Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Konflikt um die Rechtfertigungslehre mit den Prädikanten der französischen Gemeinde in Basel. An die Kff.
Supplikation an die Kff. (der Mainzer Kanzlei übergeben am 6. 6. 1594)1, ohne Unterzeichnung, eingereicht von Marcus a Gaulme2, Matthäus Lescaille, Nicolaus Squamiger sowie Jakob und Daniel Lescaille für sich und im Auftrag „weiterer Christen“: [Die Supplikation stimmt in der Schilderung des Konflikts und in der Petitio mit der folgenden Eingabe A. Lescailles überein; viele Passagen sind gleichlautend formuliert].
Supplikation an die Kff. (Hegenheim im Oberelsass bei Basel, 1. 6. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 11. 6. 1594; von den Kff. wohl nicht kopiert)3, unterzeichnet von A. L., Daniel Squamiger und „anderen Christen“ verschiedener Nationalität; mit 2 Belegdokumenten4(Darstellung der abweichenden Rechtfertigungslehre): A. L. wurde 1590 in Basel durch Léonard Constant, Jacques Couet und andere Mitglieder der dortigen französischen Gemeinde bedrängt, eine ‚Proposition‘ „De virtute pietatis christianae“ gemäß der römisch-katholischen Lehre und der CA zu verleugnen und eine gegensätzliche anzunehmen. Da er sich weigerte, wurde er 1591 vor dem Baseler Rat angeklagt. Dieser verurteilte ihn ohne theologische Debatte als Häretiker und gebot ihm den Widerruf. L. lehnte dies ab, nahm die Strafe von 200 Kronen an und emigrierte in das Dorf Hegenheim. L. appelliert von dort aus nunmehr im 4. Jahr vergeblich an katholische und evangelische Instanzen im Reich. Seine Ankläger berufen sich in der Rechtfertigungslehre zwar auf die CA, verweigern jedoch die Debatte mit ihm, erkennen keinerlei kirchliche Autoritäten an und haben ihn zwischenzeitlich exkommuniziert. Sie bemänteln sich mit der CA, verfälschen das Wort Gottes, drängen viele Gläubige zum Anschluss an ihre Lehre und haben sie dazu gezwungen, die pelagianischen Lehren des Petrus Abaelard, die schon vor 500 Jahren verdammt worden sind, unter Todesandrohung zu unterzeichnen. Weil es im Konflikt um die Fundamente des Glaubens geht und die Verdammung dieser Lehren unabdingbar ist, wenden sie sich an die Kff., denen Gott die Sorge darum aufgetragen hat, und legen ihnen eine Zusammenfassung der beiden konträren Doktrinen „De pietate seu de fide, charitate et spe christiana“ vor. Bitten die katholischen Kff., in ihren Kirchen keine Doktrin zu lehren, die nicht mit der prophetischen und apostolischen Schrift sowie mit der römisch-katholischen Lehre übereinstimmt. Bitten die [protestantischen] Kff., diejenige der beiden Doktrinen, die Gottes Wort schändet, die Kraft der Frömmigkeit verleugnet, pelagianisch ist und den Artikeln 6, 11, 17 und 20 der CA widerspricht, zu verdammen und ihnen über ihr Urteil eine urkundliche Bestätigung auszustellen, damit sie ihre Unschuld vor dem [Baseler] Magistrat darlegen können.
Die Supplikation wurde nicht beraten.