Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Eichstätt, fol. 69–70.

Übergabe der Erklärung der katholischen Stände zum Magdeburger Sessionsstreit an den Ks. Verzicht der Magdeburger Gesandten auf die Session.

/69/ Vor der Morgenmesse wird die Erklärung der katholischen Ständeazur Eingabe der Magdeburger Gesandten bezüglich ihres Sessionsanspruchs durch den Mainzer und den Salzburger Kanzler1dem Ks. überreicht2. Sie verbinden damit die mündliche Bitte, Ks. möge die Erklärung nicht nur beraten lassen, sonder auch für sich selbst verlesen. Ks. lässt (gemäß einer Mitteilung des Salzburger Kanzlers) von Freymon antworten, er wolle die sachen unverlengt selbst verlesen und durch ire geheime räth berathschlagen, was sich auch hierinn am besten befunden, solches den catholischen stenden anzeigen lassen. Mit disem weitern vermelden, sie hetten albereit mit den magdenburgischen starck handlung gepflegt, auch sovil nachrichtung empfangen, das ires erachtens sie, die magdenburgischen, der gemeinen tractation weiters kein /69’/ hinderung oder eintrag thuen wurden.

[Weiteres Verfahren]: bKs. hat noch an diesem Tag die Magdeburger Gesandten vor sich und den Geheimen Rat geladen und ihnen allerley, sonderlich aber der catholischen erclerung fürhalten lassen. Unnd ob woln sie, die magdenburgischen, dessen allen ungeacht nit abstehen wollen, haben sie doch zuletzt uf etlicher stendt gepflogne handlung, auch ir Mt. ernstliche betrachtung, das sie das gemeine werckh durch sie weiters nit einstellen noch verhindern lassen köndten, sonnder gegen beharrlicher widersetzung andere mittel vor die handt nemmen und auß ksl. macht gebrauchen müessten, dergestalt zu weichen sich[!] bewilligt, das ire ksl. Mt. inen ein schrifftlichen schein in communi forma mittheilen lassen wolten, das sie an irem müglichen fleiß nichts erwinden lassen, sonder auß ksl. bevelch für dißmal gewichen, damit sie also gegen irem herrn, den vermeinten administratorn, entschuldigt sein möchten. Welches ir begern dann ir Mt. bewilligtb,3 und allso der /70/ meintzischen cantzley anzeigen lassen, das man in dem hauptwerckh wider fortfaren unnd fürderlich zur sachen thun soll.

Anmerkungen

a
 Erklärung der katholischen Stände] Augsburg (unfol.) zusätzlich: nachdem diese zuvor von den geistlichen Kff. gebilligt worden war.
1
 Gemäß einem Randvermerk in der Textvorlage wollte der Ks. nach Aussage des Salzburger Kanzlers anders niemandtbei der Übergabe dulden; andernfalls hätte diese dem Herkommen nach durch die 3 geistlichen Kff., einige deputierte Ff. sowie je einen Verordneten der Gff. und Prälaten erfolgen müssen.
2
 Nr. 348.
b
–b Ks. … bewilligt] Augsburg (unfol.) anders: Daraufhin wird auf ksl. Seite weiter mit den Magdeburger Gesandten verhandelt, den cathollischen stenndten aber weitter davon nichts angezaigt, wie oder welcher gestallt sy abgewisen.
3
 Bezugnahme auf das ksl. Dekret [Nr. 347]. Weitere Maßnahmen von katholischer Seite nach der Erteilung des Dekrets unterblieben, obwohl Bayern sie wiederholt anregte (vgl. auch Nr. 350 mit Anm. 1): Hg. Maximilian berichtete am 28. 7. 1594 an Hg. Wilhelm V., zur bayerischen Initiative für eine Forderung aller katholischen Stände um eine ksl. Deklaration, wonach das Dekret ihnen künftig /469/ ohne praeiudicio und nachtl sein solle,habe Legat Madruzzo zwar angeboten, dies selbst dem Ks. vorzubringen. Ob es aber unnd was gestalt, auch mit was gelegenhait unnd umbstenden geschehen oder bey irer Mt. zuerhalten sein, will es mir nicht wenig zweivel geben.Dagegen habe Kf. Johann von Trier dem gar starckh wider- /469’/ rathe[n], mit vermelden, es wurde ein weit aussehen unnd groß nachgedenckhen geberen, auch bey ir Mt. schwerlich zuerhalten sein.Salzburg und andere halten den übergebenen Protest [Nr. 348] für ausreichend (HStA München, KÄA 3232, fol. 469–471’, hier 469 f. Or.). Die bayerischen Gesandten berichteten am 30. 7., Bf. Julius von Würzburg wolle mit dem Kf. von Mainz verhandeln, um eine Eingabe namens aller katholischen Stände an den Ks. zu bringen (ebd., fol. 472–474’, hier 473’. Or.), doch stellten sie bereits im Bericht vom 1. 8. fest, die /486/ catholischen ins gemainwollten es auch über unnd wider unser antreibenbei der würckhlichen abtreibung[Magdeburgs von der Session] unnd der übergebenen protestationbelassen (ebd., fol. 484–488’, hier 486. Or. Vgl. Stieve, Politik I, 240, Anm. 1). Auch Ehg. Ferdinand II. von Tirol kritisierte in der Weisung an seine Gesandten vom 2. 8. 1594 (o. O.) das ksl. Dekret, weil die katholischen Stände /467/ darein nit bewilligt und man mit dergleichen sachen bald ettwz vergibt(HHStA Wien, RK RTA 66a, fol. 467 f., hier 467. Konz.).