Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Vorsprache einer Abordnung der protestantischen Stände bei Kursachsen

Textvorlage: Kursachsen A, fol. 269–270.

Unterrichtung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen über die bisherigen Verhandlungen der protestantischen Stände zur Session Magdeburgs und anderer reformierter Hstt. Bitte um Anschluss und Unterstützung der Bemühungen.

/269/ (Vormittag, 9 Uhra). Vorsprache einer Abordnung der protestantischen Stände (von Mörle, Culmann [Kurpfalz], von Schlieben, Barth [Kurbrandenburg], Hamel [Magdeburg]) bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen1.

Die Verordnetenb erinnern der magdeburgischen seßion halben, das dieselbe vor der proposition erhalten werden müste. Sonst und do inen dieselbe nicht gestattet, cwürden sie sich des raths eußern–c; und wo also der rath nicht ergentzt, die anndern auch nicht vor[t]faren, unrichtigkeitt erfolgen würde. Darumb bitten sie, sein f. Gn. wolle sich ihr als einer gemeinen sache annehmen.

Die ursachen aber, warumb inen dieselbe gebühret, seindt2: 1) Das stifft sey vor 28 jahren reformiret3; 2) wie auch das capittel und landtschafft. 3) Anno 66 sey der ksl. Mt. die /269’/ postulation insinuiret, von irer Mt. derselben nicht wiedersprochen. 4) Anno 66 in Ungern mit der postulation vorfaren, approbante caesare, ungeachtet das man gewust, das ire f. Gn. heyratten wurden: Ire postulation sey approbiret und gluck dartzu gewundtscht worden. 5) Anno 82 die seßion gehabt, auch den reichstag bewilliget[!], alleine er solte sich bei dem babst habilitiren. 6) Sey ausschreibender kreisfurst, und do er die seßion nicht haben soltte, würde er die contribution nicht erheben können. Referiren sich uff eine schrifft. Bitten rath, damit man desto mehr vota haben und sie nicht außgeschloßen würden. Inmaßen dann auch eine sonnderliche schrifft4 daruber gefertiget wehre. Und was von Magdeburgk gesaget, das sey auch uff Bremen, Halberstadt, Lubegk, Verden, Oßnabruck und Ratzeburgk gemeinet.

/270/ Kuradministrator Friedrich Wilhelm lässt antworten, das sein f. Gn. diesen großwichtigen sachen nachdencken wolte5, und stellete zu inen, ob sie irer f. Gn. die schrifft zu weitterem nachdencken zustellen woltend.

B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds

Textvorlage: Pfalz-Zweibrücken A, fol. 263–265.

Klärung der Position Württembergs zum Heilbronner Abschied und zum Anschluss an die Gravamina.

/263/ (Vormittag). Beratung der Gesandten der beim Tag in Heilbronn vertretenen Stände, ohne Württemberg (Kurpfalze, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Baden-Durlach), einberufen von den Kurpfälzer Gesandten in ihre Herberge.

Kurpfalzfproponiert: Am Vortag hat Württemberg ausdrücklich votiert, sich nach Saxenn zu regulieren6./263 f./ Dies widerspricht dem Abschied von Heilbronn7, da auf Kursachsen /263’/ keine rechnungk zue machennund der Abschied klar ausdrückt, dass die unterzeichnenden Stände auch alleinn beisammen stehen unnd bleibenn sollenn.Deshalb stellt Kurpfalz zur Frage, 1) ob man Württemberg auf den Abschied verweisen und eine Erklärung fordern soll; 2) gob man das Verhalten den eigenen Herren berichtet und um deren Weisung bittet–c; 3) was zu tun ist, falls Württemberg auf diesem Standpunkt beharrt. /263’ f./ Daneben berichtet von Dohna [Kurpfalz], der Württemberger Gesandte Gf. [Konrad] von Tübingen habe ihm versichert, der Hg. werde seine Zusage in Heilbronn halten8. Demgegenüber sieht man, /264/ wie kalltdie Württemberger agieren und auch nicht an allen Sitzungen der protestantischen Stände teilnehmen.

/264 f./ Beschluss: Kurpfalz soll die Württemberger Gesandten befragen, ob sie beauftragt sind, den Heilbronner Abschied zu vollziehen.

