Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Das Reichstagsausschreiben Kaiser Rudolfs II. richtete sich 1594 bei allen reformierten Hochstiften und damit auch im Fall Magdeburgs nicht an deren Inhaber, sondern an die jeweiligen Domkapitel2, verbunden mit der üblichen Klausel, es gegebenenfalls an die zuständige Instanz weiterzureichen. Das Magdeburger Domkapitel übergab es demgemäß an Administrator Joachim Friedrich als Landesherrn und stellte ihm anheim, „wie und welcher maßenn“ man den Reichstag für das Erzstift beschicken solle3.
Joachim Friedrich erörterte in der folgenden Korrespondenz mit seinem Vater, Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, zunächst nicht die eigentliche Frage, ob Magdeburg generell und, analog dem Ausschreiben, durch Vertreter des Domkapitels am Reichstag zu repräsentieren war, sondern stellte zur Debatte, ob er sich persönlich nach Regensburg begeben oder Gesandte in seinem Auftrag schicken sollte. Er selbst bevorzugte die persönliche Teilnahme, zum einen, um die Interessen des Hauses Brandenburg in der Jülicher Vormundschaftsfrage und im Straßburger Konflikt nachdrücklicher wahrzunehmen, als Gesandte dies könnten, zum anderen in reichsrechtlicher Hinsicht, da die katholischen Stände seine Absenz als Eingeständnis der mangelnden Sessionsbefugnis interpretieren würden. Falls das Domkapitel allein oder neben ihm zum Reichstag verordnete, würden nur dessen Gesandte in den Reichsabschied aufgenommen werden, er damit Rechte und Besitzansprüche verlieren und der Sessionsverzicht nicht nur seine Nachfolger, sondern alle reformierten Hochstifte präjudizieren4. Kurfürst Johann Georg rechtfertigte in der Antwort sein eigenes Fernbleiben von der Reichsversammlung mit dem Argument, er würde als der älteste Kurfürst in den anstehenden, ganz erheblichen Problemstellungen und deren von ihm erwarteter Lösung beim Reichstag in eine zu exponierte Position gedrängt werden, von der er nachteilige Konsequenzen für das eigene Haus befürchtete. Da Gleiches auch auf Joachim Friedrich zuträfe, falls er wie 1582 Kurbrandenburg im Kurfürstenrat repräsentieren würde, sprach er sich gegen dessen persönliche Teilnahme aus und empfahl, sich mit dem Domkapitel über die Abordnung von Gesandten zu vergleichen5. Der Magdeburger Administrator übernahm den Rat seines Vaters und wollte die Gespräche mit dem Domkapitel um dessen Zuordnung zur gemeinsamen Reichstagsgesandtschaft einleiten6.
Diese Verhandlungen gestalteten sich allerdings wesentlich schwieriger als erwartet: Zunächst sprach sich das Domkapitel als Reaktion auf die mündlich am 22. 3. vorgebrachte Bitte um die Zuordnung zur Reichstagsdelegation in der Antwort vom 24. 3. 1594 dafür aus7, gänzlich auf die Abordnung von Gesandten zu verzichten, also für das Erzstift generell nicht am Reichstag teilzunehmen, weil dort nur die Zurückweisung des Sessionsanspruchs zu erwarten sei, mit dem Beharren darauf aber das Hauptanliegen des Kaisers und der Reichsversammlung, der Beschluss einer „notdrenglichen, unumbgenglichen hulffe, vorlengerdt werden“ würde. Auch die finanzielle Lage des Erzstifts sprach aus Sicht des Domkapitels dafür, die Reichstagsbeschickung insgesamt einzustellen. Um das Sessionsrecht aufrechtzuerhalten, empfahl es Joachim Friedrich, in einem Schreiben sein Fernbleiben zu entschuldigen und unter Protest zu erklären, damit auf keinerlei Rechte im Hinblick auf seine und des Erzstifts Session zu verzichten sowie die Beschlüsse des Reichstags mitzutragen. Der Administrator wies das Ansinnen des Domkapitels brüsk zurück8: Er vermutete dahinter andere Kräfte, die damit zum eigenen Vorteil versuchten, „eine trennung zwischen uns und euch zu machen“, und lehnte die schriftliche Versicherung als unzureichend ab, weil damit der „verlust unser allerseits rechtens“ verbunden wäre, das nur mit der Teilnahme am Reichstag gewahrt werde. Es sei gegenüber den Nachfolgern nicht zu verantworten, die jetzt sich bietende Gelegenheit mit der Notlage des Kaisers ungenutzt zu lassen: „Dan darvor möget ihr es gewißlich halten: Wirtt also eine occasion nach der andern verseumet, so pleibet dieses ertzstifft in der ohngewißheitt, ja unter sollicher unzweifelicher gefahr, das man standt und votum im Reich verlieren und zuletzt nicht allein das nachsehen haben, sondern noch gewartten mußen, das man unsere nachkommen und euch, das capitul, gahr vor der tuhr stehen heißen“. Unterbliebe die Teilnahme und die Einforderung der eigenen Rechte, würde man sich zudem den „despect“ der evangelischen Stände zuziehen und in den Verdacht