Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verschärfte Gefahrensituation infolge der türkischen Erfolge seit 1591. Finanzielle und personelle Leistungen der Hgtt. für die Türkenabwehr. Gefahr der Eroberung der Hgtt. und des türkischen Vormarschs bis ins Reich. Bitte um eine eilende und eine beharrliche Hilfe zur Verstärkung der Grenze sowie um die Ausweisung einer eigenen Quote für die drei Hgtt. aus der Gesamtbewilligung des RT.

Anmerkungen zur Textgenese1: In der ersten gemeinsamen Sitzung der Gesandten aus Steiermark, Kärnten und Krain in Regensburg am 5. 5. 1594 wurden die Werbungen an den Ks. und an die Reichsstände, die der steiermärkische Sekretär Speidl während der Anreise nach Regensburg2 auf der Grundlage der Instruktion3 konzipiert hatte4, leicht revidiert und ausgefertigt. Am 6. 5. besprach Speidl im Auftrag des Landeshauptmanns von Herberstein mit dem Mainzer Kanzler von Rosenbach, zu dem er als seinem Paten persönlichen Zugang hatte5, wann und wie die Audienz vor den Reichsständen zu erhalten und zu gestalten sei. Unterstützt wurden die Bemühungen durch die Übergabe von 1000 fl. als Geschenk an die Mainzer Kanzlei. Für den Auftritt vor den Reichsständen war die Erlaubnis des Ks. einzuholen, welche die Gesandten in einer Audienz bei Rudolf II. ebenso erbitten wollten wie die Empfehlung ihres Anliegens in der ksl. Proposition. Doch trotz wiederholter Vorsprachen bei den ksl. Räten Rumpf, Trautson, von Hornstein und Vizekanzleramtsverwalter Freymon vom 19.–29. 5. erhielten die Gesandten die Audienz erst nach der Eröffnung des RT: Am 4. 6. bat Herberstein den Ks. um die Erlaubnis und Beförderung einer baldigen Audienz vor den Reichsständen sowie um die Empfehlung ihrer Werbung. Dazu übergab er dem Ks. neben den Vollmachten der Landstände und Ehg. Maximilians schriftliche Eingaben (vom 24. 5. sowie vom 2. 6.) u. a. zu den Rückständen an den Türkenhilfen 1576 und 1582. Nachdem der Ks. im Antwortdekret vom 6. 6. (Übergabe am 7. 6.) die Audienz im RR bewilligt, sich aber die vorherige Vorlage der Werbung ausbedungen hatte, folgten schwierige Verhandlungen der Gesandten vorrangig mit Coraduz und Rumpf um deren Inhalt (9.–18. 6.): Die Werbung wurde gekürzt, die konfessionspolitischen Passagen und die Forderung nach der Überlassung konkret eines Drittels der neuen Reichssteuer an die innerösterreichischen Lande mussten gestrichen werden.

Datum: Regensburg, 7. 6. 1594. Im RR übergeben und verlesen am 21. 6.6Von den Reichsständen kopiert am 27. 6.

HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 442–475’ (Kop. Dorsv.:Denen hochlöblichisten churfursten, hochlöblichen fursten, auch andern löblichen ständen deß Hailigen Römischen Reichs, itzt alhie zue Regensburg in haltundem reichstag versamblet. Vonn der lannde Stair, Karnten und Crain alherr verordenten abgesannten in aller unnderthenigkeit zuubergebenn. 7. Junii.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 219–246’ (Or.7 mit eigenhd. Unterzeichnung der Gesandten. Dorsv. zunächst wie in Textvorlage. Zusätzlich:Praesentatum Regenspurg, 21. Junii anno 94. Lectum Regenspurg, den 27. Junii anno 94.) = [B]. HStA München, KÄA 3230, fol. 134–153’ (Kop.) = [C]. HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 197–225’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 147–184’ (Kop.). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 296–320’ (Kop.).

/442 f./ An die Reichsstände: Sie, die Gesandten, sind mit Genehmigung des Ks. sowie mit Vorwissen des Deutschmeisters Ehg. Maximilian von Österreich8als Statthalter der Lande des verstorbenen Ehg. Karl II. [von Innerösterreich] von den Landständen in Steiermark, Kärnten und Krain an sie, die beim RT versammelten Reichsstände, mit Instruktion abgeordnet worden9. Sie danken für die Gewährung der Audienz.

