Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Köln HASt, Köln und das Reich 81, fol. 24r–26v (Ausf.).

Pauschaler Verweis auf ihre bisherige Berichterstattung über den Reichstag. Wollen über die jüngsten Vorgänge berichten. Und erstlich, sovill die eilende turckenhilf belangt, sein die handlung so weidt erwachsen, im fal frid und ein gemein recht im reich getroffen, daruber itzunder churfursten, fursten und andere stende zu stetigen rathschlegen sitzen, und verhofflich, das zum wenigsten ein anstandt etlicher zeit soll gefunden werden. So ist die eilende hilf verwilligt, das wir nit und, so euer G. samptlich hie weren, verhindern kunnen, sonder mussen unß neben Kff., Ff. und stenden gehorsamlich erzeigen, wie meine herrn wissen, die mehe reichstege gepraucht und ersucht haben und, wie wir es uberlacht haben, wirt euer G. contribution sich uff 3.176 goltgulden lauffen und ertragen, aber der beharlicher [sic!] hilf hat es noch keinen entlichen bedacht, derhalben mogen wir euer G. dißmal darvon nit weither eigentlich schreiben.

Zum andern, sovill die religion betrifft, hat ksl. Mt. an gemeinen stenden begert, uff der colloquenten gespreche ire gemuet und gutbedencken anzuzeigen. Daruff haben sich Kff., Ff. und stendt bedacht und irer Mt. diese hiebei gelachte antwort, mit A verzeichnet, ubergeben [Nr. 125], und ist man nuhe mehe ksl. Mt. vorhabens gewertig.

Zum dritten, das erlangt privilegium des zehenten und funften pfennings haben wir sollichs erstlich gestern erlangt und haben vur tax, schreibgelt, das concept zu stellen, und verschenckt, also das es cost 342 goltgulden in golt, die wir von dem uffgenomenen gelt betzalt haben. Damit ist ein großer Vorteil gewonnen. Wissen schon zwei Fälle, in denen die Stadt das Doppelte einnehmen kann, als das Privileg gekostet hat. Werden nach ihrer Heimkunft über ihre Ausgaben im Detail Rechenschaft ablegen. Wollen auch das Privileg am Kammergericht registrieren lassen.

Zum vierten, sovill die freiheit der ablosung der faren uff den heuseren betrifft, haben wir heftig angehalten, so hat unß bißher der lester augspurgischer abschiedt im weg gelegen, und sein also weidt komen, das wir verhoffen, sollichs außzubrengen uff diese supplication, wie hiebey ligt, mit B verzeichnet1. Off nuhe jemands sagen wolt, dae weren die geistlicheit nit ine begriffen, so sullen euer G. wissen, das man die nit sunderlich nennen moiß, aber in den worten, das die besitzer und mitwoner in der supplication gesetzt, dae werden die außwendige, so heuser in euer G. statt haben, dergleichen die geistlicheit damit begriffen und verstanden, und, so nuhe diese meinung euer G. gefallen wuldt, so wirdt es mit tax und vereherung nit under vierdthalf hundert goltgulden costen, wie wir das uberlacht haben und durch sunderlicher [sic!] herrn wissen haben, und wirt mit schwericheit zugaen. Das willen wir aber unß nit underziehen, euer G. schreiben unß dan eilends hieruff ir gemoet und meinung, und im fall, das sollichs bescheen sulle, musten wir das gelt hier uffnemen, dan hie hilft glaub noch nichts, dan bar gelt hilft itzunder zu fill dingen. Aber so wir buissen euer G. bevelhe sollichs hetten doeren [= dürfen] doen, so weren wir fortgefaren.

Wollten gern etwaiger Kritik wegen ihrer hohen Ausgaben vorbeugen. Weitere Weisungen möge man ihnen umgehend zukommen lassen. Wir versehen unß, der reichstag wirt nit vill lenger dan diesen itzigen monat weren, dan ein jeder schuwet, wie pillich, grosse costen und lanckheit der zeit, so wolten wir gern des endts erwarten.

Zum vunften, mit euer G. clerisey und geistlicheit hat die sache diese gestalt, es hat ksl. Mt. die spennige irrungen beiden fursten und herrn, Pfgf. Friderich und dem Bf. von Lunden und Costnitz, bevolhen inhalt beiligender copeien, mit C verzeichnet, und werden unß hie zu Regenspurg dieselbige vurhalten, das beide partheien in einen stilstandt inhalt ksl. Mt. bevelh gehelligen sullen, in welchen wir in namen euer G. verwilligen werden. Wha aber der scholaster Gropper sich sperren wurde und sagen, er het keinen befelh, so werden die ksl. commissarien ime sagen, das er sollichs zurückschreib und erlang bevelh, dan ksl. Mt. hab sich entschlossen, ans camergericht zu schreiben, inhalt beilegender copeien, mit D verzeichnet. Dweil nuhe euer G. offentlich auß dem schreiben vernemen, das solliche suspension mit verwilligung baider partheien am camergericht bescheen, bedunckt unß nit not zu sein, die sachen in weiter disputation zu ziehen. Whae aber euer G. gelerten, die wir begeren in geheim daruff zu hoeren, ein anders bedencken daruff hetten, begeren wir, eylends uns sollichs auch zu entdecken. Wir willen darneben, wie sich in der handlung die sach zutragt, euer G. notturft nit vergessen.

