Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Erhöhung der Türkenhilfe für den Ks. aufgrund der Werbung. Teilhabe der Hgtt. an der erhöhten Gesamtbewilligung für den Ks. Entsprechende Zusage des Ks.

Datum: Regensburg, 22. 7. 1594. Im RR verlesen und gebilligt am 22. 7. Den Gesandten der Hgtt. im RR übergeben [in der Fassung B2 ohne die späteren Hinzufügungen] ebenfalls am 22. 7.1 Dem steiermärkischen Sekretär Speidl vom Mainzer Kanzler in nochmals leicht revidierter Form übergeben am 24. 7.2 Von den Reichsständen kopiert [mit den Hinzufügungen in B2] am 9. 8.

HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 254–256’ (Kop. Dorsv.:Stair, Kernten und Krain, wie eß außgefertigtt. Lectum Regenspurg, den 9. Augusti anno 94.) = Textvorlage. HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 249–250’ (Konz. Hd. P. Kraich mit Abweichungen gegenüber der Ausfertigung. Dorsv.:Steir, Karnten, Krain gesandten antwortt.) = B1. HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 251–252’ (Konzeptkop., beruhend auf B1. Dorsv.:Also in dieser form ist eß den steirischen überliffert worden.) = B2. HStA München, KÄA 3230, fol. 157–158 (Kop. Überschr.:Decretum der dreyer landschafften Steyr, Cärnten und Crain etc.) = [C]. HStA Stuttgart, A 262 Bd. 71, fol. 481–483’ (Kop. Aufschr.:Lectum 30. Julii.). HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 226–227’ (Kop.). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 321–322 (Kop.).

Wörtliche Wiedergabe anhand der Grazer Überlieferung3 bei Schollich, Verhandlungen, 125–128. Referiert bei Häberlin XVIII, 223–225.

/254/ Die Reichsstände haben die am 21. 6. von den Gesandten der Landstände in Steiermark, Kärnten und Krain vorgebrachte Werbung4beraten. Sie bedauern die geschilderte Notlage aufgrund der Türkengefahr und hoffen zu Gott, er werde die Macht des Erbfeinds einsmahls brechen, damit /254’/ sein göttlicher nahm unnd eher desto mehr in der christenhait gepreyset undt sein, des erbfeindts, stoltz, hochmueth und machometischer unglauba zue grundt vertilget werde.

Nachdem der Ks. in der Proposition die Türkengefahr, die seine sowie alle angrenzenden Lande bund damit auch Steiermark, Kärnten und Krain–bbedroht, den Reichsständen deutlich vor Augen geführt hat, wurden diese darumben auß eyfferigem christlichem mittleyden beweget, cdesto hoher und stercker sich antzugreiffen und–c ein soliche ansehentliche freywillige hilff ohnahngesehen aller ihrer und dero armen underthanen obliegenden beschwerungen und auß denen bißhero ervolgten /255/ mißwachsenden jahren, teuerung und noch hin und wiederd schwebendene kriegs unruhen undf empörungen ihrer ksl. Mt. einzuwilligen und zuversprecheng, mit deren sie nit allein allergnedigist zufrieden sein, sondern auch uf ihr, der stende, aller underthenigiste und gehorsamiste erinderung, das nemblich ihre ksl. Mt. solch ihre, der steyrischen, kerntischen undt crainische eingefurtte hohe beschwerungen und flehentlich anrueffen und bitten wolten in kayserlicher aufachtung haben5, damit solche getreue, hunder des Hl. Reichs schutz und schirm begriffen–h landtschafften in ihrer angetzaigten noth nit verlaßen, sonder sich angeregter ansehentlichen, mitleidenlichen freyer hilff auß angeregten ursacheni desto mehr undj zuegleich mit proportionabiliter zuegenießen und zuerfreuen habenn mögen6, sich dahin allergnedigist und kayserlich resolvirt und ercleret, das sie ihr gedachte drey landtschafften im bessten wollen empfohlen sein laßen unndt die gnedigiste anordtnung thun, /255’/ das sie dieser neuen Reichs bewilligungk empfindtlich unnd mithülfflich geniessen sollenl,7.

Dies teilen die Reichsstände den Gesandten der Landstände als Antwort zur Werbung mit; mwie sie auch dieser kayserlicher einwilligung halben in ihre ksl. Mt. ainigen zweifell nit setzen–m. nUnd seindt ihnen, den abgeordneten, wie auch mehrgemeltten gemainen landtschafften zu gnaden, freundtschafft und allem guetten wol gewogen–n.

Signatum Regensburg, 22. 7. 1594. Unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei8.

