Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Aufforderung des Ks. an Kurbrandenburg und Kurpfalz, den Verzicht Magdeburgs auf die Session bei der RT-Eröffnung zuzulassen und die Magdeburger Gesandten dazu zu veranlassen. Vermittlungsbemühungen Kursachsens bei den Magdeburger und den Kurbrandenburger Gesandten. Vergebliche Verhandlungen des Ks. mit den geistlichen Ständen. Verhandlungen des Ks. persönlich mit den Magdeburger Gesandten: Deren Verzicht auf die Session bei der RT-Eröffnung unter Protest vorbehaltlich der Ratifizierung durch Administrator Joachim Friedrich, der Zustimmung der protestantischen Stände und gegen die Zusage der nachfolgenden Klärung des Anspruchs beim RT.

[1] /46/ Vorladungader Kurbrandenburger Gesandtenvor die ksl. Geheimen RäteRumpf, Trautson, von Hornstein und Coraduz1. Für diese trägt Vizekanzleramtsverwalter Freymon vor: Ks. hat zu den Vorschlägen für die Lösung der Magdeburger Sessionsfrage mit den geistlichen Ständen verhandeln lassen. Weil aber bey denselbigen auch diß mittel nicht zuerhalten2, köntten sie3 nuhnmehr die proposition nicht lenger aufziehen. Wehren derhalben damit zuvorfahren endtschloßen. Es wolten aber ir Mt. nichts weniger ihnen die sachen nochmals befohlen sein laßen und ferner handtlung vorordnen4. Vorsehen /46’/ sich allergnedigst, wier5 wurden damit auch friedlichen sein und die furstlichen magdeburgischen dahin zu bewegen helffen, das sie von diesen dingen abstunden. Ks. lässt zu, dass darüber eine Schrift verfasst und ihm übergeben wird.

Kurbrandenburg: Beharren darauf, Administrator Joachim Friedrich sei alß in einem fur viel jahren reformirten stiffte der session befugt,auch habe Ks. selbst erklärt, er sei den sachen nicht wiederig, sondern wohl gewogen; und wier, weil Saltzburg sich auch aller gebuhr und billikeit erkleret, nicht wißen köntten, wer diese dinge furnemblichen ahnstöchte. Der schrifft halben wolten wier mit den magdeburgischen reden. Das wier aber sie zufrieden zu sein vormögen solten, stunde in unser macht nicht, wusten auch unserm habenden /47/ befehlich nach uns darein nicht wohl beinzulaßen. Und wehrenn wier, die proposition zuhindern oder aufzuziehen, ganz nicht gemeinet, sondern so derwegen etwz erfolgete, kehme es von den geistlichen hehr[!], die hierdurch leicht diese gedancken erregen köntten, alß ob sie zu dem ganzen gemeinen werck und beforderung deßelben keinen willen oder lust hetten–b.Beharren auf der Umsetzung des Vorschlags, der vom Ks. selbst stammt und mit dessen Siegel und Handzeichen versehen ist6.

Replik der ksl. Räte: cBringen neben anderen Argumenten vor–c, das die catholischen stende, geistlich und weltlich, diese dinge föchten, weil sie wieder den geistlichen vorbehalt liefen, ddieselben auch ihres theils albereit zimbliche hilffe zu dem kriegswesen gethan, alß nemblich Salzburg hette fur sich alleine tausend man gehalten7, Wurzburg, Bamberg und andere auch /47’/ darzu ein stattliches zugeschoben–d,8.

Kurbrandenburg: Allgemeine Widerlegung der Argumente mit Betonung, dz unser suchen dem vorbehalt nicht zuwieder lieffe. Und weil wir vormerckten, das die catholischen stende der gestalt beysammen hielten, köntte man uns auch nicht vordencken, das wier mit unsern religions vorwandten und freunden diese ding in raht stelleten9.