Zum lesten ist gemeinen stenden unsers gnedigen herrn von Gulich, Gelren, Cleve und Berge etc. des lands von Gellern halber in ksl. Mt. hoff diese meinung am dritten tag Julij furgehalten, wie der druck hiebei verwart ußweist, die wir euer G. nit willen verhalten und haben seiner fstl. G. rethe gern willen die verantworten, aber dargegen hat ksl. Mt. reden lassen, ir Mt. laß das bey dem bericht, so zu Franckfurt gegeben, beruwen, wes sich nuhe zukumpstig weither zudragen wirt, willen wir unangezaigt nit lassen denselbigen euer G., die unser herr Gott in freden gefriste, die unß alle zeit haben zu gebieten2. Datum uß Regenspurg am 11. tag Julij anno etc. 41

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Bgm. und Rat der Stadt Köln an Goswin von Lomersheim und Dr. Peter Bellinghausen, [Köln], 1541 Juli 22, Köln HASt, Briefbücher des Rates 62, fol. 183r–185v (Kop.): Haben ihre Schreiben mit den Beilagen mit A, B, C und D am 19. Juli erhalten. Inhalt des Schreibens der beiden Gesandten vom 11. Juli. Für den Fall, dass ihnen ihr Schreiben vom 1. Juli noch nicht zugegangen sein sollte, referieren sie noch einmal ihre Weisung wegen des Anschlags zur Türkenhilfe und der Besteuerung der Geistlichen. Betonen im Übrigen nochmals das existenzielle Interesse der Stadt mit der assysen und fryheiden bier, broet, wyntzappens und andere koufhendle ader negotiationen der Geistlichen. Haben außerhalb der Stadt Köln kein Einkommen aus Dörfern oder Herrschaften. Sind zu Wasser und zu Land mit schweren Zöllen beladen. Wenn dies nicht berücksichtigt wird, können sie dem Kaiser und dem Reich nicht so stattlich dienen wie bisher. Deshalb müssten sie ihren Anschlag herabsetzen. Wie sie aus beiliegenden Schriften entnehmen können, beeinträchtigt man sie auch in ihrem zum gemeinen Besten unternommenen Bauvorhaben. Dies ist auch vorzutragen. Was das erlangte Privileg über den vaint zehende etc. und die Taxe belangt, haben sie aufgrund ihrer Berichte nicht erwartet, sich das also ferre gedragen sulte haben. Denn wenn man dies rechtzeitig gewusst hätte, hätte man sich vielleicht anders bedacht. Müssen es aber dabei beruhen lassen. Dann es ensult sich net gepuren, eynich privilegium aen wissen eynes ersame raidts zo erlangen. So ist dis ein ungehorig tax etc. Sollen ihre Bemühungen um das Privilegium mit der erflichen vhar ader zins abzuloissen etc. einstellen. Über das heraußgesandte begriff der commission sampt der schrift an das Kammergericht haben sie mit ihren Rechtsgelehrten beraten. Legen eine Instruktion bei, nach der sie verfahren sollen, um die forme und maniere zu erhalten, waeby wir daemit also versen, das wir unser cleresy begegen mogen und auß oben angetzeigten orsachen gegen sy na nottorft versen und by unserem goetlichen, redelichen und billichen furnemen gehandthabt und gefordert werden. Erwarten von der Kommission nicht viel. Under unser stede secrete am 22. tagh July anno etc. 41. [Zettel:] Sollen dem Kaiser oder ad partem Pfgf. Friedrich oder, wo es sonst förderlich sein könnte, mitteilen, dass Bürgermeister und Rat, wenn man die Stadt in ihren Interessen gegenüber der Geistlichkeit nicht unterstützt, den Frieden in der Stadt nicht mehr gewährleisten können und sich mit den Protestierenden einlassen müssen, was man bisher vermieden habe und auch ungern tun wollte, es sei denn aus einer harten Notlage heraus und wegen der beßwerungen der geistlichen, aus denen stets großes Ungemach, Irrungen und Zwietracht herrühren. Vgl. auch das erwähnte Schreiben vom 1. Juli 1541, Anm. 2 zu Nr. 810.