= Administrator Joachim Friedrich. Dieser hatte bis 6. 6. keine Kenntnis vom Verzicht der Gesandten, wie seine umfassende Initiative für die Behauptung der Session zeigt: 1) Schreiben an den Kf. von Brandenburg (Halle, 5. 6. {26. 5.} 1594): Beharren auf der Session auch im Interesse des Hauses Brandenburg im Straßburger Konflikt sowie in der Jülicher Nachfolge. Kf. möge Ks. anhalten, /
860/ mir daß, was rechtt […] ist, wiederfahren zulassenn
(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 855–861’. Or.). Überbringung des Schreibens durch den Rat Johann von Löben (Instruktion; Halle, 5. 6. {26. 5.} 1594: Ebd., fol. 852–853’. Kop.). Der Kf. verwies in den Antworten an Löben (Zinna, 8. 6. {29. 5.} 1594: Ebd., fol. 854 f. Kop.) und Joachim Friedrich (Dresden, 13. 6. {3. 6.} 1594: Ebd., fol. 862–864. Kop.) auf den inzwischen bekannten Sessionsverzicht bei der RT-Eröffnung und die abzuwartenden Verhandlungen mit dem Ks. 2) Schreiben Joachim Friedrichs an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Halle, 6. 6. {27. 5.} 1594): Eindringliche Ermahnung, im Kampf gegen den Geistlichen Vorbehalt beim RT entschiedener aufzutreten: Man dürfe gegenüber den katholischen Ständen nicht /
214/ alles verglimpfen oder mit stillschweigen
übergehen: /
214’/ Gutte wort seind in der weltt und sonderlich beim pabst unnd deßen anhang lautter gifft
(HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 213–214’, 221’. Or.). Der Kuradministrator rechtfertigte sich mit seinem Engagement für die Session, lehnte aber jede Debatte um den Geistlichen Vorbehalt als Infragestellung des Religionsfriedens ab. Er könne auf protestantischer Seite keine /
218/ unruhige leutt
unterstützen, die ihrer eigenen respect halben /
218’/ eine innerliche empörung zwischen den stenden des Reichs erwegen, das bandt des frides
[!] und einigkeit zureissen
(ebd., fol. 215–220. Konzeptkop. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 911–914’. Kop.). 3) Schreiben Joachim Friedrichs an den Ks. (Halle, 6. 6. {27. 5.} 1594): Ks. möge die Verzögerung der Proposition nicht /275/ meiner session sach
anlasten, sondern der Gegenseite, die ihn gegen seine Rechte vom RT ausschließen wolle. Seine Gesandten sind beauftragt, /
275’/ uber meinen wohlbefuegten rechten zuhaltenn
(HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 275–276’. Or.). 4) Schreiben an protestantische Stände beim RT mit der Bitte, seine Verordneten zu unterstützen (Halle, 6. 6. {27. 5.} 1594: HStA München, K. blau 275/1, fol. 330 f., 337’. Or. an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg. HStA Stuttgart, A 262 Bd. 71, fol. 387–388’. Or. an Hg. Friedrich von Württemberg. HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 652, unfol. Kop. an die protestantischen Gff. LHA Schwerin, RTA I GstR 31c, fol. 468–470’. Or. an die Mecklenburger Gesandten). 5) Schreiben an weitere Ff. und Städte (Halle, 11. 6. {1. 6.} 1594), als der Sessionsverzicht bereits bekannt war: Bitte um enge Kooperation mit den protestantischen Ständen, damit /
2/ den wiedersachern auch mit gleichenn waffen begegnet
werden könne (NLA Hannover, Celle Br. 23 Nr. 32, fol. 1–2’. Or. an Hg. Ernst von Braunschweig-Lüneburg. LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 173–174’. Or. an Administrator Karl von Ratzeburg. Ebd., GstR 31b, fol. 331–333’. Or. an Hg. Ulrich von Mecklenburg. StadtA Mühlhausen, 10/E 6 Nr. 11, unfol. Or.). Nach dem Sessionsverzicht, den Joachim Friedrich von den katholischen Ständen mit der Drohung erzwungen sah, den RT andernfalls ohne Steuerbewilligung zu verlassen, forderte er von Kf. Johann Georg eine entsprechend rigorose Haltung. Nur wenn /
868’/ den sachen recht unter augen gangen, wurde ein schwert das andere in der scheiden behaltenn. Bei denen leuthen ist mit gute nichts unter ihrem vorgefasten trutz austzurichtenn.
Abhilfe schaffe nur die Androhung der Steuerverweigerung. /
869/ Warumb wolten wir mitleidtlicher der turcken hulffen halb inn /
869’/ unser bescholtenen ketzerei alß die catholici sein?
Kf. möge seine Gesandten anweisen, dass sie gemeinsam mit den evangelischen Ständen /
871/ eben das mittell, so von papstischen gebrauchet, an die handt nehmen wollen, nemblich weder zu consultiren oder zu contribuiren, ja ghar abzutziehenn, es werde dan unsere session […] richtig und das gewißheit gemachtt wordenn, den gravaminibus /
871’/ bei diesem Reichs tagk entlich abtzuhelffen
(Halle, 9. 6. {30. 5.} 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 867–872’. Or.). Der Kf. lehnte die Verweigerung als /
896’/ zue hartt und den sachen mehr schedlich als vortreglich
ab, vielmehr möge man in den Verhandlungen mit dem Ks. die Session /
897/ mitt guetem glimpf und bescheidenheitt
einfordern (an Joachim Friedrich; Colditz, 17. 6. {7. 6.} 1594: Ebd., fol. 896–899’. Konz.). Vgl. zur Haltung des Kf. auch Anm. 3 bei Nr. 324.