Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verzögerte Belehnung des Kf. mit den Reichslehen. An KR.

Memoriale an die Kff. von Trier, Köln und Mainz, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen und die Kurbrandenburger Gesandten (der Mainzer Kanzlei übergeben am 24. 6.; von den Kff. nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Kurpfälzer Gesandten: Erläutern ihr Vorbringen im KR vor wenigen Tagen wegen der Belehnung des Kf. und dessen Beschwerden im Zusammenhang mit der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe)2: Als Kf. Friedrich vor 2 Jahren nach dem Ableben seines Vormunds Johann Casimir und dem Erreichen des regierungsfähigen Alters um die Belehnung mit den Reichsregalien und den böhmischen Lehen, die sein Vormund zuvor in seinem Namen empfangen hatte, ansuchen ließ, wurde die Vergabe an ungewöhnliche Bedingungen geknüpft. Da der Kf. diese wegen der damit verbundenen Präjudizierung des Kurkollegs und der eigenen Nachfahren nicht annehmen konnte, ist die Belehnung bis heute unterblieben. Die verzögerte und konditionierte Belehnung verursacht dem Kurkolleg und dem Kf. erhebliche Nachteile. Deshalb ist ihm nicht zuzumuten, die jetzt geforderte hohe Reichssteuer, die ohnehin nicht verpflichtend ist, sondern im freien Willen jedes Standes steht, vorbehaltlos zu bewilligen, so lange die herkömmliche Belehnung verweigert wird. Sie, die Gesandten, haben keine Zweifel, die Kff. werden Kf. Friedrich zugestehen, dass er diese Präjudizierung des Kurkollegs und der eigenen Nachfahren nicht zulassen kann, und ihnen, den Gesandten, nicht verdenken, wenn sie ihrer Weisung gemäß handeln, die der Kf. nicht ändern kann, so lange die Belehnung, für deren Durchführung sie bevollmächtigt sind, nicht in der herkömmlichen Form erfolgt.

KR am 27. 6.3: Vorlage des Memoriales, Beratung ohne Teilnahme der Kurpfälzer Gesandten. Trier und Köln wollen sich einer Eingabe an den Ks. anschließen. Sachsen stellt klar, dass es sich bei den Bedingungen um die Kontroverse mit Pfgf. Reichard von Simmern [Kurpfälzer Administrationsstreit], um den Religionsstatus und eine Kommission, welcher der Kf. sich unterstellen sollte, handelt4. Da diese Bedingungen jetzt nicht mehr relevant sind, kann die Belehnung nicht weiter verzögert werden. Brandenburg schließt sich dem an. Mainz: Da das Memoriale keine Petitio enthält, sollen die Kurpfälzer Gesandten erklären, ob sie es dabei bewenden lassen wollen oder ob man eine Eingabe an den Ks. wegen der Belehnung mit den Reichslehen richten soll. Mit den böhmischen Lehen hat man nichts zu tun.

Interzession des KR beim Ks. (Regensburg, 1. 7. 1594; im KR ohne Pfälzer Teilnahme verlesen und gebilligt am 4. 7. [!])5, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei: Die Kff. von Mainz, Trier und Köln, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen und die Kurbrandenburger Gesandten übergeben dem Ks. das Memoriale der Kurpfälzer Gesandten wegen der bisher unterbliebenen Belehnung Kf. Friedrichs IV., das diese im KR im Zusammenhang mit den Beratungen des 1. HA (Türkenhilfe) vorgelegt haben. Da sie vermuten, der Ks. werde das Anbringen und die darin enthaltene Eventualentschuldigung nicht kennen, überreichen sie es in der Erwartung, er werde die Angelegenheit regeln und sich mit der Verleihung der Regalien willfährig erzeigen6.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 285–286’. Or. HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Kop.
2
 Vgl. die Kurpfälzer Voten am 17./18. 6.: Kursachsen, fol. 108, 112 [Nr. 11], fol. 116, 123’, 128 f. [Nr. 12].
3
 Kurmainz, fol. 40a f.
4
 Zum Administrationsstreit (vgl. Anm. 21 bei Nr. 59) vgl. Sturm, Pfalzgraf, 97–118; zur aufgeschobenen Belehnung bes. 108 f., 113; zur Ablehnung einer vom Ks. angeregten Vermittlungskommission durch den Kf. bes. 113, 115 f.
5
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 287. Konz. Hd. Kraich. Billigung: Kurmainz, unfol.
6
 Die Verleihung der Regalien und Reichslehen erfolgte noch beim RT in Regensburg am 12. 8. 1594 an die Kurpfälzer Gesandten als Bevollmächtigte des Kf. Belehnungsurkunde: HStA München, Kurpfalz Urkunden 193 (Or. auf Pergament, unterzeichnet von Ks. Rudolf II., Freymon und Hannewald; ksl. Siegel in hölzerner Kapsel an goldener Schnur). Konfirmationslibell Ks. Rudolfs II. für Kf. Friedrich IV. (Regensburg, 12. 8. 1594): Ebd., Kurpfalz Urkunden 393/1 (Or., unterzeichnet von Ks. Rudolf II., Freymon und Hannewald; ksl. Siegel in hölzerner Kapsel an goldener Schnur). Vgl. Fleischmann, Beschreibung [Bbb]; Häberlin XVIII, 687; Sturm, Pfalzgraf, 117; Press, Calvinismus, 390.