/442’–443’/ Die Landstände sind aufgrund der äußersten Türkennot gezwungen, die mit wichtigen Belangen beschäftigten Reichsstände zu behelligen und sie zu bitten, ihr Flehen zu erhören.

/443’–445/ Gemäß den vom Ks. konfirmierten Privilegien stehen die innerösterreichischen Lande im Schutz und Schirm des Reichs, den sie seit langer Zeit in Form von Truppen und Geldleistungen auch gegen den türkischen Erbfeind erhalten. Rühmliches Beispiel ist die Verteidigung der Festung Krupa in Kroatien [1522], die das Reich als Demonstration seiner Hilfe für die kroatische und windische Grenze mit einem Entsatzheer unterstützte: Als Oberstfeldhauptmann Gf. Niklas II. von Salm mit dem Landesaufgebot anzog, schreckte den Feind allein die Nachricht über das im Anmarsch befindliche Reichsheer dermaßen ab, dass er die Belagerung aufgab10. Im Jahr 1565 dagegen konnten die Türken Krupa einnehmen, weil die Reichshilfe ausblieb und die eigenen Lande zur Gegenwehr zu schwach waren11.

/445–448’/ Die Reichshilfen der RTT 1576 und 1582 endeten 1587. Seither hat sich die Lage weiter zugespitzt, da die Grenze jetzt nicht mehr bei Costanevitz, Krupa12 und anderen Orten am Fluss Una verläuft, nachdem Hasan Pascha aus Bosnien unter Verstoß gegen den 1591 zwischen dem Ks. und Sultan Murad III. verlängerten Frieden13in Kroatien an der Kulp zwar Sisak vergeblich belagert, aber die Festung Repitsch eingenommen, sodann Anfang 1592 die neue Festung Petrinja errichtet und anschließend Hrastovica, Wihitsch, Kamengrad und viele andere Orte zwischen Kulp und Save in der Turopolje besetzt, teils niedergebrannt und geschleift hat14. Das Streben des Erbfeinds ist ohne Rücksicht auf geltende Friedensverträge dahin gerichtet, das Gebiet an der Grenze und auch die innerösterreichischen Lande zu verheeren und seinem mohammedanischen Gräuel zu unterwerfen. Dies zeigt das Vorgehen während des geltenden Friedens in der Turopolje und gegen die Festung Sisak, die er in den vergangenen drei Jahren drei Mal belagerte. Kurz vor der Einnahme konnte jedoch ein christliches Heer am 22. 6. 1593 mit der Gnade des Allmächtigen das übermächtige Aufgebot des Hasan Pascha besiegen15. Der Sultan ließ auf diese Niederlage hin in der Turopolje weiterhin rauben, brennen und morden, ehe der neue Pascha aus Bosnien mit Unterstützung des Beylerbey aus Graecia am 24. 8. 1593 Sisak erneut belagerte und wenig später einnahm16.

/448’–449’/ Dies verdeutlicht, dass der Erbfeind keinerlei Gelübde oder Zusagen beachtet und seine Ziele unablässig verfolgt. Die eingenommenen Gebiete lässt er in sein ‚Urbar‘ eintragen und dort sofort den Dienst seines ‚falschen Propheten und Abgotts‘ anrichten.

/449’–451’/ In Anbetracht dieser Verluste erklären die Landstände, dass die anrainenden Lande alles getan haben, um ihre Mitchristen vor dem Zugriff des Feindes zu schützen. Sie bezeugen gegen anderslautende Vorwürfe vor Gott und der Welt, dass sie ihre Pflicht gegenüber dem Ks. und dem Vaterland erfüllt und zur Verteidigung dieser nicht ihnen, sondern dem Kgr. Ungarn und damit dem Ks. zugehörigen Grenzen all ihr Vermögen mit Leib, Gut und Blut eingesetzt haben.

/451’–453/ Auch haben sie die ihnen vom Ks. aus den Reichssteuern 1576 und 1582 überlassenen Anteile in vollem Umfang für die Grenzsicherung verwendet. Aus der Steuer von 1576 haben sie jährlich zwar 140 000 fl. und aus der von 1582 ein Viertel erhalten17, doch steht davon aufgrund hoher Restanten noch viel aus18, während sich ihre eigenen Leistungen für die Türkenabwehr auf das Fünf- oder Sechsfache des ihnen 1582 zugedachten Anteils belaufen.