geraten, als ob Administrator und Kapitel „neutralisch werden und uns von ihnen absondern wolten“. Er beharrte deshalb auf der Zuordnung von Gesandten durch das Domkapitel und wiederholte dies wenig später9, nunmehr zusätzlich gestützt auf die Intervention Kurfürst Johann Georgs, der dem Domkapitel seinerseits dringend anriet10, der Abordnung Joachim Friedrichs einen eigenen Vertreter beizugeben, „dann dardurch bliebe das capittell bey seinen rechtenn, stimme unnd session im Reich. Und dweil dasselbe erfordert11, were es ja in session unnd voto nicht zuubergehenn noch ihme einige disputation oder difficultet zumachenn“. Das Domkapitel lehnte dennoch nicht nur die Abordnung eines eigenen Gesandten weiterhin ab12, es wiederholte ebenso seine Empfehlung an Joachim Friedrich, für seine Person ebenfalls darauf zu verzichten, nicht nur wegen der wiederholt angesprochenen Behinderung der Verhandlungen zur Türkenhilfe, würde man gegen den Widerstand der katholischen Stände auf der Session beharren, sondern wegen der Gefahr, mit der Sessionsforderung und deren erwarteter Zurückweisung den bisher vom Kaiser und vielen Ständen anerkannten Status des Erzstifts insgesamt als „ein gliedtmaß des Heiligen Romischen Reichs“ zur Debatte zu stellen. Der Administrator rechtfertigte daraufhin nochmals das Anrecht auf die Session unter anderem damit13, dass er von den Kaisern Maximilian II. und Rudolf II. seit fast 30 Jahren „palam et publice tollerirt und durch solche tollerantiam et patientiam consensum et plenam securitatem“ sowie durch ksl. Dekrete „genugsamer testification, kundtschafft unnd zeugknus“, daneben durch viele ihm „alß einem regierenden landtfursten dieses unsers ertzstiffts“ übertragene kaiserliche Kommissionen die Bestätigung seiner Reichsstandschaft erlangt habe. Er zeigte sich deshalb entschlossen, den Reichstag auch ohne Zuordnung seitens des Domkapitels und gegen dessen Empfehlung mit Gesandten zu beschicken.
Noch während des Austrags dieser internen Differenzen wurde die Magdeburger Reichstagsteilnahme auch durch den kaiserlichen Gesandten Christoph von Schleinitz thematisiert, der neben seinem Hauptauftrag im Rahmen der Reichstagswerbung14 Rudolfs II. bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zusätzlich die Magdeburger Problematik vorzubringen hatte, während sich seine Vorsprache bei Administrator Joachim Friedrich auf diese Frage beschränkte.
Das diesbezügliche Vorbringen des Kaisers bei Friedrich Wilhelm von Sachsen entsprach jenem bei ausgewählten katholischen Fürsten15: Rudolf erbat eine Verfahrensempfehlung, wie er beim Reichstag der etwaigen Sessionsforderung Magdeburgs oder der Inhaber weiterer reformierter Hochstifte ohne Präjudizierung anderer Stände und ohne gesteigerte Verbitterung begegnen könne, um eine Beeinträchtigung der Hauptverhandlungen möglichst zu verhindern16. In der Antwort vom 5. 3. 159417 verwies Friedrich Wilhelm eingangs auf den Streit beim Reichstag 1582 und die folgende Einstellung der Reichskammergerichtsvisitation seit 1588, um die Magdeburger Teilnahme daran zu umgehen. Zu vermeiden sei eine Spaltung zwischen den Ständen beider Religionen insbesondere in der aktuellen Situation innerhalb und außerhalb des Reichs ebenso wie ein Verstoß gegen die Reichsgesetze. Dennoch konnte er nicht sehen, „wan gleich die sachen von den catholischen stenden wider Magdeburg ufs eußeriste getriben, das dieselben zu dem ende, wie sie vormainen, zu bringen sein möchten“, vielmehr sei zu berücksichtigen, dass Kaiser und Reich bei den Leistungen für das Reich stets auf das Haus Brandenburg setzen konnten, während andere Stände, teils „auslender, jetzo dem Reich fast nicht zugethan“, wie Metz, Toul, Verdun und weitere, die nichts kontribuieren, sondern dem Reich eher schaden und mit fremden Potentaten kooperieren, zur Kammergerichtsvisitation und zur Session zugelassen würden. Um den beim Reichstag zu erwartenden Problemen in der Durchsetzung der Türkenhilfe begegnen zu können, riet Friedrich Wilhelm dem Kaiser, dass er „diese sachen bei den catholischen stenden dergestalt allergnst. miltern und dahin richten wolten, damit dieselb an dem ort und do sich ire ksl. Mt. und das Reich nichts anders als treuer underthenigkeit, die andern stende gutter nachbarschaft zuversehen, in dem stande gelaßen und im kegenfall nicht was ungelegeners vorursacht werden dorffe“. Die Aussage wurde von Kurbrandenburg18 und Magdeburg19 als eindeutige Unterstützung der Sessionsforderung durch Kursachsen interpretiert und mit der Bitte verbunden, diese beim Reichstag fortzusetzen.
