Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage für den Vormittag: Bayern, fol. 37–44. Textvorlage für den Nachmittag1: Württemberg, fol. 598’–599’.

1. HA (Türkenhilfe): Bewilligung einer Türkenhilfe als freiwillige Geldleistung auf der Grundlage der Reichsmatrikel. Mehrheitliche Ablehnung des Gemeinen Pfennigs. Bedingte Zusage durch eine Minderheit der Ausschussmitglieder. Einbringung von Steuerrestanten. Session.

/37/ FR-AUSSCHUSSazum 1. HA (Türkenhilfe) (Salzburg persönlich, Gesandte der übrigen Ausschussmitglieder).

Salzburg verliest die ersten beiden Punkte aus dem Auszug der Proposition und wiederholt sein Votum2: Die Türkenabwehr ist keine alleinige Angelegenheit des Reichs, sondern sie betrifft auch andere christliche Potentaten. Da aber die gefahr groß, derhalben soll mann thuen, sovil man immer khönne. Finde 3 mittel, wie man khonne helfen: Erstlich mit gelt, 2) mit volckh, 3) mit gelt und volckh. Wolt man nun allain mit volckh helfen, würde dem Reich grosser uncosten darüber ergehen und dasselb solches volckh allain müeßen aushalten. Also wurde auch daß 3. mittel, mit gelt und volckh zuehelfen, /37’/ mehr unordnung und confusion in dem kriegsheer abgeben. Schliest derhalben, das, wie unnsere vorfahren auch gethan, mit gelt allain geholfen werde. Wie aber zuhelfen, durch den gemainen pfenning oder nach dem romzugh: Sey nicht ohne, das der gemaine pfenning zuvor etlich mahl, als anno 42, 44b auf den Reichs tägen zue Speir und Regenspurg[!] auf der pan gewest und etlicher massen tractirt worden3. Es aber wider darvon khommen, 1) dieweil derselb ungewiß; 2) were ein weitsichtig werckh und itzo an der eill viel gelegen; 3) hab man nun in die 50 jar heer den gemainen pfenning nit wöllen bewilligen, als mann denselben zuvor eins- oder zway mal versucht. Concludit auf den römerzug.

/38/ Bayern: Da zuletzt nur die Frage beraten worden ist, ob man grundsätzlich helfen soll, nicht aber zu Einzelheiten, muss sich der Votant zunächst mit seinen Mitverordneten absprechen. Nachdem dies geschehen ist, wird vorgetragen: 1) Leistung einer Geldhilfe? 2) Erlegung mit schwerer Reichsmünze? 3) Anschlag nach Reichsmatrikel oder Gemeinem Pfennig? Ad 1) Sind beauftragt, aus allerhandt bewegenden ursachen, sonnderlich dieweil die stennde ihre[r] Mt. nit mit volkh möchten zuestatten khommen, daß diese hülf an gelt gescheche; welche stattlicher unnd dem Reich außtreglicher. 2) In quo genere monetae /38’/ die hilf beschechen soll, dem Reich viel daran gelegen. Unnd demnach der müntz halben noch ainichs endtlichs[nicht] geschlossen4, derhalben man sich noch zur zeit auf gewisse müntzsorten nit khonte vergleichen.[3] Deß gemainen pfeinnigs[!] halben: Erinnert sich, was bey anndern reichsversamblungen deßhalben fürkhommen; nit ohne, das der gemain pfeinning ains- unnd anders mahl auf der paan gewest, man aber aus sonnderbaren ursachen darvon abgewichen. So habe man auch mit dem römerzug viel zeit unnd müehe zugebracht, biß man denselben also gerichtet, wie er jetzo ist. Wann man ihne dann jetzo wolte endern, würden nit weniger dergleichen difficultet erscheinen und sich bey dem gemainen pfeining eben so hoche und grosse ungleicheiten erfinden, csonnderlich /39/ wann man bedenckht, wie die jetzige welt beschafenn–c. Neben dem der römerzug ertreglicher, und gebe dannoch ain stattlichs aus. Möchten auch villeicht etliche Reichs stennde mit ihrenn underthonen der türckhenhülf halben sonnderbare concordaten und außtreg haben, sonderlich die jhenige, so beschlossne lanndt haben oder sonst also herrkhommen sein, das ihnen, den stenden, solcher gemain pfeinning desto beschwerlicher fallen würde. Schliest derhalben auf den romzug5.

