Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Bayern, fol. 139’–146.

1. HA (Türkenhilfe): Verweisung der Hilfsbitten aus den Hgtt. Österreich ob und unter der Enns sowie Steiermark, Kärnten und Krain an die Gesamtbewilligung für den Ks. Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Verordnete der Reichskreise für den Ausschuss des FR.

[/139’/ Versammlung der Stände aus dem Bayerischen Kreis. Fortsetzung der gestern vertagten Beratung zur Benennung der Verordneten für den Ausschuss des FR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande). Salzburger Kanzler meldet namens des Ebf., es handle sich hierbei weniger um eine Kreis- als vielmehr um eine Reichsthematik. Demnach stehe Salzburg das Direktorium bei dieser Beratung zu, und es gleichwoll daneben wenig zubedeüten hab./139’ f./ Dessen ungeachtet räumt Salzburg aus gutem Willen und ohne Verzicht auf jegliches Recht ein, dass Bayern die Umfrage leitet. Die bayerischen Räte nehmen dies an und führen die Umfrageadurch, als deren Ergebnis Salzburg und Bayern in den Ausschuss zum 2. HA abgeordnet werden1.]

/140/ fürstenrat. Österreich (Illsung) proponiert: 1) Beantwortung der Werbungen der Landstände aus Österreich ob und unter der Enns sowie aus Steiermark, Kärnten und Krain2im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe). [2) Supplikation Sachsen-Coburg um Entlassung Johann Friedrichs aus der Haft].

Umfrage zum ersten Punkt. Österreich: Auf entsprechende Werbungen bei den RTT 1576 und 1582 hin ist gemäß Beschluss der Reichsstände und des Ks. im RAb festgehalten worden, dass der Ks. dise betrangte stende von der beschehenen reichsbe- /140’/ willigung mit hilf allergnedigst wissen zubedenckhen3. Weils dan damaln also verabschidet, mocht es denselben weg noch also gewinnen. Wollen sich yedoch in deme, was per maiora geschlossen, nit absondern.

Bayern: Halten darfür, es werde nit wohl khönnen ainen anndern weeg erraichen, als yetz Össterreich angedeüt. Lassen ihnen dasselb votum gefallen.

/140’–141’/ Im Folgenden schließen sich alle Stände Österreich an.

/141’/ Österreich resümiert: Einhelliger Beschluss, den Ks. auf die diesbezüglichen Verabschiedungen von 1576 und 1582 zu verweisen und in den jetzigen RAb eine entsprechende Regelung aufzunehmen.

[141’–145: Beratung zur Supplikation um Freilassung Johann Friedrichs von Sachsen aus der Haft4].

/145/ Verlesung von Schreiben und Eingaben an die Reichsstände, darunter das Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich für die Gesandten der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain5.

/145’/ Daneben sind dazumal6die Verordneten der Reichskreise für den FR-Ausschuss zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) bekannt gegeben worden:

Österreich per se unnd alls director.Fränkischer Kreis: Würzburg, Brandenburg"–Ansbach. Bayerischer Kreis: Salzburg, Bayern. Schwäbischer Kreis: Augsburg, Baden-Baden7. Oberrheinischer Kreis: Speyer, Hessen8. Niederrheinisch-Westfälischer Kreis: Münster, Jülich. Ober- und Niedersächsischer Kreis: Sachsen-Weimar und Braunschweig-Wolfenbüttel. Dazu Prälaten und Wetterauer Gff.

Braunschweig-Wolfenbüttel bringt dabei vor: Wan man allain /146/ nach den 6 craissen gehe, haben sy khain bedenckhen, dz der ober- und nidersachsische craiß zusamen gezogen werden. Wan man aber mehr craiß wöll machen, können sy nit darein willigen, sonder wollen auch von yedem säxischen craiß zwen wehlen.

Antwort an Braunschweig-Wolfenbüttel: Es seyen nur 6 craiß.

Replik Braunschweig-Wolfenbüttel: Es were doch Össterreich da, ob sy wohl pars und interessiert weren9.