Die Pfalz-Zweibrückener Verordneten teilen dazu mit, die Württemberger Gesandten hätten ihnen gegenüber erklärt, hHg. Friedrich wolle sich keineswegs vom Heilbronner Abschied distanzieren, doch sei zu bedenken, ob die Gravamina, die in Heilbronn /264’/ gleichsamm tumultuarie zusammenn verzeichnett, allso geschaffenn unnd qualificirt, das sie directo in iure et facto notoria seyenn./265/ Nur letztere Gravamina sollen dem Ks. vorgebracht werden, diese allerdings cum comminatione non contribuendi–d.

C) EinzelUnterredungen

Absprache Kursachsens mit Pfalz-Neuburg: Gravamina und Session der reformierten Hstt.

/43/ (Nachmittag, [vor 14 Uhr]). Unterredung der Pfalz-Neuburger GesandtenRoth von Schreckenstein und Fröhlich mit den kursächsischen RätenBock, von Ende und Badehorn in deren Quartier9: Pfgf. Philipp Ludwig hat vertraulich vom gestrigen Beschluss der anderen CA-Stände erfahren10, ihn und Kuradministrator Friedrich Wilhelm über ihre bisherigen Beratungen, die sie lediglich praeparatorie und zu gewinnung der zeitgeführt hätten, zu informieren. /43 f./ Da der Pfgf. nunmehr hört, dass wegen der bereits erfolgten Erklärung des Kuradministrators11die anderen Stände für 13.30 Uhr einberufen werden, ihm dazu aber nicht angesagt worden ist, bittet er um Auskunft dazu.

/43’/ Kursachsen: Kuradministrator Friedrich Wilhelm wurde gestern über die bisherigen Verhandlungen zu den Gravamina unterrichtet und gebeten, er möge sie ebenfalls unterstützen. Er sagte dies in allgemeiner Form mit der Einschränkung zu, das es alles congruo /44/ tempore et legitimo modo und also erst nach angehorter kayserlicher proposition geschehen solte,auch um den Eindruck zu vermeiden, als ob mann sondere conspirationes und confoederationes anrichten wolte.Heute Vormittag folgte die Unterrichtung über den bisherigen Beschluss zur Session Magdeburgs und anderer Hochstiftsadministratoren, wonach bei deren Verweigerung nicht nur die betroffenen, sondern alle CA-Stände uß dem consilio abtretten und kheiner deliberation beiwohnen solten./44 f./ Sie, die kursächsischen Gesandten, haben dies ohne weitere Stellungnahme entgegengenommen, gehen aber davon aus, der Kuradministrator werde /44’/ inn diß vorhaben im wenigsten willigen noch darein rathen.Daneben hat er die Gravamina heute mit seinen Räten erörtert und festgestellt, dass sie viele überflüssige Punkte enthalten, die gestrichen werden sollten. Kursachsen konstatiert demnach weitgehende Übereinstimmung mit Pfalz-Neuburg im Hinblick auf die Gravamina.

D) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Hessen, unfol.

Verlesung und Korrektur der Magdeburger Deduktionsschrift mit Darlegung des Sessionsanspruchs.

Verhandlungenider protestantischen Stände bei Kurpfalz[Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Stift Walkenried, Pfalz-Zweibrücken, -Veldenz, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, ‑Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Baden-Durlach, Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadtj, Holstein, Anhalt, Wetterauer Gff., Gff. [Gottfried] von Oettingen und [Georg Friedrich] von Hohenlohe, Gf. von Schwarzburg, Gff. von Schwarzburg und von Stolberg (für Gft. Honstein), Städte kAachen, Regensburg, Straßburg, Ulm, Speyer, Esslingen, Frankfurt, Nördlingen, Colmar–c,12].

