Textvorlage: , fol. 139’–146.
1. HA (Türkenhilfe): Verweisung der Hilfsbitten aus den Hgtt. Österreich ob und unter der Enns sowie Steiermark, Kärnten und Krain an die Gesamtbewilligung für den Ks. Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Verordnete der Reichskreise für den Ausschuss des FR.
[/139’/ Versammlung der Stände aus dem Bayerischen Kreis. Fortsetzung der gestern vertagten Beratung zur Benennung der Verordneten für den Ausschuss des FR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande). Salzburger Kanzler meldet namens des Ebf., es handle sich hierbei weniger um eine Kreis- als vielmehr um eine Reichsthematik. Demnach stehe Salzburg das Direktorium bei dieser Beratung zu, und es gleichwoll daneben wenig zubedeüten hab./139’ f./ Dessen ungeachtet räumt Salzburg aus gutem Willen und ohne Verzicht auf jegliches Recht ein, dass Bayern die Umfrage leitet. Die bayerischen Räte nehmen dies an und führen die Umfrageadurch, als deren Ergebnis Salzburg und Bayern in den Ausschuss zum 2. HA abgeordnet werden1.]
/140/ fürstenrat. Österreich (Illsung) proponiert: 1) Beantwortung der Werbungen der Landstände aus Österreich ob und unter der Enns sowie aus Steiermark, Kärnten und Krain2im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe). [2) Supplikation Sachsen-Coburg um Entlassung Johann Friedrichs aus der Haft].
Umfrage zum ersten Punkt. Österreich: Auf entsprechende Werbungen bei den RTT 1576 und 1582 hin ist gemäß Beschluss der Reichsstände und des Ks. im RAb festgehalten worden, dass der Ks. dise betrangte stende von der beschehenen reichsbe- /140’/ willigung mit hilf allergnedigst wissen zubedenckhen3. Weils dan damaln also verabschidet, mocht es denselben weg noch also gewinnen. Wollen sich yedoch in deme, was per maiora geschlossen, nit absondern.
Bayern: Halten darfür, es werde nit wohl khönnen ainen anndern weeg erraichen, als yetz Össterreich angedeüt. Lassen ihnen dasselb votum gefallen.
/140’–141’/ Im Folgenden schließen sich alle Stände Österreich an.
/141’/ Österreich resümiert: Einhelliger Beschluss, den Ks. auf die diesbezüglichen Verabschiedungen von 1576 und 1582 zu verweisen und in den jetzigen RAb eine entsprechende Regelung aufzunehmen.
[141’–145: Beratung zur Supplikation um Freilassung Johann Friedrichs von Sachsen aus der Haft4].
/145/ Verlesung von Schreiben und Eingaben an die Reichsstände, darunter das Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich für die Gesandten der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain5.
/145’/ Daneben sind dazumal6die Verordneten der Reichskreise für den FR-Ausschuss zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) bekannt gegeben worden:
Österreich per se unnd alls director.Fränkischer Kreis: Würzburg, Brandenburg"–Ansbach. Bayerischer Kreis: Salzburg, Bayern. Schwäbischer Kreis: Augsburg, Baden-Baden7. Oberrheinischer Kreis: Speyer, Hessen8. Niederrheinisch-Westfälischer Kreis: Münster, Jülich. Ober- und Niedersächsischer Kreis: Sachsen-Weimar und Braunschweig-Wolfenbüttel. Dazu Prälaten und Wetterauer Gff.
Braunschweig-Wolfenbüttel bringt dabei vor: Wan man allain /146/ nach den 6 craissen gehe, haben sy khain bedenckhen, dz der ober- und nidersachsische craiß zusamen gezogen werden. Wan man aber mehr craiß wöll machen, können sy nit darein willigen, sonder wollen auch von yedem säxischen craiß zwen wehlen.
Antwort an Braunschweig-Wolfenbüttel: Es seyen nur 6 craiß.
Replik Braunschweig-Wolfenbüttel: Es were doch Össterreich da, ob sy wohl pars und interessiert weren9.
Neuerliche Antwortb: Ossterreich gebüre yetzmals dz directorium, und seyen gesstern maiora gewest, dz Ossterreich nit außzuschliessen; seye auch diß orts nit parsc etc.10