Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen protestantischer Stände des FR
Textvorlage: Hessen, unfol.
Memoriale der protestantischen Stände des FR zur Duplik der Reichsstände beim 1. HA (Türkenhilfe).
Versammlung einiger protestantischer Stände [des FRa,1], nachdem beim vormittäglichen Korreferat von KR und FR Salzburg die Annahme eines Memorialzettels der evangelischen Stände des FR wegen des unzureichenden Referats im Zusammenhang mit der Duplik der Reichsstände zum 1. HA (Türkenhilfe) abgelehnt hat2.
Nochmalige Verlesung des Memoriales, das bei der folgenden Beratung revidiret unnd auff unsere3 erinnerung in ettwas geendert4 wird. Beschluss, das Memoriale morgen b–dem Mainzer Kanzler durch einen Notar übergeben zu lassen–b.
Anmerkungen
1
Gemäß Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 9. 7. (29. 6.) 1594 nahmen teil: Pfalz-Lautern, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig, Pommern, Hessen [jeweils ohne Nennung der anwesenden Linien bzw. Teilfstt.], Baden-[Durlach], Anhalt, Wetterauer Gff. (HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Or.; präs. Heidelberg, 12. 7. {2. 7.}).
b
–b dem … lassen] Wett. Gff. (unfol.) differenzierter: Übergabe durch eine Abordnung (Pfalz-Lautern, Braunschweig-[Wolfenbüttel], Wetterauer Gff.) an die Mainzer Kanzlei. Sollte diese die Annahme ablehnen, hat man per notarium zu protestirn unnd die schrifft instrumentirn zu lassen oder sonst sie der ksl. Mt. zuuberraichen. Wie dann von solchen unnd bessern mittel hernacher weitter zuberathschlagen sein würde, in betrachtung, der meinzisch canzler alberait solche reden sol gefürtt haben, das zuvermuten, er sie nicht wurde leichtlich annemen. Württemberg (fol. 628’): Das Memoriale ist neben dem Mainzer Kanzler auch dem ksl. Vizekanzleramtsverwalter zu übergeben. Pommern-Wolgast (fol. 83): Übergabe an den Mainzer Kanzler in doppelter Ausfertigung: Ein Exemplar zur Aufnahme in die Reichsakten, das andere zur Weitergabe an den Ks.