Bamberg: Seye ihrer Mt. jetzt mehr mit gelt geholfen; schliest auf gelt. 2) Der muntz halben mit Bayrn: Solte diser punct verschoben werden, biß man vom muntzwerckh handlen würdet. 3) Schliest auf dem romzug wie anno 666.

Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Vergleicht sich in dem mit Salzburg, /39’/ das dis werckh allain consequenter berüre7, unnd gescheche dise hülf gegen Hungern allain aus guetem willen. Hab bevelch zuvermelden, das alle wochen ein gewißer betttag anzuestellen, ettliche stennde, die ein mercklichs restiren, zubezalunng anzuhalten unnd dißmahl mit gelt zuehelfen. Und soll man ihre Mt. bitten, die embter und kriegsbevelch mit solchen tauglichen und wolgeschickhten personen zubestellen, das dise hülf woll angelegt werde. Der müntz unnd des gemainen pfennigs halben wie vor ihme. Seindt woll 30 oder 40 ursachen, warumb man von dem gemainen pfenning abgefallen. Schliest auf den romzug.

Konstanz: 1) Schliest auf gelt. 2) Mit müntzsorten /40/ wie Bayrn. 3) Hetten allerhanndt ursachen, auf den gemainen pfenning zuegehen, den der arme mann dardurch nit so hoch beschwert würde, und wüste mann die ungleicheit bey dem romzug. Liege ihrer Mt. die noth auf dem halß unnd sey zubedennckhen, wie dero auf dißmahl am besten geholfen, welches durch den romzug nit sowoll als den gemainen pfenning beschechen werde. Aus welchen ursachen wolte er auf den gemainen pfenning schliessen. Non tamen obstantibus illis seye er instruirt, sich mit den mehrern zuvergleichen. Wolle sich auch von dem romerzug nit absonndern.

Jülich: Schliest der hülf halben auf gelt und hat bevelch, auf den gemainen pfenning zugehen8: Seye vor hundert und mehr jharen gebreüchig ge- west9 unnd gleichmessiger als alle anndere /40’/ mitel. dWerden all moderation, execution[!] unnd anndere proceß dardurch vermitten. Hab der romzug vil ungleicheit–d. Wofern aber per maiora auf den romzug geschlossen, vergleicht sich.

Speyer: Wie Salzburg.

Pommern-[Stettin]: Protestiert gegen den Vorrang Jülichs und bittet um Aufnahme des Protests in das Protokoll. Zum 1. HA: Etliche tag in der wochen zum gebett anzuestellen unnd dahin zubedenckhen, das nit die außlendische, allweil ihre Mt. in Hungern kriegen, im Reich unruhe anrichten oder die Reichs stende selbst in ainander erwachsen. Die hülf gescheche aus guetem willen secundario unnd nit ex debito. Schliest vermög seiner instruction auf gelt und den romzug.

/41/ Jülich widerspricht dem Protest Pommerns wegen der Session. Pommern wiederholt den Protest.

Münster: Wie Gülch.

Württemberg: Mit Salzburg unnd den andern auf gelt, unnd das es nit ex debito, sonnder freyen willen gescheche. Hab bevelch anzuregen, edas die restanten eingezogen unnd ihrer Mt. anfanngs bey eilender hülf die handt gebotten werde–e. 2) Der müntz sorten halben wie Bayrn. 3) Sey anno 76 versechen, warumb man nit auf den gemainen pfenning gangen10. Concludit auf den romzug, und auf guete ordnung zutrachten, damit dise hülf nit ubell angelegt werde.

