Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Okkupierung der Magdeburger Session im FR für Mgf. Joachim Friedrich von Brandenburg durch dessen Gesandte. Freiwilliger Verzicht der Gesandten auf die Session bei diesem RT auf Ratifikation ihres Herren zu Ehren des Ks. und in Anbetracht des RT-Fortgangs wegen der Türkengefahr. Verzicht ohne Präjudizierung der Reichsstandschaft und Rechte des Erzstifts Magdeburg sowie der zu klärenden Ansprüche Joachim Friedrichs.
Datum: Regensburg, 15. 7. 1594. Den Gesandten des Hauses Brandenburg übergeben am Nachmittag des 22. 7.1 Das Dekret wurde nicht zur allgemeinen Abschrift freigegeben2.
Zur Genese3: Nachdem die ksl. Geheimen Räte am 15. 7. einen an die katholischen Stände gerichteten Vorentwurf nur mündlich referiert hatten4, übergaben sie am 17. 7. in den Verhandlungen mit den Verordneten des Hauses Brandenburg einen ersten Entwurf, den diese nicht akzeptieren konnten und deshalb einen Gegenentwurf vorlegten5. Beide Fassungen weichen inhaltlich beträchtlich von der Endfassung ab. Da die ksl. Räte den Gegenentwurf ablehnten, formulierten sie noch am 17. 7. ein weiteres Konzept, das bereits weitgehend der Endfassung entspricht und deshalb nicht eigenständig dokumentiert, sondern mit der Sigle „Fassung A“ in den abweichenden Passagen hier im Anmerkungsapparat erfasst wird. Gleiches gilt für den ebenfalls noch am 17. 7. vorgelegten, neuerlichen Gegenentwurf der Verordneten des Hauses Brandenburg. Die Abweichungen darin werden mit der Sigle „Fassung B“ erfasst. Die ksl. Räte reagierten darauf mit einem weiteren Konzept, das sie den Gesandten des Hauses Brandenburg am 18. 7. vorlegten6, das ansonsten aber niemandem bekanntgemacht wurde. Die Abweichungen in diesem Entwurf, der am 20. 7. im protestantischen Religionskonvent zur Vorlage kam7, werden mit der Sigle „Fassung C“ erfasst.
Im Anschluss an diese Verhandlungen, die sich auf die ksl. Räte und die Verordneten des Hauses Brandenburg beschränkten, wurde den katholischen Ständen namens des Ks. am 19. 7. der Entwurf für ein Dekret vorgebracht(„Fassung D“). Er lag am 20. 7. in der Versammlung der katholischen Stände des FR zur Beratung vor und wurde grundsätzlich abgelehnt8.
Aufgrund der Ablehnung erging auch die Endfassung des Dekrets ohne Billigung durch die katholischen Stände, sondern die ksl. Räte verglichen sich am Nachmittag des 21. 7. mit den Gesandten von Kurbrandenburg, Magdeburg und Brandenburg-Ansbachuff lang gewerte handtlung darüber9: Der Schlussberatung lag ein neuerlich revidiertes Konzept von ksl. Seite zugrunde (Sigle „Fassung E“), das neben anderen Änderungen nunmehr auch den Rechtsvorbehalt des Religionsfriedens ansprach10. Da die Gesandten des Hauses Brandenburg diese Fassung ablehnten, einigte man sich ohne dessen Berücksichtigung auf der Grundlage der vorherigen Konzepte auf die Endfassung, die gegenüber den Vorentwürfen nur im 1. Abschnitt mit der jetzt ausgedrückten ‚Okkupation‘ der Session durch Magdeburg entscheidend verschärft wurde.
Nachweise:Fassung A (zweiter Entwurf der ksl. Geheimen Räte): StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 523–524 (Kop. Überschr.:Kayserlichen gehaime reth haben daruff volgende mittel ubergeben uff vorgehabtes gesprech.) = Textvorlage. HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 387–388’ (Kop. von Fassung A, die korr. und in der Korrektur zu Fassung D umformuliert wird. Dorsv. Hd. Hannewald:Ein ander concept, dorauff die magdeburgischen zu beruhen sich angeben, und doch hernach widerumb nova auff die bahn bracht, auch haben wollen, wan ihre Mt. die sach nit enzwischen hier und kunfftiger visitation zue richtigkeit bringen wurde, sollten sy sich alsdan bei kunfftigen gemainen versamblungen selbst derselben [Session]zuhalten befugt und unverhindert sein. Non processit.).
Fassung B (zweiter Entwurf der Gesandten des Hauses Brandenburg): StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 524–525 (Kop. Überschr.:Magdenburgisch. Schlussvermerk:In ubergebung diser schrifft ist dabei angezeigt, dz solches den gemeinen evangelischen stendten müsste angezeigt [werden], und khonte man ihnen solches nit verhalten.) = Textvorlage.
