Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
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Anmerkungen
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Vgl. dazu und zu den folgenden Verhandlungen am 19. 7. auch das SR-Protokoll: Ulm, fol. 62–63’ [Nr. 125].
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Die Kommissare gaben den Bericht [Beilage 1; vgl. Nr. 367] ausführlich mit wörtlichen Auszügen wieder.
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Gemeint ist wohl nicht der Deputationsstädtetag, sondern der Ausschuss des SR beim RT (vgl. Ulm, fol. 25’ f. [Nr. 103]).
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Als Reaktion auf die beim ksl. Tag 1471 in Regensburg („Großer Christentag“) beschlossene Steuerordnung, von der sich die Städte benachteiligt sahen, kam es noch in Regensburg zur Einberufung „des ersten allgemeinen Städtetages nach Frankfurt“ (Schmidt, Städtetag, 5; zur Vereinbarung beim RT: Wolff, RTA ÄR 22/II, Nr. 111 S. 645 mit Anm. 1, Nr. 114b/10, 114b/12 S. 708–710). Diese erste Versammlung 1471 „bewirkte erst die Institutionalisierung“ des Städtetags und stand damit „am Anfang einer korporativen Städtepolitik der frühen Neuzeit“ (Schmidt, Städtetag, 7; vgl. auch 527). Auch die eigene Registratur der Reichsstädte zu den Städtetagen beginnt mit der Versammlung 1471 (StadtA Ulm, A 625, sowie Fels, Zweyter Beytrag, 181 f.).
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Zu einem vom Städtetag in Speyer 1523 entworfenen Städtebundprojekt fanden beim Städtetag in Ulm im Juli 1525 Vorberatungen statt, die weiteren Erörterungen wurden prorogiert. Gemäß Beschluss in Ulm sollten Ks. Karl V. und Statthalter Ehg. Ferdinand erst im Nachhinein über das Bündnis informiert werden. Beim Städtetag in Speyer im September 1525 erwiesen sich Augsburg, Nürnberg und Ulm als entschiedene Gegner eines allgemeinen Städtebundes, weitere Kommunen, darunter Aachen (vgl. oben), blieben dem Tag gezielt fern (Schmidt, Reichsstädte, 338). In Speyer erschienen 2 Gesandte Ehg. Ferdinands, die den Städten in ihren Anliegen Unterstützung gegen andere Reichsstände im Sinne eines „Verstands“ mit ihnen nur anboten [1594 von den Städten interpretiert als Billigung der engeren Städtekorrespondenz], falls sie keine gegen Ks. und Reich gerichteten Beschlüsse fassten. Die Städtegesandten baten um den Schutz von Ks. und Ehg., wollten ihre Beschwerden den Verordneten Ferdinands aber vorerst nicht bekannt geben. Die weiteren Beratungen über das Bündnisprojekt kamen ebenso wie Überlegungen zu Verbindungen mit dem Haus Habsburg nicht über das Planungsstadium hinaus, auch weil die Verordneten Ferdinands nur „mäßig verklausulierte Angebote“ unterbreiteten: Ks. und Ehg. sahen die Bündnisprojekte „nur im Licht der konfessionellen Auseinandersetzungen“ und damit als Mittel zur Förderung der neuen Lehre, die es zu unterbinden galt. Mit dem Angebot an die Städte 1525 dachte Ferdinand „weniger an den Abschluss eines Bündnisses mit den Kommunen als vielmehr an die Verhinderung eines Städtebundes“ (Schmidt, Städtetag, 152–159, Zitate 159. Daneben: Schmidt, Reichsstädte, 237–242; Aulinger, RTA JR V/VI, Einleitung, 68 f.; Abschied vom 9. 9. 1525: Ebd., Nr. 27 S. 179–185; zu den Bündnisplänen vgl. auch Nr. 49 S. 246–251; Nr. 59 S. 277–279). Vgl. umfassend zu den „Städtebundprojekten“ in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts: Schmidt, Städtetag, 144–172.
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Beim Städtetag in Esslingen im Juli 1528 wurde gegen den Widerstand der katholischen Städte auch die Abwehr von Maßnahmen zur Schwächung des Städtekorpus im Hinblick auf die Religion beraten. Dazu warnte das Reichsregiment auf Initiative Ferdinands I. hin den Städtetag vor sonderer vereinigung und bundnus, die nach gemeinem Recht verboten seien (Speyer, 24. 7. 1528: Kühn, RTA JR VII, [Nr. 1234] S. 326). Die Städte bezogen die eindeutig gegen konfessionelle Bündnisbestrebungen gerichtete Warnung bewusst auf den aktuellen Städtetag und betonten in ihrer Antwort, man komme ausschließlich gemäß dem alten Herkommen zusammen (29. 7. 1528. Ebd., [Nr. 1245] S. 331 f.). Allerdings fanden dementgegen Verhandlungen über ein Städtebündnis statt, das aber erneut zu keinem Abschluss gebracht wurde (Abschied vom 30. 7.: Ebd., Nr. 64 S. 1061–1064; vgl. auch 329 f.). Vgl. Schmidt, Städtetag, 159 f., 302; Laufs, Einheit, 55–58.