Hessen-[Kassel]: Dise hülf gescheche nit aus pflicht etc. Schliest auf gelt. 2) Der müntz sorten wie /41’/ Bayrn. 3) Erinnert sich, das anno 1495 auf den gemainen pfenning geschlossen11 unnd aus hochen ursachen davon abgesprungen. Concludit auf den romzug, unnd die restanten einzuebringen.

Henneberg: Richtet die hülf auf gelt. Daß in grober müntz soll bezalt werden, wollen sich[!] beim franckhischen, bayrischen unnd saxischen kraiß nit leiden. Erinnert, was für ungleicheit eingerissen, wurden anndere stendt von dem müntz edict abweichen. Der gemain pfenning wurde ein grosse ungleicheit und beschwerlichs werckh verursachen. Schliest auf den romzug, item daß pitt tag anzuestellen unnd die restanten einzuebringen.

Prälaten: Sey im kraißtag eben die quaestio fürkhommen, ob nemblich, /42/ da es vonnoten, mit gelt oder volckh zuhelfen, unnd auf gelt geschlossen worden12. Wie er dann nochmalen concludirt. 2) Der müntz sorten halben wie Bayrn. 3) Auf den romzug.

Schwäbische Gff.: Schliessen auf gelt unnd den romzug, und dieweil beschwerlich, die bezalung in grober müntz zuethuenn, wie Bayrn etc.

Salzburg resümiert: Einhelliger Beschluss, 1) eine Hilfe in Form von Geld zu leisten; 2) die Frage der Münzsorten für die Erlegung bis zur Beratung des 4. HA (Reichsmünzwesen) zurückzustellen; 3) die Geldhilfe auf der Grundlage der Reichsmatrikel zu erheben.

/42’/ Vor der Fortsetzung der Beratung melden sich der fMainzer Kanzler sowie ein Mainzer und ein Kurpfälzer Sekretär–fbeim Ausschuss an. Salzburg (Ebf. persönlich) fragt dazu im Ausschuss, ob man sie wölle hereinkhomen unnd stehen oder sitzen lassen. Wollen sie stehen, wölle er auch stehen. Hatt mann sie aber in ausschus khommen unnd nidersitzen lassen13.

Der Mainzer Kanzler bringt vor: /42’ f./ KR hat sich zum 1. HA (Türkenhilfe) so weit geeinigt, ob und auf welche Weise dem Ks. eine Hilfe geleistet werden soll. Falls FR dazu ebenfalls einen Beschluss gefasst hat, ist man zur Relation bereit.

/43/ Unterredung des FR-Ausschusses und Antwort an die Verordneten des KR: Der Ausschuss hat die Beratung zum 1. HA aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen. Sobaldt man aber fertig, dessen man sich /43’/ fürderlich zugeschechen anerpiete, wolle manns wissen lassen.

Die Verordneten des KR verlassen den Ausschuss.

Salzburg (Ebf. persönlich) proponiert: Nunmehr Beratung zum Modus der Hilfeleistung?

Umfrage. Bayern: Zuvor Vortrag des bisherigen Beschlusses im Plenum des FR.

Salzburg: Will den Beschluss schriftlich zusammenfassen und um 15 Uhr nachmittags zur Verlesung bringen, doch ist das Plenum des FR für heute nicht einberufen worden.

Bayern: Fordert dennoch die Verlesung des Beschlusses im Ausschuss um 14 Uhr und im Plenum um 15 Uhr nachmittags, damit morgen die Korrelation mit KR erfolgen kann.

Bamberg: Wie Bayern.

/44/ Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Da man den Ständen zum Plenum nicht mehr rechtzeitig ansagen kann, möge man heute um 15 Uhr im Ausschuss zusammenkommen und den Beschluss erst morgen im Plenum referieren.

Alle Folgenden votieren wie Salzburg.

Beschluss: Verlesung im Ausschuss heute um 15 Uhr und im Plenum morgen um 7 Uhr. Der Salzburger Kanzler teilt dies den kfl. Verordneten mit.

/598’/ (Nachmittag, 15 Uhr) FR-AUSSCHUSS zum 1. HA (Türkenhilfe). Verlesung der Resolution mit der bisherigen Beschlussfassung.

Umfrage. Braunschweig-[Wolfenbüttel] wendet ein, daß /599/ in der relation auch solte meldung geschehen, es weren gestern vota dahin gangen, daß die hülff sub conditione, da den gravaminibus abgeholffen, zubewilligen.

Da dem widersprochen wirdg, folgt eine weitere Umfrage, in der Henneberg den Ausschlag gibt: Er hette bevelch, die eilende hülff pure einzuwilligen, aber die beharliche hülff allein conditionaliter.

Hat sich per maiora im ausschutz befunden, daß die eilende hülff pure zubewilligen. hDabey doch begert worden, in der relation zumelden, daß etliche conditionaliter votiert; wie wir14 dan auch außtruckhenlich votiert haben–h.

Bayern: Da im Konz. für die Resolution die Anordnung allgemeiner Gebete enthalten ist, wird eingewendet, daß man deß gebetts nit solte meldung thon, weil es an bapstischen ortten schon angericht, auch ohne daß der gaistlichen obrigkheit zuverordtnen gebürte. Dabey es auch also verplieben.

Obwohl Salzburg etliche ursachen, warumb die contribution an gelt und nach dem römerzug zubewilligen, /599’/ vermeldett, so seindt doch die maiora dahin gangen, daß man die rationes außlaßen solte.

Umfrage, ob der Ausschuss die Resolution anhand der schriftlichen Fassung oder allein summarie referiern wolte.Obwohl Württemberg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern-Stettin, Hessen-Kassel und Henneberg votieren, es sollte in scriptis zureferiern sein, dan man sonsten vergebenlich deliberiert, wie die schrifftliche relation anzustellen, so ist doch daß mehr dahin gangen, daß man allein summarie solte referiern.

