Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 176’–177’1.

Beratungen von KR und FR zur Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) sowie zur Revision der Söldnerbestallung im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe). Kritik Kölns und Augsburgs an der vorzeitigen Abreise vieler Städtevertreter sowie an den Aachener Forderungen beim RT.

/176’/ (Vormittag). Aufgrund der Ansage vom Vorabend in den RR für diesen Morgen warten adie Gesandten von Regensburg, Köln, Augsburg2und Memmingen von 7 Uhr bis 10 Uhr in der Ratsstube des SR–aauf ihre Einberufung. Doch werden sie nicht zu den Beratungen von KR und FR berufen, sondern der Mainzer Sekretär teilt ihnen mit, daß die höhern stende deß westphalischen craises halben sich eines bedenckens verglichen3. Und weiln die stett nur noch in geringer antzal alhie, auch die sach so wichtig nicht, daß sie damit zubemuhen, so solte berürtes bedencken ad describen- /177/ dum gegeben und den stetten communicirt werden4,b.

Im SR haben die Gesandten von Köln5und Augsburg a partegegenüber Dr. Stemper [Regensburg] geäußert, es sey frembd zuhören, daß schier alle stett schon hinwegk6, do doch Speyr die registratur in verwaltung und die von Straßburg zum ausschuß deputirt weren, neben den höhern stenden der ksl. Mt. das jhenig zu referiren, waß jedesmals in den dreyen Reichs räthen geschlossen würde7. Villeicht werde diß die ursach ihres verraisens sein, das Augspurg bey der ksl. Mt. ein decret erhalten8. Die von Aach weren gleichwol noch alhie und verhoffeten, einen guten beschaidt zuerlangen. Es sey aber zubesorgen, es möcht ihnen fehl schlagen. Und ob sie sich wol sollen vermercken lassen, wann der beschaidt nicht nach ihrem kopff ergehe, daß sie sich an die staden ergeben wolten, so hetten sie sich doch fürzusehen, daß sie nicht ettwa eher spanisch würden. Sey die statt nicht allein arm, sonder auch also geschaffen, das weder sie selbst noch die staaden solche /177’/ vor dem feind erhaltten würden, dann zwen berg nahendt dabey gelegen, von dannen sie leichtlich beschossen und erlegt werden köndt. Man wöll ihre sach mit der augspurgischen confession bementeln, do man doch mehrern theils calvinisch sey9. Wie dann zwen luterische predicanten, so der pfaltzgraf von Neuburg praesentirt, wider zuruck geschickt worden. Von dem ksl. decret könne uff solche weiß, wie sie vermainen, nicht appellirt werden, dann dasselbig mit vorwissen der churfürsten eröffnet worden10. Und hetten die von Aach anno 82 uff dem reichstag sich selbsten submittirt und erclärt, dz die sach am ksl. hof außgetragen werden solt11.

Anmerkungen

1
 Ulm (fol. 118’) und die damit gleichlautenden Speyer (fol. 108’ f.) und Speyer B (fol. 545) enthalten nur die Bekanntgabe des Mainzer Sekretärs, nicht aber das folgende Vorbringen Kölns und Augsburgs.
a
–a die … SR] Ulm (fol. 118’) abweichend: die Gesandten der noch neun anwesenden stettwarten über 2 Stunden vor der Ratsstube [des RR], wo sich auch die Augsburger Verordneten einfinden. Augsburg B (fol. 76) abweichend: Anwesend sind Gesandte von Köln, Überlingen, Regensburg und Augsburg.
2
 Zuvor wollten die Augsburger Gesandten bereits am 12. 8. an den Beratungen teilnehmen: Infolge der Ansage in RR am 12. 8. erschienen sie um 8 Uhr morgens. M. Welser, P. Tradel und J. Lutzenberger blieben vor der städtischen Ratsstube, während G. Tradel die Session einnahm. Die Räte der anderen Städte dagegen setzten sich nicht, sondern verließen die Ratsstube und begaben sich zur anberaumten Sitzung des RR. Indes wurde der RR abgesagt, auch fand an diesem Tag keine Beratung im SR statt. Seither ist mit den augspurgern nichts fürgeloffen, und ihrethalben nuhnmehr still worden(Bericht der Nürnberger Gesandten an die Herren Älteren vom 15. 8. (5. 8.) 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 49. Or.).
3
 Vgl. die Verhandlungen von KR und FR: Kursachsen, fol. 558’–562’ [Nr. 52].
4
 Resolution zur Anwendung der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande) [Nr. 300] und daneben die oben nicht erwähnte Replik zur Revision der Söldnerbestallung [Nr. 280].
b
 werden] Ulm (fol. 118’) zusätzlich: Vorlage einer Supplikation der Offiziere des Reichserbmarschalls um eine Gratifikation. [Vgl. Nr. 489.]
5
 Vgl. Bericht der Kölner Gesandten an den Rat vom 17. 8. 1594: Mit Ausnahme von ihnen, Augsburg, Nürnberg und Memmingen sind die Gesandten aller anderen Städte /79/ des abschiedts unerwartet abgezogen(HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 79–80, hier 79 f. Konz.).
6
 Die Augsburger Gesandten hatten die ksl. Geheimen Räte bereits am 6. 8. gebeten, Ks. möge den vorzeitigen Abzug vieler Städte noch vor dem RAb unterbinden. Sie vermuteten, viele Gesandte würden abreisen, weil sie bei unserer restitution nit sein wellen(StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.). Am 8. 8. wiederholten sie die Bitte, nachdem im Gefolge der Resolution von KR und FR [Nr. 371] mit der Zuerkennung ihrer Session Speyer, Worms und Ulm den RT verlassen hatten und sie damit, so die Interpretation der Augsburger, ihre restitution zue verhindern vermainen(Bericht vom 8. 8. 1594: Ebd., unfol. Or.). Zu obiger Sitzung am 16. 8. stellten sie fest, es seien nur 4 Städte erschienen; aber diß alles verursacht allein unser restitution, die sticht sy inn den augen(Bericht vom 16. 8. 1594: Ebd., unfol. Or.).
7
 Vgl. Ulm, fol. 41 [Nr. 110].
8
 = das letzte ksl. Dekret, das die Zulassung Augsburgs zum SR anordnete [Nr. 372].
9
 Zu Anteil und Bedeutung der Calvinisten (vorwiegend niederländische Exulanten) in der Stadt und im Rat vgl. Schilling, Exulanten, 72–76, 96–109; Kirchner, Katholiken, 117–119, 162–167, 241 f., 252–255 (Besetzung des Rates mit mehrheitlich reformierten Mitgliedern), 311–325, 395–400 (Entwicklung der reformierten Kirche in Aachen).
10
 Das ksl. Endurteil vom 27. 8. 1593 (vgl. Anm. 9 bei Nr. 380) erging auf der Grundlage von Gutachten des ksl. Geheimen und des RHR (vgl. Anm. 8 bei Nr. 380) ohne Einbeziehung der Kff.
11
 Dies trifft so nicht zu. Vgl. die Aachener Bitte um unparteiische kommissarische oder gerichtliche Klärung (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 276 S. 1034–1036) sowie die Verwahrung der höheren CA-Stände auch im Interesse Aachens gegen die Feststellung, dem Ks. sei die Entscheidung anheimgestellt worden (ebd., Nr. 365 S. 1285).