[2] /85/ Vorladung der Kurpfälzer Gesandtenvor die ksl. Geheimen RäteRumpf, Trautson, von Hornstein, Freymon und Coraduz10. Diese verweisen auf die vielfachen Bemühungen des Ks. um die Beilegung der Magdeburger Sessionsfrage. Ks. will jetzt die Hauptverhandlungen des RT aufnehmen, jedoch auch weiterhin mit den Magdeburger Gesandten verhandeln und sich zudem schriftlich an den Kf. von Brandenburg sowie den Administrator von Magdeburg wenden. Falls Magdeburg auf dem Sessionsanspruch beharrt, sollen die Gesandten dies dem Ks. schriftlich übergeben, damit er eine Stellungnahme der katholischen Stände anfordern kann. Ks. bittet sie, die Kurpfälzer Gesandten, wir wolten auch mit Magdeburg handlen, damit ir Mt. /85’/ erinderung stat finden undt sie an dero vorhaben nicht aufgehalten oder verhindert werden. Der turcke thette sich von tag zu tag sterckhen, wer an den ungerischen undt osterreichischen grenizen. Wurden ir Mt. nun etlich tag am so hoch notwendigen werckh allein hierdurch verhindert.Antwort der Kurpfälzer Gesandten: Müssen gemäß ihrer Instruktion dafür eintreten, dass einem jeden standt widerfuere, was ime von rechts wegen geburt. Undt weren uff ir Mt. begern urbietig, mit Magdeburg zureden11.

[3] /311/ Kursachsenunterrichtet den Ks.12über den unmittelbar vorausgegangenen, vergeblichen Vermittlungsversuch bei den Magdeburger Gesandten wegen des Verzichts auf die Session bei der RT-Eröffnung unter Zusage einer nachfolgenden Klärung13.

[4] /313/ Kursachsenunterrichtet die ksl. Geheimen RäteRumpf und Trautson14über die vorausgegangene Unterredung mit den Kurbrandenburger Gesandten und deren Vorschlag, die Magdeburger Session namens des Domkapitels einzunehmen15. Rumpf und Trautson teilen dies dem Ks. mit. Anschließend informieren sie Kursachsen über ihre diesbezüglichen Verhandlungen mit Kurbrandenburg und Kurpfalz16. Auch hat Ks. selbst eigener person mit den geistlichen uf die angetzeigten furschlege gerehdet und mit großem fleis gehandelt, und gerne gesehen hette, das sie sich bewegen laßen mögen17. Dieweil sie aber furgewendet, das es eine kundtbare neuerung und außdrucklich wieder den religionfrieden, ihren standt und herkommen auch unleidlich und zum höchsten praejudicirlich wehre, so hetten ire Mt., wie hoch sie sich auch bemühet, es weitter nicht bringen können. Sie18 haben daneben gantz sehnlich und beweglich die furstehende noth der christenheit, gefahr und den endtlichen undergang vieler tausendt armer christen, die umb leib, guth und seele kehmen, angetzogen, und das je zuerbarmen, das umb eines solchen privatwergks[wegen] das publicum gar hindangesetzt werden soltte, sonnderlich aber, das ihre Mt. des jenigen, wotzu sie nicht ursach gegeben, was auch in irer Mt. macht und gewaldt nicht stünde, endtgeltten und die gemeine wolfartt gehindert werden soltte. /313’/ Der proposition beitzuwohnen, hetten sich die brandenburgischen auch vornehmen laßen, aber der consultation halben hetten sie bedencken, und sich vornehmen laßen, do ihnen nicht gratificirt werden soltte, das man sie abfordern würde.

