Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Gemäß den Richtlinien für die Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ beschränken sich die Aktenrecherchen für vorliegenden Band auf ausgewählte Archive und Aktengruppen1. Dieses Verfahren ist für den Reichstag 1594 insofern zwingend, als das im Vergleich zu 15822 nochmals gesteigerte Ausmaß der Verschriftlichung3 die eingeschränkte Auswertung unabdingbar macht, um die Aktenmassen in der Dokumentation auf ein vertretbares Maß zu limitieren. Merkmale der zunehmenden Verschriftlichung sind unter anderem die erhöhte Anzahl und die weitere Ausdifferenzierung der Protokolle4, die in mehreren Fällen festzustellende schriftliche Konzipierung und Fixierung von Voten, die anschließend in der Kurie verlesen wurden, sowie die ausgeweitete Berichterstattung, die neben der offiziellen, kurialen Ebene insbesondere die zahlreichen informellen und privaten Unterredungen eingehend rekapituliert.
Die Überlieferung der kaiserlichen Kanzlei5 umfasst in der Reichstagsaktenreihe vier Bände (ca. 2200 Fol.), dazu kommen wenige kleinere Faszikel zum Reichstagsprojekt 1586–1589. Sie bildet die Aktivitäten des kaiserlichen Hofes in der Planung und Einberufung der Reichsversammlung seit Herbst 1593 mit Akten und Korrespondenzen ab, beinhaltet im Bereich der Hauptverhandlungen für die Proposition und die Resolutionen des Kaisers jeweils die Konzepte der kaiserlichen Kanzlei, daneben die Akten zu den Religionsverhandlungen, das österreichische Fürstenratsprotokoll und das Protokoll des Geheimen Rates, das jedoch abgesehen von organisatorischen Belangen für das eigentliche Reichstagsgeschehen wenig ergiebig ist. Die reichsständische Gegenüberlieferung für die Hauptverhandlungen unter anderem mit den Konzepten für die Resolutionen der Reichsstände findet sich im Mainzer Erzkanzlerarchiv. Ansonsten sind dort neben anderweitigen, thematisch zugeordneten Aktengruppen in der Reichstagsaktenreihe sechs Bände (ca. 3000 Fol.) verwahrt: Korrespondenzen im Vorfeld und zur Vorbereitung, Protokolle für den Kurfürstenrat, den Supplikationsrat und die Beratungen der katholischen Stände, Akten der Haupt- und der Religionsverhandlungen sowie zwei umfangreiche Folianten mit Supplikationen.
Von den weiteren Mitgliedern des Kurkollegs bieten Kurbrandenburg, Kursachsen und mit Abstrichen Kurpfalz weitgehend geschlossene Überlieferungen, beginnend mit Korrespondenzen und Akten zur eigenen Vorbereitung, der Instruktion für die Gesandten, sodann mit deren Berichten und den Weisungen an sie, Votenprotokollen für den Kurfürstenrat, teils beinhaltend auch die Religionsverhandlungen auf protestantischer Seite, den Verhandlungsakten, den Religionsakten und den meisten diktierten Supplikationsakten bis hin zum Reichsabschied. Die Berliner Überlieferung sammelt diese Akten in sechs voluminösen Bänden (mehr als 4400 Fol.), in Dresden verteilt sie sich auf 16 Bände (ca. 4400 Fol.), in beiden Fällen beinhaltet sie sehr viel singuläres Schriftgut. Für Kurpfalz fehlen allerdings die meisten Korrespondenzen im Vorfeld des Reichstags im Jahr 1593, auch konnte das Kurpfälzer Religionsprotokoll nicht aufgefunden werden. Wie für andere Reichstage gingen für 1594 die Kurtrierer Akten gänzlich und die Kurkölner Unterlagen mit Ausnahme der vielfach kopierten Stücke der Hauptverhandlungen weitgehend verloren.
Für die Mitglieder des Fürstenrats liegen jeweils geschlossene Überlieferungen von der Vorbereitung über Instruktion, Protokoll, Akten und Berichte bis zum Abschied vor für Bayern, Pfalz-Neuburg, Jülich-Berg, Baden-Durlach, Hessen-Kassel (dagegen schlechtere Aktenlage für Hessen-Marburg und –Darmstadt), Pommern-Stettin (weniger umfassend Pommern-Wolgast) und Württemberg. Für die Bischöfe von Augsburg und Bamberg sowie für Braunschweig"–Wolfenbüttel und Sachsen-Weimar fehlen jeweils nur die Korrespondenzen aus der Vorbereitung, für Mecklenburg-Güstrow6 lediglich das Protokoll. Für Würzburg war Bischof Julius persönlich anwesend, weshalb weder eine Instruktion noch Berichte und Weisungen angefertigt wurden. In den Beständen Freisings und Eichstätts liegt neben den Hauptakten und Supplikationen jeweils ein Protokoll, ansonsten aber kaum singuläres Schriftgut. Schlechter ist die Überlieferung für weitere Stände wie Magdeburg, Braunschweig"–Grubenhagen und Münster; die Salzburger Akten gingen verloren.