Bekanntgabel, dass die Gesandten von Kurpfalz, Kurbrandenburg, Pfalz-Zweibrücken und der Stadt Straßburg [gestern Abend] Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen über die bisherigen Verhandlungen, die nur praeparations weiße unnd kainnerlei weiße, Sachßenn vorzugreiffenn,geführt worden sind, informiert und ihn gebeten haben, dass er sich vonn denn praeparatoriis tanquam a bono publico nicht sondernn woltte13. Daruff ir f. Gn. sich erclerett, das ir f. Gn. nicht bedachtt, davonn abzusetzenn, nur alleinn das es decenti modo geschehe unnd nicht praecipitanter.Übergabe der konzipierten Gravamina14an Kuradministrator Friedrich Wilhelm, der eine Stellungnahme zugesagt hat. Die Verhandlungen zur Session der reformierten Hstt. sind dabei nicht angesprochen worden, mweil die Magdeburger Gesandten nicht zugegen waren–e. Deshalb ist der Kuradministrator erst heute Morgen über diese Beratungen unterrichtet worden15. Er hat geantwortet, das dießes bedenncklich, darumb wolttenn sein f. Gn. demselben nachsinnenn unnd sich fernner erclerenn. Unnd weill die magdeburgischenn insonnderheit angetzeigt, wie es umb das stifft Magdeburgk beschaffenn, hatt hertzog Friederich[Wilhelm] begerett, da was deßwegenn zu papir gebrachtt, woltten sie es ir f. Gn. auch ubergebenn.

Verlesung der von den Magdeburger Gesandten formulierten Deduktionsschrift16, die sie ohne vorherige Stellungnahme der anderen Stände nicht übergeben wollenn.

Umfrage. Beschluss gemäß Votum Kurbrandenburg: Mehrheitliche Billigungo.

Einwände: Pfalz-Zweibrücken: Zu korrigieren ist, das gesetztt, es hettenn nur etliche stendt dem vorbehaltt17 wiedersprochen: Wehre in genere zusetzenn.

Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Dem gemeinenn wergk wehre mitt der deduction nicht gedienett, pweill die argumenta und grunde nur uff Magdeburgk unnd nicht die stiffte, so noch papistenn und welche bischoffe evanngelisch, gerichtett18. Derowegenn gebetten, derßelbenn notturfft auch hineinn zu setzenn–h.

Hessen-[Kassel]: Wir hielttenn es darfur, der administrator zu Magdeburgk wurde die argumenta rei, quae tractandae, erst woll erwogenn habenn. Ließen es vor unns beschehenn, das es ubergebennq.

Kurpfalz: Hieltt auch darfur, das der braunschweigischenn erinnerung nicht untzeittig.

Beschluss: rDie Gesandten der reformierten Hstt. sollen am nächsten Tag nochmals beraten und sich einer schrifft vergleichenn–j.

E) Einzelunterredungen

Unterrichtung Kurbrandenburgs über Gespräche Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen und Pfgf. Philipp Ludwigs von Neuburg mit dem Ebf. von Salzburg wegen der Beilegung des Magdeburger Sessionsstreits.

/74/ (Abend). Unterredung der kursächsischenmit den Kurbrandenburger Gesandtenvon Schlieben, Barth und Köppen, die in das kursächsische Quartier kommen19. Für Kursachsen bringt A. Bock vor, dass der Kuradministrator gantz sorgkfeltigk und bekummertt wehre wegen der gemeinen sachen, und so viel ahn ihr f. Gn.,[wollte er] gern sehen, daß allen beschwerden nach muglikeitt abgeholffen wurde und die sachen ihren gewunschetten effect erreichetten. Und ihnsonderheitt sehen sein f. Gn. gahr gern, daß dem hern administratori des ertzstiffts Magdeburgk die session ihm rathe nicht mochte gefochten werden. Hetten demnach sein f. Gn. neben pfaltzgraff Philip Ludewigen20 allbereitt mittell und wege fohr[!] die handt genohmen […], daß diesem mochte vorgebauet werden. Und zuforderst bey dem, der zuvor solchen streitt erregett, als Saltzburgk, die sachen handeln lassen, auch so weitt vortrostunge erlanget, daß hoffentlich[?], so viel sein, saltzburgens person, belangette, es furder keinen mangel haben würde oder je auff solche mittell und condition gerichtett werden mochte, die unß21 nicht zuentkegen sein wurden. /74’/ So liessen sein f. Gn. auch bey den andern geistlichen stenden die sachen also untterbauen (und, vortraulich zu melden, eben durch Saltzburgk22), daß verhoffenlich es sich auch aldar nicht stossen wurde. Und dohefern[!] es also ervolgte, wehren sie ferner der hoffnunge, es soltt der röm. ksl. Mt., unserm allergnst. hern, auch nicht zuentkegen sein. Sie kontten unß aber nicht gewiss darauff vertrosten, sondern woltten unß allein vertraulichen, waß fohr wehre, entdecktt haben, damitt wihr ihme auch nachzudencken, und da es auff den sontagk ahn unß ferner bracht wurde, desto baß gefassett wehren und darinnen nachrichtunge hetten. Ir f. Gn. wurden bey disen und andern sachen thun, waß muglich, alleine woltten gern geburlich und mitt bescheidenheitt verfahren, dan sie gewisse nachrichtunge hetten, dahe man auff den rauhen wegen, die vohr wehren, verharren und alles mitt gewaldt erzwingen woltte, wurde nichts zuerhaltten sein. Bitten schlieslich, wihr woltten es auch fuhr unß bey den andern stenden dahin arbeitten helffen, daß man doch geburliche moderation brauchte, mitt dem kopffe nicht oben auß und nirgend ahn woltte. Es wurde den sachen doch wol ihre geburliche maß gegeben werden.