[5] /873’/ (Nachmittag, 14.30 Uhr). Vorladung der Magdeburger Gesandtenvor Ks. Rudolf II.19Die Gesandten erscheinen im ksl. Quartier und werden von W. Rumpf unverzüglich zu der ksl. Mt. erfordert. Die habenn gantz besturtzet und betrubet aus- und schier niemandts angesehen.Im Beisein von Rumpf, Trautson, von Hornstein, Freymon und Coraduz lässt Ks. vortragen: Sie, die Gesandten, wissen, was nun etzliche tage euer f. Gn.20 session halb vorgelauffenne, wie treulich und guth auch ire Mt. es gemeinet und gern uff guete wege befurdert gesehen, sich neben andern darunter gebrauchten under- /874/ hendlern selbst bemuhet, aber so weit, als ir Mt. gern gewollet, nicht bringen oder der catholischen volge habenn konnenn. Nun stecketen ir Mt. in hochster besturtzunge und uffhalt der sachen, in gefahrf, in schimpff und zwar solcher ungelegenheit, so sie wustenn, das euer f. Gn. nach dahero21 [!] oder das haus Brandenburgk uff die alte, beiderseits gute affection ir Mt. nicht gonnen wurdenn. Dann wurden wir von unser perpos22 [!] nicht etwas weichen, so wurde alles in mercklichenn zerrettung und ungelegenheit gerathenn. Begerten gantz gnedigst, wir wolten die große befahr[!] bedenckenn unndt ir Mt. zu ehren, gehorsamb, auch gemeinen christlichen werck zum besten den mangel an diesen theil nicht sein laßeng. Ir Mt. woltens umbs haus Brandenburgk unvorgeßen mit gnaden, freundschafft und danck verschuldenn.

Antwort der Magdeburger Gesandten, vorgetragen von Kanzler Meckbach: Bezeugen vor Gott unndt der weldt, das der mangel an euer f. Gn. /874’/ oder dem haus Brandenburgk nicht wehre. Ks. kennt ihre Instruktion. Das aber ohne unser vorursachung von catholischenn theil oder deren etzliche solche unzeitige disputation moviret unndt ebenn der punct des vorbehalts, welchen wir sonstenn nicht moviret hetten, uf die bahne brachtt23, und dahero zu spuren, warumb es zu thun, und das euer f. Gn. gar pro inhabili geachtet, auch vor sich nicht allein, sondern alle dergleichen reformirte geistliche stende gentzlich ausgesetzet und removiret werdenn wolten, solches wurde euer f. Gn. oder andere auch also nichtt hingehen oder ungeandett jegen[!] denselben laßen. Beschee oder ervolgete nun etwas irer Mt. zu despect, zu uffhaldt, zu ungelegenheit oder beschwerung, so hette mans den verursachern billicher und dem haus Brandenburgk noch euer f. Gn. keins weges zuzumeßenn. Dann das wusten wir gewiß, /875/ des chur- und furstlichen hauß Brandenburgk sonderliche affection wehre jegen ir Mt. also geschaffenn, wan sie nurt[!] viel ehre, dienst, gehorsamb, liebes undt guts deroselben erzeigen konten, das sie es jederzeit wilfehrig und gern gethan und nochmals nicht unterlaßen wurden. So stunden wir da vor irer ksl. Mt. als die diener, auch irer Mt. als Reichs aller underthenigste gehorsame underthanen, wehren deren mit leib und guth verpflichtet. Ir ksl. Mt. hette uns zugebieten, dem musten wir uns billich unterwerffen. Jedoch hoffetenn wir nichtt, das ire Mt. alß fons iusticiae euer f. Gn. oder dem haus Brandenburgk der uhralten vorwantnus nach, sonderlich aber an euer f. Gn. wißentlichen wolbefugten rechten etwas wurden entzihen laßenn./875 f./ Betonen die treuen Dienste des Hauses Brandenburg für den Ks. und seine Vorgänger, berufen sich auf ihre Instruktion, gegen die sie als Diener nicht verstoßen können, erläutern nochmals die Rechte des Administrators und fügen an, /875’/ weil der gegentheil numehr selbst den vorbehaldt des religion friedens movireten und umb deß willen euer f. Gn. ihren von Gott vorlihenen furstlichen standt stritten, so wolte numehr per exceptionem und defensive davon geredet sein. Welches euer f. Gn. sonst nichtt gern beruhret hetten, damit keine weitleufftigkeit verursachet unndt ir Mt. mit disputationibus verschonet bliebenn. Nachdem sie24 es selbst uff die bahne bracht /876/ unndt mit euer f. Gn. derhalb zuthun habenn woltenn, so wehre es doch in dem fahl gar nicht noch derselbe euer f. Gn. stant darunter zuvorstehen oder etwas davon disponiret. Dan es wehre casu dissimilis und exorbitans, so allein in dem zuverstehen, wan einer vonn seiner alten religion abtrete und mutiret25. Aber euer f. Gn. wehren bey ihrer religion vorbliebenn26. So wehre auch die gantze landtschafft des ertzstiffts vor ufrichtung des religion friedens in publicae evangelicae religionis exercitio publico unndt numehr auch der electus fast ins 30. jhar in dergleichenn universali reformatione gewesenn. Dan wan ein papstischer evangelisch in einem papstischen stiefft wurde, dahin ging der buchstabe solches anhangs allein. Dieser euer f. Gn. fall wehre durchaus nicht disponiret. Es truge euer f. Gn. auch ihrer und ihres vettern und negsten vorfahren27 christlicher reformation keine scheue. Ir Mt. mochtens erkundigen laßen, sie wurdens ohne propha- /876’/ nation in christlicher gueter ortnung befinden etc.; mit noch weitterer dienstlicher ausfurung und erinnerung bereit[s] zuvor gebrauchter motiven und argumenten undt angeheffter entlicher aller underthenigster bitte, ir Mt. wolte dem jegentheil[!] so weit nicht einreumen, sondernn ihrer keyserlichen authoritet gebrauchenn, euer f. Gn. bey ihrem rechten posses vel quasi manuteniren wie auch ein primario[?] quocunque titulo et modo, der in possessionem kommen, ohne vorgehende erkentnus de facto nicht zuentsetzenn.