Kurfürst Johann Georg hatte Joachim Friedrich frühzeitig über die Werbungen Christophs von Schleinitz bei Friedrich Wilhelm von Sachsen und bei ihm in Berlin, wo die Sessionsfrage offiziell nicht angesprochen wurde, informiert und dabei seinem Sohn nochmals vom persönlichen Reichstagsbesuch abgeraten, um dort nicht direkt in die Auseinandersetzungen um die Magdeburger Zulassung involviert zu werden20. Daneben empfahl er Joachim Friedrich, den Sessionsanspruch jetzt gegenüber dem kaiserlichen Gesandten und später beim Reichstag „mitt glimpf“ so zu verfechten, dass daraus zwar kein Präjudiz erfolge, jedoch andere Belange des Hauses Brandenburg wie der Straßburger Konflikt, in dem man auf das Wohlwollen von Kaiser und Ständen angewiesen war, dadurch nicht „gar stutzig gemachtt oder je sonsten uf unleidtliche wege gerichtett“ würden21. Als wenig später abzusehen war, dass das Magdeburger Domkapitel die Zuordnung eines Gesandten verweigern würde, sprach sich der Kurfürst sogar grundsätzlich gegen die Magdeburger Teilnahme am Reichstag aus, weil man dort die Session allein für den Administrator nicht werde durchsetzen können22. Dagegen beharrte Joachim Friedrich darauf, mit der Beschickung der Reichsversammlung zumindest seinen Rechtsanspruch aufrechtzuerhalten und sich die weitere Unterstützung der protestantischen Stände auch in anderen Angelegenheiten des Hauses Brandenburg zu sichern, die man mit dem Fernbleiben vom Reichstag verlieren würde23.
Christoph von Schleinitz reiste von Berlin kommend über Halle nach Aken, wo er Administrator Joachim Friedrich am 18. 3. 1594 seine Werbung vortrug und ein Handschreiben des Kaisers überreichte24. Die Hauptintention der Werbung bildete eine allgemeine Rechtfertigung Rudolfs II. für die Ladung des Magdeburger Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag. Allerdings hat Joachim Friedrich nach der Einschätzung Schleinitz’ trotz der Rechtfertigung dennoch „fast [!] empfunden, das diselbe [f. Gn.] zum Reichs tage nicht erfodert [!] worden seint. So hab irer f. Gn. nach höchstem vleisse und vormögen dasselbe gebürlicher massen abzulehnen und außzureden ich mich unterstanden“, aber trotzdem werde der Administrator die Session einnehmen lassen und sich dabei auf den Beistand anderer Stände stützen können. Schleinitz gab dem Kaiser dies im Hinblick auf entsprechende Vorkehrungen zu bedenken25. Der Bescheid Joachim Friedrichs für Schleinitz vom 19. 3. 159426 bestätigte die Befürchtung: Er nahm zur Entschuldigung des Kaisers ausführlich Stellung, obwohl der Gesandte in der Werbung „in seiner anbefohlnen generalitet vorblieben“ war, indem er die später beim Reichstag wiederholt vorgebrachten Argumente für seine Reichsstandschaft und den Sessionsanspruch im Einzelnen darlegte27 und resümierte, er könne auf seine Rechte, die er sich „nuhn ins achtt und zwantzigste jahr erseßenn“, nicht verzichten und werde deshalb neben dem Domkapitel28 Gesandte abordnen. Er ließ den Kaiser bitten, Dispute um die Teilnahme zu unterbinden und dafür einzutreten, dass er zu dem komme, „so andern unter ihrenn indulten in dergleichen standtt vor deßen gegonnet“.