/75/ Antwort der Kurbrandenburger Gesandten: Vernehmen gern, dass Kuradministrator Friedrich Wilhelm sich bemüht, den Sessionsstreit in der guete hintzulegen; wie wir dan vormercket, dz sein f. Gn. durch diese mittel der sachen einen gueten ahnfang gemacht und an den rechten orthe ahngegriffen. Machten uns kein zweifel, dofern sein f. Gn. also continuirete, Gott wurde seinen segen geben, dz ein gueter effect erfolgete; wurde vielen sachen zutreglichen sein.Danken für die vertrauliche Mitteilung und die Bemühungen des Kuradministrators. Es wurde ja nichts gesuchet, so nicht an sich selbst /75’/ billich und nicht allein dem hause Brandenburg, sondern allen stenden in gemein zum besten kehme. Man wehre nicht bedacht gewesen, in dieser sachen etwz unbillichs noch ungewohnlichs vorzunehmen. Dz aber die stende beyeinander stunden, erfordert die notturfft. Dann weil es den bepstischen nicht schimpflich und schedlichen, dz sich einer des andern annehme und assistentz leiste, köntte es unsern evangelischen auch nicht spöttlich noch vorweißlichen, sondern viel mehr nutzlichen und ruhmlichen sein.Wollen ihre Mitgesandten unterrichten und sagen zu, alles zu befördern, so zu fried und ruhe dinstlichen und dardurch dem gemeinen wesen geholffen werden möchte.Bitten, do sie uns vortraulichen konten unter die handt geben, auf was maß und wege es zurichten.Dies ist jedoch bei den kursächsischen Gesandten nicht zuerhalten gewesen, cum appendice, dz wir es sonsten vornehmen wurden.Replik Kurbrandenburg: Do es solche wege, die dem hause Brandenburg nicht vorweißlich, sondern rhumlichen, wolten wir es ferner zu danck ahnhören und gebuhrlichen erzeigen.Beim Verlassen des Sitzungszimmers äußert A. Bock vertraulich ihm, Barth, gegenüber, die ksl. Mt. sehe gerne, dz in der sachen mittel getroffen, mit dem hern administratori daraus geredt, auch darneben gegen seiner f. Gn. ahngedeutet, sie wurden berichtet, es wehre allerlei auf der bahn, sein f. Gn. wolten, wo sie köntten, es wieder helffen zu rechte bringen.