Die Magdeburger Gesandten verlassen das ksl. Gemach, wo der Ks. lange mit seinen Räten konferiert, diese anschließend zu ihnen, den Gesandten, ins Vorgemach schickt und ohne eintzige disputacion mit bester bescheidenheit anzeigenn laßenn, ir Mt. wehren hochlich besturtzet, wie den sachen zu helffenn. Wir solten doch selbst ge- /877/ denckenn, wie ihme zu thun, den sie konten so gar nicht der catholischen mechtig sein, undt musten sich einer großen zerrettung befahren, so irer Mt. zu großem schimpff wurde gereichen. Dan verzoge ir Mt. lenger mit der proposition, keme es nicht allein zu befahrendem großen schaden, sondern das auch in andern landen, so uf itzigenn Reichs tagk ein auge gerichtet, ausbrechenn wurde, was vor eine trennung zwischen den vornembsten stenden vorfile. Darzu wurde der erbfeindt animiret, die hoheitt des keysers unndt Reichs vercleinert, unnd ir Mt. stecketen in hochster besturtzung. Dabey wurde gemeldet, wan es also lenger werete, das ir Mt. zur melancholei und kranckheit gereichenn wurde. Ir Mt. wehren je das pfingst fest eben dieser hendel halb und das sie der sach, so gern sie euer f. Gn. theils gewoldt, nicht helffen konnen, nicht in die kirchen kommenn etc.28

/877’/ Sie, die Magdeburger Gesandten, beharren auf ihrem Standpunkt und erklären, es stunde so gar ein sollich hoch praejudicial werck nicht bey uns, das wir auch ohne euer f. Gn. sonderbare vorwilligung uff hochste vorantworttung nichts thun konten.

In ihrer Erwiderung sind die ksl. Geheimen Räte entlich herfur gebrochen und angezeiget, ir Mt. wolten uns vortretten und im besten unsers treuen vleiß entschuldigenn, und daruber theten sie sich erbietenn, diße sache (nurt[!] das die propositio nicht ufgehalten wurde) noch bey itzo werendem Reichs tagk zur handtlung zu ziehen und deroselben maß zugebenn. Darbey file herr Rumpff Dr. Freiman in die rede und er saget, ir Mt. sehen, es muste ein weg ins holtz gemacht undt dem handel einsmals zu ende geholffenn werden. Darumb begereten ir Mt., doch dieselbe in acht zu habenn. Sie wusten, /878/ euer f. Gn. wurdens uff diese wege selbst willigenn und in gueter affection sich erzeigenn. So mochten wir auch in bester form nach unsern selbst gefallen eine protestation des alles einlegen. Wie dan dieses erbietens ir Mt. sich selbst jegen euer f. Gn. und ihrem hern vatern ercleren und einen eigenen curirer abfertigenn wolten29.