Neuerliche Antwortb: Ossterreich gebüre yetzmals dz directorium, und seyen gesstern maiora gewest, dz Ossterreich nit außzuschliessen; seye auch diß orts nit parsc etc.10

Anmerkungen

a
 die Umfrage] Pfalz-Neuburg C (fol. 21 f.) differenzierter: In der Umfrage votiert Salzburg für Passau und Pfalz-Neuburg; Bayern für Salzburg und Pfalz-Neuburg, da Letzteres /21’/ dz best wißen umb die niderlandische kriegshändel, weil sie hievor auch dazu gezogen.Regensburg und Pfalz-Neuburg votieren jeweils für Salzburg und Bayern, die auch insgesamt die Mehrheit erhalten.
1
 Ebenfalls noch vor der FR-Sitzung beriefen die Magdeburger Gesandten die Stände aus dem Niedersächsischen Kreis zu sich, um ein gemeinsames Votum beim 2. HA vor allem zum niederländischen Krieg zu beraten. Anwesend waren Magdeburg (Meckbach), Bremen (von der Becke), Braunschweig-Grubenhagen (Gercken), Braunschweig-Wolfenbüttel (Jagemann), Braunschweig-Lüneburg (Nitze), Mecklenburg (Kling, Grassus), Stadt Lübeck (Schein) (Braunschweig-Wolfenbüttel, fol. 148). Zum Inhalt vgl. das Votum für Braunschweig-Wolfenbüttel im FR am 7. 12. [Nr. 80]. Wiedergabe auch im Bericht des Braunschweig-Lüneburger Gesandten Nitze an Hans Hartmann von Erffa, Lüneburger Statthalter, vom 29. 6. (19. 6.) 1594: Kritik am Verhalten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, der /144/ die geste selbst eingeladen und zu dem erfolgten unheil ursach gegeben.Aufgrund der aktuellen politischen Lage sowie der Involvierung von England und Frankreich geringe Erfolgsaussicht von Friedensverhandlungen, besonders wenn den Niederlanden die Religion nicht freigestellt wird. Ablehnung weiterer Zahlungen an den Westfälischen Kreis, denn /144’/ es were sich auch darbey woll furzusehen, das man es[Geld] nicht wider sich selbst contribuirte, dan man sagen wolte, dz man darmit umbginge, dz man die administration der gulischen lande ertzhertzog Ernsten committiren wolte; daher allerhandt zubesorgen.Lösungswege wie im Votum Braunschweig-Wolfenbüttel (NLA Hannover, Celle Br. 1 Nr. 60/1, fol. 142–145’, hier 144 f. Or.).
2
 Vgl. Nr. 281, 282.
3
 RAb 1576, § 28 (Neue Sammlung III, 358); RAb 1582, § 26 (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 457 S. 1417 f.).
4
 Nr. 492.
5
 Vgl. Anm. 20 bei Nr. 14.
6
 Die Zuordnung zu diesem Beratungstag ist nicht eindeutig festzulegen. Österreich (fol. 33’) und Augsburg (unfol.) nennen die Ausschussbesetzung bereits am 27. 6., allerdings standen an diesem Tag die Verordneten des Bayerischen Kreises noch nicht fest (vgl. oben, Bayern, fol. 139’ f.). Hessen (unfol.) protokolliert die Bekanntgabe der Ausschussmitglieder erst für 28. 6. (18. 6.).
7
 Die Baden-Badener Gesandten von Orscelar und Aschmann wollten den RT eigentlich vorzeitig verlassen und mussten nur wegen der Berufung in den Ausschuss länger bleiben (Bericht an Mgf. Eduard Fortunatus vom 4. 7. 1594: GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 175, unfol. Or.).
8
 Keine Nennung der Linie. Am Ausschuss wirkte Hessen-Kassel (Moritz) mit.
9
 Die Wolfenbütteler Gesandten kritisierten im Bericht an Hg. Heinrich Julius vom 30. 6. (20. 6.) 1594, man wolle in den Ausschuss /343’/ nit allein fast noch so viel papisten als evangelischeberufen, sondern auch Österreich, Jülich und Münster, so doch part sein,und zudem den Ober- und Niedersächsischen Kreis nur gemeinsam berücksichtigen. Sie kündigten den Protest der Kreisstände [Nr. 289] dagegen an, auch erwog Kanzler Jagemann, die Teilnahme am Ausschuss unter Umständen zu verweigern, dan die papisten auf solche weise und pluralitate votorum ire hendel ihres gefallens außzufuhren entschloßen; wie sie dan auch leichtlich werden thun konnen, wen die evangelische nit beßer, als geschehen, zusammen halten(NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 342–344’, hier 343’. Or.; präs. Gröningen, 17. 7. {7. 7.}).
b
 Antwort] Hessen (unfol.) differenzierter: Antwort durch den Ebf. von Salzburg persönlich.
c
 diß orts nit pars] Hessen (unfol.) differenzierter: Osterreich wehre nicht Spanien oder Burgundt.
10
 Vgl. dazu auch FR am 2. 7. [Nr. 73]. Referat der Differenzen um die Konstituierung des Ausschusses bei Stieve, Politik I, 247–249. Vgl. auch Moser, Staatsrecht XLVII, 183 f.