Anmerkungen

a
 9 Uhr] Kurbrandenburg (fol. 71) abweichend: 8 Uhr.
1
 Neben dem Kuradministrator waren die Räte von Wildenfels, Peiffer, Bock, Ponickau, Gerstenberger, von Wolfersdorf, Mosbach, von Ende und Badehorn anwesend (Randvermerk in Kursachsen A, fol. 269). Zur Aufforderung an Kursachsen und Württemberg am 21. 5. vgl. Foerster, Sessionsstreit, 52 f.
b
 Die Verordneten] Kurbrandenburg (fol. 71) differenzierter: Vortrag durch Kurpfalz.
c
–c würden … eußern] Pfalz-Neuburg G (fol. 190) [nachträgliche Unterrichtung der Pfalz-Neuburger durch die kursächsischen Gesandten über die Vorsprache] differenzierter: das allsdann nit allein sie, die gaistliche, sonnderen auch all anndere welltliche der augspurgischen confessions verwanndte stende uß dem consilio abtretten unnd keiner deliberation beiwohnen sollten.
2
 Vgl. dazu die Magdeburger Deduktion [Nr. 329] mit Anm. zur Erläuterung.
3
 Gemeint: Bereits abgeschlossene Reformation des Erzstifts bei der Postulation Joachim Friedrichs 1566.
4
 = die anschließend im Religionskonvent verlesene Deduktionsschrift [Nr. 329].
5
 Vgl. dazu den Kommentar der kursächsischen gegenüber den Pfalz-Neuburger Gesandten in Abschnitt C.
d
 wolten] Kurbrandenburg (fol. 71’) zusätzlich: Abschließend haben sie, die Kurbrandenburger Gesandten, dem Kuradministrator dieselb session sache in specie commendiret und die zubefordern gebeten. Deßgleichen hatt auch doctor Henning Hamel wegen ihrer f. Gn., des administrators[von Magdeburg], gethan. Welchs sein f. Gn. per generalia, allen muglichen vleiß ahnzuwenden, ahn sich genohmen haben.
e
 Kurpfalz] Baden-Durlach A (unfol.) zusätzlich [und falsch]: Kurbrandenburg. [Vgl. Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 21. 5. (11. 5.) 1594: Anwesend sind die am Heilbronner Konvent beteiligten Stände mit Ausnahme Württembergs (HStA München, K. blau 112/5, fol. 1487–1489’, hier 1487. Or.).]
f
 Kurpfalz] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: P. Hochfelder für Kurpfalz.
6
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt B, Votum Württemberg.
7
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.2.2 mit Anm. 232.
g
–g ob … bittet] Baden-Durlach A (unfol.) abweichend: ob man sich nicht an die Württemberger Gesandten, sondern sofort an [den noch nicht anwesenden] Hg. Friedrich persönlich wendet.
8
 Vgl. Nr. 166, Abschnitt A.
h
–h Hg. … contribuendi] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 21. 5. (wie Anm. a, hier fol. 1487’ f.) differenzierter: Der Hg. ist durchaus entschlossen, den Heilbronner Abschied zu beachten. /1487’/ Müßte man allein das fundament deßelben abschiedts ansehen, das dahin geschlossen, nur die jenige gravamina, so directo ipso iure et facto wider die Reichs ordnung lauffen, cum comminatione furzubringen. Weren die gravamina damals in eil unndt tumultuarie zusammen getragen und begriffen worden, aber die zeit hats nicht leiden wollen, nach notturfft davon zu reden. In specie were der punct der freystellung einer, so noch in dubio stunde, ob derselbig dem religionfrieden zuwider oder nit. Dahero Würtenbergs f. Gn. inn bedencken noch stünde, solche mit vorangedeutter commination mit zu ubergeben. Dieses aber, das ksl. Mt. schuldig sey, das Reich eben sowol wider die lottringische und niderlendische auß- und einfäll zu defendiren, alß gern sie sehe, das dero anjetzo wider den turcken geholffen wurde, were ein punct, da es von irer Mt. nicht beschehe etc., welcher den Reichs constitutionen expresse zuwider lauffe, unndt dessen unnd anderer gleichmeßiger halben möchte man mit vorbehalt, sonsten nichts zue contribuiren etc., anhalten. Dann /1488/ solte man alle puncten coniunctim furbringen, möcht einer den andern hindern und ire Mt., die sachen desto lenger uffzuschieben, ursach nehmen.
9
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 43–45; vgl. Kossol, Reichspolitik, 59.
10
 Die vertrauliche Unterrichtung erfolgte durch die Württemberger Gesandten [Nr. 172, Abschnitt B, Anm. 13].
11
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt C, sowie oben, Abschnitt A.
