Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verweigerte Unterzeichnung der protestantischen Gravamina: Verhandlungen mit calvinistischen Ständen bestätigen deren Irrlehren und geben vermeintliche konfessionelle Einigkeit vor. Abgrenzung der reinen CA-Stände von Calvinisten in der Vergangenheit. Keine Aufnahme von Ständen in den Schutz der CA, die diese nicht anerkennen. Verursachung der Spaltung auf protestantischer Seite durch die calvinistischen Stände. Bitte um Sicherung der reinen CA gegen die Irrlehre des Calvinismus.

Datum: Regensburg, 16. 7. (6. 7.) 1594.

StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. (Or. an Lgf. Ludwig von Hessen; präs. Biedenkopf, 17. 8. {7. 8.}) = Textvorlage. HStA München, K. blau 275/1, fol. 376–383’ (Konz. Hd. Zöschlin) = B. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 439–447’ (Or. an Kf. Johann Georg; präs. Driesen, 20. 8. {10. 8.}) = [C]. StA Marburg, 4f Pfalz Nr. 1124, unfol. (Or. an Lgf. Moritz von Hessen). NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/2, fol. 290–295’ (Or. an Hg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel; präs. Wolfenbüttel, 20. 8. {10. 8.}).

Referiert bei Häberlin XVIII, 566–575; knapp bei Kossol, Reichspolitik, 70 f.

An den Lgf. [den jeweiligen Adressatena]: Der Lgf. weiß um die den Ständen wahrer augspurgischer confession seit Jahren unter Verstoß gegen den Religionsfrieden zugefügten und bisher nicht erledigten, sondern zunehmenden Gravamina. Er, der Pfgf., hält es deshalb für ein sondere hoche notturfft, daß sich die stende der augspurgischen confession mit hertz unnd mundt in rechter, bestendiger gleichformigkeit also zusamen hallten, das sie sich wider die gravierende gleichsam für einen mann darstellen,so wie dies ihre Vorgänger getan haben und so wie er dies jetzt beim RT den Ständen der wahren augspurgischen confessionangeboten hat.

Doch wird der Lgf. von seinen RT-Gesandten erfahren haben, warum er, der Pfgf., dißmals zue solcher erwinschten einigung wider all unnsern willen und zuversicht nicht kommen könden. Dann es ist ye offenbar und am tag, wie unnsere in Gottes wort gegründte, unfehlbare religion augspurgischer confession von ettlich unruhigen leuthen in schrifften und sonnsten außgeschriehen, verdambt und verlestert würdet, wie aber hingegen die verderbliche sect der zwinglianer undb calvinistenc ye mehr und mehr einreisset, unnd es laider fasst dahin gerathen ist, das sie schier teglichd ein neue opinion ires aigenen kopffs bestreitten, verthädigen und verfechten wollen.

Ihre Aussagen gegen die Realpräsenz von Fleisch und Blut Christi, die Wirkung der Sakramente und andere Glaubensgrundsätze der CA geben ihre Schriften hinlänglich zu erkennen. Es handelt sich dabei nicht um einen leidigen Streit um Wörter, sondern um zentrale Irrtümer, dardurch die fundamenta fidei christianae unnd also die fürnembste haubtstuckh unnserer christlichen, wahren bekandtnus wo nicht gar umbgestossen, doch in unchristlichen verstandt unnd zweifel gezogen werden. Sollte man nun mit denselben in religions sachen sich einlassen unnd neben inen für einen mann stehen, so haben euer L. unnd alle der ungeendertene augspurgischen confession verwandte stendt fbei sich selbst zuermessen–f, daß dardurch nicht allein die errores gebillichet und gutgehaißen, sonnder es wurden auch die calvinische theologi noch viel muettiger unnd trutziger werden, wann sie einen so starcken rugkhen bekommen und sehen sollten, das auch gfürnemme potentaten unnd fürsten–g des Reichs sich mit denselben dergestallt verglichen, das sie auch in religions sachen mit inen für einen mann stünden. Dann darauß hetten sie unnd jedermeniglich zue schliessen, das sie under solchem schutz auch ire calvinische leer behallten, vortsetzen unnd pflantzen mögen. hWie wir dann teglich erfahren müessen, das ettlicher orten die beambte, die kirchendiener unnd andere vertrieben unnd verjagt werden, allein darumb, daß sie sich zu der calvinischen leer nit wellen bekennen–h,1.

