Söldner in Ungarn verwiesen. Da auch die soeben verlesenen Zeitungen zu erkennen geben49, das bei den officirern[!] disfals allerley vorhinderungen einlauffen, solte derwegen in itzo abgelesenem concept davon andeuttung gethan werden.
/338/ Köln: Entsprechend Trier.
Pfalz: Konz. ist der Beratung fast gemes. Wegen der 80 monat repetiren sie ihr voriges votum50 und laßens dabei bewenden. Der 6 jahr und eintheilung der monat halben wie Trier.Die im Konz. genannten ersten Termine Nativitatis Christi und Johannis Baptistae werden sich nicht thuen laßen, sonnderlich Johannis, do der arme mann uber wintter alles vortzehret und nichts in der scheuern noch sonsten habe. Diese ziel seindt auch hiebevorn niemals, sonndern alletzeit Letare und Nativitatis Mariae gehalten worden./338’/ Die Söldnerbestallung werde schwerlich in ettwas können vorbeßert werden. Do aber die ksl. Mt. zeit und ortt zur zusammenkunfft51 bestimmen wirdet, soll an inen disfalß kein mangel sein.Der Einwand Brandenburgs ist in das Konz. aufzunehmen.
Sachsen: Sind bezüglich der Erlegungstermine beauftragt, auf Laetare und Nativitatis Mariae zu beharren. Do aber per maiora uf Nativitatis Christi und Johannis Baptistae52 geschloßen, hoffen sie, ihr gnst. herr werde hiertzu auch nicht ungeneigt sein.Aufnahme des Einwands von Brandenburg.
Brandenburg: Wiederholen zur Steuerhöhe ihr heutiges Votum, zweifeln aber nicht, ihr gnst. herr werde sich aller gebür ertzeigenq.
/339/ Mainz: Verteilung der 80 Römermonate auf die 6 Erlegungsjahre gemäß Beschluss. Erlegungstermine: An stadt Letare 95 sey Nativitatis Christi des 94. jahres gesetzt. Wann nun jedes jahr, als Nativitatis Christi und Johannis Baptistae, 16 monat biß uff anno 98 erlegt, so sey anno 99, das letzte jahr, jedes ziel 4 monat zuerlegen53, und werden also die 80 monat volkomblich betzalett. Wofern es aber gefellig, können die ziel in der relation specificiret werden. Kf. billigt den Brandenburger Einwand wegen der Bezahlung der Söldner: Ob es wohl in voriger relation mit angedeuttet54, das es itzo nochmalß wiederholet werde.
Kf. Wolfgang von Mainz persönlich stellt zur Debatte, ob die zahltermin und monat in der relation sollen specificiret werden.Beschluss: Fiat./339’/ Auflistung der Termine: Weihnachten 1594: 8 Römermonate; Johann Baptist und Weihnachten 1595 jeweils 8, also 16 Monate. Ebenso Johann Baptist und Weihnachten 1596, 1597 und 1598 jeweils 8, insgesamt pro Jahr 16 Römermonate; dagegen 1599 an beiden Terminen nur je 4, also insgesamt 8 Römermonate. Summe: 80 Römermonate.
Nochmalige Verlesung des revidierten Konz. für die Resolution des KR. Beschluss: Billigung.
/341/ (Nachmittag, 16 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat, versammelt im Sitzungssaal des FR. Mainz referiert die Resolution des KR zur Triplik des Ks. beim 1. HA (Türkenhilfe): Es bleibt bei der Bewilligung von 80 Römermonaten. Keine Verkürzung des Erlegungszeitraums von sechs auf fünf Jahre, weil die hulff hoch anlauffe und von den underthanen also nicht zuerheben./341 f./ Erste Zahltermine: Da der Ks. Laetare und Nativitatis Mariae 1595 als zu spät ablehnt, /341’/ ist in dem furstehenden nothfall geschloßen, das der 1. termin Nativitatis Christi dieses 94. jahres und der 2. Johannis Baptistae 95, uff jeden termin 8 monat, sein sollen. Weitere Erlegung zu diesen Terminen in den folgenden Jahren bis zur gänzlichen Begleichung der Steuer. Bezüglich der Rückerstattung der antizipierten Gelder beharrt man auf dem vorherigen Beschluss, dass diese in die 80 monat eingerechnet; ungetzweifelt, ire Mt. werde damit zufrieden sein. Und was furgeliehen, soll von der contribution gekurtzt werden. Ire Mt. soll nochmalß erinnert werden, damit das deutsche kriegß volck zu rechter zeit seine betzalung erlange. KR will Deputierte zur Revision der Söldnerbestallung verordnen.