Fassung C (dritter Entwurf der ksl. Geheimen Räte): StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 525–526 (Kop. Überschr.:Darauff haben die ksl. gehaimen ein weiter und entliche erclärung gethon, wie volgt.) = Textvorlage. HStA München, K. blau 275/3, fol. 256–257’ (Kop. Dorsv.:Copia concepts, wie es den magdenburgischen gesandten durch die ksl. geheime räthe zugestellt worden. Praesentirt Regenspurg, den 10. Julii [20. 7.]11anno 94.).
Fassung D (ksl. Entwurf als Vorlage vor den katholischen Ständen): StA Würzburg, WRTA 86, unfol. (Kop.) = Textvorlage. LA Salzburg, GA IV/1, fol. 275–276 (spätere Kop. Vermerk:Dem herrn salzburgischen canzlern Dr. Meyern fürderlichst zuezustellen. Darunter:Decretum imperatoris in puncto sessionis magdenburgensis secundum ad declarationem catholicorum.). HStA München, K. blau 307/9, unfol. (Kop. Überschr.:Copia deß kayerlichen scheins, den ir Mt. bedacht gewesen, den brandenburgischen räthen in der magdenburgischen angemassten session zu ir abferttigung mitteilen zulassen. Ist den 20. Julii anno 94 bey Saltzburg von den catholischen stenden consultirt worden.). HStA München, KÄA 3229, fol. 364–365’ (Kop. Dorsv.:Schrifftlicher schein, so ir Mt. den magdenburgischen gesandten wegen der praetendirten session und stimb im Reichs fürsten rath zugeben gedechten. Von anderer Hd.:Exhibitum dem churfursten zu Meintz durch irer ksl. Mt. geheime räthe.). HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 383–384’ (Kop. Dorsv. Hd. Hannewald:Concept der magdeburgischen session halb, so den brandenburgischen abgesanten12[!]auch nit annemblich gewesen.).
Fassung E (ksl. Entwurf als Grundlage der Beratung mit den Gesandten des Hauses Brandenburg am 21. 7.): HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 381–382’ (Kop. Dorsv. Hd. Hannewald:Diß concept hat den brandenburgischen auch nitt gefallen, und ist die handlung noch etlich tag erweitert [?]worden.).
Endfassung: LA Magdeburg, Rep. A 1 Nr. 495, fol. 249–250’ (Kop. Dorsv.:Revers.) = Textvorlage. HStA Dresden, GA Loc. 10204/4, fol. 148’ [!]-149’ (Kop. Überschr.:Copia der ksl. Mt. reverß, so sie den magdenburgischen gesandten von wegen ires hern session im Reichs rhat herauß gegebenn unnd zugesteltt.) = B. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Yy, fol. 414’–415’ (Abschrift als Eintrag im Protokoll von Hd. Barth. Aufschr. Hd. Barth:Nota: Diß ist daß rechte exemplar des recesses, dabey es zu Regenspurgk ihm reichstag anno 94 der furstlichen magdeburgischen session halben nach vielfeltigk gepflogener handlunge vorbliben ist.) = C. HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 235 f. (Kop.). StadtA Augsburg, RTA 58, fol. 374’–376 (Kop.). HStA München, K. blau 131/1–2, unfol. (Kop.).
Druck: Ranke, Geschichte, Anhang Nr. II S. 272 f. Auswertung: Ebd., 133–135; Korrekturen und Ergänzungen dazu: Stieve, Politik I, 240–242, Anm. 2. Vgl. Droysen, Geschichte, 393 f.; Ritter, Gründung, 69; Ritter, Geschichte II, 121; Foerster, Sessionsstreit, 63–65; Wolgast, Hochstift, 283; Leeb, Sessionsstreit, 56 f.
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Dieweil aber die gesantte ihre einwendungen urgiret und bey angetzogenen gemeßenen /
Dakegen ihr ksl. Mt. sich gnediglich dohin erclerett, 15–das solches alles niemandemb, sonderlich aber dem primat und ertzbistumb Magdeburgk, an seinem stand, rechtten und gerechtigkeitten, deßgleichen ihrer f. Gn., was dieselbe deßwegen tam /
16–Und nachdem ihr ksl. Mt. albereit mehrernantter ihrer f. Gn. notturfftd, in schrifften verfast, zu mehrerm bericht der sachenn aller underthenigst uberreicht worden17, so seien ihr ksl. Mt. urbietigk, mit allem vleis daran zu sein, auf das dies wesenn unverlengerlich zu entlicher richtigkeitt gebracht werden möge–16.
Signatum unter ihrer ksl. Mt. ufgedruckten secret insigell zue Regenspurgk, den funfzehenden Julii anno im vierundneuntzigsten.
Unterzeichnet von J. W. Freymon und A. Hannewald.