Da die strittigen Glaubensgrundsätze die Ehre des Gottessohns und damit das Seelenheil betreffen, bekennt er, der Pfgf., sich zum Gebot Gottes: „Machet euch frembder sünden nicht tailhafftig unnd weichet von denen, welche trennung neben der lehr, so ir gelehret habt, anrichten“.Er zweifelt nicht, dass der Lgf. und andere, die sich zur wahren CA, wie sie beim RT 1530 übergeben und 1580 im Konkordienbuch wiederholt worden ist2, bekennen, darin mit ihm einig sind, zumal es auch beim Ks., jedermann im Reich und bei vilen außlendischen völckern ein gantz verweißlich und seltzam annsehen haben werd, wann wir allso neben den calvinisten wider dz babsthumb für einen mann stüenden unnd wider unnser selbst wissen unnd gewissen unns einer einhelligen confession berüembten, da doch das widerspiel lauter am tag, unnd wir selbst, da wir dessen befragt werden, köndten nicht in abred sein, daß sie in mehr angeregten articuln allerdings mit unnsi uneinig unnd widerigens verstandts seien. Wir können auch nicht sehen, wie durch solchen geferbten schein den gravirten tailen möchte geholffen werden, sonnder tragen vielmehr die endtliche fürsorg, die ksl. Mt. allß ein hochverstendiger, weiser keiser wurde mittler zeitj nit underlassen, sollche angemasste zusamen trettung gemeinen religions verwandten stennden fürzurucken und desto mehr ursach haben, die erledigung der gravamina noch lenger in betrachtung der unmüglichkeit einzustellen. Da doch hingegen die hoffnung zuhaben, wann wir unnd unnsere religions verwanthe rechtk eiferig zusamen hallten unnd gleichsam mit der that bezeügten, das wir unnder dem schein der augspurgischen confession keiner landern verbottenen sect oder opinion, wie die nahmen haben mag–l, statt oder platz geben wollten, es wurde ainst den gravaminibus wo nicht uff ein mahlm im grundt geholffen, doch sollche linderung gegeben werden, daß die gravierte personenn derselben nach und nach abkommen mögen.

Die Religionsakten und andere Schriften geben zu erkennen, dass ihre Vorfahren als Angehörige der CA oftmals zusammengekommen sind und beraten haben, wie sie sich notfalls gegen die Verfolger des Evangeliums schützen können. oWiewol nun die zwinglianer sich yederzeit hefftig bemüehet, wie sie solcher der evangelischen stennde bindtnuß auch tailhafftig möchten werden, seindt sie doch von denselben ye unnd allwegen bestendiglich abgewiesen worden–o, eben umb diser eintzigen ursachen willen, dieweil sie der augspurgischen confession nicht zugethon, sonnder derselben in viel weg zuwider gelehret. […]. Zugeschweigen, das sich die stende augspurgischer confession zue underschiedenen mahlen außtruckenlich in schrifften unnd sonnsten ercleret und erbotten, daß sie mit der zwinglischen lehr nichts zuthuen, auch selbige in iren lannden unnd gebietten nicht leiden, sonnder bei der unverfelschten, rainen lehre augspurgischer confession allerdings bestendig verbleiben wollten:So haben sie beim RT 1566 zur Anfrage Ks. Maximilians II., ob sie Kf. Friedrich III. von der Pfalz der augspurgischen confession gemeß hiellten3,erklärt, dass sie in der Abendmahlslehre nicht erkennen könndten, das es seine L. mit der augspurgischen confession gleichformig hallte,verbunden mit der Versicherung an den Ks., dass sie bei der augspurgischen confession in irem rainen, lautern verstandt, wie derselbig vor diser zeit gewesen, standthafftig gedechten zubleiben, auch nicht gestatten wollten, das einige sect, sie haiß, wie sie wöllen, in iren kirchen mit irem willen statt, blatz oder raum hette; wie sie dann gleicher gestallt und nicht weniger der zwinglischen und calvinischen opinion halben in allweg gesinnet seien4.