Gesonderte Beratung der Magdeburger Gesandten. Und so schwer als uns auch eingangen, einen fueß den teufelischen, eyferigen, hochmutigen pfaffen zuweichen, habenn wir doch dieses mußen erwegen, weil wir den keyser so hoch besturtzet und traurig selbst vor augen gesehen, und da etwas zugeschlagen, hette man die schuldt ufs haus Brandenburgk und uns gelegt. Wehre dan in Ungern etwa das gluck umbgeschlagen, were dergleichen, wans schon die ursach nicht wehre,[uns] zugemeßenn, alle schuldt des ufhalts undt verzugs, alle ungelegenheitt wehre ufs haus Brandenburgk in und außerhalb Reichs von papisten, etwa auch vonn /878’/ evangelischenn gelegett. In summa wir habenn des hochloblichen haus Brandenburgk schimpff, nachrede und dergleichen zu vorhutung vors beste geachtet und diese antwort gebenn:

So schwer es auch euer f. Gn. eingehenn wurde, wusten wir doch, das sie der ksl. Mt. zu ehren und vorhutung ihrer selbst oder anderer ungelegenheit nicht gern etwas unterlaßen wurden, wans nurt[!] auch ohne euer f. Gn. vorcleinerunge oder nachtheil gescheen konte. Wo nun ir Mt. dero so gnedigstem erbieten nach wurden uns nicht allein entschuldigen, sondern ihr beschehenes erbieten und wie es vorgangen, bericht[en], uns auch deßen einen revers aus der cantzley geben laßen, damit die sachen bey diesem Reichs tage richtig gemacht wurden, so woltenn wir an statt euer f. Gn. und ir Mt. zu underthenigsten ehren und gehorsamb dieser gestaldt willigenn, das uns erstlich /879/ das schreibenn zuverlesenn gebenn wurde, unndt das wir uns bey der proposition, doch uf unsere notwendige protestation, der session enteusern wolten, jedoch und weiter nicht dan uff euer f. Gn. ferner resolution und erclerungeh; unndt das wir es mit den andern itzo anwesenden religion verwanten, uf deren correspondentz wir gewisen, diese und dergleichen gravamina auch bereit unterredet, zufordern communiciren musten30

Die ksl. Räte tragen dies dem Ks. vor und teilen anschließend mit, ir Mt. hielte es vor gnugsamb mit dem schreiben31, und durffte des revers nicht, dan es solte eben daßelbe hinein gesetzet werden. Lisen sich alles gefallen, mit gantz gnedigster dancksagung umb euer f. Gn. und uns in sondern gnaden wieder zuerkennen, das ir Mt. nurt[!] itzo aus dem labyrinth geholffenn und zur proposition schreitten konten. Sie, die hern rethe, haben hoch asseveriret, das der keyser hieruber sich /879’/ gleich ermundert und, dieweil sie alhier gewesenn, soviel freude nicht embfunden hettenn.