Die Verhandlungen des Städterats sind am besten anhand der mit den beiden Reichsstädteregistraturen verbundenen Überlieferungen in Ulm und Speyer sowie der guten Aktenlage in Augsburg, Nürnberg, Straßburg und Köln7 nachzuvollziehen. Ergänzt wird die archivalische Quellengrundlage durch Diarien von Reichstagsteilnehmern8, die freilich zum eigentlichen Verhandlungsgeschehen gegenüber den Protokollen wenig Neues beitragen, aber gleichwohl einzelne Aspekte kommentieren und zeremonielle Abläufe beleuchten.
Neben diesen Quellen steht die zeitgenössische, aktuell noch in Regensburg im Juni 1594 veröffentlichte Beschreibung des Reichstags durch den daran mitwirkenden Reichsherold Peter Fleischmann9, beinhaltend Verzeichnisse des kaiserlichen Hofstaats, des Gefolges der persönlich in Regensburg anwesenden Reichsfürsten, jeweils verbunden mit einem Titularverzeichnis, sowie die Schilderung der zeremoniellen Höhepunkte (Einzug des Kaisers, Reichstagseröffnung) und von Tischschemata für zahlreiche Festbankette. Ebenso wie Fleischmann nicht auf Verhandlungsinhalte eingeht, beschränkt sich die Darstellung zum Reichstag 1594 als kleiner Bestandteil im großen „Thesaurus Picturarum“ des kurpfälzischen Kirchenrates Marcus zum Lamm (1544–1606)10 im Wesentlichen auf zeremonielle Aspekte der Herrscherinszenierung wie den Einzug Rudolfs II., des Kurfürsten von Köln und des Herzogs von Württemberg11. Dazu kommen die vielen aktuellen Drucke aus dem Jahr 1594 mit der Beschreibung des kaiserlichen Einzugs12 sowie die Schilderung ebenfalls vorwiegend zeremonieller Ereignisse in der zeitgenössischen Chronistik13.
Aus dem Verhandlungsbereich der Reichsversammlung wurden als Erstes wenige Religionsakten von Lehmann (1631) publiziert14. Eine erste umfassende Darstellung in allen Themenbereichen erfuhr der Reichstag 1594 in der „Reichsgeschichte“ des Franz Dominicus Häberlin, der ihm, gestützt auf die in Wolfenbüttel überlieferten Akten, in Form ausführlicher und zuverlässiger Aktenreferate mehr als einen ganzen Band widmete15. Andere ältere Publikationen berücksichtigen nur kleinere thematische Abschnitte und beschränken sich auf Auszüge aus Aktenstücken oder dem Reichsabschied16.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befasste sich im Rahmen der Editionsreihe „Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher“ zuerst (1870) Moriz Ritter in der Einleitung des Bandes zur Gründung der protestantischen Union mit dem Reichstag 1594, inhaltlich beschränkt auf die protestantische Politik und deren Scheitern im Hinblick auf Unionsversuche17, ehe sich Felix Stieve eingehend mit der Reichsversammlung beschäftigte: Im ersten Band zur „Politik Baierns 1591–1607“ (1878) behandelt der gesamte zweite Abschnitt18 die Tagung von 1594 vorrangig aus dem Blickwinkel der bayerischen Politik in vielen Aspekten von der Vorbereitung über die Verhandlungen zur Türkenhilfe und zu den weiteren Hauptartikeln sowie die religionspolitischen Kontroversen bis zum Abschied. Allerdings handelt es sich weder um eine Quellenedition noch um referierende Aktenwiedergaben, sondern um eine sehr quellennahe, thematisch strukturierte Darstellung auf der Grundlage in erster Linie der bayerischen Überlieferung, die sehr tiefgehend ausgewertet wird. Daneben kommen eingeschränkt kaiserliche, Kurmainzer, bischöflich Augsburger und Bamberger sowie vereinzelt burgundische (Brüsseler) Akten zur Sprache, während die Münchener Bestände für Kurpfalz und Pfalz-Neuburg unberücksichtigt bleiben.