Sollte nun disem zuwider an jetzo was fürgenommen oder mit den calvinisten für einen mann gestanden werden, so lassen wir jedermeniglich judicieren, ob wir nicht dardurch den bapisten gleichsam das schwerdt in die handt geben unnd unns auß dem geliebten religionp friden in den abscheüchlichen unfriden setzten, in dem unnß nicht unbillich möchte obiicirt werden, das wir dem religionfriden zuwider under dem clientel unnd schutz der augspurgischen confession andere fürtragen und verthedigen wollten, welche derselben confession wissentlich nicht zugethan seindt.Deshalb hat er, der Pfgf., jetzt beim RT anlässlich der Vorlage der Gravamina erklärt, dass er bei deren Beratung alls einer religionssachen mit niemandt anderm communicieren köndten, dann welcher der augspurgischen confession syncere verwanth. Dessen aber unangesehen sich ettliche stende zusamen gethan unnd sich von unns dergestallt getrennet, das sie, unnsere[!] unnd ettlicher anderer fürnemmer stende abgesondert, ein beschwerdt schrifft der ksl. Mt. uberraicht5. Welches wir zwar umb sovil eher geschehen lassen, dieweil wir unnsers tails die wenigste trennung nicht verursacht, sonnder eben das jenige verhandellt, was unnsere geliebte vorelltern mit christlichem exempel gethan unnd was wir gewissens halben zuthun schuldig gewesen. Wöllen auch nit zweiflen, do euer L. der sachen beschaffenheit dermassen, wie von unns kurtzlich angedeütet, berichtet gewesen, sie wurden dero gesanndten gleichmessigen bevelch ertailt und nicht gestattet haben, das ein solche trennung zwischen den stenden der rainen augspurgischen confession gemachet werde; wie wir dann euer L. zu erhalltung wahrer religion vorders genaigt wissen.

Er, der Pfgf., hat dies ausgeführt, um zu zeigen, dass er nichts unterlassen hat, um die ‚gute Korrespondenz‘ zu wahren. Er ist auch künftig bereit, an der Sicherung des Religionsfriedens und der Abwendung der Beschwerden qdurch zulessige mittel unnd weg–q mit allen Kräften mitzuwirken. Aber mitt den calvinischenr, wie gemeldet, inn sachen, die religion und desselben friden betreffendt, könden wir unns solcher gestallt nicht einlassen, sonndern müessen so lanng diser christlichen mainung bleiben, biß sie inen selbst unnd der gantzen christenheit zue trost eines andern sich bedencken und widerumb zu der warheit, das ist der rainen augspurgischen confession, tretten. sUnnd lassen unns zwar diß orths nicht irren, das ettwan gesagt werden will, es sei jetzmal der stritt nicht de articulis fidei oder welcher glaub recht oder unrecht sei, sonnder allein, wie man bei dem heilsamen religion friden verbleiben möge. Dann ob wir unns wol in andern politischen–s sachen gegen meniglich aller unverweißlicher gebür wöllen zuerzaigen wissen, so köndten wir doch nicht sehen, mit was schein die angegebene gravamina von der religion köndten oder mögen separirt werden, sonnder ist offenbar unnd unvernainlich, das durch abschaffung aller angegebnen beschwerden wo nicht directo, doch per indirectum et consequentiam quandam die handthabung unserer religion gesucht würdet. Do nun die calvinisten ad subscriptionem sollten zugelassen werden, so würdet darauß anderst nichts volgen, dann das der calvinischen lehr thür und thor geöffnet und derselben schutz und schirm gesucht wurde. Welches aber umb der angezaigten erheblichen ursachen willen weder ratsam noch thuenlich.