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Übergriffe von Territorialherren auf Reichsstädte veranlassten beim Städtetag in Esslingen im Dezember 1538 Überlegungen, für deren Abwehr neuerlich ein Städtebündnis anzustreben. Die Beratungen wurden an den nächsten Tag im März 1539 (Frankfurt) verschoben, wo man sich zwar auf kein regelrechtes Bündnis einigte, aber doch Unterstützungsmaßnahmen bei Angriffen auf eine Stadt verabschiedete (Schmidt, Städtetag, 169 f.; Zusammenfassung beider Abschiede in der Städteregistratur: Fels, Zweyter Beytrag, 210–212).
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Zum Städtetag 1586 vgl. Anm. 4 bei Nr. 364. Die Zusage, den nächsten Städtetag zu besuchen, erfolgte gegenüber Gesandten Straßburgs und Nördlingens, die, wie schon zuvor (vgl. Anm. 9 bei Nr. 363), erneut im August 1590 im Auftrag der Reichsstädte mit dem Augsburger Rat um einen Vergleich mit der protestantischen Bürgerschaft verhandelten. Zwar wurde bezüglich der Wiederaufnahme der Exulanten sowie über einen Vermittlungsvorschlag für die strittige Predigerberufung keine Einigung erzielt (vgl. dagegen 1591: Anm. 5 bei Nr. 104), doch erreichten die Verordneten die Zusage des Rates, die Städtetage künftig wieder zu besuchen (Protokoll: StadtA Augsburg, RTA 53, Fasz. 1, fol. 44–62’; Akten: fol. 63–92’ (Antwort an die Gesandten vom 28. 8. auch ebd., STTA 17, fol. 495–502. Konzeptkop.). Vgl. von Stetten, Geschichte, 716; Naujoks, Vorstufen, 56–58; Warmbrunn, Konfessionen, 373; Roeck, Stadt, 178; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 199.
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Folgender Zusatz ist auch im Or. von den 4 ksl. Kommissaren unterzeichnet. Allerdings legten die Kommissare Popel von Lobkowitz, Wambold von Umstatt und Bormann dem Ks. daneben eine eigene, abweichende Fassung vor, die nur von ihnen (ohne Gf. Ludwig von Löwenstein) unterzeichnet ist. Überlieferung dieser Fassung, die mit der Sigle D kollationiert wird: NLA Stade, Rep. 32 Nr. 1, fol. 240–241 (Or. mit eigenhd. Unterzeichnung der 3 Kommissare. Einleitende Begründung der abweichenden Fassung: / 240/ Obwoll wier, weiterung zu verhüeten, die relation unnd guetachten in causa turbatae sessionis deren augspurgischen gesandten etc. benebens dem herrn graff Ludwigen von Löwenstein underschriben, so seind wier doch zuvor wie auch noch der gehorsambisten meinung unnd concluß gewest, wie hernach folgt.
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Abgesehen von der Antwort an das Reichsregiment (vgl. Anm. 18) vereinbarte der Esslinger Städtetag 1528 eine Gesandtschaft an Kg. Ferdinand, um ihm gegen Verdächtigungen wegen verbotener Bündnisse den Wunsch der Städte nach Frieden und Einigkeit im Reich sowie um die Klärung der Religionsfrage vorzubringen (Vortrag der ausschreibenden Städte und Instruktion für die Gesandten: Kühn, RTA JR VII, [Nr. 1242, 1244] S. 330 f.). Die Gesandtschaft wurde zwar in den Abschied des Städtetags aufgenommen (ebd., Nr. 64 S. 1061–1064, hier 1063), von vielen Verordneten aber nur auf Ratifikation ihrer Obrigkeiten angenommen und von den katholischen Städten aufgrund ihres Widerstands gegen eine gemeinsame Religionspolitik der Reichsstädte, aber aus anderen Gründen auch von protestantischen Städten abgelehnt und letztlich nicht durchgeführt. Vgl. Schmidt, Reichsstädte, 300; Schmidt, Städtetag, 498; Laufs, Einheit, 59.
g
–g Unnd … offterhohlten] In D (vgl. Anm. 28) abweichend: Auch bei diesen schwerigen zeiten woll zu wunschen, das derley privati conventus mit fueg gantz aufgehoben werden möchten wegen allerlei, je lenger, je mehr, einreißender nachtheiliger consequentzen, da man schier baldt aus eines jeden particular ahnliegen gemeine beschwernussen und gravamina machen will, wider unser offterholte.
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–h nichts … der] In D (vgl. Anm. 28) abweichend: Und ist ihnen, den stätten, auch desto weiniger dießorts lenger zutzusehen, dieweil sie, wie wier obiter aus obahngetzogener capitulation anno 90 observirt, dahin ziehen wöllen, das sie gahr keine sachen, sonderlich zwischen ihnen und ihren mitburgern, nirgendt alß vor sich selbst decidiren laßen wollen; welches inn viel wege hochnachdenckhlich. Zu diesem allen ist diese der […].
j
–j ex … möchten] In D (vgl. Anm. 28) abweichend: billig von euer ksl. Mt. wider in continenti zu ihrem vorigen sitz und stimb zu restituiren, und solches zu mehrerm glimpf und nach jetzigem stand des Reichs churfursten, fursten und ständ zu communiciern. Sonsten neben andern zubesorgen, dz sich etwan dieser uhrsachen halben allerlei gefährliche neuerungen zu Augspurg, wie auch oben von den stätten angedeüt, wieder zutragen möchten; hinwieder aber verhoffendlich sich keiner difficultet zu versehen, dan, wie wier ad partem vermerckt, das etlichen bei dieser gesuchter weiterung nicht allerdings woll sein will.