Anmerkungen

1
 Bayern (fol. 44) hält für den Nachmittag lediglich die Verlesung der Resolution zum 1. HA fest und merkt an: Hab gleichwohl verstanden, dz es ein disputirens abgeben, bin aber nicht dabei gewest etc.
a
 FR-AUSSCHUSS] Hessen (unfol.) zum Zeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
2
 Vgl. Beratung am Nachmittag des 10. 6.: Bayern, fol. 24’–27, 34–35 [Nr. 57].
b
 anno 42, 44] Korrigiert nach Jülich-Berg (fol. 99). In der Textvorlage verschrieben: anno 52, 54.
3
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 5.
4
 Bezugnahme auf die Beratungen zum 4. HA (Reichsmünzwesen).
c
–c sonnderlich … beschafenn] Jülich-Berg (fol. 99’) deutlicher: dan da es den eiden und iuramentis[für die Veranlagung] vertrauet wirt, seie die welt also beschaffen, das sich darauff wenig zuverlassen.
5
 Der ksl. Geheimsekretär Barvitius brachte Hg. Maximilian noch am Abend des 13. 6. vor, der Ks. sei sehr unzufrieden, weil die bayerischen Gesandten was widrigs sich erzaigen, in deme sie auf den römerzug so starkh geen und dringen,während der Ks. den Gemeinen Pfennig wünsche. Da der Ks. wisse, wz dz bayrische votum vermag,möge Maximilian die Gesandten dazu veranlassen, im fal sie ye nit die sach wellen befürdern, aufs wenigst doch nit hindern.Der Ks. werde sich später mit Hg. Wilhelm einigen, falls diesem der Gemeine Pfennig wz schwer fallen solle.Maximilian stellte gegenüber Barvitius klar, er habe von seinem Vater keine Vollmacht, publica zutractiern, vil weniger vollmacht, ychtes zuschließen. So welle es mir noch weniger gebüren, euer Dlt. rhätten wider ir instruction wz zubefelchen(Bericht Hg. Maximilians von Bayern an Hg. Wilhelm V. vom 14. 6. 1594: GHA München, KA 618/II, unfol. Or.). Wenig später brachte Barvitius Hg. Maximilian im Auftrag des Ks. erneut den Vorwurf vor, dass Bayern /218/ vast ainig und allain den gemainen pfenning, daran ir Mt. so hoch gelegen, hündere(Bericht Hg. Maximilians an Hg. Wilhelm V. vom 17. 6. 1594: HStA München, KÄA 3232, fol. 218–224’, hier 218. Or.; präs. 19. 6. Vgl. Stieve, Politik I, 218–221).
6
 Vgl. Anm. 24 bei Nr. 5.
7
 Gemeint: das Reich nicht direkt betreffe.
8
 Die Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises hatten in der Beratung zu ihrem Votum beim 1. HA am 8. 6. 1594 (vgl. Anm. 13 bei Nr. 57) auch die Erlegungsform angesprochen. Dabei votierten Jülich, Münster, Lüttich und Stablo für den Gemeinen Pfennig, während Braunschweig-Lüneburg (anwesend für die Gft. Hoya) und die Stadt Köln die Matrikelsteuer bevorzugten, da sie von den Untertanen leichter einzubringen sei als der Gemeine Pfennig. Dessen Festlegung sei zudem problematisch, weil vielfach falsche Angaben gemacht und Kaufleute ihr Vermögen nur ungern offenlegen würden. Auch habe sich die Einziehung des Gemeinen Pfennigs von 1544 bis 1561 hingezogen (Köln). Daneben beschlossen die Kreisstände, eine Erstattung der bisherigen Antizipationen des Ks. abzulehnen, um den Eindruck zu vermeiden, das Reich sei verpflichtet, /38/ die defension der grenitzer[!] unnd dessen[!] unkosten uf sich zunemen(Köln, fol. 35’–38; vgl. Schulze, Reich, 190).
9
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 5.
d
–d Werden … ungleicheit] Jülich-Berg (fol. 100’) differenzierter: So wurden auch damitt die clagten[!] der stendt, welche der moderation oder exemption halben im rechtenn stehen, vermitten und kein standt uber seine gepuhr beleidigt[!].
e
–e das … werde] Württemberg (fol. 598’) differenzierter: dass zuvorderst die extantzen urkhundtlich eingezogen und zu dem kriegswesen gebraucht und darnach die neu contribution allererst angehen, auch dabey gutte ordtnung gemacht werden solte, und dann auch zuforderst den gravaminen abzuhelffen.
10
 Zu diesen Verhandlungen des RT 1576 vgl. Anm. 23 bei Nr. 5.
11
 Vgl. Anm. 21 bei Nr. 4.
12
 Bezugnahme auf die im KAb vom 27. 5./17. 5. 1594 beschlossene Geldhilfe des Schwäbischen Kreises in Höhe von 6 Römermonaten sowie weiteren 20 000 fl. für Pulver (vgl. Einleitung, Kap. 2.2 mit Anm. 166).
f
–f Mainzer … Sekretär] Hessen (unfol.) anders: der Mainzer Kanzler und der Kurpfälzer Rat Hochfelder.
13
 Vgl. zum folgenden Vorbringen und zur Antwort des FR-Ausschusses auch Kursachsen, fol. 62–63 [Nr. 7].
g
 widersprochen wird] Jülich-Berg (fol. 102’) differenzierter: Es haben Bayern, Konstanz, Speyer, Prälaten und schwäbische Gff. hart widersprochenund gefordert, das man maiora allein referiren solle.
h
–h Dabey … haben] Hessen (unfol.) differenzierter: Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern-Stettin, Württemberg und Hessen-Kassel fordern den Zusatz, sie wollten eine Hilfe bewilligen, woferne den unruhen unnd beschwerungen abgeholffen würde; dan Braunschweig sonsten so woll den gulchischen und münsterischen nichts zu contribuiren gedächte.Jülich und Münster fordern die Aufnahme ihrer Notlage in die Resolution.
14
 = die Württemberger Gesandten.