Dies hat ihn, den Pfgf., und andere Stände von der Unterzeichnung der beim RT übergebenen Gravamina abgehalten. Pfgf. zweifelt nicht, der Lgf. werde wie er genaigt sein, die augspurgische confession in dero rainen verstandt zuerhallten und den je lenger, je mehr, einreissenden irrthumben der calvinischen lehr mit zeitigem rath und zuthuen allso zubegegnen, das wir dahero allem künfftigen verweiß entgehen und bei dem hochbeteürten heilsamen religionfriden sicherlich bleiben mögen.

Schlussformel. Regensburg, 16. 7. (6. 7.)t1594. Unterzeichnet von Pfgf. Philipp Ludwig.

[Gemäß Vermerk im Konz. (Nachweis B, fol. 383’) ging das Schreiben an Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg sowie Kf. Johann Georg von Brandenburg6, die Lgff. Moritz7, Ludwig8und Georg9von Hessen, Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Hg. Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel und Hg. Wolfgang von Braunschweig-Grubenhagen].

Anmerkungen

a
 den jeweiligen Adressaten] In B als Vermerk zur einleitenden Passage: Diese ist im Schreiben an Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg zu formulieren als Antwort auf dessen Schreiben vom 25. 5. (15. 5.) und 6. 6. (27. 5.) 1594, die mit Dank vernommen wurden. Dagegen einleitende Formulierung in allen anderen Schreiben: Wir haben nach gelegenheitt yetziger der stennde versamlung kein umbgang haben mögen, euer L. mitt diesem unserm schreiben zubemuehen.
b
 und] In B korr. aus: oder.
c
 calvinisten] In B danach gestrichen: wie man sie nennet.
d
 sie schier teglich] In B korr. aus: ein yeder.
e
 ungeenderten] In B nachträgliche Einfügung.
f
–f bei … zuermessen] In B korr. aus: hochverstendig und leicht zuerachten.
g
–g fürnemme … fürsten] In B korr. aus: fürneme und mechtige potentaten.
h
–h Wie … bekennen] In B nachträgliche Einfügung.
1
 Bezugnahme wohl auf die Supplikation der Landstände in der Oberpfalz gegen die dortige Einführung des Calvinismus [Nr. 401].
2
 Druck: Seebass/Leppin, Confessio, 85–225; Dingel, Konkordienformel, 1184–1607.
i
 mit unns] In B nachträgliche Einfügung.
j
 mittler zeit] In B nachträgliche Einfügung.
k
 recht] In B nachträgliche Einfügung.
l
–l andern … mag] In B nachträgliche Einfügung und korr. aus: anndern sect.
m
 uff ein mahl] In B nachträgliche Einfügung.
n
 die gravierte personen] In B korr. aus: wir.
o
–o Wiewol … worden] In B korr. aus: Unnd obwoln die zwinglianer sich hefftig bemuehet, solcher der evangelischen bündtnus theilhafftig zu werden, seind sie doch vonn den stenden augspurgischer confession yederzeit abgewisen worden.
3
 Aufforderung Maximilians II. am 17. 5. 1566 an die protestantischen Stände, sich über die Zugehörigkeit Kf. Friedrichs zur CA zu erklären (Lanzinner/Heil, RTA RV 1566, Nr. 274 S. 1090 f.; vgl. Lanzinner/Heil, Reichstag, 618 f.; Edel, Kaiser, 226 f.; Hollweg, Reichstag, 362 f.).
4
