Bitte um Erlass der vom RT bewilligten Reichssteuer.
Übergeben am 2. 8. 1594.
HASt Köln, K+R A 198, fol. 456–457’ (Konz. Dorsv.:Ahn die röm. ksl. Mt. aller underthenigsthe [!]supplication der stadt Colln gesandten umb nachlaiß [!]der jetzigen Reichs hilffen. Praesentata 2. Augusti anno 94.) = Textvorlage.
/456/ An den Ks.: Die Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises haben ihn, den Ks., am 7. 6. um den Erlass der auf diesem RT bewilligten Reichssteuer gebeten1. Die Stadt Köln gehört nicht nur dem bedrängten Kreis an, sondern sie ist im Kölner Krieg gleichs mitten ihm feur und ellendt gesessen/456 f./ und hat zur Bewehrung der Stadt für Söldner, Munition und Bauten hohe Kosten aufwenden müssen. Dazu kommen die Schädigungen durch marodierende Söldner während des niederländischen Kriegs2, die sich auf mehrere 100 000 Taler belaufen. Der Wirtschaftsverkehr kommt aufgrund der Untaten des undisziplinierten Kriegsvolks und infolge der mehrfach beklagten Lizenten3größtenteils zum Erliegen, während die Preise für Lebensmittel und anderen Bedarf so hoch steigen, dass die Bürgerschaft verarmt und der Kölner Rat die Kontribution weder aus den öffentlichen Kassen noch von den Bürgern erbringen kann.
/457/ Deshalb bitten sie, die Kölner Gesandten, im Auftrag der Stadtobrigkeit, der Ks. möge die Stadt dißmals mit angeregter contribution allergnedigst verschonen.Dafür Zusage, sich künftig, wenn sich die Situation wieder bessert, von allgemeinen Steuerbewilligungen nicht abzusondern, sonder vil mehr ir eusserst dabey aufzusetzen und disse gnadt mit darsetzungh leib und geits[!] aller underthengist zuvergleichen und zuverthienen[!].
Unterzeichnet von den Gesandten der Stadt Köln.