Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen der katholischen Stände
Textvorlage: Würzburg C, unfol.1
Billigung der Konzz. für die Gegenerklärung zu den protestantischen Gravamina sowie für die eigenen katholischen Gravamina.
Verhandlungen der katholischen Ständea(Gesandte: Geistliche Kff., Österreich, Burgund, Jülich, Salzburg mit Trient, Deutschmeister mit Fulda, Bamberg, Würzburg, Leuchtenberg, Eichstätt, Worms, Speyer, Bayern, Konstanz, Augsburg, Hildesheim, Münster, Freising, Paderborn, Lüttich, Regensburg, Passau, Metz, Ellwangen, Johannitermeister, Prälaten, schwäbische Gff.b, Arenberg, Basel, Stadt Köln).
Mainzcverliest das Konz. für die Gegenerklärung der katholischen Stände zu den protestantischen Gravamina2.
Umfrage. Kurtrier: War an der Formulierung des Konz. beteiligt3und billigt es.
Kurköln: Ebenso.
Österreich: Billigung, doch das in achtung genomen werde, dieweil der mehrtheil der underschriebener chur- und fursten4 calvinischer religion, das sie nit schlecht „der augßpurgischer confession verwandten“, sonder mit einem zusatz „angegebene“ oder „angemaste“ genant werden sollen. Deßgleichen das hin und wider, da gesatzt „die zugelassene augspurgische confession“ das erste wort „zugelassene“ außgelassen werde. Item da wegen der bapstlicher Heiligkheit und derselben nuncii meldung geschicht, das durch parenthesim mit angedeutet werde, wie bapstliche Hlt. zu abwendung des turcken grosse monatliche hilff thue.
Burgund: Haben bereits einen Gegenbericht der burgundischen Regierung zu den Anklagen wegen des Verhaltens gegenüber Aachen5angefordert und wollen diesen dem Ks. übergeben. Lassen sich sonst das concept gefallen mit der anzeig wie Oesterreich.
Jülich: Wie Oesterreich, doch mit dem anhangk, dieweil hiebevor dieserhalb sonderlich der freistellung und declaration keisers Ferdinandi, allerhochseligster gedechtnus, ablehnung und ksl. resolution anno 76 alhie beschehen6, sich dahin zureferieren und außdrucklich zumelden. So were auch das suchen wegen des cammerrichters hiebevor durch ksl. Mt. abgeschlagen7; dabei es auch zulassend.
Salzburg: Wie Österreich. Wiederholt das Votum für Trient.
Deutschmeister: Billigung. Wiederholt das Votum für Fulda.
Bamberg: Billigung.
Würzburg: Wie Österreich und Jülich, jedoch mit dem Zusatz, da im Konz. den protestantischen Ständen in genere gestanden wirdt, das die gaistliche jurisdiction in iren landen und gebieten suspendiert, das solches limitiert werde inhalt des religions frieden8 in sachen, die religion, kirchenordnung, ceremonien etc. betreffend.
Leuchtenberg: Wie Oesterreich.
Eichstätt9: Billigung des Konz., das nit zu endern, wie Oesterreich und Gulch angezeigt, damit man nit neue irthumb bei den calvinischen erwecke.
Worms: Wie Oesterreich.
Speyer: Billigung gemäß Votum Österreich. Haben wegen der protestantischen Beschwerden gegen das RKG dessen Stellungnahme angefordert und wollen diese dem Ks. übergeben.
Konstanz: Billigung.
Augsburg: Wie Oesterreiche.
Münster, Freising, Paderborn, Lüttich: Jeweils Billigung.
Regensburg: Wie Oesterreich und Gulch.
Passau: Wie Österreich, und das sonderlich anzumelden, das die underschriebene stende mehrtheils calvinischer lehr.
Metz, Ellwangenf, Prälaten, [schwäbische] Gff., Arenberg, Basel: Jeweils wie Oesterreichg.
Kurmainz bringt daraufhin vor, dass in den Gravamina der katholischen Stände10 des calvinismi sonderlich gedacht und derwegen in diesem11 in genere die augspurgischen confession verwandten gesetzt. Die andere anzeigungen wurden im abschreiben in achtung genommen und gebessert werden.
Verlesung des Konz. für die eigenen katholischen Gravamina12.
h–Umfrage. Beschluss: Einhellige Billigung–h.
Österreich regt zusätzlich an, dass man beim Ks. des halberstettischen voti halb sonderlich anzuhalten. Welches die churfursten abgeschlagen, dieweil dieser streit sie nit, sonder den furstenrhat antreffei.
Passau und die Stadt Köln verweisen in ihrem Votum auf eigene Beschwerden. Welche inen, bei der maintzischer cantzlei anzuzeigen, angesagt.