Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Frankfurt ISG, RTA 47, unfol. Bll. (Kop.); DV v. a. Hd.: Lecta 14. Julij 1541.

Die Stadt Frankfurt ist von Ks. Ludwig und Ks. Karl IV. laut beiliegenden Kopien, deren Originale, falls nötig, vorgelegt werden können, durch zwei Privilegien, die auch Karl V. und seine Vorgänger bestätigt haben, gefreit, durch welche freyhait dan berurte stat Franckfurt erstlichs zu etwas uffgang khommen und bißanher bey euerer ksl. Mt. vorfarn im kayserthumb und dem hl. reich erhalten worden und bleyben megen etc. Damit die Stadt auch künftig diesen Status erhalten kann, ist es dringend nötig, das sie bey angeregten solchen iren freyhaiten statlich gehanthapt, auch von euerer ksl. Mt. mit erneuerung und sterckung derselben allergnedigst ferner bedacht und begabet werde.Deshalb bittet die Stadt, euere ksl. Mt. geruchen, obangezogne freyheitten inen gnedigst und in gewonlicher, bestendigster form zu ercleren, zu erweitheren und uffs neus zu versehen, das niemandts, was stants oder wesens der sey, macht haben soll, einichen neuen, weherlich bau, es sey mit greben, schutten, mauern oder andern dergleichen dingen und wheren, die zu einer befestigung oder where dienen, erraichen [sic!], darfur angesehen, gehalten, auch geheyßen und genant werden solten oder mechten, in einem solchen bezirck, wie der in obangeregten privilegien austrucklich bestimpt ist, zu machen, uffzufhuren und zu erbauen oder durch jemants anders machen, auffhuren und erbauen zu lassen noch, die stat Franckfurt an inhalt mergenanter privilegien und dieser euerer ksl. Mt. erclerung, weitherung und neuer versehung verhinderung zu thun oder gethan werden, durch andere zu verschaffen etc. Zuwiderhandeln soll mit einer ansehnlichen Geldstrafe geahndet werden, die zur Hälfte an die ksl. Kammer und zur Hälfte an die Stadt Frankfurt zu entrichten ist. [...].