/453–455/ Die ohnehin hohe Belastung der Hgtt. durch die Türkenabwehr wird intensiviert, weil seit drei Jahren ein offener Krieg herrscht, der Erbfeind ohne Rücksicht auf Friedenszeiten unablässig angreift und seit 1587 die Reichshilfen wegfallen, die Grenzsicherung aber dennoch dauerhaft finanziert werden muss. Allein die Steiermark hat dafür bisher ‚ordinario‘ 10 948 683 fl.19ausgegeben und zusätzlich als außerordentliche Hilfe in den letzten drei Jahren für die Sicherung der eigentlich dem Ks. zustehenden windischen [!] und Weitschawarer Grenze20mehr als 300 000 fl. geleistet, abgesehen vom eigenen Aufgebot zu Ross und Fuß. Auch hält man in der Steiermark 1000 deutsche Reiter und 2000 Büchsenschützen im dauernden Wartgeld. Dazu kommt das Aufgebot des 10. und 5. Mannes des Landvolks. Wegen dieser Belastungen haben sich die Landstände in der Steiermark mit mehr als 500 000 fl. verschuldet. Es steht zu befürchten, dass das gesamte Gemeinwesen infolge der immensen Ausgaben für die Grenzsicherung untergehen wird.

/455–456/ Ebenso haben Kärnten und Krain für die Finanzierung der dem Ks. zustehenden Grenzsicherung bisher an die 10,5 Millionen ‚Gold‘ aufgebracht. Dazu kommen das Landesaufgebot mit Gültpferden und dem 30., 10. und 5. Mann sowie jährlich eine große Summe Bargeld. Auch hier hat dies zu hohen Schulden von einigen 100 000 fl. geführt.

/456–457/ Der verstorbene Ehg. Karl hat als ksl. Generaladministrator der windischen und kroatischen Grenze21erreicht, dass während seiner Amtszeit keine Gebietsverluste zu beklagen waren. Auch die Ehgg. Ernst und jetzt Maximilian als Statthalter in Innerösterreich haben sich mit großem Engagement für die Grenzsicherung eingesetzt.

/457–458’/ Die Landstände wollen den Reichsständen mit diesen Darlegungen vor Augen führen: Da ihre Lande jetzt unmittelbar von der Türkengefahr bedroht sind, können sie ihre Position als Vormauer des Reichs ohne die Hilfe der Reichsstände nicht mehr aufrechterhalten. Ohne deren Beistand werden sie um ihre christliche Religion, Frauen und Kinder sowie Hab und Gut gebracht und in die Dienstbarkeit des Erbfeinds geraten.

/458’–464/ Erfahrungsgemäß wird der türkische Tyrann einen etwaigen Friedensvertrag nicht beachten, vielmehr besteht kein Zweifel, dass er neuerlich in Kroatien und in der Windischen Mark angreifen wird, wo er in den letzten drei Jahren die meisten Eroberungen gemacht und die entscheidenden Plätze für einen Zugriff auf Steiermark, Kärnten und Krain in seine Gewalt gebracht hat. Die noch wenigen übrigen Festungen an der dortigen Grenze sind unzureichend ausgestattet und können den Feind nicht länger abwehren. Da seit dem Verlust der Hauptfestung Sziget nunmehr Kanizsa das einzige größere Grenzhaus war22, haben die Landstände der Steiermark 1578 in Weitschawar eine Festung errichten lassen23, mit der das türkische Vordringen in diesem Bereich weitgehend eingedämmt werden konnte. Die Kosten für Nachbesserungen an der Festung sowie für Sold, Proviant und Munition belaufen sich bisher auf ca. 400 000 fl. Der Verlust der vom Ks. aufgrund von Geldmangel nicht ausreichend versorgten Hauptfestung Kanizsa ist unter allen Umständen zu vermeiden, da von dort aus der Zugang in die Steiermark völlig offen ist und die Türken bis in die Hauptstadt Graz, weiter nach Österreich unter der Enns und in die anderen Lande vorrücken können, von wo aus das Erzstift Salzburg, die Gft. Tirol, Österreich ob der Enns sowie Passau und Bayern leicht zu erreichen sind. Daneben besteht von der verlorenen Turopolje her ein freier Zugang nach Steiermark, Kärnten und Krain. Insbesondere das Hgt. Krain befindet sich aufgrund seiner geografischen Lage sowie fehlender Festungen und Besatzungen in höchster Gefahr.