Anmerkungen

a
 Vorladung] Kurbrandenburg (fol. 106’) differenzierter: Vorladung für Vormittag, 7 Uhr.
1
 Textvorlage: Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 1. 6. (22. 5.) 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 45–51’. Or.; präs. Cölln/Spree, 8. 6. (29. 5.).
2
 Verhandlungen der geistlichen Kff. und führender katholischer Stände am 29. 5. 1594 zum Vorschlag, die Magdeburger Session namens des Domkapitels einnehmen zu lassen. Vgl. Nr. 234.
3
 = der Ks. [„ksl. Mt.“].
4
 Vgl. dazu die schriftlich formulierte Erklärung des Ks. [Nr. 335].
5
 = die Kurbrandenburger Gesandten.
b
–b einzulaßen … hetten] Kurbrandenburg (fol. 108’) differenzierter: da sie beauftragt sind, den Magdeburger Gesandten assistenz und beystandt zu leisten. […]. Und wehren wihr diener, welche ihrer herrn bevehl nottwendigk ihn acht nehmen mußen. Wihr woltten auch einige gefahr oder schaden ihn Ungern nicht gern vorursachen. Wie dan da, welches Gott gnedigklich abwenden woltte, der gestaldt ettwaß ervolgete, dasselbe nicht unser, sondern /109/ vil mehr der kegentheill, der geistlichen,[Schuld] wehre, welche […] unnotigk disputation erregten. Und mußen wihr es schier dafuhr achten, daß sie sonsten zu dem gemeinen wergk und turcken hulffe nicht willen oder lust hetten und dasselb also per obliquum hindertten.
6
 Wohl Bezugnahme auf das Schreiben des Ks. an Kf. Johann Georg vom 28. 7. 1582 mit Rückbezug auf den Vermittlungsvorschlag beim RT 1582 (vgl. Anm. 14 bei Nr. 318, Absatz 3).
c
–c Bringen … vor] Kurbrandenburg (fol. 109’) differenzierter: Danken für die Zusage, die Proposition nicht zu behindern, versichern die Gunst des Ks. für das Haus Brandenburg, jedoch mit der Erwartung, dessen Mitglieder wurden sich hierinnen also erzeigen, daß die sache gefordertt und daher keine hinderunge vormercket wurde; wie dan dises also zu befordern ihre Mt. nachmals ahn unß begerethen. Mitt der gesuchten session aber wehre es also ein /110/ thuen[?], damitt ihre Mt. nicht forth kontten, dan es dem religion friden zuwidder wehre; es hetten auch ihre f. Gn. die niemals gehabt. Ihre Mt. woltten aber die recepierunge derselben nicht hindern, sie kontten aber bey den kegentheillen so viel nicht erlangen, daß sie hierinnen weichen woltten.
d
–d dieselben … zugeschoben] Kurbrandenburg (fol. 110) anders: [Obige Aussage fehlt hier; stattdessen:] Nochmalige Aufforderung an die Kurbrandenburger Gesandten, Magdeburg zum Verzicht auf die Session bei der RT-Eröffnung zu bewegen. Berufung des Ks. auf den Widerstand der katholischen Stände; derer kontte ihre Mt. gahr nicht mechtigk werden. Es woltten aber ihre Mt. nochmals hierinnen alles gern thun, waß nuhr muglich wehre und sein kontt.
7
 Der Ebf. stellte 1592 für die Türkenabwehr 1000 Mann, die im November nach Ungarn aufbrachen (Ammerer, Macht, 109; Heinisch, Türkenkrieg, 66; zu den Werbungen und zum gescheiterten Feldzug: Mayr, Türkenpolitik I, 191 f., 196–207; Loebl, Geschichte II, 108–124; Stahl, Wolf Dietrich, 160–164).
8
 Beitrag zur eilenden Türkenhilfe des Fränkischen Kreises 1594. Vgl. Einleitung, Kap. 2.2.
9
 Kommentierende Feststellung der Gesandten im Bericht an den Kf. (Textvorlage, hier fol. 47’): Es geht bei der Sessionsfrage nicht nur um des Administrators von Magdeburg intereße, sondern auch aller derer stende, so sich von dem babstumb abgethan und gleichwohl stiffte unter sich haben. Item es beruhet darauf ein groß praeiudicium den andern gravaminibus. Dann solte man nuhnmehr, nachdem man so weit gangen, davon wieder ablaßen, wurden die bäpstischen einen großen muth faßen und so viel mehr die sachen bey der röm. ksl. Mt. nach ihrem intent und willen richten. Zu deme so thuen sich die bepstlichen, geistlichen und weltlichen standes, dißfals so genau zusammen, das man auch in andern fur ihnen wenig wirdt aufbringen können; zugeschweigen des schimpfs, der abermals ir f. Gn., dem hern administrator, hieraus wurde /48/ zugezogen werden.
