Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Datum: Cölln/Spree, 27. 6. (17. 6.) 1594.

HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 308–314’ (Or. Dorsv.:Magdenburg. Spätere Hinzufügung:17. Junii [27. 6.]1594. Joachimi Friderici, administratoris magdeburgensis, responsio, data legato Schleinitio.) = Textvorlage. StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 417–422’ (Kop. Dorsv.:Copey des hern administratoris etc. andtwortt, dem hern von Schleunitz gegeben, sub dato den 17. Junii [27. 6.]anno 94.) = [B]. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 832a–837’ (Kop.) = [C]. HStA München, K. blau 131/1–2, unfol. (Kop.).

/308/ Antwort Joachim Friedrichs als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg an den ksl. Gesandten von Schleinitz auf dessen Werbung1sowie zum Schreiben des Ks.

/308–309/ Erwiderung des Erbietens und der Danksagung. /309/ Zur Sessionsfrage: Administrator sieht, wie weitt unsere rhatte ohne vorbewust gewichen,obwohl er sie beauftragt hat, von der session sich nicht abweysen zu laßen.Lässt es dennoch dabei bewenden, dass die Gesandten dem Ks. zu Ehren bis auf weitere Resolution auf die Session nur bey dem actui propositionisverzichtet haben, /309’ f./ beharrt aber gegen die Versuche seiner Widersacher, ihm und seinem Erzstift unter Verstoß gegen den Religionsfrieden alle Rechte und Gerechtigkeiten abzuerkennen, auf der Weisung an seine Gesandten, die diese dem Ks. mit ihrer Erklärung bereits übergeben haben2, da er sich nicht /310/ de facto sine causae cognitione unser possession vel quasi also von unsern widersachern destituiren undt entsetzen laßenkann. /310 f./ Hält deren Argumente für den Ausschluss nur /310’/ fur eine lautere zunottigung und eintzig dahin angesehen, dem pabst das placebo zusingen,wie in anderen Nationen auch im Reich mißtrauen zu stifften undt die reformirten stende unterzudrucken, dem pabst eine neue hyarchia anzurichten undt zu stabiliren.

/310’–313’/ Führt seine dem Ks. ohnehin bekannten und auch in Regensburg bereits vorgebrachten Rechte als Zurückweisung der Argumente gegen seinen Sessionsanspruch nochmals aus3: Verbot des geistlichen Ehestands ist nur Menschengebot und päpstliche Satzung; keine Anwendbarkeit des ohnehin nicht anerkannten Geistlichen Vorbehalts auf seine Postulation durch das bereits reformierte Domkapitel; Zuerkennung des Administratorentitels und damit der Reichsstandschaft durch Ks. Maximilian II., das RKG, katholische Reichsstände und auswärtige Potentaten; Position als Direktor im Niedersächsischen Kreis; Leistung von Reichssteuern; indirekte Ladung zum RT über das Domkapitel.

/313’ f./ Erwartet deshalb, Ks. werde ihn gegen die Bestrebungen seiner Widersacher /314/ bei dem schutzen undt handthaben, was uns als einem legitime postulirten administratorn des primat und ertzstifft Magdeburg gebuhrettund dagegen erwägen, welches mißtrauen, verpitterung und trennungdie Forderungen der katholischen Stände auslösen4.

Cölln/Spree, 27. 6. (17. 6.) 1594. Eigenhd. unterzeichnet von Joachim Friedrich.

Anmerkungen

1
 Vgl. Bericht von Schleinitz an den Ks. (Berlin, 28. 6. 1594): Audienz bei Joachim Friedrich am 27. 6., Übergabe der ksl. Schreiben und Vortrag der Werbung; Antwort gemäß beiliegender Resolution. Obwohl er, Schleinitz, in einer weiteren Audienz die Gefährdung des Reichs durch die Türken /354’/ höchstes vleißes instendig zu gemutte gefurttund das Angebot des Ks. vorbrachte, die Sessionsfrage so bald wie möglich zu klären, beharrte Joachim Friedrich auf der Antwort. Dennoch wird Ks. die Verhandlungen zur Türkenhilfe erfolgreich abschließen können, /355’/ dieweil ich verstanden, daß irer f. Gn. abgesandte bei dem reichstage deßwegen keine verhinderung thun werden(HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 354–356’. Or.).
2
 Nr. 336 mit der Weisung vom 6. 6. (27. 5.) 1594 als Beilage.
3
 Vgl. die Argumentation ausführlich in Nr. 329 und Nr. 336.
4
 Joachim Friedrich schickte seine Antwort mit Weisung vom 29. 6. (19. 6.) 1594 auch seinen Gesandten beim RT (vgl. Beilage zu Nr. 342) sowie mit der Bitte um eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Cölln/Spree, 29. 6. {19. 6.} 1594: StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 411–412’. Or.). Da er davon ausging, von Schleinitz werde sich auch an das Magdeburger Domkapitel wenden, forderte er dieses mit Schreiben an Domdekan Ludwig von Lochau auf, es möge sich /247’/ in nichtes einlaßenn noch unns als eurem postulirten administratorn hierin vorgreiffen(Cölln/Spree, 28. 6. {18. 6.} 1594: LA Magdeburg, Rep. A 1 Nr. 495, fol. 247–248’. Or.).