/464–466’/ Da die Kräfte der drei Hgtt. zu Ende gehen, wenden sie sich als letzte Zuflucht an die Reichsstände, um mit deren eilenden und beharrlichen Hilfen einen kontinuierlichen Grenzschutz aufzubauen, der mehr Erfolg verspricht, als auf akute und überraschende Züge zu reagieren.

/466’–470’/ Demnach bitten die Landstände von Steiermark, Kärnten und Krain die Reichsstände, rasch eine stattliche eilende Hilfe zu bewilligen, damit die Soldaten an der Grenze bezahlt, die Besatzungen kontinuierlich erhalten, die Grenzfestungen gesichert sowie mit ausreichend Proviant und Munition versehen werden können. Man erwartet die Bewilligung der Bitte, weil es sich um Beistand für Glaubensgenossen handelt, die mit allen christlichen Potentaten und den Reichsmitgliedern den Namen Jesu Christi bis in den Tod bekennen; zum anderen, weil sie der deutschen Nation, Sprache und Sitten nicht weniger als andere ‚Völker‘ des deutschen Landes angehören. Zum Dritten stehen sie gemäß ihrer vom Ks. konfirmierten Privilegien im Schutz und Schirm des Reichs24. Deshalb setzen sie nach Gott ihre Hoffnung auf den Ks., ihren landesfürstlichen Statthalter25und auf die Reichsstände in der Erwartung, den lange zugesagten, mit dem beharrlichen Einsatz ihres Guts und Bluts verdienten Schutz in dieser äußersten Not zu erhalten. Zum Vierten haben sie selbst auf den letzten Partikularlandtagen trotz der geschilderten Verarmung und einer Missernte vor allem bei Wein und Getreide deutlich erhöhte Bewilligungen zur Stärkung der dem Ks. zustehenden Grenzen verabschiedet. Zum Fünften erbitten sie keine Sonderhilfe, weil dem Ks. als Kg. von Ungarn das gesamte Kriegswesen untersteht. Falls der Beistand des Reichs ausbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt und die Lande deshalb unter das türkische Joch kommen, so werden es alle Christen, die hätten helfen können, vor Gott beim Jüngsten Gericht nicht verantworten können, sondern Gott wird das Heil so vieler Seelen, die mit dem ‚schändlichen Mohammedismus‘ in das ewige Verderben geraten, von ihnen einfordern. Deshalb ist jetzt die rechte, ja die letzte Gelegenheit, dem mohammedanischen Tyrannen unverzüglich mit allen Kräften entgegenzutreten.

/470’–471’/ Besonders bitten sie die Reichsstände, bei der Gesamtbewilligung des RT für den Ks. die kroatische, Meer-, windische und Weitschawarer Grenze so wie 1576 und 158226im RAb gesondert zu benennen, die Gesamthilfen abhängig von der Länge und der Gefahrensituation an den jeweiligen Grenzen aufzuteilen und Vorkehrungen zu verabschieden, damit diese Lande den ihnen zustehenden Anteil gesichert empfangen können.

/471’–474/ Falls gegen jede Erwartung die höchsten Potentaten ‚und andere‘ in der Christenheit ihre eigenen Anliegen dieser Aufgabe der gesamten Christenheit vorziehen, die Türkengefahr missachten und die erbetene Hilfe nicht bewilligen oder später nicht leisten und folglich Steiermark, Kärnten und Krain vom Türken bezwungen werden, so haben die Landstände ihnen, den Gesandten, auferlegt, vor Gott, dem Ks., den Reichsständen und der gesamten Christenheit zu bezeugen, dass sie am Untergang der Lande und deren Verlust als Vormauer des Reichs nicht die geringste Schuld tragen. Sie hoffen, die Reichsstände werden im eigenen Interesse eine willfährige Antwort erteilen. Gegenerbieten und Schlussformel.

