Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Hannover NLA, Celle 1 Nr. 20 I, fol. 53r–56r (Konz.).

Uff euer schreiben, dero uns drey sein zukomen, wellen wir euch hinwider nicht verhalten, erstlich das wir nicht gern vernommen, das sich die religionsach so weitleuffig zur vergleichung schicken thut. Jedoch mussen wir uns deß getrosten, das es Gottes sach ist, der sie wol beschutzen und die seinen in wahrer erkantnuß und glauben erhalten wirdet, ob gleich a biß an jungsten tag–a unkraut under dem weitzen und verfolger Gottes wort sein und pleiben werden. Wir hoffen aber, wie ihr auch darzu raten sollet, das nichts nachgegeben oder eingereumet werde, das zu verletzung christlicher gewissen und schwechung Gottes ehren gereichen mocht, und darine nichts zeitlichs angesehen noch besorget werde, damit nicht der zeitlich fride und ere gesucht und der ewig in fahr gesatzt werde. Dan unser lieber Gott ist, der den zeitlichen und ewigen fride und alles guts gipt. Denselbigen sollen wir vor augen haben. Der hat es bißher gnediglich erhalten und wirdet es furder thun, allein; das es ime vertrauet und zugeglaubt werde.

Wir haben vernomen, welchergestalt der landtgraff die irrungen, als sich am camergericht zwischen dem Bf. zu Hildensheim und uns, erhalten; zu gutlicher handlung verfasset hat, und wellen b des verbescheides vermoge der verfassung–b gewertig sein.

Betreffend die turckenhilf hapt ihr euch aus euer instruction zu berichten, weß unser meynung derhalben sey, das sie keinswegs bewilliget werde, es werde dan ein bestendiger fride im reich uffgerichtet und gnugsam versichert, auch das camergericht reformirt. Wan nhun solches geschehen und dan die hilf bewilligen [sic!] solle werden, so wellen unserer ubermaß und hohen anlage, die uber unser vermogen ist, gedencken und, sovil moglich, uff milterung handeln. Auch mueste verabschidet werden, das alle undersassen und beguterten in den furstenthumben geistlichen und weltlichen nymants ausbescheiden zu solher turckenhilf steur und zulage thun solten. Darfur auch kein privilegium, geprauchc, frey- oder gerechtigkeit, d von wehm die seien gegeben oder hergepracht–d, sie schutzen noch entheben solte, sonder dieselbige alle und jede in solher hohen und christlichen notsachen zurugk- und eingestalt sein etc. Und solchen punct wellet vleissig helfen furdern, auch bey andern stenden, damit, e so die hilf bewilliget wurde–e, ehr also oder dergleichen erhalten und in abschide des reichstags gepracht werde. Dan uns ist daran gelegen von wegen der von Lunenburg und der auslendischen geistlichen, so doselbs mercklich begutert sein. f So wellet auch helfen ratschlagen, das der evangelischen kriegsvolck mit ihren bestellungen und pflichten also angenommen werden, das man ihrer mechtig sein moge und sie nundert anders zu gepraucht werden dan allein wider den Turcken–f.

Das die confirmation unser und unsers bruders Hg. Frantzen vertreg erhalten ist worden, haben wir gern vernommen. Und ist unser gnedig begehr, das ihr mit vleiß wellet sollicitiren, das ihr sie in guter form gefertigt bekomen moget, g auch vleiß thun, sie doppel zu erlangen, damit wir eine und unser bruder die andern gehaben mogen. Und so ihr sie doppel bekomen werdet–g, so wollet euch erkunden, was sie in die cantzley kosten werden, und solches Hg. Frantzen zuschreiben und bitten, das sein L. die helfte des gelts euch schicken welle, so wellet ihr, seiner L. auch eine zu erlangen, euch bevleissigen. Wo aber allein eine confirmation in originali zu bekomen, so sollet ihr das gelt darfur ausgeben, sie bey euch behalten und Hg. Frantzen nichts schreiben noch von seiner L. fordern.

Belangende die von Goßlar, wiewol bey uns im zweivel ist, ob ihre sach ein religionsach sey oder nicht, dannoch ist das zu besorgen, das ihnen die acht aus abgunst der religion und, domit ihre clage wider Hg. Heinrichen gestopfet werde, uffgeschoben sey. Dieweil dan hiebevor zu Schmalkalden verabschidet, das ein jeder verwanter stand solle sein bedencken, ob dieselbige sach vor ein religionsache zu achten und anzunemen sey, den beiden hauptleuten zuschreiben, so haben wir darauf unserm freundlichen vettern, dem Kf. zu Sachssen, geschriben, das wir dasjenige mit belieben welten, das durch die gemeine stende vor gut angesehen und erkant wurde, bey welchem ihr es noch welt pleiben lassen. Dan wir ihre anzeigung und argumenta nicht gehort haben, darumb h moget ihr es dohin schieben–h, was die gemeinen stende vor gut werden ansehen und beschliessen, das werden wir uns auch nicht weigern.

Hg. Philipsen zu Pomern sach ist hiebevor auch uff i dem gehaltnen tagen zu Schmalkalden anno etc.–i furgelauffen und dorinne verabschidet, wie ihr beyligend zu sehen hapt. Nuhn lassen wir uns beduncken, das es noch niht eine bose meynung were, das die sach zu der stende gutlichen handlung gestattet wurde, ehe und zuvor daruber, ob sie ein religionsach were oder nicht, erkant wurde. Dan man auch der religion halber mit kgl. Wd. zu Denmarck in verstendtnuß stehet.

Die neuen zeitungen haben wir vormerckt und werdet uns, was sich seidher zugetragen hat, wol zu erkennen geben.

Wir wollen euch auch nicht bergen, das röm. ksl. Mt. an uns geschriben hat, darauf haben wir geantwurtet, wie ihr ab beyverwarten copey zu sehen hapt. Dieweil dan solch unser antwurt langsam oder villeicht gar nicht an ihr Mt. gelangen wirdet, so ist unser gnedig begehr, ihr wellet unsere verantwurtung seiner Mt., auch Pfgf. Fridrich und dem H. Granduella dermassen wie unsere schriftliche antwurt ausweiset und ihr selbs notturftiglich und fueglich zu thun wisset j anpringen, domit wir aus dem verdacht mogen komen–j, dan euch selbs unsere unschuldt wißlich ist.

Wir haben an Gabriel Brenner den eldern geschriben, ob euch was vonnoten, das ehr euch furstrecken welle, wo ehr es widerhaben will, zu Leiptzig, Lubeck oder, wo ehr will, soll es ime wider werden.

Solches haben wir euch nicht mogen verhalten und sein euch mit gnaden geneigt.

Datum Zell, Montag post Visitationis Mariae anno 41.

Anmerkungen

a
–a Nachgetr.
b
–b  Korr. aus: desselbigen also.
c
 Nachgetr.
d
–d Nachgetr.
e
–e Nachgetr.
f
–f Nachgetr.
g
–g Nachgetr.
h
–h Nachgetr.
i
–i  Korr. aus: den tagen.
j
–j Nachgetr.