i
 Verhandlungen] Ulm (fol. 9’) zum Sitzungsbeginn: Nachmittag, 14 Uhr.
j
 Darmstadt] Pommern-Stettin (fol. 434) zusätzlich: auch Pommern-Stettin.
k
–k Aachen … Colmar] Ulm (fol. 10’) abweichend: Nennt Aachen nicht; nennt zusätzlich Heilbronn und Donauwörth. Speyer A (fol. 284’) zusätzlich: Nurmberg hatt sich diesem werck nit beigepflichtet.
12
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Kurbrandenburg, fol. 72’–73’, 76. Die Württemberger Gesandten hatten zu dieser Stunde eine Audienz beim ksl. Obersthofmeister Rumpf und entschuldigten ihre Absenz damit (Bericht an Hg. Friedrich vom 28. 5. {18. 5.} 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 776–787’, hier 777’ f. Or.).
l
 Bekanntgabe] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: Bekanntgabe durch Culmann für Kurpfalz.
13
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt C.
14
 Nr. 387.
m
–m weil … waren] Ulm (fol. 9’) anders: weil es spatt geweßen und sich nit gebürn wellen, ir f. Gn. von dem nacht essen so lang uffzuhallten.
15
 Vgl. oben, Abschnitt A.
16
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 329].
n
 übergeben wollen] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: beabsichtigte Übergabe an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen.
o
 Mehrheitliche Billigung] Baden-Durlach A (unfol.) anders als Resümee der gesamten Umfrage: Und demnach sich im merherm befunden, daß die schrifft etwaß zu scharpf und, sovil den geistlichen vorbehalt anlangt, den andern stifften, sonderlich auch denen zum theil noch ohnreformirten stenden praejudicirlich, hatt dieselbige mit einhelligem beschluß verbessert werden sollen.
17
 = dem Geistlichen Vorbehalt im Religionsfrieden.
p
–p weill … setzenn] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter [nicht als Votum, sondern als allgemeiner Beschluss]: weil die Magdeburger Schrift allein uf dasselb stifft gerichtett, damit dann den andern evangelischen stennden, so gleichsfalls stifft innhetten, dardurch nichts praejudicirt wurde, das denselben ihre iura unnd gerechtigkeitt, wie sie zu solchen ihren stifften khommen, auch quo titulo dießelbige innhetten, inn mehrgedachter magdenburgischen schrifft per clausulam salvatorem außtrücklich reservirt unnd vorbehalltenn würden.
18
 Vgl. dazu Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 22. 5. (12. 5.) 1594: Die Magdeburger Deduktionsschrift ist /27’/ zum fleisigsten und scherffsten examiniret und in vielen geendert worden, veranlasst vom Votum des Kanzlers Hg. Heinrich Julius’ von Braunschweig-Wolfenbüttel, indem sein f. Gn. wegen Halberstadt, auch noch eines stiffts, dz ir f. Gn. administriren[Walkenried], item des closters Hammerßleben[Augustiner-Chorherrenstift Hamersleben im Hst. Halberstadt] halben, so noch gantz bepstisch sein, die distinction, davon unser instruction redet, alß nemblig von gantz reformirten, gemengten oder halb reformirten und gantz bepstlichen stifften nicht zulaßen werden. Wie dann dieselbe auch Halberstadt und Straßburg und der andern stende mehr, ob sie gleich dißmal keine stiffte haben, ahnfechten aus dem grunde, dz sie sagen, wurde man mit der distinction aufziehen, so wurden die bebstlichen, ob /28/ man gleich nichts erhielte, doch das daraus nehmen, fur bekant achten und bey der ksl. Mt. urgiren, das die reformirten praelaten und hern sich der bäpstlichen stiffte gantz und der halb reformirten stiffte zum theil begeben; welches ihren hern und obern gantz unleidlich. Und weil nuhn darauf ohne gefahr und schaden nicht zu gehen, nehmen viel stende daher occasion zuschließen, es könne anders nicht sein, man muße den paß der freistellung ex professo disputiren und vorendern. Daraus dann dz intent, die reformirten und weltlichen bey den stifften und geistlichen guetern zuerhalten, erlanget wurde. Ob wir nuhn wohl darwider ad partem allerlei geredt und sonderlich diß moviret, dz die geistlichen mit den stifften, so albereit vorendert oder hinweg wehren, leichter wurden zufrieden sein dann mit einer gemeinen sanction und nachlaß, dardurch