10
 Textvorlage: Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 3. 6. (24. 5.) 1594: HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 85–90, hier 85 f. Konz. Vgl. dagegen die unzutreffende Aussage bei Häberlin XVIII, 132, der Ks. habe auf Verhandlungen mit den Kurpfälzer Gesandten zur Magdeburger Session verzichtet, da es „eine vergebliche Arbeit“ gewesen wäre.
11
 Kommentar der Kurpfälzer Gesandten im Bericht (Textvorlage, fol. 85’): Dabei wir es also dismaln in genere pleiben lassen, der meinung, da es hernacher zum referirn kommen wurde, alsdan, warumb Magdeburg die session nicht zuverweigern, auch unsers theils weitter anzeig zethun.
12
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 311.
13
 Vgl. Nr. 181, Absatz 1.
14
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 313 f.
15
 Vgl. Nr. 181, Absatz 2.
16
 Vgl. oben, Absatz 1, 2.
17
 Vgl. Nr. 234.
18
 = der Ks. [„ksl. Mt.“].
19
 Textvorlage: Bericht der Magdeburger Gesandten an Administrator Joachim Friedrich vom 2. 6. (23. 5.) 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 873–881’, hier 873’–879’ (Kop.). Der Bericht bietet die beste Schilderung dieser Verhandlungen. Kollationiert wird die Wiedergabe in Kurbrandenburg (fol. 114–115’), die auf der Unterrichtung der Kurbrandenburger Gesandten durch Meckbach über die Audienz beruht. Referat anhand des Berichts bei Ranke, Geschichte, 131 f.; Foerster, Sessionsstreit, 57 f. Vgl. auch die Schilderung der Verhandlungen durch die Magdeburger Gesandten in der Versammlung der protestantischen Stände am 1. 6. [Nr. 182, Abschnitt A]. Demnach waren auch Gesandte Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs anwesend.
20
 = Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg als Empfänger des Berichts.
e
 vorgelauffenn] Kurbrandenburg (fol. 114) zusätzlich: dass dem Ks. die eingefallene verhinderunge wegen der gesuchten session des hern administratoris hochlich und sehre zu gemüth ginge (wie dan ihre Mt. ettliche mahl auffgesehen und tieff geseuffzett, also daß es ihnen[Meckbach bzw. die Gesandten] selbst nicht wenigk bewogen hette).
f
 in gefahr] Kurbrandenburg (fol. 114) differenzierter: waß es fuhr eußerste und grosste gefahr itzo mitt dem frontier- und krigs wesen ihn[!] Ungern hette.
21
 Wohl verschrieben für: dero.
22
 Wohl verschrieben für: propos[Vorhaben].
g
 laßen] Kurbrandenburg (fol. 114’) zusätzlich: und die proposition und consultation hierdurch ferner nicht auffziehen lassen. Sein ksl. Mt. wehren deß allergnedigsten erbietens, daß sie dise sache nach geschehener proposition noch bey disem wehrendem reichstage erleddigen woltten.Auch will er das Verhalten der Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandten bei ihren Herren rechtfertigen.
23
 Vgl. dazu Bericht der Magdeburger Gesandten vom 2. 6. (wie Anm. 19, hier fol. 880’ f.) zur Rechtfertigung des Sessionsverzichts: Da die katholischen Stände den Geistlichen Vorbehalt /880’/ selbst moviret, denen man sonst uffs aller fuglichst, als man alhier gekonnet, ubergangen hette, und es[!] weil dem baum die axt an die wurtzel gesetzet worden, so hatt man ursach, sich zu wenden unndt den streich auszuschlagen - defensio est permissa, und wirdt man ihnen wiederumb strack und rundt unter augen mit guten ernst und authoritet gehen.Da die Gravamina ohnehin /881/ noch vor der consultation ubergeben und gebeten werdenn solle, denen abtzuhelffenn, oder die evangelischen konnen nicht vortschreitten, das ist durchs neher[!] geschloßen[vgl. Nr. 182, Abschnitt A], also stecket darin ohne das diese euer f. Gn. session sach alß ratione communis interesse nicht der geringste punct. Darumb nichts durch uns begebenn, sondern wir hoffen, es solle ein mittel sein, das ein keil den andern treibe. Undt fugets vielleicht Gott also, das Sachsen undt etzlich wenige, als nurt[!] Wirtenbergk, zu den andern treten unndt noluit voluit zusammen setzen, den geistlichen oder papstischen zu begegnen.