Demgegenüber reduzierten die Darstellungen bis zum Ende des 19. und anfangs des 20. Jahrhunderts den Reichstag weiterhin auf die Konfessionsproblematik und deren Teilaspekte wie die Session Magdeburgs oder der reformierten Hochstifte allgemein, teils verbunden mit konfessionell geprägten Wertungen aus der nationalstaatlich orientierten Perspektive19, ohne die Türkenhilfe als die genuine Thematik des Reichstags fundierter aufzugreifen. Dies erfolgte erst durch Winfried Schulze20 mit der Einordnung der Reichsversammlung 1594 als einer der „Türkenreichstage“ seit 1576, basierend auf der Analyse der Verhandlungen zur Türkenhilfe und der zentralen Erkenntnis, dass die Türkengefahr im späten 16. Jahrhundert als konsolidierendes und stabilisierendes Element wirkte, das die schwerwiegenden religionspolitischen Differenzen in ihren möglichen Konsequenzen eingrenzte, also als äußere Bedrohung den Verfallsprozess im Inneren des Reichs zumindest verzögerte und eine relativ einheitliche Reichspolitik ermöglichte, wie sie in der Bewilligung und Leistung der Türkensteuer zum Ausdruck kam. Neuere Gesamtdarstellungen knüpfen, soweit sie auf den Reichstag eingehen, daran an, indem sie zwar die konfessionspolitischen Forderungen beider Seiten akzentuieren, dem aber die integrierende und konsolidierende Wirkung des Türkenkriegs für die Innenpolitik des Reichs mit dem positiven Beschluss des Reichstags gegenüberstellen21.
Gut dokumentiert ist das Reichstagsgeschehen 1594 aus der Sicht der päpstlichen Vertretung mit deren edierten Berichten22 sowie in Einzelaspekten wie der Magdeburger Sessionsproblematik23, die in vorliegender Edition gleichwohl um wichtige Akten ergänzt werden kann, oder wie den Verhandlungen zur Türkenhilfsbitte der innerösterreichischen Gesandtschaft in einer schlecht greifbaren Dissertation24. Die biografische Literatur zu Kaiser Rudolf II.25 und zu einzelnen Reichsfürsten betrachtet den Reichstag, falls er Erwähnung findet, aus der Sicht der jeweiligen Protagonisten und beschränkt sich meist auf deren Position und Politik26.
Gemäß den Editionsrichtlinien der „Reichsversammlungen 1556–1662“ fokussiert sich die Dokumentation auf Verhandlungen, die den Reichstag in seiner Funktion als Ständeversammlung betreffen27, und damit auf die Darbietung von diesbezüglichen Quellen für die Beratungen der Reichsstände untereinander sowie mit dem Kaiser über Fragen, die die Reichsversammlung in ihrer Gesamtheit als Organ der Reichsverfassung und verfassungsrechtliche Institution beschäftigten. Nicht berücksichtigt werden demnach Verhandlungen einzelner Personen, Gesandter oder Stände mit dem Kaiser, die nicht auf die Ebene des offiziellen Reichstags kamen, und Partikularerörterungen von Ständen oder Ständegruppen über Themen, die nicht zur Reichstagsprogrammatik gehörten. Dies betrifft beim Reichstag 1594 neben anderweitigen kleineren Eingaben und den Supplikationen an den Kaiser, die während der Tagung allein der Reichshofrat ohne Einbeziehung der Reichsstände beschied28, vornehmlich zwei von den Vertretern der römischen Kurie betriebene Projekte und daneben die Problematik der Vormundschaft und Erbfolge im Herzogtum Jülich-Berg:
1) Die von Legat Madruzzo verfolgten, in Regensburg aber nicht weiter konkretisierten Pläne für die Gründung einer katholischen Liga, anknüpfend an die während des Reichstags etablierten Verhandlungen der katholischen Stände, die als Grundlage für eine engere Kooperation zunächst der geistlichen, sodann der katholischen Stände insgesamt dienen sollten, gerichtet nicht gegen die protestantischen Stände insgesamt, sondern gegen die calvinistische Partei unter der Führung der Kurpfalz29.