/474/ Regensburg, während des RT, am 7. 6. 1594.

Unterzeichnet von den Gesandten der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain: Frh. Siegmund Friedrich von Herberstein, Landeshauptmann der Steiermark, Franz Khevenhüller zu Eichelberg, Georg Kiesel, Landesverweser in Krain.

Anmerkungen

1
 Vgl. die ausführliche Darstellung bei Schollich, Verhandlungen, 60–62, 65–67, 70–74, 79–86, 88–95, sowie Beilagen Nr. V, VI S. 168–171; Hauptquelle ist das Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl (Loserth, Tagebuch, hier 26–28, 33 f., 41–47). Knapper: Hurter, Geschichte III, 157 f.; Loserth, Innerösterreich, 132–134. Die angesprochenen Aktenstücke sind in die zusammenfassende Darstellung des RT durch die Gesandten inseriert: StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 92’–95, 157’–182. Zu Intention, Handlungsstrategie und Auftreten der Gesandtschaft: Jerše, Reichstagsoratorik; zusammenfassend zur Werbung und deren Beantwortung: Antonitsch, Wehrmaßnahmen, 82–84; Luttenberger, Landstände, 169 f.
2
 Abreise zusammen mit Herberstein aus Graz am 20. 4., Ankunft in Regensburg am 30. 4.; Ankunft der Gesandten aus Kärnten und Krain am 2. 5. (Loserth, Tagebuch, 25 f.; Schollich, Verhandlungen, 59 f.).
3
 Instruktion der Landstände von Steiermark, Kärnten und Krain für die Gesandten zum RT (Graz, Klagenfurt, Laibach, 1. 11. 1593): StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 8 H. 14, unfol. Or. mit 64 aufgedr. Siegeln. Ebd., K. 8 H. 15, unfol. Konz. StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 39–73’. Kop. Referiert bei Schollich, Verhandlungen, 17 f., Anm. 1, sowie 54–57; Zwiedineck-Südenhorst, Kriegsbilder, 265–274; knapper: Loserth, Innerösterreich, 121 f. Vgl. Burkert-Dottolo, Landstände, 4, Anm. 5, 17 mit Anm. 65; Jerše, Reichstagsoratorik, 121 f.
4
 Vgl. das Konz. der Werbung: StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 11 H. 20, unfol. Als weitere Bearbeitungsstufe eine Konzeptkop.: Ebd., K. 10 H. 17, unfol. (Überschr. Hd. Speidl: Copi der haubtschrifft, wie die sauber zustanden[!] gerichtet den ständen des Heiligen Reichs vonn der lander abgesandten uberraicht worden etc. zu Regenspurg in ofner völliger Reichs versamlung den 21. Junii 94 stylo novo.). Werbung als Kop. in der zusammenfassenden Darstellung des RT durch die Gesandten: StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 214’–250’.
5
 Vgl. Loserth, Tagebuch, 10 f.; Burkert-Dottolo, Landstände, 11 f.
6
 Kursachsen, fol. 145’, 152 [Nr. 14].
7
 Nachweis des Konz. und der Konzeptkop. in Anm. 4.
8
 Vgl. dessen Empfehlungsschreiben für die Gesandten (Anm. 20 bei Nr. 14). Auch Ehgn. Maria, Witwe Ehg. Karls II., unterstützte die Werbung: Schreiben vom 15. 4. 1594 (Graz) an ihre Brüder Ernst, Kf. von Köln (LAV NRW R, Kurköln VI Nr. 205, fol. 42–45’. Or.), und Wilhelm von Bayern (HStA München, KÄA 3225, fol. 684–687’. Or.; weiteres Schreiben vom 19. 4.: Stieve, Wittelsbacher-Briefe II, Nr. 52 S. 159) sowie vom 13. 7. 1594 an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg (HStA München, K. blau 274/9, fol. 226–226’, 235’. Or.). Vgl. zu ihrem Engagement beim RT über Johann von Kobenzl: Hurter, Geschichte III, 156–158; Keller, Erzherzogin, 124.