 Weitgehend wörtliche Übernahme aus der Erklärung vom 19. 5. 1566 (Lanzinner/Heil, RTA RV 1566, Nr. 319 S. 1336–1338, hier 1337).Lgf. Moritz von Hessen merkte dazu in seiner Antwort an den Pfgf. (vgl. unten, Anm. 7) an, die Erklärung enthalte neben der erwähnten Aussage auch, die CA-Stände beabsichtigten damit in keiner Weise, Kf. Friedrich III. oder andere, die in Glaubensartikeln nicht mit ihnen übereinstimmten, aus dem Religionsfrieden auszuschließen oder deren Verfolgung zu billigen (vgl. ebd., Nr. 319, hier S. 1337 f.).
p
 religion] In B nachträgliche Einfügung.
5
 Nr. 390.
q
–q durch … weg] In B nachträgliche Einfügung,
r
 den calvinischen] In B korr. aus: anndern.
s
–s Unnd … politischen] In B Hinzufügung am Rand; Satzübergang korr. aus: Sonst aber, inn andern politischen.
t
 16. 7. (6. 7.)] Tagesangabe fehlt in B.
6
 Antwort an den Pfgf. (Küstrin, 25. 8. {15. 8.} 1594): Zwar Einvernehmen, 393/ das die calvinische lehre alß ein böser irthumb nicht zu foviren,doch betrafen die Gravamina nicht die Religion, sondern politische Belange. Kf. bedauert die Absonderung des Pfgf. und anderer von der Mehrheit der protestantischen Stände. Kann nicht billigen, wenn Stände mit dem Ausschluss von der CA und damit vom Religionsfrieden der Verfolgung preisgegeben werden (HStA München, K. blau 275/1, fol. 393–396’. Or.; präs. Neuburg, 12. 9. {2. 9.}).
7
 Antwort an den Pfgf. (Kassel, 13. 8. {3. 8.} 1594): Hat seine Gesandten zur Kooperation aller evangelischen Stände ungeachtet des Theologenstreits angewiesen und befürwortet die /386’/ mit gesambten zuthun einhelliglichübergebenen Gravamina. Der Calvinismus ist bisher offiziell nicht als Irrlehre verurteilt worden, die evangelischen Stände können dabei nicht zugleich Partei und Richter sein. Die Betonung der Lehrdifferenzen stärkt die katholische Seite und trägt nicht zur Friedenssicherung bei (ebd., fol. 386–392’. Or.; präs. Neuburg, 28. 8. {18. 8.}).
8
 Antwort an den Pfgf. (Romrod, 9. 9. {30. 8.} 1594): Die Unterzeichnung der Gravamina bedeutet keine Approbierung von Lehrmeinungen, die der CA von 1530 widersprechen. Auch in der Vergangenheit haben protestantische Ff. keinen Stand, der sich zur CA bekannt hat, selbst wenn er /398/ in einem oder dem andern nicht eben allerdinngs damit ubereinstimmen thette,vom Religionsfrieden ausgeschlossen, sondern sind mit diesen im Widerstand gegen den Papst und dessen Anhang /398/ vor einen mangestanden. In diesem Sinn haben die Lgff. ihre Gesandten angewiesen, die Gravamina zu unterstützen. Hätten alle Stände an deren Übergabe mitgewirkt, wäre mehr Erfolg zu erwarten gewesen (ebd., fol. 397–400’. Or.; präs. Neuburg, 24. 9. {14. 9.}).
9
 Antwort an den Pfgf. (Darmstadt, 4. 10. {24. 9.} 1594): Hat zunächst selbst die Übergabe getrennter Gravamina der wahren CA- und der calvinistischen Stände befürwortet, sich aber den Lgff. Moritz und Ludwig darin angeschlossen, dass dies die Gegenseite stärken würde. Versichert, mit der Unterzeichnung der Gravamina die calvinistische Irrlehre in keiner Weise gutzuheißen (ebd., fol. 402–404’. Or.; präs. Neuburg, 14. 10. {4. 10.}).