24
 = die geistlichen bzw. katholischen Stände.
25
 Geistlicher Vorbehalt des Religionsfriedens im RAb 1555, § 18 (Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3109 f.).
26
 Vgl. dazu und zum Folgenden die Magdeburger Deduktionsschrift [Nr. 329] mit Anm. zur Erläuterung.
27
 = Ebf. Sigismund von Magdeburg.
28
 Vgl. zur Haltung des Ks. das Schreiben des kursächsischen Rates W. Eilenbeck (Dresden, 15. 6. {5. 6.} 1594) an den RT-Gesandten A. Bock wegen der Verzögerung der Verhandlungsaufnahme durch die Sessionsfrage: Verteidigt die Haltung des Ks., dem /106/ ohne zweiffell groß unnd wichtigk bedengken hierinne vorgehen, welche ihre Mt. nicht wenigk zu hertzen steigen mussen.Es wäre nicht zuverwundern, wann ihre Mt. bey solchen geengsten actionibus auch gleich scepter unnd chron niederlegten. Es ist aber itzo leider also geschaffen, das man sich mehr der unruhe dan des friedes[!] annimmet unnd auch hieruber groß angesehen sein will, verwirrungen zu stifften unnd anzurichten(HStA Dresden, GA Loc. 10204/3, fol. 106–109’, hier 106. Or.).
29
 Vgl. dazu Kurbrandenburg, fol. 115 f.: Verzögerung der Abordnung des Kuriers, bis ihnen, den Brandenburger Gesandten, am 7. 6. (28. 5.) Sekretär Hannewald mitteilte, Ks. habe entschieden, keinen Kurier, sondern mit Christoph von Schleinitz einen Gesandten zu schicken. Auf ihren Einwand hin, der Sessionsfrage /115’/ wehre mitt erleddigunge mehr dan mitt der schickunge geholffen, daß auch die furstlichen magdeburgischen darauff und auff die zugesagte erleddigunge alleine gesehen hetten,antwortete Hannewald, die Gesandtschaft werde der erleddigung unabbruchlich sein.Im Bericht an den Kf. vom 8. 6. (29. 5.) 1594 sahen sie sich in ihrer Vermutung bestärkt, dass /78/ die schickung darauf gehe, […] dz mittlerweil der reichstag gantz oder des mehren theils zu ende lauffen solte und auf unser suchen man sich mit solcher abschickung zuendtschuldigen habe(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 77–80’, hier 78. Or.). Im Bericht vom 13. 6. (3. 6.) 1594 verwiesen sie auf die weitere Verzögerung, nachdem Schleinitz erst am 12. 6. aus Regensburg abgereist war (ebd., fol. 95–96’, hier 95. Or.). Auch Administrator Joachim Friedrich sah im Schreiben an Kf. Johann Georg (Zinna, 19. 6. {9. 6.} 1594) die Gesandtschaft lediglich als Verzögerungsmaßnahme, denn bis zur Rückkehr Schleinitz’ nach Regensburg werde der RT /838/ mehren theilß zu ende lauffenn, inmittelß aber seiner vorrichtung wirdt die ksl. Mt. keine handelung[zur Sessionsfrage] vornemen.Er wollte seine Gesandten anweisen, /838’/ sie solten sich bei der consultation, wan sie es vormergkten, daß es mitt der handelung blosse vorgebliche uffzöge, meiner session gebrauchenn unndt sehen, waß doch die geistlichen thun werdenn(ebd., Nr. Vv, fol. 838–839’. Or.). Vgl. die Akten zur Gesandtschaft von Schleinitz [Nr. 338].
h
 erclerunge] Kurbrandenburg (fol. 115) zusätzlich: sowie mit der Bedingung, dass die Sessionsfrage noch bey wehrendem reichstage und baldt nach geschehener proposition also erleddigett werden mochte.
30
 Vgl. Nr. 182, Abschnitt A.
31
 = Schreiben des Ks. an Kf. Johann Georg von Brandenburg und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg vom 10. 6. 1594 im Zusammenhang mit der Gesandtschaft Schleinitz [Nr. 338, Anm. 2, Anm. 7].