2) Wesentlich konkreter forcierte die römische Kurie in Kooperation mit König Philipp II. von Spanien in Regensburg das Projekt einer römischen Königswahl für die vorzeitige Nachfolgeregelung im Kaisertum, um einer von der protestantischen ‚Aktionspartei‘ unterstützten französischen Kandidatur oder den Gefahren eines Interregnums mit Kurpfalz als Reichsvikar vorzubeugen und den Kaiserthron für den Katholizismus und das Haus Habsburg zu sichern. Das Projekt bildete in der Planung der Kurie neben dem Türkenkrieg den wesentlichen Aspekt im Engagement für die Einberufung des Reichstags, nachdem die vorherigen Bemühungen bei Rudolf II. seit 1591, zuletzt bei der Gesandtschaft Ludovico Madruzzos in Prag im Spätherbst 159330, keinen Erfolg gebracht hatten. In der Instruktion für Madruzzo als Legat zum Reichstag stand das Königswahlprojekt nach dem Türkenkrieg an zweiter Stelle31, am Kaiserhof in Prag bildete die Lösung der Nachfolgefrage in der Strategie von Nuntius Cesare Speciano in Zusammenarbeit mit dem spanischen Gesandten San Clemente das wesentliche Motiv für das Drängen auf den baldigen Zusammentritt des Reichstags32. Allerdings konnten die intensiven Bemühungen in Regensburg Rudolf II. zu keiner Initiative bewegen: Er gab den Argumenten der päpstlichen Vertreter zwar Gehör, betrachtete die Nachfolgefrage aber als seine Privatangelegenheit, schob eine Erklärung auf und unternahm letztlich nichts, um das Kurkolleg für einen Wahltag zu versammeln, selbst als die geistlichen Kurfürsten auf Drängen Madruzzos hin streng geheim dazu verhandelten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen einbanden33 und das Wahlprojekt beim Kaiser befürworteten34. Die Nachfolgefrage blieb damit ungeklärt.
3) Der Jülich-Klevische Regimentsstreit um die Vormundschaft über den geisteskranken Herzog Johann Wilhelm im Gesamtzusammenhang des Erbfolgestreits35 wurde während des Reichstags 1594 auf der offiziellen Verhandlungsebene nicht thematisiert, sieht man von einer singulären Eingabe der Gesandten des Hauses Brandenburg sowie Pfalz-Neuburgs und ‑Zweibrückens mit der Anmahnung einer ausstehenden Erklärung Kaiser Rudolfs zur Kuratel der genannten Häuser ab, die von den Kurbrandenburger Delegierten gegenüber den kaiserlichen Räten am 15. 7. angesprochen wurde36. Zuvor hatte die Kurbrandenburger Reichstagsinstruktion37 die diesbezüglichen Aktivitäten der drei Häuser und deren Beschluss rekapituliert, die Administration der Lande und die Kuratel über Herzog Johann Wilhelm durch eine Gesandtschaft beim Kaiser einzufordern. Da Rudolf die Gesandten in Prag auf eine spätere Resolution vertröstet hatte, sollte diese beim Reichstag erbeten werden.
Der Anspruch auf die Erbfolge und damit auf die Vormundschaft im Regimentsstreit rekurriert auf die problematische Vertragslage im Herzogtum mit dem strittigen Erbrecht der mit den Töchtern Herzog Wilhelms V. verheirateten Prätendenten Albrecht Friedrich von Preußen (vertreten von Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Vormund), Philipp Ludwig von Neuburg und Johann von Zweibrücken nach dem Aussterben des jülich-klevischen Mannesstammes im komplexen Gegeneinander um Macht, Regierung und eine Regimentsordnung zwischen den genannten ‚Interessenten‘, Herzogin Jakobe38, der Gattin Johann Wilhelms, den mehrheitlich katholischen herzoglichen Räten, unterstützt von kaiserlichen Kommissaren seit 1592, sowie den ihrerseits konfessionell gespaltenen Landständen von Kleve, Berg und Mark einerseits und Jülich andererseits39. Die drei fürstlichen Prätendenten vereinbarten konkrete Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs auf die Kuratel bei einer Tagung in Frankfurt im Februar 1593 und konnten dafür im September 1593 in Düsseldorf die Ausschüsse der mehrheitlich protestantischen Landstände von Kleve, Berg und Mark gewinnen, die sich an der gemeinsamen Gesandtschaft nach Prag beteiligten, um eine Änderung der Regimentsordnung mit der Übertragung der Administration und Vormundschaft gegen die Ansprüche von Herzogin Jakobe und der herzoglichen Räte sowie der Abberufung der kaiserlichen Kommissare einzufordern. Die Eingabe der Gesandten an den Kaiser in Prag am 1. 1. 1594 wurde unterstützt von einer Interzession mehrerer protestantischer Stände, während die katholischen Jülicher Landstände dem durch eine eigene Abordnung in Prag entgegenwirkten. Rudolf nutzte in den Bescheiden vom 25. 1. und 1. 2. 1594 die Uneinigkeit der Landstände als Vorwand für eine Verzögerung der Antwort zunächst bis März und sodann bis zum Reichstag, doch unterblieb trotz der oben erwähnten Eingabe auch dort eine Erklärung, sondern diese erfolgte in ablehnender Form erst am 18. 9. 159540.