/342/ Resolution des FR, vorgetragen vom Salzburger Kanzler: Zur Forderung des Ks., die Laufzeit zu verkürzen und 20 Römermonate als eilende Hilfe auszuweisen, hat FR beschlossen, das die 80 monat uff 5 jahr eintzutziehen und 20 monat zur eilenden hulff uff zwene termin, als Nativitatis Christi 94 10 monat und Johannis Baptistae55 9556, zubewilligen. In die ubrigen 4 jahren aber die hinderstelligen 60 monat, so weit sich dieselbigen erstrecken, eingetheilet werden sollen. Die betzalung solle an Reichs muntz geschehen, jedoch das groschen und halbe patzen nicht außgeschloßen werden. Anticipirte summen belangende: Soll /342’/ ihre Mt. zubitten sein, die stende mit ablegung derselben zuvorschonen. Es haben auch etzliche stender in zimblicher antzahl dafur gehalten, das die ksl. Mt. zuersuchen, die furnembsten gravamina noch diesen wehrenden reichstag zuerledigen und die ubrigen uff eine gleichmeßige deputation zuvorschieben.In die Kommission zur Revision der Söldnerbestallung verordnet FR: Frh. Marquard von Königsegg, bayerischer Hofmarschall, Heinrich vom Stein, Wolf von Erlach, Burkhard Stickel und Ludolf von Rössing57.
/342’ f./ Getrennte Beratung des FR. Anschließend bringt der Salzburger Kanzler vor: FR hat vernommen, dass KR auf einer Laufzeit von sechs Jahren sowie auf der Erlegung von jeweils nur acht Römermonaten zu den ersten beiden Terminen beharrt. Dagegen bedenkt FR /343/ die große gefar der christenheit, so vor augen stehe; ksl. Mt. und das Reich sey daran intereßiret. Ire Mt. habe zu abschneidung des vortzugs zu der triplica ursach gehabtt, damitt die gefar vorhüttet werde. Ersuchen den hochlöblichen rath hiermit freundtlich, der termin halbens sich mit dem fursten rath zuvorgleichent.
Mainzer Kanzler erklärt für KR: Haben die Erwiderung des FR vernommen. /343’/ Weil sie aber der unnderthanen halben und sonst erhebliche und bewegende ursachen haben, daher inen fast unmöglich fallen will, die ziel gleich dem fursten rath zuergrößern58, alß bleiben sie bei irer vorigen meinung:Weihnachten 1594 und Johann Baptist 1595 je acht Römermonate sowie weitere künftige Bezahlung jeweils zu diesen Terminen. KR lehnt auch die Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre ab. Münzsorten für die Erlegung: FR kennt die diesbezügliche Festlegung in der letzten Resolution59. Damit nun derwegen keine inconvenientia erfolgen moge, schleust der hochlobliche churfursten rath, das die contribution an grober Reichs muntz vormöge der Reichs valvation zuerlegen./344/ Einvernehmen bezüglich der Antizipationen. Gravamina: Laße man geschehen und dabei beruhen, das deren etzliche uff diesem reichßtage erlediget, die andern biß zur deputation vorschoben und solches des relation einvorleibet werde. Reutterbestallung belangende: Wann von der ksl. Mt. zeit und ortt bestimmet, soll an des churfursten raths zuordnung kein mangel sein.
FR: Da KR auf seinem Beschluss beharrt, so gedenkt FR, auf seiner Resolution gleichergestaltt zuberuhen, und begehren, das es also in die relation gebracht werden möge.
/344 f./ Getrennte Unterredung des KR. Mainzer Kanzler bringt FR anschließend vor: KR erklärt, /344’/ das die puncta, darinne man einig, fur einen gemeinen schluß zuhaltten. Darinne man aber nicht einig, als wegen der 20 monat eilender hulff und 5 jahr, wiederholen sie ihr bedencken nochmalß, laßens auch dabei bleiben. Und sollen in der relation disparia vota referirt werden.