Übergabe des an die Reichsstände gerichteten Eventualprotests an den Ks. Bitte um Schutz der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis.
Datum: Regensburg, 13. 8. 1594. Vizekanzleramtsverwalter Freymon übergeben am 23. 8.
LAV NRW R, JB II 2344, fol. 735–736’ (Konzeptkop. Dorsv.:An die röm. ksl. Mt. aller underthenigste gehorsambste pit unnd erinnerung mitt beylegung dero an churfursten, furstenn unnd gemeine stend des Hl. Reichs gelangter eventual protestation des niderlendischen-westphelischen kreiß gewalttreger. Ubergeben den 23. Augusti dem herren Freimond per juliacenses.) = Textvorlage.
/735/ An den Ks.: Haben namens der bedrängten Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises einen Protest an die Reichsstände gereicht1. Wenngleich sie davon ausgehen, dass dieser ihm, dem Ks., vorgebracht worden ist, übergeben auch sie ihn hiermit als Beilage in Kopie, verbunden mit der Bitte, er wolle, weil der Protest durch der langbetrangter fursten unnd stende hochstes jammer, elendt unnd verderben notzwanglich verursacht unnd nicht hinderlassen[!] werden konnen, euer ksl. Mt. werden unnd wollen dieselbige deßhalbenn nicht allein im zutragenden unverhofftem fall /735’/ allergnst. fur entschuldigt hallten, sonder auch zu vorkommung alles besorgten unnd schier gewißlichenn unheillß unnd gefahr die vortregliche weg unnd mittel allergnst. vorstellen, damit unsere gnedige furstenn, gnedige unnd gunstige herren unnd oberen sich entlich getrosten konnen, das sie beim Hl. Reich gleich iren vorfahren verpleibenn unnd wircklich daruber gehandthabtt werden mogen. Solchs seindt hoch-, woll- und ermelte stende mehrgedachts westphelischen kreiß gegen euer ksl. Mt. aller underthenigst pilligem gehorsam nach zuverdienen nicht weniger willig, alls sie sich darzu allerdings schuldig erkennen.
Schlussformel. Signatum Regensburg, 13. 8. 1594. Unterzeichnet von den Bevollmächtigten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises.