Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage für den Vormittag: Bayern, fol. 37–44. Textvorlage für den Nachmittag1: Württemberg, fol. 598’–599’.
1. HA (Türkenhilfe): Bewilligung einer Türkenhilfe als freiwillige Geldleistung auf der Grundlage der Reichsmatrikel. Mehrheitliche Ablehnung des Gemeinen Pfennigs. Bedingte Zusage durch eine Minderheit der Ausschussmitglieder. Einbringung von Steuerrestanten. Session.
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Salzburg verliest die ersten beiden Punkte aus dem Auszug der Proposition und wiederholt sein Votum2: Die Türkenabwehr ist keine alleinige Angelegenheit des Reichs, sondern sie betrifft auch andere christliche Potentaten. Da aber die gefahr groß, derhalben soll mann thuen, sovil man immer khönne. Finde 3 mittel, wie man khonne helfen: Erstlich mit gelt, 2) mit volckh, 3) mit gelt und volckh. Wolt man nun allain mit volckh helfen, würde dem Reich grosser uncosten darüber ergehen und dasselb solches volckh allain müeßen aushalten. Also wurde auch daß 3. mittel, mit gelt und volckh zuehelfen, /
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Bamberg: Seye ihrer Mt. jetzt mehr mit gelt geholfen; schliest auf gelt. 2) Der muntz halben mit Bayrn: Solte diser punct verschoben werden, biß man vom muntzwerckh handlen würdet. 3) Schliest auf dem romzug wie anno 666.
Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Vergleicht sich in dem mit Salzburg, /
Konstanz: 1) Schliest auf gelt. 2) Mit müntzsorten /
Jülich: Schliest der hülf halben auf gelt und hat bevelch, auf den gemainen pfenning zugehen8: Seye vor hundert und mehr jharen gebreüchig ge- west9 unnd gleichmessiger als alle anndere /
Speyer: Wie Salzburg.
Pommern-[Stettin]: Protestiert gegen den Vorrang Jülichs und bittet um Aufnahme des Protests in das Protokoll. Zum 1. HA: Etliche tag in der wochen zum gebett anzuestellen unnd dahin zubedenckhen, das nit die außlendische, allweil ihre Mt. in Hungern kriegen, im Reich unruhe anrichten oder die Reichs stende selbst in ainander erwachsen. Die hülf gescheche aus guetem willen secundario unnd nit ex debito. Schliest vermög seiner instruction auf gelt und den romzug.
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Münster: Wie Gülch.
Württemberg: Mit Salzburg unnd den andern auf gelt, unnd das es nit ex debito, sonnder freyen willen gescheche. Hab bevelch anzuregen, e–das die restanten eingezogen unnd ihrer Mt. anfanngs bey eilender hülf die handt gebotten werde–e. 2) Der müntz sorten halben wie Bayrn. 3) Sey anno 76 versechen, warumb man nit auf den gemainen pfenning gangen10. Concludit auf den romzug, und auf guete ordnung zutrachten, damit dise hülf nit ubell angelegt werde.
Hessen-[Kassel]: Dise hülf gescheche nit aus pflicht etc. Schliest auf gelt. 2) Der müntz sorten wie /
Henneberg: Richtet die hülf auf gelt. Daß in grober müntz soll bezalt werden, wollen sich[!] beim franckhischen, bayrischen unnd saxischen kraiß nit leiden. Erinnert, was für ungleicheit eingerissen, wurden anndere stendt von dem müntz edict abweichen. Der gemain pfenning wurde ein grosse ungleicheit und beschwerlichs werckh verursachen. Schliest auf den romzug, item daß pitt tag anzuestellen unnd die restanten einzuebringen.
Prälaten: Sey im kraißtag eben die quaestio fürkhommen, ob nemblich, /
Schwäbische Gff.: Schliessen auf gelt unnd den romzug, und dieweil beschwerlich, die bezalung in grober müntz zuethuenn, wie Bayrn etc.
Salzburg resümiert: Einhelliger Beschluss, 1) eine Hilfe in Form von Geld zu leisten; 2) die Frage der Münzsorten für die Erlegung bis zur Beratung des 4. HA (Reichsmünzwesen) zurückzustellen; 3) die Geldhilfe auf der Grundlage der Reichsmatrikel zu erheben.
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Der Mainzer Kanzler bringt vor: /42’ f./ KR hat sich zum 1. HA (Türkenhilfe) so weit geeinigt, ob und auf welche Weise dem Ks. eine Hilfe geleistet werden soll. Falls FR dazu ebenfalls einen Beschluss gefasst hat, ist man zur Relation bereit.
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Die Verordneten des KR verlassen den Ausschuss.
Salzburg (Ebf. persönlich) proponiert: Nunmehr Beratung zum Modus der Hilfeleistung?
Umfrage. Bayern: Zuvor Vortrag des bisherigen Beschlusses im Plenum des FR.
Salzburg: Will den Beschluss schriftlich zusammenfassen und um 15 Uhr nachmittags zur Verlesung bringen, doch ist das Plenum des FR für heute nicht einberufen worden.
Bayern: Fordert dennoch die Verlesung des Beschlusses im Ausschuss um 14 Uhr und im Plenum um 15 Uhr nachmittags, damit morgen die Korrelation mit KR erfolgen kann.
Bamberg: Wie Bayern.
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Alle Folgenden votieren wie Salzburg.
Beschluss: Verlesung im Ausschuss heute um 15 Uhr und im Plenum morgen um 7 Uhr. Der Salzburger Kanzler teilt dies den kfl. Verordneten mit.
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Umfrage. Braunschweig-[Wolfenbüttel] wendet ein, daß /
Da dem widersprochen wirdg, folgt eine weitere Umfrage, in der Henneberg den Ausschlag gibt: Er hette bevelch, die eilende hülff pure einzuwilligen, aber die beharliche hülff allein conditionaliter.
Hat sich per maiora im ausschutz befunden, daß die eilende hülff pure zubewilligen. h–Dabey doch begert worden, in der relation zumelden, daß etliche conditionaliter votiert; wie wir14 dan auch außtruckhenlich votiert haben–h.
Bayern: Da im Konz. für die Resolution die Anordnung allgemeiner Gebete enthalten ist, wird eingewendet, daß man deß gebetts nit solte meldung thon, weil es an bapstischen ortten schon angericht, auch ohne daß der gaistlichen obrigkheit zuverordtnen gebürte. Dabey es auch also verplieben.
Obwohl Salzburg etliche ursachen, warumb die contribution an gelt und nach dem römerzug zubewilligen, /
Umfrage, ob der Ausschuss die Resolution anhand der schriftlichen Fassung oder allein summarie referiern wolte.Obwohl Württemberg, Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern-Stettin, Hessen-Kassel und Henneberg votieren, es sollte in scriptis zureferiern sein, dan man sonsten vergebenlich deliberiert, wie die schrifftliche relation anzustellen, so ist doch daß mehr dahin gangen, daß man allein summarie solte referiern.