auch die andern noch bepstischen stiffte in gefahr kehmen, item dz die ksl. Mt. und die geistlichen bepstischen hirdurch merglichen offendiret wurden, hatt doch daßelbige, sie von ihrem intent abtzuwenden, nichts schaffen wollen./28’/ Wenn sie demnach von ihrer Instruktion abweichen sollen, bitten sie um Weisung. Falls die protestantischen Mitglieder von KR und FR weiterhin gemeinsam verhandeln und die direction, wie anders nicht sein kann, bey Pfaltz, so ist zu besorgen, das wier per maiora mitgetzogen werden zum schluß, das der geistliche vorbehalt muße disputiret werden. Da dann dz geschihet, so wißen euer kfl. Gn. ohn erinnern, wie nahe es den geistlichen gehet, und ist die beysorge, dz so viel schwerer werde, etwz fruchtbarliches zuerhalten(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 22–31’, hier 27’–28’. Or.). Kf. Johann Georg bedauerte in der Weisung vom 29. 5. 1594 (19. 5.; Cölln/Spree), dass die /314/ distinciowegen der Hstt. bereits zu diesem Zeitpunkt vorgebracht wurde. Das es aber denen nicht gefellet, die noch mehr umb sich greiffenn unndt an sich ziehenn wollen, dahero ist itzo alle unruehe, unndt wirdt kunftig noch mehr erfolgenn unndt das, was man mit ruehe hatt unnd behaltenn kan, auch unruhig und schwer gemacht werden.Beharrt deshalb darauf, das die freystellung neque aperti neque per indirectum zuesuchenn unndt zutreiben. Unndt geschichts, bleibenn darueber die andern sachenn unnd gravamina alle steckenn, unndt kömpt man gewiß in wenig zeit in innerliche kriege./314 f./ Selbst wenn die anderen Stände auf der Freistellung beharren /314’/ unndt beysammen blieben, wollen wir uns doch in dem puncte nicht einlassenn.Allerdings relativierte er die Vorgabe bereits in der Nachschrift insofern, als er anregte, die Freistellung könnte im Anschluss an die Antwort des Ks. zu den Gravamina erst in der Replik der evangelischen Stände /316/ so mitt erwehnett werden, das sie, weill die stende immer die eingewandte protestationes anziehen, dießmall nichtt gar pro neglectis, relicta und obliterata zuachtten were. Ufn letzten fall, das alle stende unanimiter der freystellung beyfallen, wie /316’/ doch schwerlich zuvermueten, konnen wird uns vom gantzen hauffen nichtt sondern (ebd., fol. 312–316’, hier 314 f., 316 f. Or.). Zuvor hatte er sich in der Weisung vom 23. 5. 1594 (13. 5.; Cölln/Spree) strikt dagegen ausgesprochen: Dass man /294/ vonn der freystellung anfangenn und die mit gewalt durchdringen unndt erhaltenn will, das können wir nicht rathenn noch uns, als das wieder die Reichs vorfassung unndt vielfaltige vorpflichtung gehet, darmit einlassenn, dan daraus anders nicht, als ein neuer teutscher krieg unndt solche unruehen im Heiligen Reich zuebefahren, welches demselben den garaus machenn wolte. Darumb je ein mittelweg zuefinden unndt die gravamina mitt bescheidenheit zuanden(ebd., fol. 293–296’, 309’, hier 294. Or.).
q
 ubergebenn] Ulm (fol. 10’) zusätzlich: Die anwesenden Reichsstädte billigen die Schrift, allerdings schließen sich Ulm und Colmar dem Einwand von Braunschweig-[Wolfenbüttel] an, das darinn der religion fridt disputiert und der gaistlichen vorbehalts halb in praeiudicium anderer catholischen stendt, so mit der zeit zu augspurgischer confession tretten mechten, zu weit gegangen werden wellen.
r
–r Die … vergleichenn] Holstein (unfol.) differenzierter: Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig-[Wolfenbüttel] sollen die Schrift nochmals korrigieren und sie morgen vorlegen. Nürnberg (fol. 26) zusätzlich: Die Gesandten der Reichsstädte tragen den gesamten Beschluss nur unter der Bedingung mit, dass sie, sollte Magdeburg nicht zur Session zugelassen werden, hiedurch zum außdretten und enthaltung deß rathgangs oder verwaigerung der contribution sich nicht ercläret haben, sonder deßhalben zuvor bei ihren herrn und obern bevelchs erholen wolten.
19
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 74–75’.
20
 Vgl. Nr. 174, Abschnitt A, Absatz 1.
21
 = den Kurbrandenburger Gesandten.
22
 In der Textvorlage verschrieben: Strasburgk.