Die direkt an den Kaiser gerichteten Stellungnahmen ließ Joachim Friedrich von seinem Gesandten Johann von Löben in Prag übergeben. Im eigenhändigen Schreiben als Beantwortung des Handschreibens Rudolfs II. verwies er lediglich auf seinen Bescheid an Schleinitz29, während er im eigentlichen Antwortschreiben seine Position nochmals verdeutlichte und dem Kaiser Vorkehrungsmaßnahmen anriet, um einer Eskalation des Sessionsstreits in Regensburg vorzubeugen30: Da er den Reichstag „ohnumbgenglich und aus allerhandt wichtigen ursachenn vor mich und neben meinem dhombcapitul muße besuchen laßen, wolte ich selbst nicht gerne, das einige ohngelegenheit erreget oder das heubtwergk […] gehindert werden soltte. Aber euer Mt. könten, darumb ich unterthenigst bitte, nach keyserlicher autoritet den sachen so weit wol maß geben, das die catholische stende ihre disputation jegen [!] mir undt andere inn dergleichen einstelleten und einen jedern in seinem stant ließen“. Diesbezügliche Forderungen könnten sie zu anderer Gelegenheit vorbringen. Es wäre für die katholischen Stände ohnehin auch im Gehorsam gegenüber dem Kaiser „verantwortlicher, das sie solchen ohnzeittigen eyffer unter der großen gefahr und schwürigen leuften einstelleten und dahin billich sehen solten, was mehr notig, dinlich und nützlich wehre. Dann euer Mt. selbst hochverstendig zuermeßen, da ich und andere in dergleichen stant nicht solten als mittverwante stende zugelaßen werden, so wurden wir kein votum noch verwilligung in einem und dem andern geben, auch umb so viel weniger einige mitthulff leisten oder bey jedes unterthanen geburende volge darinn haben können“.
In Prag lagen dem kaiserlichen Geheimen Rat der Bericht Christophs von Schleinitz zur Vorsprache bei Joachim Friedrich sowie dessen Erklärung am 4. 4. 1594 vor31. Am 6. 4. thematisierte der Geheime Rat eine mündliche Werbung des in Prag anwesenden Magdeburger Gesandten Johann von Löben, mit der dieser die zitierte Antwort des Administrators an den Kaiser vorgelegt hatte, und beschloss, dass Joachim Friedrich in einem „ermahnungs schreiben ersucht werden solle, dieser zeit mit der sach in ruhe zuestehen und den Reichs tag damit nitt zu perturbiren“, verbunden mit der Zusage, der Kaiser werde unverzüglich mit den katholischen Ständen darüber verhandeln „und, so vil möglich und thuenlich, dem hauß Brandenburg condescendirn“. Daneben sollten der Kurfürst von Mainz, Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bischof Julius von Würzburg und Herzog Wilhelm von Bayern um Gutachten zur Magdeburger Antwort gebeten werden32.
Im hier beschlossenen Schreiben vom 6. 4. 1594 an Joachim Friedrich33, das sich auf dessen von Löben überbrachte Antwort bezog, stellte der Kaiser klar, dass die Entscheidung der Sessionsfrage nicht in seiner alleinigen Entscheidung liege, und bat ihn, er möge in Anbetracht der augenscheinlichen Bedrohung der Christenheit und um des Vaterlands Wohlfahrt willen die Angelegenheit so handhaben wie auf den Reichstagen 1570 und 157634, also bei der bevorstehenden Reichsversammlung dazu „nichts erreügen noch hiedurch dz notdrungenliche defension werckh wider den erbvheindt aufhalten“. Dafür versprach der Kaiser, er werde unverzüglich die katholischen Stände dazu anhören und erwägen, ob Mittel und Wege zu finden sind, damit „ainist disem wesen geholffen“ werden kann. Joachim Friedrich möge diese „guetherzige vermahnung im bessten vermercken und derselben zuwider nichts fürgehn lassen“.