9
 Beschluss der Gesandtschaft durch den Ausschuss der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain im Juni 1593 sowie anschließend beim Landtag in Graz (23. 9.–9. 10. 1593). Vgl. Schollich, Verhandlungen, 27–32; zum Gesandtschaftsbeschluss: Ebd., 34; Loserth, Innerösterreich, 118–121 (auch Vorbereitung der Gesandtschaft); Loserth, Steiermark, 162. Umfangreiche Aktenüberlieferung zur Vorbereitung: StLA Graz, Laa. A. A. IV, K. 7 H. 13, unfol.; K. 11 H. 19, unfol. Instruktion für die Gesandten vgl. Anm. 3; Vollmachten und Empfehlungsschreiben der Landstände: Anm. 21 bei Nr. 14.
10
 Vgl. Nürnberger RAb vom 30. 4. 1522, §§ 1–19: Teilweise Umwidmung der 1521 beschlossenen Romzugshilfe als eilende Türkenhilfe; Beschluss einer sofortigen Reichstruppe von 3000–4000 Mann für 3 Monate zur Unterstützung Kg. Ludwigs II. von Ungarn; Maßgaben für deren Finanzierung (Wrede, RTA JR III, Nr. 30 S. 171–179). Vgl. auch den Bericht über Verhandlungen einer RT-Kommission in Österreich zur Abordnung der 3000 Fußknechte nach Kroatien und zur Absprache mit dem österreichischen Oberstfeldhauptmann Gf. Niklas II. von Salm (ebd., Nr. 36 S. 197–219) sowie den Abschied der Gesandten des RT mit Ehg. Ferdinand zur Reichstruppe (Wiener Neustadt, 9. 7. 1522: Ebd., Nr. 37 S. 210–214). Gf. Niklas von Salm wehrte Anfang Juli 1522 (ohne Eingreifen der Reichstruppe) türkische Angriffe auf Krupa und Bihać ab (Winkelbauer, Ständefreiheit I, 429; Lit. Zu Kompetenzstreitigkeiten des Gf. mit dem Oberst der Reichstruppe in Kroatien: Amstadt, Militärgrenze, 3–5).
11
 Zur Eroberung von Krupa 1565 vgl. Jorga, Geschichte III, 57; Fessler, Geschichte III, 592; Amstadt, Militärgrenze, 50; Tracy, Wars, 205.
12
 Hrvatska Kostajnica (HR) und Bosanska Krupa (BIH).
13
 Vgl. Anm. 6 bei Nr. 1.
14
 Grenzfestungen Sisak (HR), Ripač (BIH), Petrinja (HR), Hrastovica (HR), Bihać (BIH), Kamengrad [Wüstung]. Vgl. auch Nr. 261.
15
 Vgl. Anm. 12 bei Nr. 1.
16
 Vgl. Anm. 14 bei Nr. 1 sowie Beilage A [Nr. 261], fol. 43.
17
 Die vom RT 1576 (vgl. ausführlich zur innerösterreichischen Gesandtschaft am RT 1576: Jerše, Schutz, 124–184; Quellen: 209–223, 229–254) nicht geregelte Aufteilung der Türkenhilfe wurde vom Wiener Ausschusslandtag 1577 entschieden. Demnach erhielt Ehg. Karl II. von Innerösterreich vom Ks. aus der Reichshilfe 1576 jährlich 140 000 fl., wovon aber die bisher üblichen 60 000 fl., die der Ks. aus seinem Kammergut gegeben hatte, abgezogen wurden. Die Auszahlung des Anteils gestaltete sich aufgrund ausbleibender Einzahlungen der Reichsstände und vieler Antizipationen des Ks. auf die Reichshilfe bei erlegungssicheren Ständen schwierig (vgl. Schulze, Landesdefension, 67; ausführlich Loserth, Innerösterreich, 82–95). Dies veranlasste Ehg. Karl beim RT 1582 zum Drängen auf eine eigene Quote (vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 190 S. 760–765; Nr. 192 S. 767–769), die vom RT aber neuerlich abgelehnt wurde (ebd., Nr. 167 S. 698 mit Anm. 10). Erst nach dem RT wurde im Vergleich vom 22. 11. 1582 zwischen Ks. und Ehg. vereinbart, dass Innerösterreich ein Viertel der eingehenden Kontribution erhalten, davon aber jährlich 10 000 fl. zum Türkentribut beisteuern sollte. Geldanleihen des Ks. auf dieses Viertel wurden untersagt (Loserth, Innerösterreich, 107–110; Druck des Vergleichs vom 22. 11.: Ebd., Beilage Nr. 4 S. 190 f.).