Anmerkungen

1
 Kursachsen, fol. 311’ (Verlesung), fol. 316’ f. (Billigung), fol. 317’–318’ (Übergabe) [Nr. 33].
2
 Speidl wandte sich im Auftrag des Landeshauptmanns von Herberstein am 23. 7. an den Mainzer Kanzler von Rosenbach, seinen Paten, um die namentliche Unterzeichnung der Ständeantwort durch ihn, den Kanzler, und den Mainzer Sekretär [Kraich] zu erbitten (vgl. auch Anm. 8), damit es doch ainem ordenlichen beschaid gleich gsehe[!] (Loserth, Tagebuch, 69). Speidl und von Rosenbach gerieten darüber und auch zu den Aussagen der Antwort, die nichts von dem enthalte, was bei den Beratungen der Kurien den bedrängten Landen zum besten erwogen, betrachtet und vermeldet worden,in einen heftigen Wortwechsel, für den sich der Mainzer Kanzler am 24. 7. gegenüber Speidl entschuldigte und als Ergänzungen zu der im RR am 22. 7. vorgetragenen Fassung, die jetzt der Antwort hinzugefügt wurden, verlas: 1) Die Reichsstände haben sich in der Bewilligung für den Ks. aufgrund der Notlage Innerösterreichs desto höher und stärker angegriffen[vgl. Anm. c]. 2) Die Reichsstände sind den Landständen zu gnaden, freundschaft und allem gueten gewogen[vgl. Anm. n]. Haben darauf Herr Cantzler und Secretari solchen mundirten und gebesserten bschaid me praesente manibus propriis underzaichnet und mir angehendigt.Speidl dankte dafür und erhielt zudem die Zusage von Rosenbachs, es solle der sachen in der Quadrupliken und Reichsabschidt mit besserer gwiß gedacht werden(Loserth, Tagebuch, 69–71, Zitate 70, 71).
3
 Antwort inseriert in die zusammenfassende Beschreibung des RT durch die innerösterreichischen Gesandten: StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 353’–355 (Kop.). Vgl. auch die Wiedergabe der Audienz mit der Antwort der Reichsstände im Tagebuch Speidls: Loserth, Tagebuch, 68 f.
4
 Nr. 282.
a
 und machometischer unglaub] In B1 Hinzufügung am Rand. In B2 im Text enthalten.
b
–b und … Krain] Fehlt in B1. In B2 Hinzufügung am Rand.
c
–c desto … und] Fehlt in B1. In B2 Hinzufügung.
d
 hin und wieder] In B1 Hinzufügung am Rand. In B2 im Text enthalten.
e
 schwebenden] In B1 danach gestrichen: frantzosischen und niderlendischen.Fehlt in B2.
f
 unruhen und] In B1 Hinzufügung am Rand. In B2 im Text enthalten.
g
 einzuwilligen und zuversprechen] In B1: zelaisten versprochen.In B2 wird die Formulierung von B1 gestrichen und zur Fassung der Textvorlage korrigiert.
5
 Bezugnahme auf die Duplik der Reichsstände [Nr. 251], fol. 34’–36 [Die Werbung … puncten einzuverleiben].
h
–h under … begriffen] In B1 Hinzufügung am Rand.In B2 im Text enthalten.
i
 auß angeregten ursachen] Fehlt in B1. In B2 Hinzufügung am Rand; dort anschließend gestrichen: und daß sie darunder mitt gemeinett.
j
 desto mehr und] In B1 Hinzufügung am Rand. In B2 im Text enthalten.
6
 Herberstein hatte gegenüber Kf. Wolfgang von Mainz schon am 13. 7. festgestellt, es sei ihnen sonst nicht geholfen, wenn nicht in der Ständeresolution an den Ks., in der Ständeantwort an sie, die Gesandten, und im RAb expressis verbis lauter einkommt, das Hl. Reich habe sich mit jetziger Türkenhilf diser Lande halb desto höher und stärker angriffen, das inen daraus ir gebürnus proportionabiliter empfind- und mitleidenlich ervolgen solle.Andernfalls werde die Aufteilung der Türkenhilfe am ksl. Hof ainen seltsamen form und Stand bekommen.Der Kf. sagte seine Unterstützung ebenso zu wie am 14. 7. der Ebf. von Salzburg. Sekretär Speidl wandte sich diesbezüglich am 15. 7. an den Mainzer Kanzler, seinen Paten (meum patrem adoptatum), der ihm das Konz. für die Beantwortung verlas und auf seine, Speidls, Bitte hin zusagte, in den RAb aufzunehmen, das diese Land in des Kaisers und Hl. Reichs schutz angenommen seien, und dann allenthalben auszulassen volgunde wortt: wie andere irer ksl. Mt. Lande, so von den Türken beschwert werden, der Reichshilfe geniessen.Herberstein legte diese Bitte dem Mainzer Kanzler anschließend schriftlich vor (Loserth, Tagebuch, 62–64; Zitate 62, 64. Vgl. Schollich, Verhandlungen, 121–123; Loserth, Innerösterreich, 136 f. Eingabe Herbersteins an den Mainzer Kanzler: StLA Graz, Laa. A. A. III, LH 42, fol. 342’–345. Kop.).
k
 bewilligung] In B1 danach gestrichen: neben andern irer ksl. Mt. christlichen landen, so vom türckhen beschwert werden.Fehlt in B2.
l
 sollen] In B1: mögen.In B2 wird mögen korr. zu: sollen.In B1 danach gestrichen: Wie auch in ire ksl. Mt. deßwegen von gemeinen stenden ainiger zweiffel nitt gesetzt wirdt.Fehlt in B2.
7
 Bezugnahme auf die Triplik des Ks. [Nr. 252], fol. 358’ [Die landtschafften Steyer … mithülflich genießen.].
m
–m wie … setzen] In B1 Hinzufügung am Rand. In B2 im Text enthalten.
n
–n Und … gewogen] Fehlt in B1. In B2 Hinzufügung.
8
 Dagegen Unterzeichnung auf dem Exemplar für die landständischen Gesandten (vgl. Anm. 3) namentlich durch Kanzler Philipp Wolf von Rosenbach und Sekretär Kraich (vgl. Schollich, Verhandlungen, 128; Luttenberger, Landstände, 169). Vgl. auch oben, Anm. 2.