Die vom Geheimen Rat am 6. 4. angesprochenen katholischen Stände sowie zusätzlich den Erzbischof von Salzburg hatte Rudolf II. bereits zuvor von seinen Gesandten im Zusammenhang mit der Reichstagswerbung im März 159435 um Gutachten zur Sessionsproblematik reformierter Hochstifte im Allgemeinen und Magdeburgs im Speziellen bitten lassen36. Wolfgang von Mainz hatte sich dazu nur unpräzise unter Berufung auf eine frühere Stellungnahme der geistlichen Kurfürsten geäußert und die Beachtung des Religionsfriedens angemahnt37. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg hatte auf Vorschläge des Papstes verwiesen und seine Unterstützung angeboten, um das Problem in der Intention des Kaisers „ohne wenigist praeiudicium und verbitterung beederseits interessirten partheien hinzulegen“38. Wilhelm V. von Bayern hatte geraten, die Inhaber der reformierten Hochstifte möglichst vom Reichstag fernzuhalten und ihnen, sollten sie dennoch erscheinen, ohne Anhörung der katholischen Stände nichts zuzugestehen, sondern ihnen „mit solcher runder, abschlegiger antwortt, dardurch nhu [!] disen leuthen nichts eingeraumbt“, zu begegnen39. Bischof Julius von Würzburg hatte empfohlen, den Reichstag allein auf die Türkensteuer zu beschränken und sich nicht auf die Sessionsdebatte einzulassen, denn es würde „ein sollichs gros praeiuditium dem religion friedenn unnd boser eingangk den catholischen stenndenn ihm Heiligen Reich endtstehen, auch die thuer eroffnet, alle andere catholische stifft daruber in daß eusserste verderbenn bringenn, daß euer ksl. Mt. authoritet unnd hocheit, auch dem [!] gehorsam also geschmelert wurde“40.
Nunmehr wandte sich Rudolf II. gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 4. 1594 erneut an diesen Adressatenkreis mit Ausnahme des Erzbischofs von Salzburg, schickte die Stellungnahme ‚Markgraf Joachim Friedrichs von Brandenburg‘ sowie seine Antwort vom 6. 4. und bat nochmals um ein Gutachten nur im Hinblick auf die Magdeburger Session, „wie disen dingen fueglich zuhelffen“, sowie darum, auch bei anderen Ständen „guete officia [zu] interponiren“, damit die Hauptverhandlungen des Reichstags nicht beeinträchtigt würden41. Wolfgang von Mainz stellte daraufhin lediglich in Aussicht, seine Stellungnahme dem Kaiser beim Reichstag persönlich vorzutragen42. Bischof Julius von Würzburg riet wie im März jetzt neuerlich, sich auf keine Debatte um die Sessionsfrage einzulassen, bei der es nur darum zu tun sei, „wie man die freistellung nach einem in den andern und mehrern stifft bringen möge“, sondern es bei der ohnehin ausreichenden Antwort an Joachim Friedrich zu belassen und auf dessen Einsicht in Anbetracht der osmanischen Bedrohung zu hoffen43. Ähnlich sah Erzherzog Ferdinand die Intention Joachim Friedrichs dahin gerichtet, „wie berüerter religion friden […] gentzlich aufgehebt, die lang gesuechte freystellung hindurch gedruckht und die alte ware catholische religion gantz und gar außgetilget werden möge“. Mit der vom Kaiser praktizierten Ladung des Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag sei der Sache „auch wenig geholffen, seitemal dises khain legitimum capitulum und so wenig alls ir vermainter ertzbischof catholisch, sonder so wol alls er beheürat und darummen irer beneficien und canonicaten wie auch iuris eligendi et postulandi so wenig alls Brandenburg des ertzstiffts fehig“. Die Zulassung eines Vertreters des Domkapitels zum Reichstag, das man damit „tacite pro legitimo hielte“, hätte die gleiche präjudizierende Konsequenz wie die Teilnahme des Administrators. Erzherzog Ferdinand riet dem Kaiser deshalb dringend, weder Joachim Friedrich noch das Domkapitel zuzulassen und jegliches Entgegenkommen abzulehnen, das andere Hochstiftsinhaber, die „lau catholisch“ sind, zum Glaubenswechsel veranlassen könnte. Selbst wenn Magdeburg die zu beschließende Türkenhilfe nicht bezahlen würde, sei es besser, „irer contribution und hilff zuentraten, auch bey Gott und der welt gewissens halben verantwortlicher, alls das inen ferner das allerwenigist einzuraumen“44.
Mit diesen Stellungnahmen Administrator Joachim Friedrichs einerseits und der führenden katholischen Stände andererseits konnte die Magdeburger Sessionsproblematik im Vorfeld des Reichstags trotz der Bemühungen des Kaisers nicht zur Klärung gebracht werden. Da der Magdeburger in seinem Auftrag und ohne Zuordnung des allein geladenen Domkapitels Gesandte nach Regensburg abordnete, blieb dort nur die Möglichkeit, deren Teilnahme an der Reichstagseröffnung und nachfolgend am Fürstenrat unmittelbar vor Ort vorzubauen, um einen größeren Eklat und ein etwaiges Scheitern der gesamten Reichsversammlung bereits bei deren Beginn zu vermeiden45.