18
 Vgl. die Bemühungen Ehg. Karls II. beim Ks. 1586–1590 sowie die Korrespondenzen der steirischen Stände mit den Reichspfennigmeistern 1590–1593 um die Entrichtung alter Restanten an der Hilfe von 1576 und des Anteils von 1582, der aufgrund säumiger Zahlungen der Reichsstände schwerlich aufzubringen war: Loserth, Innerösterreich, 111–118 (konkrete Beispiele für Rückstände: Ebd., 115, Anm. 1). Zu den vergeblichen Bestrebungen Ehg. Maximilians als Regent Innerösterreichs und innerösterreichischer Gesandter beim Ks. in Prag im Januar und Februar 1594 um die Auszahlung der rückständigen Steuerquoten: Schollich, Verhandlungen, 35–53, sowie Beilagen Nr. III, IV S. 163–167; Loserth, Innerösterreich, 122–124; Antonitsch, Wehrmaßnahmen, 80–82. Akten: StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 41, fol. 1–121’; Laa. A. A. IV, K. 8 H. 14; K. 10 H. 17; K. 11 H. 19; K. 11 H. 20 jeweils unfol., passim. Gemäß der Eingabe der Gesandten an den Ks. beim RT (vgl. oben, Anmerkungen zur Textgenese, Audienz am 4. 6.) standen von dessen Seite von der Steuer 1576 noch 88 224 fl. und von jener von 1582 noch 92 057 fl. aus (Loserth, Innerösterreich, 132 mit Anm. 1).
19
 Im Text wörtlich: /453’/ zehen tausent mall tausent neunhundertachtunndviertzigtausent sechshundertdreyunndachtzig.
20
 Vgl. dagegen unten, fol. 456–457 mit Anm. 21.
21
 Aufteilung der Grenzverwaltung in einen vom Ks. (kanisische Grenze, Raaber und bergstädtische Grenze in Oberungarn) und einen von Ehg. Karl von Innerösterreich verantworteten Bereich (kroatische und slawonische bzw. windische Grenze) auf dem Wiener Ausschusstag („Wiener Hauptgrenzberatungen“) im August/September 1577 sowie Einsetzung Ehg. Karls als Generaloberst mit ksl. Instruktion vom 25. 2. 1578 im Anschluss an die Zustimmung der innerösterreichischen Landstände auf dem Brucker Ausschusslandtag (1. 1.–12. 3. 1578) (vgl. Pálffy, Preis, 24 f.; Pálffy, Origins, 50–52; Rothenberg, Militärgrenze, 45–48; zur Wiener Konferenz: Loserth, Innerösterreich, 84–86; Schulze, Landesdefension, 65–69; Rauscher, Ständen, 65–70).
22
 Zum Verlust der Festung Szigetvár im Feldzug 1566 vgl. Anm. 36 bei Nr. 11. Zur Bedeutung der Festung Nagykanizsa als Zentrum des Grenzgeneralats südlich des Plattensees vgl. Pálffy, Origins, 52; Pálffy, Türkenabwehr, 49–52; Winkelbauer, Ständefreiheit I, 442 f.; Roth, Wihitsch II, 153–158.
23
 Vgl. zum Bau von Bajcsa (Bajcsavár) 1578 durch die Landstände der Steiermark auf ihre Kosten: Roth, Wihitsch II, 162–211; Toifl, Geschichte, 40–48; Pálffy, Origins, 52.
24
 Betonung der Zugehörigkeit zum Schutzverband des Reichs, die wegen der türkischen Bedrohung von „existenzieller Wichtigkeit“ war, um eine Reichshilfe zu erlangen, bei Schulze, Landesdefension, 42; vgl. auch ebd., 239. Zur Bedeutung von „Schutz und Schirm“ des Reichs am Beispiel der innerösterreichischen Gesandtschaft beim RT 1576: Jerše, Schutz, 145–180.
25
 = Deutschmeister Ehg. Maximilian von Österreich.
26
 Vgl. RAb 1576, § 28 (Neue Sammlung III, 358); RAb 1582, § 26 (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 457 S. 1417 f.).